ALKOHOL während der Arbeitszeit

Hallo zusammen,
wo in den Unfallverhütungsvorschriften steht, daß man bei normaler Arbeitstätigkeit keine Flasche Bier in den Arbeitspausen trinken kann.
Ich weiß, daß bei " gefahrgeneigten Arbeiten" ein totales Alkoholverbot besteht, aber wo steht das geschrieben.
Nur zur Klarstellung: ich meine 1 oder 2 Flaschen Bier in den Arbeitspausen und nicht mehr.
Bayern nehme ich mal aus, da hier Bier ein Grundnahrungsmittel ist und wieso oft andere Gesetze gelten!!
Ich würde gerne die Textstelle erfahren, wo in den Vorschriften etwas über Alkohol während der Arbeitszeit steht.
Gruss
Hermann47

Hi Hermann,
vielleicht nutzt Dir der folgende Link:
http://www.bkk.de/bkk/content/powerslave,id,189,node…
Da gibt es auch ein ausführlichen Text als PDF-Datei zum downloaden.
Gruß,
Anja

Hallo

Solltest Du fragen, weil Dein AG Dir das verbietet, dann „steht“ es in der betrieblichen Ordnung Deines AG.

Gruß,
LeoLo

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Hallo noch mal.

Überschrift:

ALKOHOL während der Arbeitszeit

Text:

1 oder 2 Flaschen Bier in den Arbeitspausen

Was denn jetzt?

Wobei ich nicht glaube, daß meine erste Antwort sich daraufhin ändern wird. Was machst Du denn beruflich? Hast Du zum Beispiel Kundenkontakt?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
ich wollte eigentlich nur wissen, ob es in den Unfallverhütungsvorschriften eine Textstelle gibt, die explicit ein Alkoholverbot ausspricht.Alles andere (Gelaber)interesiert mich nicht.
Daß der AG ein Alkoholverbot aussprechen kann, weiß ich, wollte ich auch nicht wissen!
Daß der Mann am Fließband nicht mit der Bierflasche am Band steht, sondern gegebenfalls sein Bier im Pausenraum trinkt, versteht sich eigentlich von selbst.
Gruss
Hermann47

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Hallo Anja,
danke für die schnelle Antwort.
Ich suche aber die Textstelle in den Unfallverhütungsvorschriften, die das fordert.
Gruss
Hermann47

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Hallo Herrmann,

Ein gesetzlich geregeltes Alkoholverbot gibt es nicht. In der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ heißt es allerdings: „Versicherte dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.“ Außerdem heißt es sinngemäß, dass alkoholisierte Mitarbeiter vom Arbeitsplatz zu entfernen sind.
Um Sicherheit und Klarheit zu schaffen, gibt es in vielen Betrieben Betriebsvereinbarungen über ein vollständiges Alkoholverbot während der Arbeit und auf dem Betriebsgelände. Erleidet ein Beschäftigter infolge Alkoholkonsums einen Arbeits- oder Wegeunfall, kann der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung verloren gehen.

Bayern nehme ich mal aus, da hier Bier ein Grundnahrungsmittel
ist und wieso oft andere Gesetze gelten!!

auch an bayrischen Arbeitsplätzen ist Alkohol - und sei es eine Halbe - verpönt. In den Firmen, in denen ich bisher arbeitete, wurde Alkoholgenuß auch in den Pausen verboten, andernfalls gab es eine Abmahnung.

gruß
claren

Hallo

Ein „Verbot“ an sich gibt es nicht.

Da ist der §38 der GUV für Dich sicherlich hilfreich:

http://www.verw.uni-kl.de/arbeitsschutz/A/GUV/Guv01…

Du solltest zudem auch auf jeden Fall die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft studieren.

Gruß,
LeoLo

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1 oder 2 Flaschen Bier in den Arbeitspausen
Was denn jetzt?

Alles andere
(Gelaber)interesiert mich nicht.

Wie viele Arbeitspausen hast Du denn?
Gruß,
Anja