Alt gegen neu Gesetz

Bei mir wurden zwei zimmertüren repariert
Die Versicherung hat 50% der kosten übernommen
Mit den Worten das der Vermieter den Rest übernehmen
Muss wegen net alt gegen neu Reglung/Gesetz
Das Haus ist bj 1967
Die Wohnungsbaugesellschaft meint die würden nicht
Zahlen den ich hab ja den Schaden verursacht
Nun hat mich der Tischler aber schon dreimal angemahnt

Wer muss die Rechnung nun Zahlen?

Ich bin kein Experte sondern nur „interessierter“ und kann dir keinen verbindlichen Rat geben.Da ist was schief gelaufen, tut mir leid.
Gruss
Werner

Ohje … Das kann ich nicht genau beantworten. hier fehlen Informationen… Was hat den schaden verursacht? Hast du deinen Vermieter darauf hingewiesen bevor Techniker kamen?
Allerdings solltest du den Forderungen des tischlers erstmal nachgehen und bezahlen. Er hat die arbeiten ja für dich in deinem auftrag erledigt, dass heißt rechtlich bist du dazu verpflichtet zu zahlen.

Weiterhin würde ich dir raten eine rechtliche Person mit hinzu zu ziehen. bist Du evtl. Rechtschutz versichert (+Mietschutz) oder im Mieterverein?

ganz klar der Schadensverursacher!

TIPP:

  1. historische Häuser haben weit ältere türen als von 1967 - also am Alter lag es bestimmt nicht.
  2. Im liberal tolerantem Deutschland herscht Verursacherprinzip, d.h. wer Schaden verursacht muss den ersetzen bzw. bezahlen. Andernorts gibt es zusätzlich handfeste Bestrafung.
  3. wer etwas bestellt oder in Auftrag gibt muss das auch bezahlen; u.U. kann man das Geld, mit Hilfe von Gerichten einklagen

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie haben nicht geschrieben, um welche Versicherung es sich handelt. Ihre Haftpflicht oder die Versicherung des Vermieters? Wer hat den Schaden verursacht? Sturm, Vandalismus, Einbruch ect. Es kann sein, dass die Versicherung unter bestimmten Bedingungen nur 50 % des Schadens anerkennt (Mitschuld). Klären Sie den Vorgang mit Ihrem Versicherungsmann, oder einer Verbraucherzentrale. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

die Frage ist erst mal, wer den Auftrag zur Reparatur gegeben hat. Wenn der Tischler Dich anmahnt, nehme ich an, dass Du auch der Auftraggeber warst. Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als die Rechnung erst mal zu bezahlen. Dann kannst Du versuchen, von der Versicherung so viel Geld wie möglich erstattet zu bekommen. Über den Rest mußt Du Dich mit dem Hausherren einigen.

Grüße von
Helmut

Hallo Seutes Deern,
mir ist kein alt gegen neu Gesetz bekannt. Was die Reparaturkosten für die Türen angeht, so gilt grundsätzlich: wer den Schaden verursacht muß auch für die Beseitigung sorgen. Sprich, die Kosten hierfür tragen.
Allerdings ist aus versicherungstechnischer Sicht zu berücksichtigen, wie der Schaden entstanden ist. Wenn es sich also um einen Haftpflichtschaden handelt, der durch einen Fremden verursacht wurde, dann zahlt ggf. dessen Versicherung. Anders könnte es sein, dass die Hausratversicherung für den Schaden geradesteht.
Das alles ist aber aus der Entfernung schwer zu beurteilen. Aber wenn eine Versicherung schon 50 % übernimmt, dann lohnt sich sicher ein Gespräch mit dem Versicherungsvertreter, ob denn nicht alles übernommen werden kann.
Ansonsten fürchte ich, werden die Kosten bei Dir bleiben.
Viel Erfolg bei dem Gespräch und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo Seutes Deern!

Der Tischler hat offensichtlich seinen Auftrag ausgeführt und muss das Geld von der Person bekommen, die den Auftrag erteilt hat. Also der Vertragspartner des Tischlers hat zu bezahlen. Wenn der Mieter (Du?) den Auftrag erteilt hat, dann zahlt eben der Mieter. Wer diesem Auftraggeber aus welchem Grund Geld gibt oder den Auftrag mitfinanziert, das ist bei der Frage, wer die Rechnung zu bezahlen hat, völlig egal. Und nachdem der Tischler sein Geld bekommen hat, können im Hintergrund Mieter, Hausverwaltung, Eigentümer und Versicherung in aller Ruhe ausdiskutieren. Hauptsache ist, dass der Tischler sein Geld von der Person bekommt, die dem Tischler den Auftrag erteilt hat.

Sehr fragwürdig ist aber, nur mal nebenbei bemerkt, wieso überhaupt über „Neu gegen Alt“ diskutiert wird. Wenn es eine Reparatur war, dann gibt es „Neu gegen Alt“ nur dann, wenn die Versicherung bei „Neu gegen Alt“ billiger davon kommt, als die Reparatur zu bezahlen. In diesem Fall hätte man der Versicherung aber die Entscheidung überlassen müssen: Das kostet die Reparatur und das ist der Preis für den Austausch „Neu gegen Alt“.
In unserer Branche kommt es sehr oft vor, dass Türen so beschädigt werden, dass eine Reparatur teurer als die Neuanschaffung wäre. Außerdem gibt es zahlreiche Fälle, bei denen eine Reparatur aus technischen Gründen gar nicht möglich ist. Oft ist selbst ein Teilersatz aus technischen Gründen nicht möglich, so dass bei Koppelanlagen auch gekoppelte Fenster oder Türen mit ausgewechselt werden müssen. Da wir von den Versicherungsnehmern meistens nur Abtretungserklärungen bekommen, um mit der Versicherung direkt abrechnen zu können, wissen wir, dass in solchen Fällen noch nie über „Neu gegen Alt“ diskutiert wurde. „Neu gegen Alt“ kommt immer nur dann zur Diskussion, wenn der Versicherungsnehmer etwas Neues bestellt hat, weil er einen Schaden zum Anlass genommen hat, um sich gleichzeitig wissentlich zu verbessern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine billige Nebeneingangstür aus dem Baumarkt als Provisorium eingebaut war, aber nach dem Schaden an dieser Tür eine „richtig gute“ Tür angeschafft wurde, die dann kein Provisorium mehr ist. Bei dem Problem von Dir sehr ähnlich gelagerten Fällen erleben wir aber oft, dass vom Vermieter „normale“ Bauelemente eingebaut waren, aber nach einem Schaden der Mieter sich „verbessern“ will und hochwertigere Bauelemente sich einbauen lassen will. Logisch, dass dies nicht von der Versicherung getragen wird. Allerdings ist auch logisch, dass hier der Vermieter nicht für die Mehrkosten aufkommt. Immerhin ist dem Vermieter ein Schaden entstanden, den er nur beseitigt haben will. Daher ist es nicht verwunderlich, dass ein Vermieter sich nicht für „Neu gegen Alt“ interessiert. Eine Reparatur, die nur den Schaden beseitigt, reicht dem Vermieter in der Regel völlig aus.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Hallo

Bitte beachte, dass ich in der Schweiz wohne und nicht genau weiss, wie das in Deutschland gehandhabt wird. Normalerweise muss man für Schäden, die man verursacht bezahlen. Es kann aber sein, dass auch Du nur den Zeitwert, den eine Türe hat, bezahlen musst. Wie gesagt, wie das in Deutschland ist, weiss ich nicht.

mfg
Susanne

Guten Tag

Das kommt natürlich darauf an, wer den Schaden verursacht hat. Normale Abnützungserscheinungen muss der Vermieter bezahlen, das ist im Mietzins inbegriffen, mit dem Vorbehalt, dass der Mieter kleinere Reparaturen (Schweiz bis Fr. 100.-) selber zu bezahlen hat.

Freundliche Grüsse