Alleiniges Sorgerecht-->Umgangsrecht Entscheidu

Hallo zusammen,

ich habe für meine Tochter (21 Monate) das alleinige Sorgerecht. Seit der Schwangerschaft sind wir allein.

Mit dem Kindesvater bin ich so verblieben, dass er alle zwei Wochen kommt und die Kleine für 2-3 Stunden mitnimmt, was er auch mehr oder weniger regelmässig macht.
Da ich mit dem KV nicht mehr auskomme, handhabe ich es mittlerweile so, dass nur meine Eltern anwesend sind, wenn er die Kleine holt (mir gegenüber ist er wegen 20 Jahre Altersunterschied nur noch respektlos).

Bis dato hat sie noch nie bei ihm übernachtet.
Nun fordert er, dass er die Kleine mitnimmt… über das ganze Wochenende (alle 2 Wochen).

Aus folgenden Gründen lehne ich dies strikt ab:

  • Meine Tochter und ich sind Anfang diesen Jahres (berufsbedingt) in eine andere Stadt gezogen, seit Januar geht sie in die Kindertagesstätte und sieht ihre Großeltern nur noch am Wochenende. Diese Veränderungen waren viel für sie und aufgrund dessen, dass sie in der Kita wegen Personalproblemen öfters die Bezugspersonen wechseln musste, ist sie erst vor kurzem richtig dort eingewöhnt worden.
    Sie ist momentan sehr auf mich fixiert und ich merke, dass sie mich sehr braucht.

  • Wenn ich den KV fragte, ob er auch mal unter der Woche (was nur wenige Male vorkam, als ich berufliche Termine wahrnehmen musste) für ein bis zwei Stunden für die Kleine kommen könnte, lehnte er dies ab mit der Begründung, dass wenn es um meine Bedürfnisse gehen würde, er dies nicht einsieht.

  • Es gab in der Zeit nur wenige Male, in denen er die Kleine pünktlich abholte und auch pünktlich wieder zurück brachte (wobei ersteres so gut, wie gar nicht vorkam und letzteres nur, wenn sie mal etwas quengelig war (genervter O-Ton: „Heute ist sie aber besonders anstrengend!“))

  • Jedesmal, wenn er sie abholt, rennt sie erstmal weg und versteckt sich.

  • Einmal war er mit ihr im Schwimmbad (ist jetzt ca. 10 Monate her) und seitdem brüllt sie beim Baden (vorher war sie eine Wasserratte und hat fröhlich in der Badewanne geplanscht). Auf Nachfrage wurde ich nur beleidigt und bekam unterstellt, dass ich eine traumatische Art des Badens haben müsse.

  • Ich habe mir angewöhnt, dass - für den Fall meine Eltern sind mal nicht da, wenn er die Kleine zurück bringt - ich bei jeder Art von Konfrontation seinerseits ihm freundlich die Tür weise. In solchen Situationen schreit er mich vor dem Kind immer an, demütigt mich und wendet sich mit den Worten: „Welch eine bösartige, verzogene Mutter Du doch hast!“ an das Kind. Dieses Szenario hat sich dieses Jahr schon 4-5 mal abgespielt.

  • Ich habe ihm gesagt, dass - solange die Kleine nicht sprechen kann und klar sagt, dass sie bei ihm übernachten will - ich die Entscheidungen für sie treffen werde. Daraufhin meinte er: „Das wird dann wohl nie zutreffen, da sie ja von Euch (gemeint sind meine Eltern und ich) negativ getrimmt werden wird, so etwas nicht zu sagen!“ --> Wie soll ich denn mit dieser bodenlosen Unterstellung umgehen?
    Ich habe nach vielen Gesprächen, Texten im Internet, Berichten im Fernsehen den Entschluss gefasst, dass ich nie in der Lage sein will, dass mein Kind mich eines Tages fragt: „Wer ist mein Papa?“ oder „Mama, warum durfte ich meinen Papa nie kennen lernen?“ etc. pp.
    und habe deswegen beschlossen, dass das Thema Kindesvater nicht in meiner Familie besprochen wird, sondern, dass es ein Bereich im Leben meiner Tochter sein wird, den sie ganz für sich allein von Grund auf aufbauen wird.

  • Er ist für ein Kleinkind zu Hause nicht ausgestattet. Da er vor dem JA immer behauptet, bei seiner selbständigen Tätigkeit als Architekt nicht genug Geld zu verdienen (Markenklamotten und dickes Auto statt Unterhaltszahlungen), bezweifle ich stark, dass er richtig (Bett, Spielzeug, evtl. Wickeltisch, etc.) ausgestattet ist bzw. sein wird.

  • Sie hätte in seiner Wohnung nur zwei Schlafgelegenheiten: In seinem kleinen Schlafzimmer oder in seiner Wohnküche.

  • Meine Gründe akzeptiert er nicht. Er hat mir gestern eine E-Mail geschrieben und mich aufgefordert, bis zum kommenden Montag eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen. Sollte diese nicht positiv sein, werde er sich an das JA wenden, um seine Interessen durchzusetzen.

Wenn meine Tochter klipp und klar sagen würde, dass sie bei ihm übernachten wolle, dann würde ich das akzeptieren. Aber so fühle ich mich unwohl.

Nun meine Frage(n):
Wie läuft das ab, wenn er das JA einschaltet?
Zählt meine Meinung gar nicht? Ich verwehre ihm doch das Umgangsrecht nicht, aber über Nacht ist mir das momentan zu früh. Letztens hatte ich sie übers Wochenende bei meinen Eltern und obwohl sie meine Eltern sehr gut kennt und auch gerne bei ihnen ist, hat sie zu Hause eine Woche gebraucht, um nachts wieder durchzuschlafen.

Wie verhalte ich mich, wenn er mich (mal wieder) vor dem JA schlecht macht?

Vielen Dank im voraus.
MfG
stupsi :o)

Hallo

Wie läuft das ab, wenn er das JA einschaltet?

Du solltest selbst das JA einschalten und
seine Zahlungsverweigerung (das hast Du
angedeutet) zur Sprache bringen und klären.
Weiterhin untersagst Du ihm jeglichen Kontakt
für eine gewisse Zeit, sobald er wieder mal den
Psychopathen spielt. Auch das solltest Du selbst
vorher mit dem JA abklären (ggf. Zeugen).

Es kann für ein Kind nur negativ sein, Umgang
mit einem Psychopathren zu haben, auch wenn es
der eigene Vater ist. Vor solchen Einflüssen
musst Du das Kind schützen, das ist Deine erste
Pflicht.

Beim „verletzend sein“ gibt es immer auch den,
der sich verletzen lässt. Er hat keinen An-
spruch darauf, dass Du dieser jener bist.

Seine „Drohung mit dem JA“ hört sich ziemlich
naiv an, dazu musst Du nichts sagen und „Stellung-
nahmen“ und ähnliche Albernheiten brauchen Dich
nicht zu tangieren.

Zählt meine Meinung gar nicht? Ich verwehre ihm doch das
Umgangsrecht nicht,

Ich persönlich würde es in Deiner Situation
mit Sicherheit „verwehren“ und zwar offensiv
in Zusammenarbeit mit dem JA.

Wie verhalte ich mich, wenn er mich (mal wieder) vor dem JA
schlecht macht?

Ihn erziehen? Seine Zahlungspflicht und -fähigkeit
überprüfen lassen?

Grüße

CMБ

Hallo,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Leider ist das nicht so einfach, denn das Jugendamt selbst vertritt die Auffassung, dass Umgangsrecht unabhängig von der Unterhaltspflicht ist. Es geht um das Recht des Kindes und das Recht des Kindes ist es, seinen Vater zu sehen, ob er nun zahlt oder nicht.

Leider kann ich ihm nicht das Gegenteil beweisen, dass er zahlungsfähig wäre - okay, momentan ist es so, dass er zahlt, ABER: den Unterhalt vom letzten Jahr! - denn er kann sich vor dem Finanzamt als Selbständiger arm rechnen (und tut dies auch). Auch Aussagen seinerseits wie: „Wenn Du das gemeinsame Sorgerecht zuläßt, wirst Du immer Unterhalt in Mindesthöhe bekommen - manchmal bestimmt auch mehr!“ sind wertlos, so lange ich sie nicht schriftlich habe…

Letztes Jahr hatten wir schonmal Probleme mit dem Umgangsrecht. Damals war es so, dass er 2,5 Stunden später kam und die Herausgabe des Kindes verlangte. Da er jedoch ohne Bescheid zu sagen zu spät kam, das Kind gerade im Bett war und schlief (und an dem Tag war ich auch wirklich froh, dass es schlief, da es erheblich Schmerzen vom Zahnen hatte) schickte ich ihn heim und sagte, dass er am nächsten Tag oder eine Woche später kommen solle.
Die Folge war, dass er sich schlecht vor der Tür benommen hat, ich eine Woche später einen Brief vom JA bekam, in dem ich aufgefordert wurde, zu einem Gespräch zu kommen und die Unterhaltszahlungen eingestellt wurden (woraufhin ich die Beistandschaft beantragte).

Ich ging also zu dem Gespräch und war geschockt, was dabei herauskam. Natürlich sagte ich, dass ich schlecht einem Vater, der seinen Pflichten nicht bewußt ist, sondern vielmehr nur an Rechte denkt und zwar ausschließlich an seine Rechte, diese einräumen kann. Daraufhin machte sie mir in einem unverschämten Ton klar, dass „auch wenn er nie wieder für sein Kind zahlen wird -ob er kann oder nicht- das Kind das Recht auf seinen Vater hat!“
Gut, ich denke, dass die fachliche Kompetenz dieser Frau sowieso nicht vorhanden war, denn sie sagte noch sowas wie: „Und selbst wenn ein Vater sein Kind missbrauchen würde, so ist es sein Recht, das Kind zu sehen…“ als es darum ging, warum es vom JA betreute Besuche gibt. (Frage mich nur, wie sowas im Interesse des Kindes liegen kann)
Wie gut, dass durch unseren Umzug ein anderes JA zuständig ist.

Ich werde wegen seiner fehlenden Zahlungsbereitschaft nächste Woche mal meinen neuen Sachbearbeiter aufsuchen, allerdings sind ja die Sachbearbeiter nicht für das Umgangsrecht zuständig.

Seine Aussage gegenüber meiner Mutter, dass er sich „gezwungen sieht, das Jugendamt einzuschalten, falls ich seinen Wünschen nicht nachkomme…“ ist halt ein blödes Druckmittel…

MfG
stupsi

Hallo Stupsnase!

Soweit ich weiß, mußt Du in diesem Alter überhaupt gar nicht zulassen, dass Deine Tochter beim Vater übernachtet - egal, wie das Verhältnis ist. Soweit ich weiß, ist das erst ab dem Schulalter zumutbar (verbessert mich, wenn ich falsch liege, aber ich meine, das so gelesen zu haben). Gefunden :smile:
http://www.mamis-in-not.de/htm/umgangsrecht.htm
Ich würde auch das Jugendamt um Hilfe bitten. Vielleicht können die ihm klar machen, dass eine Übernachtung viel zu früh ist. Außerdem kann bei einem Treffen alle 2 Wochen ja nun auch nicht die allerstärkste Bindung aufgebaut werden (wenn er sie unter der Woche öfter mal sehen würde wäre das vielleicht was anderes *ggg* (nicht ganz ernst gemeint…).
Also - ich würde einen Termin beim Jugendamt machen, denen alles so schildern wie Du es hier geschrieben hast und Dich beraten lassen. Schließlich tut der Streß den er Dir verursacht nicht nur Dir nicht gut, sondern auch Deiner Tochter.

Gruß,

N.

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Hallo

Hallo,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Leider ist das nicht so einfach, denn das Jugendamt selbst
vertritt die Auffassung, dass Umgangsrecht unabhängig von der
Unterhaltspflicht ist. Es geht um das Recht des Kindes und das
Recht des Kindes ist es, seinen Vater zu sehen, ob er nun
zahlt oder nicht.

Da hat dat Jugendamt ja auch Recht, mit der grossen Keule der Nichtzahlung des Unterhalts zu winken, aus welchen Gründen wird denn nicht gezahlt??) ist in meinen Augen Erpressung. In der Sache bin ich ausnahmsweise auf der Seite einens Amtes

Leider kann ich ihm nicht das Gegenteil beweisen, dass er
zahlungsfähig wäre - okay, momentan ist es so, dass er zahlt,
ABER: den Unterhalt vom letzten Jahr! - denn er kann sich vor
dem Finanzamt als Selbständiger arm rechnen (und tut dies
auch).

Ah ja ,so sind nun mal die Gesetze und die kannst du ihm nicht vorhalten

Auch Aussagen seinerseits wie: "Wenn Du das gemeinsame

Sorgerecht zuläßt, wirst Du immer Unterhalt in Mindesthöhe
bekommen - manchmal bestimmt auch mehr!" sind wertlos, so
lange ich sie nicht schriftlich habe…

auch dann können sie wertlos sein, greif mal einem nackten Mann in die Taschen

Letztes Jahr hatten wir schonmal Probleme mit dem
Umgangsrecht. Damals war es so, dass er 2,5 Stunden später kam
und die Herausgabe des Kindes verlangte. Da er jedoch ohne
Bescheid zu sagen zu spät kam, das Kind gerade im Bett war und
schlief (und an dem Tag war ich auch wirklich froh, dass es
schlief, da es erheblich Schmerzen vom Zahnen hatte) schickte
ich ihn heim und sagte, dass er am nächsten Tag oder eine
Woche später kommen solle.
Die Folge war, dass er sich schlecht vor der Tür benommen hat,
ich eine Woche später einen Brief vom JA bekam, in dem ich
aufgefordert wurde, zu einem Gespräch zu kommen und die
Unterhaltszahlungen eingestellt wurden (woraufhin ich die
Beistandschaft beantragte).

Ich ging also zu dem Gespräch und war geschockt, was dabei
herauskam. Natürlich sagte ich, dass ich schlecht einem Vater,
der seinen Pflichten nicht bewußt ist, sondern vielmehr nur an
Rechte denkt und zwar ausschließlich an seine Rechte, diese
einräumen kann. Daraufhin machte sie mir in einem
unverschämten Ton klar, dass „auch wenn er nie wieder für sein
Kind zahlen wird -ob er kann oder nicht- das Kind das Recht
auf seinen Vater hat!“
Gut, ich denke, dass die fachliche Kompetenz dieser Frau
sowieso nicht vorhanden war, denn sie sagte noch sowas wie:
„Und selbst wenn ein Vater sein Kind missbrauchen würde, so
ist es sein Recht, das Kind zu sehen…“ als es darum ging,
warum es vom JA betreute Besuche gibt. (Frage mich nur, wie
sowas im Interesse des Kindes liegen kann)
Wie gut, dass durch unseren Umzug ein anderes JA zuständig
ist.

Ich werde wegen seiner fehlenden Zahlungsbereitschaft nächste
Woche mal meinen neuen Sachbearbeiter aufsuchen, allerdings
sind ja die Sachbearbeiter nicht für das Umgangsrecht
zuständig.

Seine Aussage gegenüber meiner Mutter, dass er sich „gezwungen
sieht, das Jugendamt einzuschalten, falls ich seinen
Wünschen nicht nachkomme…“ ist halt ein blödes
Druckmittel…

Das einzigste,was man als Mann in der Situation eben hat.Wie wäre es denn, das ganze Sorgerecht gerichtlich zu regeln,mit für alle verbindlichen Regeln. Wobei man bei einem Selbständigen wohl nicht immer punktgenaues Aufschlagen erwarten kann, da gibts keine Stechuhr zum Feierabend manchen

MfG
stupsi

LG
Mikesch

Hallo Stupsi,
Ich wollte nur eine kleine anmerkung machen:
Ob du das möchtest oder nicht, Dein Kind wird mal nach seinem Vater fragen. Das wirst Du nicht verhindern können. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Und Du kannst es nicht verhindern, ganz bestimmt (allein weil sie sehen wird, daß im KiGa/Schule andere Kinder auch Väter haben).

Und noch was (sorry, daß es nicht so ist wie Du es Dir wünscht): Ich finde es ist nie zuviel für ein Kind bei dem Papa zu übernachten. Ausser es läuft irgendeinen Gefahr (zB Papa neigt zu gewalttätigkeit o.ä.) würde ich das nicht unterbinden. Ein Kind braucht sowohl Papa wie auch Mama, auch wenn diese miteinander nicht kommunizieren (Was ich wiederum auch nicht so toll finde, denn was ein Kind sieht, übernimmt es auch. D.h. wenn Du erfolgreich schafftst der Vater nicht einmal vor Gesicht zu kriegen, wird sie auch nicht lernen mit dieser Situation umzugehen, sollte sie mal mit anderen menschen soweit sein)Erwachsenen, ganz besonders dann wenn sie ein gemeinsames Kind haben, sollten in der Lage sein miteinander zu reden…

Ansonten das mit dem altersunterschied kann ich auch nicht so nachvollziehen, denn das hast Du auch gewußt, als du Dich auf ihn eingelassen hast.

Sorry, daß dieses Posting sich nicht so liest wie du ihn gerne hättest, aber es ist meine ehrliche Meinung.

Schöne Grüße,
Helena

ich habe für meine Tochter (21 Monate) das alleinige
Sorgerecht. Seit der Schwangerschaft sind wir allein.

Mit dem Kindesvater bin ich so verblieben, dass er alle zwei
Wochen kommt und die Kleine für 2-3 Stunden mitnimmt, was er
auch mehr oder weniger regelmässig macht.
Da ich mit dem KV nicht mehr auskomme, handhabe ich es
mittlerweile so, dass nur meine Eltern anwesend sind, wenn er
die Kleine holt (mir gegenüber ist er wegen 20 Jahre
Altersunterschied nur noch respektlos).

Bis dato hat sie noch nie bei ihm übernachtet.
Nun fordert er, dass er die Kleine mitnimmt… über das ganze
Wochenende (alle 2 Wochen).

Aus folgenden Gründen lehne ich dies strikt ab:

  • Meine Tochter und ich sind Anfang diesen Jahres
    (berufsbedingt) in eine andere Stadt gezogen, seit Januar geht
    sie in die Kindertagesstätte und sieht ihre Großeltern nur
    noch am Wochenende. Diese Veränderungen waren viel für sie und
    aufgrund dessen, dass sie in der Kita wegen Personalproblemen
    öfters die Bezugspersonen wechseln musste, ist sie erst vor
    kurzem richtig dort eingewöhnt worden.
    Sie ist momentan sehr auf mich fixiert und ich merke, dass sie
    mich sehr braucht.

  • Wenn ich den KV fragte, ob er auch mal unter der Woche (was
    nur wenige Male vorkam, als ich berufliche Termine wahrnehmen
    musste) für ein bis zwei Stunden für die Kleine kommen könnte,
    lehnte er dies ab mit der Begründung, dass wenn es um meine
    Bedürfnisse gehen würde, er dies nicht einsieht.

  • Es gab in der Zeit nur wenige Male, in denen er die Kleine
    pünktlich abholte und auch pünktlich wieder zurück brachte
    (wobei ersteres so gut, wie gar nicht vorkam und letzteres
    nur, wenn sie mal etwas quengelig war (genervter O-Ton: „Heute
    ist sie aber besonders anstrengend!“))

  • Jedesmal, wenn er sie abholt, rennt sie erstmal weg und
    versteckt sich.

  • Einmal war er mit ihr im Schwimmbad (ist jetzt ca. 10 Monate
    her) und seitdem brüllt sie beim Baden (vorher war sie eine
    Wasserratte und hat fröhlich in der Badewanne geplanscht). Auf
    Nachfrage wurde ich nur beleidigt und bekam unterstellt, dass
    ich eine traumatische Art des Badens haben müsse.

  • Ich habe mir angewöhnt, dass - für den Fall meine Eltern
    sind mal nicht da, wenn er die Kleine zurück bringt - ich bei
    jeder Art von Konfrontation seinerseits ihm freundlich die Tür
    weise. In solchen Situationen schreit er mich vor dem Kind
    immer an, demütigt mich und wendet sich mit den Worten: „Welch
    eine bösartige, verzogene Mutter Du doch hast!“ an das Kind.
    Dieses Szenario hat sich dieses Jahr schon 4-5 mal abgespielt.

  • Ich habe ihm gesagt, dass - solange die Kleine nicht
    sprechen kann und klar sagt, dass sie bei ihm übernachten will

  • ich die Entscheidungen für sie treffen werde. Daraufhin
    meinte er: „Das wird dann wohl nie zutreffen, da sie ja von
    Euch (gemeint sind meine Eltern und ich) negativ getrimmt
    werden wird, so etwas nicht zu sagen!“ --> Wie soll ich
    denn mit dieser bodenlosen Unterstellung umgehen?
    Ich habe nach vielen Gesprächen, Texten im Internet, Berichten
    im Fernsehen den Entschluss gefasst, dass ich nie in der Lage
    sein will, dass mein Kind mich eines Tages fragt: „Wer ist
    mein Papa?“ oder „Mama, warum durfte ich meinen Papa nie
    kennen lernen?“ etc. pp.
    und habe deswegen beschlossen, dass das Thema Kindesvater
    nicht in meiner Familie besprochen wird, sondern, dass es ein
    Bereich im Leben meiner Tochter sein wird, den sie ganz für
    sich allein von Grund auf aufbauen wird.

  • Er ist für ein Kleinkind zu Hause nicht ausgestattet. Da er
    vor dem JA immer behauptet, bei seiner selbständigen Tätigkeit
    als Architekt nicht genug Geld zu verdienen (Markenklamotten
    und dickes Auto statt Unterhaltszahlungen), bezweifle ich
    stark, dass er richtig (Bett, Spielzeug, evtl. Wickeltisch,
    etc.) ausgestattet ist bzw. sein wird.

  • Sie hätte in seiner Wohnung nur zwei Schlafgelegenheiten: In
    seinem kleinen Schlafzimmer oder in seiner Wohnküche.

  • Meine Gründe akzeptiert er nicht. Er hat mir gestern eine
    E-Mail geschrieben und mich aufgefordert, bis zum kommenden
    Montag eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen. Sollte
    diese nicht positiv sein, werde er sich an das JA wenden, um
    seine Interessen durchzusetzen.

Wenn meine Tochter klipp und klar sagen würde, dass sie bei
ihm übernachten wolle, dann würde ich das akzeptieren. Aber so
fühle ich mich unwohl.

Nun meine Frage(n):
Wie läuft das ab, wenn er das JA einschaltet?
Zählt meine Meinung gar nicht? Ich verwehre ihm doch das
Umgangsrecht nicht, aber über Nacht ist mir das momentan zu
früh. Letztens hatte ich sie übers Wochenende bei meinen
Eltern und obwohl sie meine Eltern sehr gut kennt und auch
gerne bei ihnen ist, hat sie zu Hause eine Woche gebraucht, um
nachts wieder durchzuschlafen.

Wie verhalte ich mich, wenn er mich (mal wieder) vor dem JA
schlecht macht?

Vielen Dank im voraus.
MfG
stupsi :o)

Hallo Helena,

Ansonten das mit dem altersunterschied kann ich auch nicht so
nachvollziehen, denn das hast Du auch gewußt, als du Dich auf
ihn eingelassen hast.

Du meinst, sie hat ihn dazu gezwungen? Und
weil er so senil und schwach ist, hat sie
es auch geschafft?

Grüße

CMБ

Hallo,

Ich ging also zu dem Gespräch und war geschockt, was dabei
herauskam. Natürlich sagte ich, dass ich schlecht einem Vater,
der seinen Pflichten nicht bewußt ist, sondern vielmehr nur an
Rechte denkt und zwar ausschließlich an seine Rechte, diese
einräumen kann. Daraufhin machte sie mir in einem
unverschämten Ton klar, dass „auch wenn er nie wieder für sein
Kind zahlen wird -ob er kann oder nicht- das Kind das Recht
auf seinen Vater hat!“

Gibt es da nicht sowas wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Das von Dir geschilderte würde ich sicher nicht
akzeptieren, LOL.

Seine Aussage gegenüber meiner Mutter, dass er sich „gezwungen
sieht, das Jugendamt einzuschalten, falls ich seinen
Wünschen nicht nachkomme…“ ist halt ein blödes
Druckmittel…

Das einzige Relevante, was Dich Dein Kind später dazu
fragen könnte, wäre imho „warum Du es nicht geschafft
hast, Deine kleine Familie vor so einem Idioten zu
schützen, vor dem sie damals immer solche Angst hatte
und der die Mama so schlecht behandelt hat“.
Alles andere ist imho in Deiner Situation schlicht
irrelevant.

Grüße

CMБ

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Hallo cmg

Hallo,

Ich ging also zu dem Gespräch und war geschockt, was dabei
herauskam. Natürlich sagte ich, dass ich schlecht einem Vater,
der seinen Pflichten nicht bewußt ist, sondern vielmehr nur an
Rechte denkt und zwar ausschließlich an seine Rechte, diese
einräumen kann. Daraufhin machte sie mir in einem
unverschämten Ton klar, dass „auch wenn er nie wieder für sein
Kind zahlen wird -ob er kann oder nicht- das Kind das Recht
auf seinen Vater hat!“

Gibt es da nicht sowas wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Das von Dir geschilderte würde ich sicher nicht
akzeptieren, LOL.

Seine Aussage gegenüber meiner Mutter, dass er sich „gezwungen
sieht, das Jugendamt einzuschalten, falls ich seinen
Wünschen nicht nachkomme…“ ist halt ein blödes
Druckmittel…

Das einzige Relevante, was Dich Dein Kind später dazu
fragen könnte, wäre imho „warum Du es nicht geschafft
hast, Deine kleine Familie vor so einem Idioten zu
schützen, vor dem sie damals immer solche Angst hatte
und der die Mama so schlecht behandelt hat“.
Alles andere ist imho in Deiner Situation schlicht
irrelevant.

Das Kind könnte auch fragen: Mama war es nicht idiotisch sich mit einem 20 Jahre älteren Mann einzulassen?? Warst du da nur triebgesteuert oder hast nix besseres gefunden?? Mama hat ja noch genug Zeit sich paar passende Antworten zurechtzulegen…

Im übrigen sind doch noch einige andere Dinge relevant, werter cmg. Deine Ansicht mag vielleicht in den weiten Russlands gelten aber nicht hier.

Grüße

CMБ

LG
Mikesch

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Hallo n.h.

Hallo Stupsnase!

Also - ich würde einen Termin beim Jugendamt machen, denen
alles so schildern wie Du es hier geschrieben hast und Dich
beraten lassen. Schließlich tut der Streß den er Dir
verursacht nicht nur Dir nicht gut, sondern auch Deiner
Tochter.

Der Stress wäre ganz einfach vermeidbar gewesen in dem sich Stupsnase nicht mit ihm eingelassen hätte oder beim poppen wenigsten die Pille eingeworfen hätte. Interessant wäre wohl mal die ganze Geschichte…

und es muss nicht heissen DEINER sondern EURER Tochter

Gruß,

N.

LG
Mikesch
(büdde net hauen, der Kater ist immer etwas direkt)

Hallo zusammen,

Aus folgenden Gründen lehne ich dies strikt ab:

Wie verhalte ich mich, wenn er mich (mal wieder) vor dem JA
schlecht macht?

Vielen Dank im voraus.
MfG
stupsi :o)

Das Problem ist für den Leser wie auch für das JA, man kennt nur Deine Sichtweise und das was Du erzählst. Vielleicht sieht die Geschichte aus Sicht des Vaters ganz anders aus???
Schwierigkeit: Was ist die Wahrheit?
Du bist nicht in der Lage Dein Verhältnis zum Vater aus dem Verhältnis Vater - Kind herauszulassen.
Das sind zwei verschiedene Baustellen, so schwer es auch fallen mag.
Und letztendlich ist es nicht Dein oder Sein Kind und auch nicht Irgendjemands Eigentum, der darüber bestimmen kann wie er/sie will.
Das Kind wird sehr bald eine Persönlichkeit sein, die über sich selbst bestimmt.

frieeda

Hallo!

Nö, ich hau Dich nicht - weißt ja, ist nicht meine preferierte Methode :wink:
Warum schreibst Du nicht mal ein Buch? „Mein Leben ohne Fehler“, dann kaufen wir uns das alle und dann muß hier keiner mehr schreiben…

Gruß,

N.

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Auch Hallo,

da stimme ich dir nicht ganz zu!
Ein Vater, der zahlen kann, dies auch sagt, aber sich dennoch vor dem JA weigert, weil er in der Lage dazu ist, sollte sich erstmal mit beiden Seiten (Rechte und Pflichten) befassen.

Das Sorgerecht gerichtlich regeln ist absolut fehl am Platz. Ich habe auch nicht nach dem Sorgerecht, sondern nach dem Umgangsrecht gefragt.
Ebenso die Tatsache, dass ich ihm das Kind nicht entziehe, da er sie ja regelmässig sieht, sei hier nochmals erwähnt.

MfG
stupsi

P.S.: Am Wochenende arbeitet dieser Mann nicht! Falls doch, frage ich mich, ob er in der Lage ist, das Kind mitzunehmen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

die ganze Geschichte ist schäbig und geht niemanden etwas an. Ich weiß nur eins: Menschen können unberechenbar sein!

Und wie ich hier über MEIN Kind schreibe, kann Dir vollkommen egal sein!

Ich hoffe, Du hast jetzt von meiner direkten Art keine Depressionen…

MfG
stupsi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ja, mit Sicherheit hat er eine andere Sichtweise, denn er sieht mich als dummes, junges, Gör ohne Mutterqualitäten an. Ob das der Wahrheit entspricht???

Mein Verhältnis und das Verhältnis Vater-Kind sind in der Tat zwei verschiedene Baustellen und allein aufgrund dieser Tatsache muss ich mein Verhältnis aussen vor lassen. Ich kann es - er nicht!
Und genau deswegen halte ich mich fern, wenn er kommt. Er lässt seine Verbitterung sofort raus, und sei es nur eine spitzfindige Bemerkung wenn er mal einen guten Tag hat. Aber selbst das ist zuviel, weil die Kleine sehr sensibel ist! Im Moment geht es einfach schlecht, dass ich dabei bin.

Und letztendlich ist es nicht Dein oder Sein Kind und auch
nicht Irgendjemands Eigentum, der darüber bestimmen kann wie
er/sie will.
Das Kind wird sehr bald eine Persönlichkeit sein, die über
sich selbst bestimmt.

…und bis es so weit ist, würde ich gerne die Entscheidung fällen!

MfG
stupsi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Servus,

die ganze Geschichte ist schäbig und geht niemanden etwas an.
Ich weiß nur eins: Menschen können unberechenbar sein!

und eben deswegen ist keine neutrale Bewertung möglich, sie ist aus deiner Sicht schäbig, aber es gehören wohl immer 2 dazu. Dann kanst du hier auch nicht Hilfe erwarten.

Und wie ich hier über MEIN Kind schreibe, kann Dir vollkommen
egal sein!

Ich hoffe, Du hast jetzt von meiner direkten Art keine
Depressionen…

ooooh, mit Sicherheit nicht

MfG
stupsi

Der Kater

Hallo n.h.

Hallo Stupsnase!

Also - ich würde einen Termin beim Jugendamt machen, denen
alles so schildern wie Du es hier geschrieben hast und Dich
beraten lassen. Schließlich tut der Streß den er Dir
verursacht nicht nur Dir nicht gut, sondern auch Deiner
Tochter.

Der Stress wäre ganz einfach vermeidbar gewesen in dem sich
Stupsnase nicht mit ihm eingelassen hätte oder beim poppen
wenigsten die Pille eingeworfen hätte. Interessant wäre wohl
mal die ganze Geschichte…

und es muss nicht heissen DEINER sondern EURER Tochter

Gruß,

N.

LG
Mikesch
(büdde net hauen, der Kater ist immer etwas direkt)

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Hallo Nora

Hallo!

Nö, ich hau Dich nicht - weißt ja, ist nicht meine preferierte
Methode :wink:

hatte ich gar net dran gedacht, dass du ja harmlos bist

Warum schreibst Du nicht mal ein Buch? „Mein Leben ohne
Fehler“,

dann kaufen wir uns das alle und dann muß hier keiner

mehr schreiben…

von dir würd ich sicher nicht mal Geld verlangen, das würd ich dir glattweg schenken…

Gruß,

ebenfalls

N.

Mikesch

Hallo n.h.

Hallo Stupsnase!

Also - ich würde einen Termin beim Jugendamt machen, denen
alles so schildern wie Du es hier geschrieben hast und Dich
beraten lassen. Schließlich tut der Streß den er Dir
verursacht nicht nur Dir nicht gut, sondern auch Deiner
Tochter.

Der Stress wäre ganz einfach vermeidbar gewesen in dem sich
Stupsnase nicht mit ihm eingelassen hätte oder beim poppen
wenigsten die Pille eingeworfen hätte. Interessant wäre wohl
mal die ganze Geschichte…

und es muss nicht heissen DEINER sondern EURER Tochter

Gruß,

N.

LG
Mikesch
(büdde net hauen, der Kater ist immer etwas direkt)

Hallo

Wie gut, dass durch unseren Umzug ein anderes JA zuständig
ist.

Ich würde - falls noch nicht geschehen - mich an dieses andere JA wenden und den Fall schildern. Dabei würde ich das andere JA n.M. nicht erwähnen, da es oft abschreckt, wenn man auf die Kollegen schimpft. Aber so extrem unqualifizierte Mitarbeiter wie auf dem vorigen Jugendamt sind m.M.n. nicht die Regel. Allerdings muss man wohl davon ausgehen, dass die Jugendämter die Weisung haben, den Kontakt zum Vater auf jeden Fall zu fördern, und sei er noch so unergiebig.

Deswegen würde ich mich dort an eine möglichst qualifizierte Person wenden - also eher an eine Psychologin aus der Erziehungsberatung als an eine Sozialarbeiterin aus der Familienhilfe. Denn die Höherqualifizierten sind vielleicht nicht ganz so anfällig dafür, solche politischen Anweisungen zu wörtlich zu nehmen.

Eventuell wäre es auch möglich, sich an die Familienberatung eines kirchlichen Trägers oder überhaupt einen Kinderpsychologen zu wenden; d.h. möglich ist das natürlich, aber die Frage ist ja, ob die dortigen Berater vom Jugendamt gehört werden müssen. Vielleicht wäre es gut, sich zuerst dort zu melden und sich anzuhören, was die sagen. Sie werden ja wissen, wieviel Einfluss sie aufs Jugendamt nehmen können.

Ich hab jedenfalls schon von mehreren Diplom-Kinderpsychologen (in einem konkreten Fall) mitgekriegt, dass sie betreffs eines Kindsvaters, der zwar häufig kam, aber sich keinerlei Mühe gegeben hatte, entlastend oder förderlich zu wirken, der Mutter geraten hatten, diese Besuche nicht mehr zuzulassen.

Ich würde dir also raten, dich an Semjons Ratschläge zu halten.

Viele Grüße
Simsy

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@Mikesch - wichtig!
N´abend!

oder beim poppen
wenigsten die Pille eingeworfen hätte.

Mikesch, bitte pass genau auf. Es hilft rein gar nichts, beim Poppen die Pille einzuwerfen. Für eine optimale Hemmung der Ovulation muss frau vorher die Pille einwerfen. Mehr als einmal, ziemlich regelmäßig. Aber es ist nur allzu verständlich, dass Du als männliche Jungfrau hier ein großes Wissensdefizit hast.

(büdde net hauen, der Kater ist immer etwas direkt)

Und anscheinend immer etwas dösig.

Gruss

Pauli

P.S.: Einige Mitglieder von w-w-w haben gewettet, wann der erste sinnige, hilfreiche und intelligente Beitrag von Dir in diesem Forum erscheint. Ich habe 5 € auf das Jahr 2013 gesetzt - enttäusche mich nicht!

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Also, da ich von dir hier sowieso keine hilfe erwarten kann, weil du zu stupide bist, dich dem thema anzupassen und nichts als testosteron-gesteuerten unrat von dir gibst, würde ich vorschlagen, dass du dich hier überhaupt nicht äusserst, weil du der allerletzte bist, der neutrale bewertungen abgeben kann.
äußerst interessant, wie schnell du doch partei für die gegenseite ergriffen hast, obwohl du weder mich noch ihn kennst.
war wohl meine letzte frage in diesem brett, da ich immer wieder feststellen muss, dass hier unerzogene 16-jährige ihre pubertären meinungsbekundungen äußern müssen. tsetse…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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