ALGII und Grundstücksbesitz

Wer kann einen Rat geben. Wenn man ALGII bekommt und ein Grunstück mit Haus besitzt, welches man nicht bewohnt, muss es verkauft werden. Zählt dieses Grundstück zu dem verwertbaren Vermögen? Wieviel Geld darf eine Familie mit einem 5 jährigem Kind besitzen bei Erhalt von ALGII.
Würde mich freuen von euch dazu etwas zu hören.

Viele Grüsse Petra

Hallo

Zählt dieses Grundstück zu dem verwertbaren Vermögen?

Wieso? Soll das Haus ohne das Grundstück verkauft werden? Kann man es wegschieben?

Wieviel Geld darf eine Familie mit einem 5 jährigem Kind besitzen bei Erhalt von ALGII.
Pro Person 150,- x Lebensjahre, aber mind. 3000,- (pro Person), außerdem 750,- pro Person.

Gruß Simsy

Nein das Grundstück mit Haus soll Eigentum bleiben. Meine Frage geht dahin, ob man gezwungen werden kann, das Grundstück mit Haus zu verkaufen.
Petra

[MOD] vorheriges Posting wg. FAQ:1129 i. V. m. /t/wichtige-mod-info-antworten-faq-1129/4156047

Ja, wobei ich vermute, dass diese 750,– € pro Person da evtl. nicht zugezählt werden können, da das ja dafür gedacht ist, dass man sich was ansparen kann, um evtl. Möbel und Haushaltsgeräte zu kaufen; und im Tausch für ein oder zwei Quadratmeter kriegt man ja meistens keinen Kühlschrank.

Hallo

Wer Haus, Grundstück oder Auto besitzt, ist nicht bedürftig.

Das stimmt nicht, Auto darf man besitzen. Schließlich soll man sich ja eine Arbeit suchen, was ohne Auto meistens recht schwierig wäre.

Das Auto darf ca. 7000,- wert sein.

Viele Grüße
Simsy

[MOD] Vollzitat entfernt

Okay, dann muss man aber nachweisen können, dass man auf ein Kfz angewiesen ist (wegen Behinderung, Arbeitssuche usw.) und dass man nicht anderweitig seine Ziele erreichen kann (Mitfahrgelegen-
heit, Fahrrad, Bus usw.). Auf dem Land vielleicht…? In einer
Großstadt wohl kaum!

>>Artikel ersetzt keinen Rechtsrat

Hallo,

[MOD] vorheriges Posting wg. FAQ:1129 i. V. m. /t/wichtige-mod-info-antworten-faq-1129/4156047

die Angemessenheit hängt von den örtlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes ab.

Der Anspruch auf die Wohnungsgröße ist „festgelegt“ bzw. es gibt Richtwerte, aber man darf nicht rein auf qm abstellen, sondern muss dies im Verhältnis zum Mietpreis sein.

1 Person 45 qm, 2 Pers. 60 qm, 3 Pers. 75 qm. Also jede weitere Person 15 qm.

Hat man aber eine sehr günstige Wohnung, die zwar zu groß ist, darf man die behalten, wenn der Mietpreis angemessen ist.

TM

OT: Auto
Hallo

Das Auto darf ca. 7000,- wert sein.

Okay, dann muss man aber nachweisen können, dass man auf ein Kfz.
angewiesen ist

Nein, muss man nicht.

(wegen Behinderung, Arbeitssuche, usw.)

Arbeitssuche? Wer Alg I oder besonders Alg II bekommt IST auf Arbeitssuche! Das muss er wohl nicht extra nachweisen?

und dass man nicht anderweitig seine Ziele erreichen kann (Mitfahrgelegenheit, Fahrrad, Bus, usw.). Auf dem Land vielleicht…? In einer Großstadt wohl kaum!

Also, irgendwie habe ich das Gefühl, dass du noch nie in deinem Leben auf Arbeitssuche warst …

Viele Grüße

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Hallo

Hallo Simsy!

Das Auto darf ca. 7000,- wert sein.

Okay, dann muss man aber nachweisen können, dass man auf ein Kfz.
angewiesen ist

Nein, muss man nicht.

Aha, Du hast wohl einen sehr kulanten Sachbearbeiter?

(wegen Behinderung, Arbeitssuche, usw.)

Arbeitssuche? Wer Alg I oder besonders Alg II bekommt IST auf
Arbeitssuche! Das muss er wohl nicht extra nachweisen?

Erstens reden wir hier nicht von ALG I und zweitens müssen Leis-
tungsbezieher von ALG II alle naselang nachweisen, dass sie sich
um Jobs bemühen. Sonst droht sogar Leistungskürzung!!!

und dass man nicht anderweitig seine Ziele erreichen kann (Mitfahrgelegenheit, Fahrrad, Bus, usw.). Auf dem Land vielleicht…? In einer Großstadt wohl kaum!

Also, irgendwie habe ich das Gefühl, dass du noch nie in
deinem Leben auf Arbeitssuche warst …

Glaub mir, so schnell bekommt kein ALG II Empfänger ein Auto zuge-
sprochen, wie Du es schreibst. Wo lebst Du eigentlich? Dann müsste
er schon Arbeit nachweisen und zudem nachweisen, dass er die Ar-
beitsstelle nicht anders erreichen kann als mit einem Auto. Wenn
es sich dabei nicht unbedingt um einen Minijob handelt, dann würde
ihm alsdann ohnehin das ALG II gestrichen, weil er ja wieder Arbeit
hat, - womit sich unsere Diskussion ad Absurdum führt.

Yedi386

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Hallo,

Thema Auto: JEDES erwerbsfähige BG-Mitglied (d.h. in der Regel jeder ab 15 Jahre) darf ein angemessenes Fahrzeug (Wert nicht mehr als 7500 EUR) besitzen, egal ob es unbedingt gebraucht wird oder nicht. Das hat mit „kulantem Sachbearbeiter“ nichts zu tun…
(Btw: finde deine Antworten ziemlich pampig.)

Gruß
Kristin

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Hallo,

Glaub mir, so schnell bekommt kein ALG II Empfänger ein Auto
zuge-
sprochen, wie Du es schreibst. Wo lebst Du eigentlich?

also ich lebe auf der Erde und du?
Wer Behauptungen aufstellt, bzw. die Richtigkeit anderer
Behauptungen anzweifelt, sollte sich entweder mit den Gesetzen
auskennen, oder für seine Gegenbehauptungen entsprechende
Quellen nennen.

Deine bisherigen „Fachbeiträge“ lassen bei mir jedenfalls starke
Zweifel aufkommen, dass du dich in der Materie AlG II wirklich
gut auskennst. einer von deinen Beiträgen wurden ja sogar gelöscht
:wink:

TM

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[MOD] Off-topic-Thread wg Angemessenheit eines Kfz
… abgeschlossen.

Im Übrigen hoffe ich, mit folgendem Link die Eröffnung eines neuen Artikelbaums bzgl. der Angemessenheit von Kraftfahrzeugen bei Alg-II-Bezug unterbinden zu können :wink::

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A… (Durchführungsanweisung der BA zu § 12 SGB II – Zu berücksichtigendes Vermögen);
genauer: Seite 6, Punkt 3.2, DA 12.24 (Kraftfahrzeug)

= Jedes(!) erwerbsfähigen Mitglied der BG darf ein Kfz im Wert von mindestens 7.500 € besitzen! Punkt.

LG
Liza