Aber das ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg!
Dieser geht davon aus, dass eine im 18.Lebensjahr festgestellte Sehfähigkeit ganz offensichtlich auch beim 90jährigen als immer noch gegeben anzusehen ist.
Ein Führerschein ist ein Privileg, kein Recht.
Für dieses Privileg bin auch ich bereit, Zeit und Geld zu investieren.
Ich halte es daher für angemessen, jeden Führerscheinbesitzer in regelmäßigen Abständen eine Kurzschulung (Änderungen der StVo in den Vorjahren) zu verpassen und einen Seh- und Reaktionstest absolvieren zu lassen.
Allein schon wegen der Tatsache, dass der normale Führerscheinbesitzer ganz offenbar nicht ohne Zwang in der Lage ist, „kürzliche“ Änderungen selber in sein Gehirn aufzunehmen.
(Reißverschluss, 100km/h für Anhänger nur MIT Sondererlaubnis/Plakette, Rettungsgasse, Nebelschlussleuchte unter 50m Sicht, Blinken auch auf Autobahnen Pflicht, keine Vorfahrtsregel „rechts vor links“ auf Parkplätzen, keine Vorfahrt bei Ausfahrt aus verkehrsberühigtem Bereich, Bedeutung des Zeichens „Fahrradstraße, KFZ erlaubt“,…)
Als Intervall schlage ich maximal 5 Jahre vor, der zeitliche Rahmen sollte bei z.B. bei vier Unterrichtsstunden liegen.
Das könnte man auch Bildungsträgern wie der VHS übertragen oder jedem anderen, der Sachverständige nachweisen kann.
Was würde das kosten?
Sagen wir mal minimal 15 Teilnehmer, maximal 20.
Vier Arbeitsstunden des Lehrers setze ich mit 250€ an. Dann kommt man - auch mit den Raumkosten - wohl mit 20€ je Teilnehmer aus.
Dazu der Sehtest plus Reaktionstest, vielleicht mag der Optiker in ein Reaktionsstestgerät investieren, vielleicht nochmal 15€.
Aber der demografische Wandel ist voll im Gang, das wird niemals Gesetz werden.
Daher bleibt es so, wie es ist:
Die Führerscheinstelle wird erst aktiv, wenn sie Hinweise bekommt.
Wie bei meinem Onkel, damals 84, der einen Unfall samt Flucht hinlegte und bei der Befragung wirres Zeugs redete (der Unfallgegner habe ihm durch Handzeichen vermittelt, er solle einfach nach Hause weiterfahren… ja klar, bei mehreren Tausend Euro Schaden am gegnerischen Fahrzeug…).
Oder wie beim Nachbarn, 89, der erst den Gartenzaun ummähte und dann den Vorgarten umpflügen musste.
Oder bei einer Kundin, ca. knapp 80, die auf einem ihr bestens bekannten Parkplatz die Ausfahrt über die Treppe nahm.