Allgemeine Rechtsfragen

Hallo zusammen,
wir haben in unserem Reitverein ein Solarium für Pferde mit einer Kasse dran. Diese Kasse wurde Jahrelang von unserem 1. Vorsitzenden geleert. Nun haben wir die Stromabrechnung mit den Einnahmen verglichen und haben festgestellt, dass ein erheblicher Betrag (mehrere tausend Euro) fehlen.
Frage: wir können wir nun gegen den 1. VS vorgehen. Kleines Problem, wir sind nur eine Abteilung eines großen Hauptvereins und nicht Eigenständig! Der 1. VS wird vom Präsident des Hauptvereins gedeckt.
Können wir Strafanzeige erstellen? Nur gegen den 1.VS oder auch gegen den Präsidenten des Hauptvereins?
Für eure Hilfe und Hinweise im Voraus schon mal vielen Dank!

Hallo,
ungeachtet dem Vorwurf an den 1.Vorsitzenden ergibt durch das Vorhandensein eines Vereins die Haftung des Kassenwartes. Steht soetwas in der Satzung? Wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wer in die Kasse gegriffen hat, kann sicher Strafanzeige gestellt werden. Aber Beweise sollten vorgebracht werden können.

Viele Grüsse

Hallo Sunana,
vielen Dank für die Antwort. Ja, das steht in der Satzung. Auf der letzten Vorstandsitzung wurde protokolliert, das nur der 1.VS und die Kassenwartin einen Schlüssel haben. Wobei ich anmerken muss, das unsere Kassenwartin über jeden Zweifel erhaben ist und eher Geld rein legen, als raus holen würde.

liebe Grüße

Hallo,
vor der Frage einr Strafanzeige muss man überlegen: Wie sicher ist es denn, dass so viel Geld in die Kasse gekommen ist, wie der Rechnung entspricht? Es könnte ja auch sein, dass
a) die Benutzungsgebühren zu niedrig angesetzt waren gegenüber den Benutzungskosten (Strom ist deutlich teurer geworden) und/oder
b) die festgesetzten Nutzungsentgelte (die ‚Gebühren‘) nicht vollständig in die Kasse gekommen sind.

Erst nach solcher Sachverhaltsaufklärung sollte man an Schuldzuweisungen gehen.

Anzeige erstatten kann man gegenüber jederman. Die rechtliche Einordnung wird ohnehin von der Strafverfolgungsbehörde vorgenommen.

Viel Erfolg - und ruhige Nerven!!
Tronicrot

Nun, die Berechnung ist relativ einfach. Das Solarium hängt an einem extra dafür vorgesehenen Zähler, somit haben wir den Verbrauch. Was das Solarium / Stunde verbraucht ist vom Hersteller angegeben. Durch den Münzeinwurf ist die Nutzungszeit vorgegeben. Nur stimmen halt die Einnahmen absolut nicht mit den Ausgaben überein. Das ist Fakt.
Davon abgesehen ist das nur die Spitze des Eisberges, es wurde sich auch noch an diversem Material, welches vom Verein angeschafft wurde, bedient. Es wurde Insiderwissen für eine Private Vorteilnahme benutzt.
Aber vielen Dank für die Antwort, wir werden es natürlich nochmals prüfen.

ruhige Nerven sind nicht mehr vohrhanden, wenn man sieht wie ein Verein, in dem sich Mitglieder nen Ast abreißen, systematisch von einer Person zu Grunde gerichtet wird.

Hallo,
im Voraus gesagt, ich bin kein Rechtsanwalt. Diese Geschichte klingt mir entweder nach Unterschlagung (und dann hieße das Strafanzeige gegen den Betreffenden) oder nach falscher Kalkulation, d.h. die Einnahmen wurden falsch berechnet und daher klafft jetzt das Finanzierungsloch. Das sollte zunächst mal geprüft werden.
Die Frage ist auch, ob es sich hier um eine „Kasse des Vertrauens“ gehandelt hat, dann könnte es ja auch sein, dass einfach nichts eingezahlt wurde - in dem Falle hat auch eine Strafanzeige keinen Sinn, denn es wäre ja nicht bekannt, wie viel Geld hätte drin sein müssen.
Ebenfalls fraglich für mich ist, warum erst jetzt eine Nachprüfung erfolgt ist - hier liegt möglicherweise auch ein Versäumnis vor und es hätte vielleicht Schlimmeres verhindert werden können.
Wenn all diese Fragen geklärt sind, kann eine Entscheidung getroffen werden.
Generell kann jedes Vereinsmitglied oder auch eine Gruppe des Vereins einen Misstrauensantrag stellen - hier kommt es wieder auf die Satzung an, wie viele Mitglieder dafür nötig sind. Genauso kann natürlich jedes Mitglied auch eine Strafanzeige stellen. Ein besseres Vorgehen wäre natürlich, erstmal die Sache offen zu legen und den Vorstand aufzufordern, alle Ungereimtheiten aufzuklären. Das könnte man z.B. auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung tun, um dem Ganzen einen gewissen Nachdruck zu verleihen.
So viel zunächst.
Viele Grüße,
Friedemann Herbig.

Nun, die Berechnung ist relativ einfach. Das Solarium hängt an einem extra dafür vorgesehenen Zähler, somit haben wir den Verbrauch. Was das Solarium / Stunde verbraucht ist vom Hersteller angegeben. Durch den Münzeinwurf ist die Nutzungszeit vorgegeben. Nur stimmen halt die Einnahmen absolut nicht mit den Ausgaben überein. Das ist Fakt.
Davon abgesehen ist das nur die Spitze des Eisberges, es wurde sich auch noch an diversem Material, welches vom Verein angeschafft wurde, bedient. Es wurde Insiderwissen für eine Private Vorteilnahme benutzt.
Aber vielen Dank für die Antwort, wir werden es natürlich nochmals prüfen.

Hallo
Ich würde schriftlich beim Präsidenten um Einsicht in die Kassenbücher bitten. Kassenwart und Präsident sollten dann die Buchungen von den restlichen Gelder vorweisen bzw. eine entsprechende Erklärung abgeben können.
Sollte Euch ein solches Anliegen nicht gewährt werden, bitte einen Rechsanwalt um Hilfe.
oder
Steht eine Mitgliederversammlung an, reicht schriftlich einen Antrag mit der Bitte um Auskunft über dem Verbleib der Gelder ein.
Viel Glück bei der Aufklärung der Angelegenheit.

Ich würde Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen den Täter stellen.

Hallo Spring-Elch,

danke für die Rückmeldung (leider nicht selbstvertändlich).

Die soeben gelesenen Fakten sind harte Fakten. Für einen strafrechtlichen Vorwurf (und gleichermaßen einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch) dürfte noch von Wichtigkeit sein, ob es nur einen einzigen Schlüssel für den Automaten gibt oder ob mehrere Personen faktisch Zugang/Zugriff haben.

  • Falls nur einer (der Genannte) Zugriffsmöglichkeit hat, würde ich schon eine Strafanzeige erwägen;
  • ein zivilrechtlicher Anspruch stünde ‚dem Verein‘ zu, er ist/wäre geschädigt. Wenn dessen Vorsitzender jemanden deckt, also an einer Aufklärung (mit nachfolgendem Schadensausgleich) nicht interessiert ist, könnte Untreue vorliegen. Aber das sind Überlegungen, die ich als Vereinsmitglied nicht in den Vordergrund rücken würde.

In einer Mitgliederversammlung (ordentlich, wenn zeitlich passend, sonst außerordentlich aufgrund des gewiss notwendigen Quorums an Anstragstellern) sollten die Dinge angesprochen werden - in aller Offenheit und wenn möglich ohne strafrechtliche Drohungen. Konsequenzen kann man ziehen, aber man sollte nicht herumwedeln damit.

Gruß
Tronicrot

Letztlich müssen Sie entscheiden, wie groß der Schaden ist und ob Sie Strafanzeige stellen oder einen einvernehmlichen Weg (siehe letzte Antwort) suchen wollen…

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
das haben wir getan, weil wir ja erst nur einen Verdacht hatten. Die Bücher haben den Verdacht einwandfrei bestätigt.

Hallo Tronicrot
auf der Vorstandsitzung wurde uns vom 1.VS bestätigt, das nur er und die Kassenwartin die Kasse leert. Diese hat allerdings bemerkt, dass das in 95% der Leerungen nur der 1.VS macht.
Nun, ich denke, dass wir die ganze Sache einem Anwalt übergeben, denn nur so werden wir auch den vielen Mitgliedern gerecht, die Ihre Zeit und auch ihr Geld in den Erhalt des Vereins investiert haben.

Nochmal vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

also ungeschoren davon kommen lassen würde ich den 1. Vorsitzenden nicht, wenn sich der Verdacht erhärtet. Gibt es für das Solarium denn separate Stromabrechnungen? Denn sonst lässt sich ja schwer nachhalten, ob wirklich durch das Solarium soviel Strom verbraucht wurde. Konnte das Solarium nur durch Münzeinwurf betrieben werden, oder war das eher ein freiwilliger Einwurf der Mitglieder?

Wenn sich also eine konkrete Stromabrechnung dem Solarium zuordnen lässt und somit die verbrauchten kWh bekannt sind, dürfte der 1. Vorsitzende schnell in Erklärungsnot kommen, wenn die zugehörigen Kasseneinnahmen nicht zu den kWh passen. Denn der Verbrauch pro Münzeinwurf sollte ebenfalls bekannt sein oder sich zumindest leicht errechnen lassen. Wurde festgelegt (Satzung, Geschäftsführungsordnung, Beitragsordnung), wem die Einnahmen aus dem Solarium zustehen? Der Abteilung oder dem Gesamtverein?

Sollte sich jedenfalls wirklich ein krasser Fehlbetrag ergeben, ist erstmal der 1. Vorsitzende dafür verantwortlich, wenn er die Kasse geleert hat. Dann könnte es zu einer Untreue nach § 266 StGB gekommen sein. Hierfür ist nicht einmal maßgeblich, dass sich der Vorsitzende selbst bereichert hat, sondern dass er Fremdvermögen geschadet hat. Bei Untreue können die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft) nur tätig werden, wenn Strafantrag gestellt wird.

Unerheblich wäre in dem Fall, ob ihr nur eine Abteilung seid oder ob der Präsident den Vorsitzenden deckt.

Viele Grüße
cyxoqua

Hallo,
leider kann ich hierbei nicht helfen da ich keine Ahnung davon habe, tut mir leid…

Hallo Spring-Elch,

ersteinmal solltet ihr sofort ein außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und den ersten Vorsitzenden abwählen bzw. einen neuen zu wählen. Hierzu muss eine schriftliche Einladung an alle Mitglieder mit dem Tagesordnungspunkt rechtzeitig erfolgen.

Im zweiten Schritt kann man dann Strafanzeige wegen Unterschlagung und Betrug stellen. Das schwiereige gieran ist die Beweislage. Da die Kasse nur von 1.Vorsitzenden geleert wurde ist es nicht einfach nachzuweisen, dass mehr Geld in der Kasse war. Hier wäre ersteinmal ein Überprüfung der tatsächlichen Verbrauch zu den Einnahmen notwendig. Zu prüfen wäre auch ob der vom Pferdebesitze zu zahlende Betrag ausreichend für den dazugehörigen Stromverbrauch war.

Für die Zukunft wäre es ratsam die Kasse immer von zwei Personen leeren zu lassen.

Die Stafanzeige würde ich aber trotzdem machen. Diese muss bei der Polizei abgegeben werden. Da Unterschlagung und Betrug zu den Kapitalverbrechen zählt wird automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die dann prüft ob es ein Gerichtsverfahren gibt.

Gruß
Rüdiger Bein

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
das haben wir getan, weil wir ja erst nur einen Verdacht
hatten. Die Bücher haben den Verdacht einwandfrei bestätigt.

Hallo Spring - Elch
Nimmt Euch einen Anwalt für eine Rechtsauskunft.
Bedenke bitte:
Der 1. Vors. bzw. Vorstand vertritt den Verein und der Verein haftet für Schäden, die der Vorstand verursacht - Ausnahme bei „Grobe Fahrlässigkeit, Veruntreuung usw.“ Eine Beschuldigung trifft also dem gesamten Vorstand, da der Vorstand immer als eine Person zu betrachten ist.
Eventuell müßte auch eine private Rechtsschutzversicherung einspringen, denn Ihr wurdet um Geld betrogen (Argument: bei Überschuß, wäre das Solarium billiger).
Also informiert Euch und handelt nicht voreilig.
Ich wünsche Euch viel Erfolg.
Siegfried-Ludwig

Hallo Spring _Elch
also ich denke auf alle Fälle das man Strafanzeige stellen sollte. Evtl auch gegen beide. Ob es Sinn hat,bzw. ob der Vorsitzende das geld zurückzahlen kann, ist eine andere Frage. Meistens sind diese Leute hoch verschuldet. Und wer zahlt den Rechtsanwalt, den man dafür braucht?
Uns ist das letztes jahr mit unserem Kassierer ähnlich gegangen. Statt Weihnachtsfeier und Geldausgabe der gesammelten Punkte, gabs nix. Und meistens sind die Täter auch noch zu feige sich zu stellen. Also ich würde Anzeige erstatten.
gruß Lion

Sorry, ich habe die Anfrage erst heute gelesen.

Grundsätzlich haftet die GEWÄHLTE VORSTANDSCHAFT für den
entstandenen Schaden. Sogar mit dem privaten Vermögen!
Ansprech- bzw. Anzeigepartner in dieser Angelegenheit der

  1. Vorstand u n d der Kassenwart - sollte noch keine Entlastung durch die eV-Mitglieder ergangen sein.
    Ansonsten wirds schwierig - aber machbar, sofern UNTERSCHLAGUNG geltend gemacht werden kann!

Hallo,

das hört sich grundsätzlich nach einer Unterschlagung an, könnte aber auch mglw. den Tatbestand der Untreue erfüllen.

Ich würde das Gespräch mit dem Präsidenten suchen und mit ihm die Fakten besprechen. Sollte das nicht von Erfolg gekrönt sein, sollte tatsächlich Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dies würde auch für mögliche zivilrechtliche Ansprüche förderlich sein.

Gruß
who_knows