Hallo,
auch ich bin der Meinung (wie viele andere vor mir), dass euer Vermieter den Garten nicht nochmals zur Nutzung anbieten darf.
Das Nutzungsrecht ist Bestandteil eures Mietvertrages - anderen ebenfalls und nachträglich dieses Recht einzuräumen, bedeutet eine einseitige Änderung dieses Mietvertrages und ist m. E. ausgeschlossen.
Ich würde den Vermieter auf diese Sachlage hinweisen und ihm mitteilen, dass er damit gegen euern Mietvertrag verstößt. Parallel dazu würde ich mich durch einen Fachanwalt für Mietrecht bzw. einen Mieterverein (geht allerdings nur, wenn man Mitglied ist!) rechtlich beraten lassen.
Rechtlichen Rat/Beistand einholen würde ich insbesondere dann, wenn davon auszugehen ist, dass sich euer Vermieter uneinsichtig zeigt. Hier würde es nämlich u. U. auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, in dem ihr nach meiner Ansicht aber guten Karten hättet…
So, nun hoffe ich jedoch für euch, dass ihr die ganze „Sache“ ohne eine rechtliche Auseinandersetzung klären könnt. Lasst euch nur nicht von eurem Vermieter veralbern – nach meiner Auffassung seid ihr im Recht!
MfG schoerschi
PS: Abschließend noch folgender Hinweis - ich bin juristischer Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen. 