alg2 / hartz4 bei haus und grundstueck

hallo ihr lieben auskenner.

folgender fiktiver fall:

a und b bewohnen ein 946 m² grosses grundstueck, auf welchem ein 77 m² grosser bungalow steht. (dachgeschoss nicht ausgebaut, keinen keller.)

wie saehe es beim hartz4 - bezug aus?

duerften a und b wohnen bleiben?

ich las einerseits von 125 m², die „ohne weiteres erlaubt sind“, andererseits stand auch etwas von nur 60m² für zwei Personen in mehreren foren. (ein schwerbehindertenausweis mit einem aG ist vorhanden… das bringt wohl auch noch mal etwa 15 m² fuer eine rollstuhlnutzung.) wuerde die entscheidung, kein hartz4 gezahlt zu bekommen, wirklich an den letzten 2 m² scheitern?

in sachen grundstueck las ich etwas von:

erlaubt sind in laendlicher gegend 800 m². bei a und b sind es 146 m² mehr. verkaufen geht in diesem fall nicht, da es kein bauland ist.

koennt ihr mir weiterhelfen?

Hallo!

Es gibt ein Urteil vom Bundessozialgericht und die Werte für angemessenes Eigentum wurden schon von der ARGE umgesetzt.

Für weitere Informationen schau einfach mal hier nach:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/kosten-…

Hallo!

Die gesuchte Antwort verbirgt sich hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A… unter Punkt 3.4 (1) – (3)/DA 12.26 (siehe S. 7 unten bis S. 9 oben ).

Und noch schnell die Zusammenfassung des Behördendeutschs von mir:smile:
Mit genannten Größen von Haus und Grundstück werden A und B keine Probleme bekommen!

LG
Liza