ALG2 Jan 05 - Al-Hilfe Dez 05 Gerichtsurteil

Hallo

Zunaechst sollte ALG 2 fuer Arbeitslosenhilfeempfaenger doch erst im Februar 05 ausgezahlt werden, weil die Arbeitslosenhilfe am Ende des Monats bezahlt wird, ALG 2 jedoch am Anfang. Dagegen wurde doch erfolgreich geklagt.

Wo finde ich das Gerichtsurteil darueber, weiss das zufaellig jemand?

Die Frage ist uebrigens, ob das dann auch fuer Leute gelten muss, die z. B. bis Jan 05 in Arbeit waren und ihren Lohn fuer diesen letzen Monat erst im Februar ausbezahlt bekommen haben. Kriegen die dann im Februar kein ALG 2?

Im Januar haben die den Lohn fuer Dezember 04 bekommen usw.

Viele Gruesse Thea

Hallo Simsy

Hallo

Zunaechst sollte ALG 2 fuer Arbeitslosenhilfeempfaenger doch
erst im Februar 05 ausgezahlt werden, weil die
Arbeitslosenhilfe am Ende des Monats bezahlt wird, ALG 2
jedoch am Anfang. Dagegen wurde doch erfolgreich geklagt.

Wo finde ich das Gerichtsurteil darueber, weiss das zufaellig
jemand?

Da drüber gibts kein Gerichtsurteil, das wurde im Gesetz einfach geändert, nach den Protesten im Sommer, zwar zähneknirschend, aber immerhin

Die Frage ist uebrigens, ob das dann auch fuer Leute gelten
muss, die z. B. bis Jan 05 in Arbeit waren und ihren Lohn fuer
diesen letzen Monat erst im Februar ausbezahlt bekommen haben.
Kriegen die dann im Februar kein ALG 2?

richtig,Gehalt zählt in dem Monat, wo es bei dir eingeht als Einkommen.
Wenn du nun aber am 8. des Monats wieder eine Arbeit findest musst du aber Alg II auch nicht für den Monat zurückzahlen, da du dein Gehalt ja erst im nächsten Monat bekommst

Im Januar haben die den Lohn fuer Dezember 04 bekommen usw.

Viele Gruesse Thea

LG
Mikesch

Nachfrage
Hallo Mikesch,

Du schreibst:

richtig,Gehalt zählt in dem Monat, wo es bei dir eingeht als
Einkommen.

Bin zwar nicht die Autorin des Ausgangspostings, aber mich interessiert das trotzdem. Angenommen, man bekommt das Gehalt grundsätzlich rückwirkend zum 20. des Folgemonats, also z.B. am 20. April das Gehalt für März. Wenn jemand jetzt z.B. ab 1. Mai arbeitslos wird, bekäme er/sie am 20. Mai ja nochmal Gehalt, obwohl er/sie im Mai ohne Arbeit war. Heisst das, dass derjenige dann im Mai kein ALG/ALG2 bekommen würde?

Bin zwar (noch) nicht in dieser Lage, aber es wäre dennoch interessant zu erfahren…

Gruss und danke,
„Raven“

Angenommen, man bekommt das Gehalt
grundsätzlich rückwirkend zum 20. des Folgemonats, also z.B.
am 20. April das Gehalt für März.
Wenn jemand jetzt z.B. ab 1.
Mai arbeitslos wird, bekäme er/sie am 20. Mai ja nochmal
Gehalt, obwohl er/sie im Mai ohne Arbeit war. Heisst das, dass
derjenige dann im Mai kein ALG/ALG2 bekommen würde?

Alg schon, Alg II tatsächlich nicht, es sei denn, sein Gehalt ist so niedrig, dass er 'ne Alg-II-Aufstockung bekommen könnte. Das wäre aber unlogisch, weil er ja Alg II sonst schon viel früher hätte beantragen können.

Gruß,
Liza

Hallo Liza,

Alg schon, Alg II tatsächlich nicht,

Das finde ich ja einen ziemlichen Hammer. Der AN ist ja ohnehin schon dadurch benachteiligt, dass er das Gehalt erst immer so spät ausbezahlt bekommt, und dann kriegt er für den Monat nicht mal ALG2?!
Für den ersten Monat, in dem der AN nach der Arbeitslosigkeit gearbeitet hat, hat er ja auch kein Gehalt bekommen (sondern eben erst im Monat danach), und ALG2 logischerweise auch nicht, weil er ja in diesem Monat wieder Arbeit hatte…
Ich finde das wirklich total ungerecht für die AN, die ihr Gehalt immer später ausbezahlt bekommen… aber naja, das ist eben unser toller Rechtsstaat… ;o)

Gruss
„Raven“