alg2

^^ ich hab mich gefragt wenn jemand in seiner 2. ausbildung steckt (nur noch 1,5 jahre vor sich),er für diese und seine feundin seine heimat stadt verlässt und in eine eigene wohnung zieht, diese aber verlassen muss weil die freundin die beziehung beendet hat,hat der lehrling dann anspruch auf ein „aufstockendes“ alg2?ich kann mir vorstellen das die nur einen zum wohngeldamt schicken.un die wiederum zum arbeitsamt.hätte der azubi nicht das recht auf eine „erstausstattung“ oder vieleicht doch auf staatlich hilfe?wenn ja wö könnte er sich hinwenden?

mfg karne thx @ nutzlos :-*

HALLO @Karne,

War schon fast gut mit der FAQ:1129 … mal sehen wie die Mods entscheiden.

Aber es könnte doch im Sinne der Anfrage mal bedacht werden, weshalb der Umzug aus dem Elternhaus überhaupt notwändig war.

" Für die Freundin " dürfte allgemein ein recht schwaches Argument sein.

Da sollte doch eher die Konzentration auf Ausbildung / Studium wichtig sein.
Wenn die WHG mit der Freundin geteilt und gemeinsam bezahlt wurde, dürfte es doch gewiss Möglichkeiten für Wohngemeinschaften e.t.c. geben.

Ein Azubi / Student dürfte doch gewitzt genug sein, selbst in einem unmöbliertem Einzimmerappartment mit Dusche und WC zumindest ein Bett aufzutreiben. ( Für WaMa und Kühli gäbe es bestimmt Sozialkaufhäuser in größeren Gemeinden )

Dann schaut man noch, ob es unter Absprache mit dem ausbildendem Betrieb
( die meisten Chefs hätten ein Ohr, wenn ihnen die Situation geschildert würde )

einen Minijob geben könnte.

Nicht rein auf eine Perle versteifen…dann besser vorrübergehend nach einer Jugend / Studenten - WG suchen. Da könnten neben ANTEILIGER Miete / Heizung noch ein Obulus in die WG - Kasse und anteilige Arbeiten anfallen, die jeder Bewohner der WG. ebenfalls beitragen müßte.

mfg

nutzlos

ich würde mir ausmalen das es auch wegen der ausbildung passiert ist und sicher kamen auch noch andere umstände dazu.wir wollen ihm das ja nicht einfach machen:wenn er denn nur das abselute mindestgelt bekommt?und der cheff auch bescheid weiss?ich glaub das mit dem bett un so dürfte für ihn kein problem sein aber es wäre ne erleichterung!

mfg karne

Hi!

[MOD]:

War schon fast gut mit der FAQ:1129

Wieso „fast“??? Ich sehe ein (zumindest rein FAQ:1129-technisch) vorbildlich formuliertes UP.

mal sehen wie die Mods entscheiden.

Meine 24 multiplen Persönlichkeiten und ich :smile: wüssten nicht, was es hier zu entscheiden gäbe.)

[User]:

Aber es könnte doch im Sinne der Anfrage mal bedacht werden, weshalb der Umzug aus dem Elternhaus überhaupt notwendig war.
„Für die Freundin“ dürfte allgemein ein recht schwaches Argument sein.

Die Alg-II’ler hier mögen mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber m. W. hat es der ARGE egal zu sein, warum ein U25-Jähriger, der zum Zeitpunkt seines Auszuges aus dem elterlichen Heim auf keine staatliche Unterstützung nach dem SGB II angewiesen war (und das scheint ja hier der Fall zu sein), damals von zu Hause ausgezogen ist!
Das Gesetz nennt hier m. W. keine Gründe, die bei einem späteren Alg-II-Antrag nachzuweisen wären, warum der U25 damals von zu Hause ausgezogen ist. Dies wäre nur dann relevant, wenn der U25 direkt von zu Hause aus „in den (eigenen) Alg-II-Bezug wegziehen“ würde. Dann würde die ARGE einen Auszug nur dann unterstützen (= (mit)finanzieren), wenn „schwerwiegende Gründe“ vorlägen. (Welche da infrage kämen, brauchen wir hier gar nicht zu diskutieren, da es sich hier ja nicht um einen _Aus_zug, sondern um einen _Um_zug handelt.)
Aber bei so einem Umzug sind U25-Jährige 25±Jährigen bei den Voraussetzungen zur Gewährung von Alg II wohl gleichgestellt.

Gruß
Jadzia Dax
User und MOD

2 Like

Hi,

wie wäre es für denjenigen mit einem Nebenjob?

Desweiteren kann man sich super günstige Möbel in Second Hand Möbelhäusern kaufen. Muss ja nicht alles immer das beste vom besten sein.

Gruß

Samira