Alleiniges Nutzungsrecht für Garten entziehen?

Hallo, darf unser Vermieter unseren Garten einfach teilen? Wir wohnen seit 3 Jahren in einer EG-Wohnung. Dazu gehören Carport, Garage und wie gesagt der Garten, welcher mit alleinigem Nutzungsrecht auch im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde. Jetzt hat unser Vermieter die kleinste Wohnung unseres 4 Parteien-Haus neu vermietet und hat der alten Dame ein Gartennutzungsrecht schriftlich im Mietvertrag eingeräumt. Darf er das, obwohl wir das alleinige Nutzungsrecht haben?

Danke

alleinigem Nutzungsrecht auch im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde

wenn das genauso und mit dem Wortlaut " alleinigem Nutzungsrecht" schriftlich vereinbart wurde, dann darf er das nicht.
Aber was tun ? sich mit ihm anlegen und dagegen klagen ?
die Miete mindern? es wertet ja eine EG Wohnung enorm auf, wenn man einen angeschlossenen Garten alleine nutzen kann. Das wäre sicher eine gerechtfertigte Mietminderung. Aber wieviel Prozent ? die neuvermietete Wohnung ist mit Sicherheit auch dementsprechend teurer vermietet worden, weil sie durch die Gartennutzung einen höheren Wert hat.

Eine Garten-nicht Nutzung trotz Mietvertragsvereinbarung rechtfertigt ca 10-15 % Mietminderung.
Eine nur eingeschränkte Nutzung vielleicht 5%.

WENN DAS ALLEINIGE NUTZUNGSRECHT SCHRIFTLICH FÜR DEN GARTEN FESTGELEGT IST DARF ER DAS NICHT
WENN ER ABER EINEN TEIL FÜR DIE ALLEINIGE NUTZUNG FREIGEGEBEN HAT DARF ER DAS SCHON ALS NOCHMAL GENAU LESEN
ÜBER EINE RÜPCKMELDUNG WÜRDE ICH MICH FREUEN
VIELE GRÜSSE

Hallo Stoepselchen79,

wenn in Ihrem Mietvertrag keine Einschränkungen des Nutzungsrechtes vorgesehen sind, dann kann der Vermieter den Garten nicht anderweitig teilvermieten. Er kann auch das Nutzungsrecht des Gartens nicht separat kündigen. Einzige Ausnahme: wenn er dort bauen will.
Vielleicht wäre es Ihrerseits möglich, der alten Dame einen kleinen Sitzplatz im Garten einzuräumen und Ihrerseits vom Vermieter eine Reduktion der Miete zu verlangen. Verpflichtet sind Sie nicht dazu.

Alles Gute wünscht Heihei

Lieber Fragesteller!
Gemäß Ihres Mietvertrages haben Sie das alleinige Nutzungsrecht für einen Garten.
Ihr Vermieter hat nun diese Gartennutzung ein zweites Mal vertraglich vergeben und das ohne Änderung Ihres Mietvertrages. Das darf der Vermieter meines Erachtens nicht. Hier hat der Vermieter den mit Ihnen
abgeschlossenen Mietvertrag verletzt!
Ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Schiedsmann,
ich kann Ihnen nur meine Meinung zu ihrem Problem mitteilen. Sie können wohl auf Ihren Mietvertrag bestehen, damit wäre der Mietvertrag mit dem neuen Mieter in diesem Passus ungültig! sagen Sie das dem Vermieter in aller Ruhe und Freundlichkeit.
Wenn es zum Streit kommen sollte, dann erst einen Schiedsmann um Schlichtung aufsuchen.
Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen, viel Erfolg bei Klärung Ihrer Angelegenheit, mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo Stoepselchen79
um einer anderen Mietpartei ein Nutzrecht des Gartens einzuräumen, bedarf es erst einmal einer Änderung des alleinigen Nutzrechts.
Teilt eurem Vermieter schriftlich mit, dass ihr das alleinige Nutzrecht zugesprochen bekommen habt u. daher nicht bereit, seid den Garten mit der neuen Mieterin zu teilen. Bitte das Schreiben per Einschreiben/Rückschreiben.
Liebe Grüße
Heike

Nein, nein, im Mietvertrag steht nichts davon das er einen Teil abteilen darf.

Mh wir möchten niemanden im Garten haben, denn wir hätten Angst das dann andere Mieter ebenfalls den Garten nutzen wollten. Dazu kommt noch die Dame hat eine große Familie und einen Hund.

ich würde den vermieter ansprechen und versuchen das auf ganz vernünftige weise zu klären, vielleicht hat die alte dame es ja auch nur falsch gedeutet
ein offenes wort klärt meistens vieles

wer hat den garten denn angelegt und wer pflegt ihn,
stellt der vermieter geräte zum pflegen oder lässt er ihn pflegen
wenn eindeutig drin steht das ihr die alleinige nutzung habt dann muss sich auch der vermieter an diesen vertrag halten

viele grüße und viel erfolg

Nein, nein, im Mietvertrag steht nichts davon das er einen
Teil abteilen darf.

Hallo Stoepselchen79,

euer Mietvertrag wurde zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, als ihr noch die alleinigen Mieter wart.
Nun hat sich die Situation geändert und eine ältere Dame ist als vierte Mieterin dazu gekommen. Was ist mit den beiden anderen Mietparteien? Nutzen sie den Garten nicht ? Eigentlich darf derjenige Mieter, dem im Mietvertrag ein alleiniges Gartennutzungrecht zugebilligt wurde, auch den Garten allein nutzen. Seid ihr auch für die Gartenpflege (incl. Rasenmähen, Rekultivierungsarbeiten) zuständig ? Wenn ja, habt ihr deshalb eine reduzierte Monatsmiete ? Setzt euch doch einfach mal mit allen Beteiligten an einen Tisch und
handelt ggf. eine neue Regelung aus.

Viel Erfolg, bustobaer

HAllo Stoepselchen,

das kann ich verstehen - also dann auf dem Mietvertrag bestehen!

Gute Nacht wünscht Heihei

Mh wir möchten niemanden im Garten haben, denn wir hätten
Angst das dann andere Mieter ebenfalls den Garten nutzen
wollten. Dazu kommt noch die Dame hat eine große Familie und
einen Hund.

Ciao Stoepselchen,

wenn in eurem Mietvertrag unmissverständlich vom alleinigen Nutzungsrecht des gesamten Garten gesprochen wird, dann kann er dieses später nicht beeinträchtigen.

Empfehle wie immer eine diplomatische Vorgehensweise! Bedenke, dass der Vermieter womöglich einer anderen Mietspartei die Nutzung ebenso vertraglich zugesichert hat und es dann kein leichtes Zurück für ihn gibt. Ist es wirklich eine Zusage des Vermieteres oder ein Mißverständnis beim neuen Mieter?

Sprech offen mit deinem Vermieter und lote für dich selber die Optionen eines Kompormisses aus: Kannst du dir die Mitnutzung durch eine weitere Partei vorstellen? Was müsste dir für diese Beeinträchtigung geboten werden?

Viel Erfolg
cumar

Guten Morgen,
Verträge sind eigentlich dazu bestimmt, eingehalten zu werden. Wenn Du also ausdrücklich das alleinige Nutzungsrecht für den gesamten Garten hast, Pflege und Gestaltung Dir obliegen und Du auch die Kosten dafür trägst, dann hat sonst niemand etwas darin zu suchen.
Darüber solltest Du mit Deinem Vermieter reden und das auch der Dame sagen, die jetzt ebenfalls den Garten nutzen möchte.
Viel Glück bei Deinen Gesprächen und beste Grüße, Hubert Steiger

Hallo Stoepselchen79!

Wenn in Eurem Mietvertrag ausdrücklich das alleinige Nutzungsrecht für den Garten enthalten ist, darf er es natürlich nicht ein weiters Mal gleichzeitig vermieten! Schließlich kann er ja auch nicht Eure Wohnung ganz oder teilweise ein zweites Mal gleichzeitig vermieten.
Aber es gibt eine kleine Tücke, falls im Mietvertrag nicht klar definiert ist, was mit dem ganzen Garten gemeint ist. Möglicherweise gibt es ja einen Umstand, demnach mehrere Gärten vorhanden sind, so dass sich der Vermieter darauf berufen kann, dass nur der unmittelbar an Eure Wohnung grenzende Bereich als der vom Vertrag betroffene Garten gemeint sei. Aber dazu muss man die Detail genau kennen, um nach Spitzfindigkeiten suchen zu können.

Mein Tipp ist, fragt einen Rechtsanwalt der sich den Vertrag in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten ansieht. Dann seid Ihr juristisch korrekt beraten.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Darf er NICHT!!! Dies müßte er bei Ihnen im Mietvertrag ändern bzw. einen Zusatz machen.
Oder Sie bieten ihm an, etwas mit der Kaltmiete runter zu gehen ( jedenfalls die qm weniger Nutzfläche wie der nun entgangene Gartenanteil beträgt.)
Ansonsten einfach SCHRIFTLICH in Einspruch gehen und Mietminderung androhen. Da er ja die vertraglich vereinbarten Dinge nicht einhält.

Hallo,
wenn in Ihrem Mietvertrag explizit das alleinige Gartennutzungsrecht verankert ist, handelt Ihr Vermieter nicht vertragskonform, er kann ohne Ihre Zustimmung den Vertrag nicht ändern!!
Sie sollten ihm schriftlich gegen eine Änderung Ihres Vertrages widersprechen und den vertragsgemäßen Zustand einfordern. Sollte sich das in einem sachlichen Gespräch mit dem Vermieter nicht klären lassen, müssten Sie auf Einhaltung des Vertrages klagen. Dazu empfehle ich Rechtsbeistand durch Mieterverein oder RA.
Gruß suver

Wenn es im Mietvertrag als alleiniges Nutzungsrecht festgehalten ist , darf er das so nicht. Sprechen Sie Ihn darauf an , vielleicht können sie ein kleinen Mietabschlag aushandeln.

Hallo Stöpselchen,

nein, darf er nicht.

Details solltet Ihr jedoch mit einem Anwalt absprechen.

MfG

Hallo,

auch ich bin der Meinung (wie viele andere vor mir), dass euer Vermieter den Garten nicht nochmals zur Nutzung anbieten darf.

Das Nutzungsrecht ist Bestandteil eures Mietvertrages - anderen ebenfalls und nachträglich dieses Recht einzuräumen, bedeutet eine einseitige Änderung dieses Mietvertrages und ist m. E. ausgeschlossen.

Ich würde den Vermieter auf diese Sachlage hinweisen und ihm mitteilen, dass er damit gegen euern Mietvertrag verstößt. Parallel dazu würde ich mich durch einen Fachanwalt für Mietrecht bzw. einen Mieterverein (geht allerdings nur, wenn man Mitglied ist!) rechtlich beraten lassen.

Rechtlichen Rat/Beistand einholen würde ich insbesondere dann, wenn davon auszugehen ist, dass sich euer Vermieter uneinsichtig zeigt. Hier würde es nämlich u. U. auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, in dem ihr nach meiner Ansicht aber guten Karten hättet…

So, nun hoffe ich jedoch für euch, dass ihr die ganze „Sache“ ohne eine rechtliche Auseinandersetzung klären könnt. Lasst euch nur nicht von eurem Vermieter veralbern – nach meiner Auffassung seid ihr im Recht!

MfG schoerschi

PS: Abschließend noch folgender Hinweis - ich bin juristischer Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen. :wink:

Hallo,

ich würde gerne helfen. Magst du mir am besten mal per 
eMail schreiben an [email protected].
Dann können wir uns da besser austauschen.

Aber so ist es quatsch, da gibts bessere oder gar sehr gute
Lösungen.

Viele Grüße

Rene