Als Deutscher Ausländer im Ausland verklagen

Hallo,

angenommen, eine deutsche Tierschutzorganisation ist der Meinung, dass ein ausländischer Tierpark, sagen wir mal, einer in der Schweiz, dort gegen das Tierschutzgesetz verstößt (ob Deutsches oder Schweizer Recht weiß die Gruppe noch nicht). Sie entscheidet eher nach dem „Bauchgefühl“.

Dazu habe ich verschiedene Fragen.

  1. Können nicht unmittelbar betroffene Deutsche überhaupt Schweizer wegen eines angeblichen Vergehens in der Schweiz verklagen.

  2. Welches Gericht wäre im Falle eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zuständig? (eins in Deutschland, eins in der Schweiz? Verwaltungsgericht? Strafgericht? Zivilgericht?)

  3. Werden deutsche Anwälte in der Schweiz überhaupt anerkannt?

  4. Wären die Verhandlungen öffentlich? Könnten dann auch deutsche Zuhörer daran teilnehmen?

Vielen Dank
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Hallo,

  1. Können nicht unmittelbar betroffene Deutsche überhaupt
    Schweizer wegen eines angeblichen Vergehens in der Schweiz
    verklagen.

Ich vermute mal, dass bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auch ein Schweizer nicht unmittelbar von der Tat betroffen wäre. Unmittelbar betroffen dürften nur die Tiere sein. Sollte es sich um eine Straftat handeln, so kann sie jeder anzeigen, egal ob Schweizer oder Esperantino.

  1. Welches Gericht wäre im Falle eines Verstoßes gegen das
    Tierschutzgesetz zuständig? (eins in Deutschland, eins in der
    Schweiz? Verwaltungsgericht? Strafgericht? Zivilgericht?)

Das dürfte vom Tatort abhängen und von dem, was der „Klagende“ überhaupt erreichen will.

  1. Werden deutsche Anwälte in der Schweiz überhaupt anerkannt?

kann ich grundsätzlich nicht bejahen, kenne aber Anwälte, die in D und CH tätig werden.

  1. Wären die Verhandlungen öffentlich? Könnten dann auch
    deutsche Zuhörer daran teilnehmen?

aller Voraussicht nach: ja.

Da leider nieht herauskam, gegen oder für was die Tierschutzorganisation überhaupt klagen will, war eine Antwort leider nur sehr eingeschränkt möglich.

Gruss

Iru

Danke Irubis,

der Klagende will, dass diese gequälten Tiere dem Tierpark weggenommen werden und er keine neuen Tiere dieser Art mehr halten darf. Der Amtstierarzt bestätigt aber die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Behandlung der Tiere.

Wohin die weggenommenen Tiere dann kommen sollen, sagen die Tierschützer allerdings nicht.

Nochmal, die Frage wurde bisher nicht beantwortet, wäre da ein Strafgericht zuständig oder ein Zivilgericht oder ein Verwaltungsgericht? Sie sehen an meiner vielleicht „dummen“ Fragestellung, dass ich von Gerichten gar keine Ahnung haben. Aber ich möchte ja dazulernen.

Danke
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Achso,

Bevor ich es vergesse!

Als Deutscher im Ausland, sollte man sich immer bewusst sein, dass man dort nur ein Ausländer ist!

Besonders in einem Land wie der Schweiz… Wo Deutsche nur gedulded sind.

@ D-Max,
deine Antwort lässt mich schmunzeln. Zum Glück will ich nirgendwo niemanden verklagen und der oben angesprochene Fall ist für mich nur rein fiktiv. Ich wollte nur wissen, ob es für einen kleinen Tierschutzverein, der sich über Tierhaltung in einem Schweizer Zoo echauffiert, theoretisch überhaupt möglich wäre.

Noch immer weiß ich nicht, welches Gericht dafür zuständig wäre. Ich würde so gerne mal einen „Tierschutzprozess“ in der Schweiz als Zuschauer erleben.
Danke
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Hallo!

Dürfte ich fragen weshalb es dich schmunzeln lässt?

Die Schweiz kenne ich sehr gut.

Würde es zu solch einer Klage kommen, dann sind auf jeden Fall solche Partner wie WWF, Greenpeace, PETA wichtige „Partner“ aber auch „Informanten“ im Sinne, dass diese sich auch mit den Gesetzen dort auskennen.

So gesehen, ist es einfacher in der Schweiz zu leben, als wie in Deutschland, nur als Deutscher der in Deutschland lebt, hat man noch weniger Chancen vor Gericht als wie Deutscher der in der Schweiz lebt…Ein Bekannter voon mir hatte mal geklagt…und wird dies nie wieder tun…

@ D-Max
Ich habe mir diese Frage ausgedacht, weil in Kürze am Bodensee von zwei Deutschen eine sog. Hungerstreik-Demo gegen die Haltung einer bestimmten Tierart in der Schweiz und gegen den möglichen Import dieser Tierart in die Schweiz stattfindet. Diese beiden Deutschen behaupten auch, dass, wenn alles nichts hilft, sie die Tierhalter verklagen würden, was ich persönlich für fragwürdig halte.
Freundliche Grüße
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Hallo

Besonders in einem Land wie der Schweiz… Wo Deutsche nur
gedulded sind.

Ich kenne ein Haufen Deutsche und andere dortige Ausländer, die ganz legal mit Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben und arbeiten, und dort nicht nur „geduldet“ sind.

Gerüchteweise gelten sogar die gleichen Gesetze für diese Ausländer.

DW

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Hallo

deine Antwort lässt mich schmunzeln. Zum Glück will ich
nirgendwo niemanden verklagen und der oben angesprochene Fall
ist für mich nur rein fiktiv. Ich wollte nur wissen, ob es für
einen kleinen Tierschutzverein, der sich über Tierhaltung in
einem Schweizer Zoo echauffiert, theoretisch überhaupt möglich
wäre.

Unten wurde doch schon alles wichtige genannt.

Du oder sonstwer kann aller höchstwahrscheinlich den Zoo nicht direkt verklagen. Man könnte die mögliche Straftat (Verstoss gegen Tierschutzgesetze) aber anzeigen, und das würde dann, wenn die Ermittlungen den Verdacht erhärten zu einem Strafverfahren führen.

Da du aber, wie du schon geschrieben hast, eine tierärtzliche Untersuchung die ordnungsgemässe Unterbrinung bescheinigt hat, dürfte nichts weiter passieren.

Die deutschen Gesetze sind jedenfalls vor einem Schweizer Gericht irrelevant, selbst wenn der Zoo nach deutschen Massstäben gegen den Tierschutz verstossen würde, würde ihm in der Schweiz nichts passieren.

DW.

Hast du schon einmal in der Schweiz gelebt???
Ich schon!!!

Wenn man sehr viel Kapital hat, ist man bestimmt in der Schweiz gern gesehen, aber auch egal wieviel Geld man hat, es ändert nichts daran dass man Deutscher ist!

Als normaler Deutscher, der nur in der Schweiz arbeitet, nun man wird mehr oder weniger gut behandelt, dennoch bekommt man zu spüren was man über Deutsche denkt!

Ich, sowie 2 Familienmitglieder, 3 Berufskameraden, und 2 gute Freunde von mir, haben die selbe Erfahrung in der Schweiz gemacht.

Rassismus ist ein „normaler“ Bestandteil in der Schweiz, und dieser richtet sich auch gegen Deutsche.

Also, wenn du nicht selber in der Schweiz gelebt und gearbeitet hast, kannst du da nicht mitreden.

MfG

D-MAX

Hallo,

Also ich arbeite in der Schweiz und werde dort besser behandelt als bei jedem Deutzschen Arbeitgeber bisher.

Ich habe auch keinerlei sonstige Probleme dort und bin überall gerne gesehen.

Bei einem Ausländeranteil von 20% kann eine Gesellschaft dort kaum rassistischer sein wie in Deutschland.

Vielleicht war dein persönliches Auftreten ja eher das Problem.

Vor Gericht sind auch in der Schweiz alle gleich.

Gruss HighQ

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Diese beiden Deutschen behaupten auch, dass, wenn alles nichts
hilft, sie die Tierhalter verklagen würden, was ich persönlich
für fragwürdig halte.

Es mag sogar stimmen, wenn die Rechtslage in der Schweiz anders ist… dies hat dann aber nichts damit zu tun, dass die Kläger deutsch sind.

Warum entgleitet das Thema?
Hallo,
ich finde es schade, dass die Diskussionsbeiträge immer mehr von meiner Frage abweichen und dass die Antwort auf meine Frage, welches Gericht denn nun zuständig ist, anscheinend nicht beantwortet werden kann.
LG
Slides

Hallo

ich finde es schade, dass die Diskussionsbeiträge immer mehr
von meiner Frage abweichen und dass die Antwort auf meine
Frage, welches Gericht denn nun zuständig ist, anscheinend
nicht beantwortet werden kann.

Passiert manchmal…
Aber deine Fragen sind doch schon mehrfach beantwortet worden!? Schreibt doch einfach, wenn etwas noch unklar ist.

Gruß, DW.

Hallo,

wird gegen ein Gesetz verstossen, so bringt man dies zur Anzeige.
Man ist hier lediglich Anzeiger, nicht Kläger! und braucht dementsprechend keinen Anwalt.

Ein Schreiben an die örtliche Polizeidienststelle oder zuständige Staatsanwaltschaft in der Schweiz ggfs mit Beweisfotos sollte reichen.

Man muss hier zwischen Strafrecht (Verstoss gegen ein Gesetz) und Zivil-und Verwaltungsrecht unterscheiden.
Beim Strafrecht wird der Staat als Ankläger tätig (da sitzt dann der Staatsanwalt als Kläger vor dem Richter)
Im Zivil und Verwaltungsrecht klagt das „Opfer“ an.

Dabei gilt aber zumeist das Tatort-Prinzip. Dort, wo die Tat begangen wird, wird sie auch nach den dortigen Gesetzen verfolgt.

So ist z. B. das private schächten in D verboten, da könnte ein Ägypter der in der Schweiz wohnt einen Landsmann, der in D sein Lämmchen zuhause in Neukölln im Badezimmer schächtet in deutschland anzeigen.

Da dies in Ägypten nicht verboten ist, kann kein Deutscher einen anderen Deutschen in Ägypten wg. schächtens in der Wohnung in Kairo anzeigen.

Grüße
miamei

@ Miamei (und alle andern)
jetzt ist mir Vieles klarer geworden, vielen Dank!

Demnach ist es also falsch, wenn eine Tierschutzorganisation behauptet, sie habe einen Tierhalter „verklagt“. Klagen tut nur die Staatsanwaltschaft. Das einzige, was die Tierschutzorganisation möglicherweise beigetragen hat, ist, dass sie den Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige brachte.

Danke nochmal
Slides

Hallo,

um noch mal sachlich zuwerden:

  1. Können nicht unmittelbar betroffene Deutsche überhaupt
    Schweizer wegen eines angeblichen Vergehens in der Schweiz
    verklagen.

Ja.

  1. Welches Gericht wäre im Falle eines Verstoßes gegen das
    Tierschutzgesetz zuständig? (eins in Deutschland, eins in der
    Schweiz? Verwaltungsgericht? Strafgericht? Zivilgericht?)

In der Regle wohl das in der Schweiz am Sitz des Beklagten und natürlich gelten auch Schweizer Gesetze.

  1. Werden deutsche Anwälte in der Schweiz überhaupt anerkannt?

Es wäre ein Anwalt mit Zulassung in der Schweiz erforderlich. In anbetracht dass Schweizer Gesetze gelten würde ich wohl gleich einen Schweizer Anwalt beauftragen.

  1. Wären die Verhandlungen öffentlich? Könnten dann auch
    deutsche Zuhörer daran teilnehmen?

Kommt drauf an… es spricht nicht viel dafür die Verhandlung nicht öffentlich zu machen. Allerdings stellt sich schon die Frage ob es nach Schweizer Recht überhaupt zu einem Prozess reicht…

Gruss HighQ

Also erstmal ein paar grundsätzliche Dinge:

  1. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können der zuständigen Behörde gemeldet werden. Bei Verstößen strafrechtlicher Natur MUSS die Behörde gegen den Halter vorgehen, bei Verstößen ordnungswidrigen Charakters KANN sie es tun (was aber auch heißt, dass sie es lassen kann). Unabhängig von der Bestrafung des Halters wird die Behörde ggf. auch Maßnahmen ergreifen, einen andauernden Verstoß zu beenden.

  2. Als Außenstehender hat man keine weiteren Möglichkeiten, außer die Behörden auf die Vorfälle hinzuweisen. Ein Klagerecht gibt es nicht, da man selbst ja nicht betroffen ist.

3.Für einen Tierpark in der Schweiz gelten nur die Schweizer Gesetze.

HAHAHAHAHA!!!

Sorry ich musste aber jetzt richtig lachen!

Kaum Rassistischer als wie in Deutschland???
Ich weiss nciht auf welchen, Deutschfeindlichen planeten du groß geworden bist, oder ob du bei Kommunisten verkehrst…

Aber in der Schweiz ist man nur „gern gesehen“ wenn man dort Geld hat, also CHF.

Sonst, besser gesagt, ist man nur gedulded.

In Deutschland, werden Ausländer aufgenommen, egal ob wir damit überfordert sind und eigentlich keine Arbeit mehr haben.

Zudem wird hier alles getan für Integration, die aber meistens von den Ausländern ignoriert wird…würde dies ind er Schweiz passiern, dann würden diese einfach abgeschoben werden!

Achso „Rassistisch“ ehm… dir ist bewusst dass in der Schweiz eine Rechts Partei in der Regierung ist… SVP oder wie war dass ncohmal… die hatten doch auch den bau von Moscheen gestoppt!

Also Junge, komm mir nicht so! Die Schweiz ist schön, aber alles andere als tollerant! Dort wird man nur gedulded, selbst wenn man dort ein Vermögen ausgibt.

Wenn du was anderes sagst, hast du einfach keine Ahnung!

MfG

Schreib jetzt was du willst, ich lese es eh nicht mehr!

Hallo :smile:

ja, es ist schade!

Wie gesehen hast woltle ich nur helfen, und Infos geben.

Als ich warnte davor in der Schweiz als Ausländer zu klagen, wurde es so hingestellt dass die Schweiz ja nciht so ist.

ICh habe dort gelebt, meine Familie auch und Freunde auch, wir waren da im Mittelstand, bis sogar mein Bruder im Wohlstand. Egal was man dor macht, man wird nur gedulded. GIbt man Geld dort aus, ist man sicher gerne dort gesehen, aber nur solange man Geld ausgibt, direkt danach nicht mehr.

Touristen sind auch nur gedulded…

Ich bin nicht wirklich vom Thema abgekommen! Ich wollte damit nur sichtbar machen dass man als Deutscher, dort ein nichts ist.

Die Aussage eines anderen hier nach dem Motto die Schweiz ist nicht so rassistisch wie Deutschland, da kann ich nur sagen dass dieser andere wohl träumt in der Schweit zu sein! Weil in der Schweiz die SVP in der Regierung sitzt, eine Rechte Partei, die zudem bewirkt hat dass keine Moscheen gebaut werden.

In Deutschland überschlagen sich doch alle dass Integration statt findet und dass sich alle Ausländischenbürger hier wohl fühlen.

Ich werde jetzt nichts mehr zu dem Thema schreiben oder Antworten lesen, weil es mir reicht dass einfach nur Leute was schreiben, die keine Ahnung haben, oder die Sachen widergeben die im echten leben nciht so sind. In Thema Schweiz kann mir keiner etwas vor machen…

Achso Thema arbeit dort… ist zwar besser bezahlt, aber das Leben dort ist auch viel teurer, die Ärzte muss man alleine schon komplette aus eigener Tasche bnezahlen! Zahnärzte dort machen einen schnell arm! Ohne Geld, ist man schnell dort verüöhnt und raus.

MfG

Schreibt jetzt was Ihr wollt!