Hallo Seutes Deern!
Der Tischler hat offensichtlich seinen Auftrag ausgeführt und muss das Geld von der Person bekommen, die den Auftrag erteilt hat. Also der Vertragspartner des Tischlers hat zu bezahlen. Wenn der Mieter (Du?) den Auftrag erteilt hat, dann zahlt eben der Mieter. Wer diesem Auftraggeber aus welchem Grund Geld gibt oder den Auftrag mitfinanziert, das ist bei der Frage, wer die Rechnung zu bezahlen hat, völlig egal. Und nachdem der Tischler sein Geld bekommen hat, können im Hintergrund Mieter, Hausverwaltung, Eigentümer und Versicherung in aller Ruhe ausdiskutieren. Hauptsache ist, dass der Tischler sein Geld von der Person bekommt, die dem Tischler den Auftrag erteilt hat.
Sehr fragwürdig ist aber, nur mal nebenbei bemerkt, wieso überhaupt über „Neu gegen Alt“ diskutiert wird. Wenn es eine Reparatur war, dann gibt es „Neu gegen Alt“ nur dann, wenn die Versicherung bei „Neu gegen Alt“ billiger davon kommt, als die Reparatur zu bezahlen. In diesem Fall hätte man der Versicherung aber die Entscheidung überlassen müssen: Das kostet die Reparatur und das ist der Preis für den Austausch „Neu gegen Alt“.
In unserer Branche kommt es sehr oft vor, dass Türen so beschädigt werden, dass eine Reparatur teurer als die Neuanschaffung wäre. Außerdem gibt es zahlreiche Fälle, bei denen eine Reparatur aus technischen Gründen gar nicht möglich ist. Oft ist selbst ein Teilersatz aus technischen Gründen nicht möglich, so dass bei Koppelanlagen auch gekoppelte Fenster oder Türen mit ausgewechselt werden müssen. Da wir von den Versicherungsnehmern meistens nur Abtretungserklärungen bekommen, um mit der Versicherung direkt abrechnen zu können, wissen wir, dass in solchen Fällen noch nie über „Neu gegen Alt“ diskutiert wurde. „Neu gegen Alt“ kommt immer nur dann zur Diskussion, wenn der Versicherungsnehmer etwas Neues bestellt hat, weil er einen Schaden zum Anlass genommen hat, um sich gleichzeitig wissentlich zu verbessern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine billige Nebeneingangstür aus dem Baumarkt als Provisorium eingebaut war, aber nach dem Schaden an dieser Tür eine „richtig gute“ Tür angeschafft wurde, die dann kein Provisorium mehr ist. Bei dem Problem von Dir sehr ähnlich gelagerten Fällen erleben wir aber oft, dass vom Vermieter „normale“ Bauelemente eingebaut waren, aber nach einem Schaden der Mieter sich „verbessern“ will und hochwertigere Bauelemente sich einbauen lassen will. Logisch, dass dies nicht von der Versicherung getragen wird. Allerdings ist auch logisch, dass hier der Vermieter nicht für die Mehrkosten aufkommt. Immerhin ist dem Vermieter ein Schaden entstanden, den er nur beseitigt haben will. Daher ist es nicht verwunderlich, dass ein Vermieter sich nicht für „Neu gegen Alt“ interessiert. Eine Reparatur, die nur den Schaden beseitigt, reicht dem Vermieter in der Regel völlig aus.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland