Ich habe eine Frage und zwar habe ich erfahren das mein Vater sein Haus bald verkaufen will. Ich und meine Mutter leben getrennt von ihm. Meine Eltern waren nie verheiratet.
Da ich gerne das Haus erben möchte und nicht das Geld, wollte ich fragen ob ich rechtlich irgend eine Möglichkeit habe den Hausverkauf zu verhindern.
Ich bin 25 Jahre alt falls das noch wichtig ist.
Ich kann mir das nicht vorstellen, es ist sein Haus und er entscheidet, ob und was er dir vererbt. Die einzige Möglichkeit wäre, ihn unter Vormundschaft o.ä. zu stellen aber da muss auch was dean sein
Verehrter Frager,
der alleinige Eigentümer einer Sache hat in der Regel das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Das berechtig Ihren Vater dazu, sein Eigebtum jederzeit und zu den Bedingungen zu veräußern, die ihm angemessen erscheinen. Ich fürchte also als, Sie werden sich mit dem Umstand abfinden müssen.
Der beste Rat, den ich Ihnen geben kann, besteht darin, ein Gespräch mit Ihrem Vater zu führen und vorsichtig auszuloten, ob der Verkauf tatsächlich unumgänglich ist. Möglicherweise ergeben sich aus so einem Austausch der verschiedenen Ansichten neue Ansatzpunkte für eine Lösung des Problem.
Fragen kostet nichts… 
Wenn ihr Vater alleine im Grundbuch eingetragen ist, kann er mit dem Haus zu Lebzeiten machen was er will. Er kann auch das Geld verleben, dass er durch den Hausverkauf nach Abzug etwaiger Belastungen erzielt. Es gibt keine Verpflichtung etwas zu vererben. Entscheidend ist doch letztlich das Verhältnis untereinander. Wenn es gut ist, wird er Ihnen sicher etwas zukommen lassen. Viel Glück.
Hallo und Danke für Ihre Anfrage!
Meines Wissen nach haben Sie keinen Anspruch, es sei denn, es gibt eine Verfügung, wie zum Beispiel ein Testament oder eine Eintrag im Grundbuch!
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Fachmann für erbrecht hinzuziehen, denn die deutsche Gesetzgebung hat ja fat immer und überall eine Gesetzeslücke.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Gespräch mit Ihrem Vater und dass Sie ihm dabei Ihre Wünsche und Vorstellungen schildern und dann gemeinsam eine für alle zufrieden stellende Lösung erarbeiten / finden.
Viel Erfolg und ein schönes Wochenende!
Herzliche Grüße
Ralf wacker
Hallo Try 87,
ist deine Mutter im Grundbuch eingetragen? Dann hätte sie eine Möglichkeit den Verkauf zu verhindern, du meines Wissens nicht.
Hallo, ich bin kein Rechtsexperte, meine aber, Du kannst den Hausverkauf nicht verhindern. Es sei denn, Deine Eltern haben schon ein gemeinschaftliches Testament gemacht und Dich als Nacherben eingesetzt; aber selbst dann kann er das Haus verkaufen, nur muß dann nach seinem Tod noch das Geld vorhanden sein.
Also, Dein Vater kann mit seinem Haus machen was er will, auch verkaufen.
Gruß Ingeborg
Da sehe ich schwarz.Er darf jederzeit verkaufen was er will…ob und was du erbst da kann man sich Gedanken drüber machen sobald er stirbt…
Hallo,
meines Erachtens können Sie und Ihre Mutter nichts gegen den Hausverkauf unternehmen, sofern Ihr Vater alleiniger Eigentümer des Hauses ist. Er kann also frei darüber verfügen und verfahren, wie er möchte. Das einzige wäre, dass Sie vielleicht mit ihm darüber reden.
Gruß
Antigone
Wenn Ihre Frage ernst gemeint ist, dann ein klares Nein, außer Ihr Vater wäre nicht mehr zurechnungsfähig.
Was Ihnen Ihr Vater vererbt, sollten Sie ihm überlassen.
Also, ohne es rechtlich Belegen zu können, meine ich das ein Sohn keine Möglichkeit hat einen Hausverkauf des Vaters zu verhindern. Wo steht denn das ein Vater seinem Sohn das eigene Haus vererben muß? Kann ja auch verkaufen und das Geld verjubeln und nix ist mit Erbe.
Würd mich eh immer auf mich und meine Energien verlassen als auf Wohlstand der evtl. von meinen Vorfahren vererbt wird.
Hallo try87,
wenn das Haus notareiell einzig und allein ihren Vater als Besitzer ausweist, dann haben sie als Außenstehender - selbst als der biologische Sohn - keine juristische Handhabe, dieses Unterfangen - sprich: den Hausverkauf - zu unterbinden.
Ohnehin ist es in jedem Fall ratsam, Kontakt mit ihrem Vater aufzunehmen, auch wenn es ihnen noch so schwerfallen mag. Am Ende weis er gar nichts von dem Wunsch, daß sie das Haus ernsthaft haben möchten.
Ich kenne die Beweggründe ihres Vaters nicht, daß Haus verkaufen zu wollen. Eventuell zwingt ihn eine wie auch immer geartete Lebenskrise finanziell dazu, diesen Schritt tun zu müssen.
Eine zweite, wesentlich teurere aber höchst effektive und sehr schnelle Weise wäre natürlich, Ihrem Vater ganz offiziell ein Kaufangebot ihrerseits zu unterbreiten.
Ob sie finanziell dazu in der Lage sind, kann ich nicht beurteilen. Eine Konsultation mit ihrer Hausbank ist hier ein guter erster Weg.
Eventuell macht ihr Vater ihnen sogar einen günstigen Sonderpreis.
Das hat dann aber mit „ich möchte das Haus eines fernen Tages einmal erben“ nichts mehr zu tun.
Eine gut Idee ist es auch, sich bei der Verbraucherberatung juristischen Rat zu holen.
Ich hoffe, ich konnte ihnen ein klein wenig weiterhelfen.
MfG
Harald Mohr 
Hallo dazu kann ich dir nur raten einen Anwalt auf zu suchen.K.H.