alg2:was passiert mit geld von onlineverkauf ?

wie ist es eigentlich wenn ein ALG2-Bezieher im Internet Sachen verkauft.
Z.B. Bei Ebay. Dinge die (vorraussichtlich) keinen hohen Wert einbringen.
Muss man dann diesen Verkauf bei der ARGE melden? Wird das dann abgezogen oder muss man das Geld an die ARGE zurückgeben?
Meine Freundin (30Jahre) würde sich gerne ihre finanzen einwenig aufstocken

Hallo

Muss man dann diesen Verkauf bei der ARGE melden? Wird das dann abgezogen oder muss man das Geld an die ARGE zurückgeben?

Ebay-Verkäufe gelten - oder galten zumindestens bis vor 1 oder 2 Jahren - als Vermögensumwandlung. D. h. man verwandelt die alten Klamotten, die ja zum Vermögen zählen, in Geld und dann in neue Klamotten. Ebenso wie wenn man was beim Flohmarkt verkauft. Das muss man ja auch nirgends angeben, auch nicht beim Finanzamt (wenn es im gewissen Rahmen verläuft).
Man macht dabei ja keinen Gewinn. Man kriegt ja immer viel weniger, als wie man selber dafür ausgegeben hat.

Trotzdem würde ich empfehlen, dem SB davon zu erzählen, damit er nicht plötzlich Theater macht von wegen Einkünften, die nicht angegeben wurden.

MfG

ok, danke…
auf flohmärkten bekommt man das geld ja bar „auf die kralle“. das kann doch gar nicht nachgewiesen werden-jedoch onlineverkäufe die übers konto gehenund dann auf auszügen „schriftlich“ festgehalten werden können ja ewig und drei tage nachweisbar sein…

sb=sozialbehörde?

Hallo,

Ebay-Verkäufe gelten - oder galten zumindestens bis vor 1 oder
2 Jahren - als Vermögensumwandlung. D. h. man verwandelt die
alten Klamotten, die ja zum Vermögen zählen, in Geld und dann
in neue Klamotten.

Hat der Grußlose geschrieben, dass Freundin ihre eigenen Sachen verkaufen gedenkt?

Man macht dabei ja keinen Gewinn.

Warum nicht? wenn man Sachen im Auftrag anderer verkauft und Provision einstreicht?

Man kriegt ja immer viel
weniger, als wie man selber dafür ausgegeben hat.

Das ist eine Annahme. Warum sollte man nicht mehr einnehmen als man ausgegeben hat?

Trotzdem würde ich empfehlen, dem SB davon zu erzählen, damit
er nicht plötzlich Theater macht von wegen Einkünften, die
nicht angegeben wurden.

Richtig - es gibt auch nicht anrechenbare Einkommen.
Gruß
Otto

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Hi!

Das ist eine Annahme.

  1. Zustimmung. Ich finde das UP zumindest nicht eindeutig genug, um Deine Annahmen auszuschließen.

Richtig – es gibt auch nicht anrechenbare Einkommen.

  1. Falls es den UP interessiert: Dazu gibt’s auch 'ne FAQ → FAQ:3256.

Gruß
Jadzia

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SB = Sachbearbeiter (owT.)

sb=sozialbehörde?

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