ALGII: Immobilie auf Kind übertragen

Ich plane, mich selbständig zu machen und möchte natürlich
vorher die Risiken bedenken. Ich habe eine kleine
Eigentumswohnung (nicht selbst bewohnt), die im Fall von
ALGII unter den Hammer müßte.

Da sie aber meiner Alterssicherung dienen soll, überlege
ich, sie meinem Kind zu übertragen (bin mit der Mutter
nicht verheiratet). Ist sie dann sicher?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo, solange das Kind nicht igrendwann selber ALGII bekommt ist es eine Möglichkeit aber ein Risiko. Das Kind ist dann Eigentümer und kann mit der Wohnung machen was es will. Besser ist es, im Falle eines Falles, also wenn du ALG II beantragen musst, da selber einzuziehen. Nun kommt es aber noch auf der Größe der Wohnung an, da gibt es Freigrenzen. Mit der neuen Regelung ist nun Wohnegentum besser geschützt.

Hallo sumsel_!

Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.

Nur soviel: Schenkungen (hier: ans Kind) können von Amts wegen 10 Jahre lang zurückgefordert werden!

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!

@Jadzia Dax
Sorry - das habe ich übersehen!

+@nicht-alles-wissende
Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.