ALG2 und Geschenke

Hallo,

wir hatten gestern im Freundeskreis eine Dikussion. Und zwar ging es darum, dass ein Freund behauptet hat, dass ALG2 Empfänger im Jahr nur Geschenke (Sachwerte oder Geldwerte) in Höhe von 50,- Euro annehmen dürfen. Alles andere würde angerechnet. Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, da ich 50,- Euro im Jahr doch sehr wenig finde.

Weiß da jemand von euch etwas? Am besten mit Quellenangaben.

Vielen Dank schonmal und viele Grüße

Samira

Hi!

Und zwar ging es darum, dass ein Freund behauptet hat, dass Alg-II-Empfänger im Jahr nur Geschenke (Sachwerte oder Geldwerte) in Höhe von 50,– Euro annehmen dürfen. Alles andere würde angerechnet.

Das ist grundsätzlich richtig.

Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, da ich 50,– Euro im Jahr doch sehr wenig finde.

Is aber so. :smile:

Weiß da jemand von Euch etwas? Am besten mit Quellenangaben.

§ 11 (3) SGB II i. V. m. § 1 (1) S. 1 Nr. 1 Alg II-V* (S. 5) i. V. m. DA* 11.108: Bagatellgrenze (S. 34 unten bis S. 35 oben)*) Alg II-V = „Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“
**) DA = Durchführungsanweisung

Neben den dort genannten Beispielen kann das z. B. auch bedeuten, dass ein Alg-II-Empfänger stattdessen in einem Jahr 25 € zum Geburtstag und 25 € zu Weihnachten geschenkt bekommen darf, ohne dass davon was aufs Alg II angerechnet wird.
Oder z.B. 10 € Zinsen + 10 € Erträge + 15 € „Geburtstagsgeld“ + 15 € „Weihnachtsgeld“.
Oder aber einmalig Geschenk von 50 €.
Etc.

LG
Jadzia

Hallo,

danke dir für deine Antwort. Und wie sieht das mit Sachwerten aus. Nehmen wir mal an man schenkt einem ALG2 Empfänger eine Digitalkamera im Wert von 150 Euro. Oder man schenkt im eine Reise, die vielleicht sogar 500 Euro kostet. Wie sieht es dann aus?

Gruß

Samira

Hi!

Und wie sieht das mit Sachwerten aus?

Da muss ich leider passen. Ich habe dazu weder explizit was gefunden noch auswendig eine Ahnung. Vielleicht jemand anderes?!

LG
Jadzia