Als Student ALGII

Hallo,

ist es eigentlich möglich als Student ALGII zu beantragen?
Der Student hat schon eine abgeschlossene Berufsausbildung (also gearbeitet) und studiert jetzt. Da er kein Bafög bekommt (aber Miete zahlen muss da er woanders studiert) stellst sich jetzt die Frage, ob ALGII zur Sicherung des Lebenserhalts einspringen muss.

Ich habe mal irgendwo gelesen das Azubis ALGII beantragen können, wenn sie Miete zahlen müssen und so der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist von dem bisschen Lehrgeld. Dann kann es sein das der Staat was drauf legt.

Wer kennt sich da aus??
Ade

Hallo,

ist es eigentlich möglich als Student ALGII zu beantragen?

Eventuell. Verbindliche Auskuft erteilt die Kommunalverwaltung, die dafür der einzige Ansprechpartner ist - das ist bei Studenten ein etwas komplizierter Bereich, kommt auf die Details an. Wohngeld sollte aber auf jeden Fall drin sein.

Gruß,

Malte.

Hi,
da würde ich mir keine großen Hoffnungen machen. Alg2 ist ja der Nachfolger von Sozialhilfe, und Sozialhilfe war auch nicht dazu da, Ausbildungen oder ein Studium zu finanzieren. Zumal schon eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt. Ich fürchte, dieses Studium fällt unter „Privatvergnügen“, das man nur haben kann, wenn man es selbst finanzieren kann.

Gruß
Nelly

Nö…
Hallo,

wenn Du grundsätzlichen Anspruch auf Bafög hast (egal, ob Du wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wurdest!!), besteht kein Anspruch auf AlgII.

LG Holger

Doch

Hallo,

wenn Du grundsätzlichen Anspruch auf Bafög hast (egal, ob Du
wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wurdest!!), besteht
kein Anspruch auf AlgII.

Hallo Holger!

Das stimmt nicht so ohne weiteres. Ich zitiere aus der Alg-II-Wissensdatenbank:

"Studenten sind […] in der Regel erwerbsfähig i.S.d § 8 SGB II. […] Erwerbsfähige Studenten können einen Anspruch auf Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt begründen, soweit sie die Voraussetzungen des § 21 SGB II erfüllen (das ist der Paragraph, der ebendiese Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt behandelt; eigene Anmerkung).

Hinsichtlich einer Auskunftspflicht gegenüber den Studenten ist auf die Möglichkeit der Antragstellung von Wohngeld (§ 41 Abs 3 WoGG) bei der jeweiligen Kommune hinzuweisen."

Also kann ein Student MINDESTENS Anspruch auf Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt und Wohngeld haben.

Gruß
Liza

??
Ist das dann noch AlgII? Ich denke mal, es handelt sich dann um die KdU, die der kommunale Träger im Rahmen des Sozialgeldes zahlt oder?
Ich laß mich aber gern belehren und werd in den nächsten Tagen mal selbst in die Wissensdatenbank schauen.

Hallo Holger!

Das stimmt nicht so ohne weiteres. Ich zitiere aus der
Alg-II-Wissensdatenbank:

"Studenten sind […] in der Regel erwerbsfähig i.S.d § 8 SGB
II. […] Erwerbsfähige Studenten können einen Anspruch auf
Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
begründen,
soweit sie die Voraussetzungen des § 21 SGB II erfüllen
(das ist der Paragraph, der ebendiese Leistungen für
Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt behandelt; eigene
Anmerkung)
.

Hinsichtlich einer Auskunftspflicht gegenüber den Studenten
ist auf die Möglichkeit der Antragstellung von Wohngeld
(§ 41 Abs 3 WoGG) bei der jeweiligen Kommune hinzuweisen."

Also kann ein Student MINDESTENS Anspruch auf Leistungen für
Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt und Wohngeld haben.

Gruß
Liza

Hallo (wenn auch 6 Tage zu spät…)

Dieses (spezielle) Urteil müsste weiterhelfen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/ticker/ticke…

HTH
mfg M.L.

hallo,

danke für deine antwort.
kannst du mir auch eine quelle bzw. einen link angeben woher du das hast??

axl

kannst du mir auch eine quelle bzw. einen link angeben woher
du das hast??

Nee. Leider nicht. Is „Firmen“-intern…

Gruß
Liza