Hi!
Und zwar ging es darum, dass ein Freund behauptet hat, dass Alg-II-Empfänger im Jahr nur Geschenke (Sachwerte oder Geldwerte) in Höhe von 50,– Euro annehmen dürfen. Alles andere würde angerechnet.
Das ist grundsätzlich richtig.
Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, da ich 50,– Euro im Jahr doch sehr wenig finde.
Is aber so. 
Weiß da jemand von Euch etwas? Am besten mit Quellenangaben.
§ 11 (3) SGB II i. V. m. § 1 (1) S. 1 Nr. 1 Alg II-V* (S. 5) i. V. m. DA* 11.108: Bagatellgrenze (S. 34 unten bis S. 35 oben)*) Alg II-V = „Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“
**) DA = Durchführungsanweisung
Neben den dort genannten Beispielen kann das z. B. auch bedeuten, dass ein Alg-II-Empfänger stattdessen in einem Jahr 25 € zum Geburtstag und 25 € zu Weihnachten geschenkt bekommen darf, ohne dass davon was aufs Alg II angerechnet wird.
Oder z.B. 10 € Zinsen + 10 € Erträge + 15 € „Geburtstagsgeld“ + 15 € „Weihnachtsgeld“.
Oder aber einmalig Geschenk von 50 €.
Etc.
LG
Jadzia