hallo ihr lieben auskenner.
folgender fiktiver fall:
a und b bewohnen ein 946 m² grosses grundstueck, auf welchem ein 77 m² grosser bungalow steht. (dachgeschoss nicht ausgebaut, keinen keller.)
wie saehe es beim hartz4 - bezug aus?
duerften a und b wohnen bleiben?
ich las einerseits von 125 m², die „ohne weiteres erlaubt sind“, andererseits stand auch etwas von nur 60m² für zwei Personen in mehreren foren. (ein schwerbehindertenausweis mit einem aG ist vorhanden… das bringt wohl auch noch mal etwa 15 m² fuer eine rollstuhlnutzung.) wuerde die entscheidung, kein hartz4 gezahlt zu bekommen, wirklich an den letzten 2 m² scheitern?
in sachen grundstueck las ich etwas von:
erlaubt sind in laendlicher gegend 800 m². bei a und b sind es 146 m² mehr. verkaufen geht in diesem fall nicht, da es kein bauland ist.
koennt ihr mir weiterhelfen?