es ergab sich in trauter Runde folgende Frage.
Man habe noch den grauen oder rosa Führerschein, die ja irgendwann gegen die Scheckkarten auszutauschen sind.
Was darf man dann fahren?
Aus der FAQ komme man auf diese Seite http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Geset… und liest dort, daß man mit der alten Klasse 3, wenn man vor dem Ende des Jahres 1988 seinen Lappen gemacht habe, weiterhin Züge bis zu einer Gesamtmasse von 12 Tonnen bewegen darf. Wird das so richtig interpretiert?
Ab 1989 fällt in der letzen Spalte (weitere Berechtigungen:
Klasse und Schlüsselzahl gemäß Anlage 9 FeV) die Nummer 175 weg. Was bedeutet das?
es ergab sich in trauter Runde folgende Frage. Man habe noch den grauen oder rosa Führerschein, die ja irgendwann gegen die Scheckkarten auszutauschen sind.Was darf man dann fahren?
Dazu kommen noch auf Antrag Führerscheinklassen T und CE 79,
so dass ich z.B. fuer meinen FS 3 aus 1983 bekommen habe:
B,
C1 171,95.(50.geburtstag)
BE
C1E,95.(50.geburtstag)
CE79,95.(50.geburtstag) befristet bis zum 50. Geburtstag
M
S
L 174,175
T
Der CE79 kann nach dem 50. Geburtstag verlaengert werden (dazu muss man sich die „Fitness“ dafuer bei einem Arzt und Augenarzt bestaetigen lassen). Was die 95 angeht, so verweise ich auf meinen Artikel weiter unten.
Ab 1989 fällt in der letzen Spalte (weitere Berechtigungen: Klasse und Schlüsselzahl gemäß Anlage 9 FeV) die Nummer 175 weg. Was bedeutet das?
Ich zitiere mal kurz von „Bodenseekreis.de“ , die hab ich fix gegoogelt bezüglich umstellung auf den Kartenführerschein:
Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 wird automatisch umgestellt in die neue Fahrerlaubnis der Klasse C1E und den darin eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen. Damit dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und einen Anhänger (Zugkombination bis 12 t) führen. Die Fahrerlaubnis Klasse C1E wird zeitlich unbefristet erteilt.
So, dann kommt aber noch die Besonderheit, bis Geburtsjahr 1979:
Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Klasse 3 Fahrzeugkombinationen über 12 t bis max. 18,75 t führen möchten, benötigen Sie die Fahrerlaubnis Klasse CE beschränkt auf den bisherigen Umfang der Klasse 3. Die Fahrerlaubnis Klasse CE wird beschränkt und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt und muss dann alle 5 Jahre unter Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens verlängert werden.
Darum ist es WICHTIG, wenn man diese beschränkte CE haben will, also 7,5 Tonnen LKW mit nem Hänger bis Zuggesamtgeicht 18,75, dass man das beim Umschreiben angibt.
Hoffe damit konnte ich schonmal etwas weiterhelfen
es ergab sich in trauter Runde folgende Frage.
Man habe noch den grauen oder rosa Führerschein, die ja
irgendwann gegen die Scheckkarten auszutauschen sind.
Man muss den FS nicht gegen den Kartenführerschein tauschen. Der graue Lappen behält weiterhin Gültigkeit.
Was darf man dann fahren?
Aus der FAQ komme man auf diese Seite http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Geset…
und liest dort, daß man mit der alten Klasse 3, wenn man vor
dem Ende des Jahres 1988 seinen Lappen gemacht habe, weiterhin
Züge bis zu einer Gesamtmasse von 12 Tonnen bewegen darf. Wird
das so richtig interpretiert?
Führerschein Klasse 3 erteilt nach dem 31.03.1980 und vor dem 01.01.1989: unbeschränkte Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, M und L.
CE 79 (C1E >12.000kg) wird nur auf Antrag zugeteilt.
Ab 1989 fällt in der letzen Spalte (weitere Berechtigungen:
Klasse und Schlüsselzahl gemäß Anlage 9 FeV) die Nummer 175
weg. Was bedeutet das?
Die Schlüsselzahl 175 besagt:
Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
Man habe noch den grauen oder rosa Führerschein, die ja
irgendwann gegen die Scheckkarten auszutauschen sind.
Richtig. Dieses „irgendwann“ ist aber noch so lange hin, darüber mache ich mir noch keine Gedanken. Wer weiß, ob es bis dahin überhaupt noch den Kartenführerschein in der derzeitigen Version gibt.
Einziger Grund, den FS schon vorher zu tauschen, ist höchstens, wenn man in Länder fährt, wo man einen internationalen FS braucht.
Einziger Grund, den FS schon vorher zu tauschen, ist
höchstens, wenn man in Länder fährt, wo man einen
internationalen FS braucht.
das ist fuer gewerbliche Fahrer schlichtweg falsch, sofern sie mit einem Fahrzeug der Klassen C1, CE79 oder C1E (umgeschrieben von 3) gewerblich unterwegs sind (siehe meine Antworten ganz unten, die schon alles beinhaltet hatten, dort mit Verweis auf die 95).
Ohne einen gültigen (d.h. nicht abgelaufenen) 95er Eintrag ist ab einem gewissen Zeitpunkt die gewerbliche Fahrt mit diesen Klassen nicht mehr erlaubt. Und ich glaube nicht, dass jemand dir einen 95er Vermerk in deine rosa oder graue Pappe reinstempelt.
uups stimmt, an die gewerblichen, über 50jährigen LKW-Fahrer habe ich nicht gedacht. Wobei: Ab wann ändert sich denn da was? Denn das stimmt, die 95 wurde doch vor dem Kartenführerschein nirgendwo eingetragen.
Oder darf man demnächst ohne den 95er-Eintrag auch als jüngere Person (fast) keinen gewerblichen LKW mehr fahren?
Das wäre alles nur denkbar, wenn man auch immer mit 18 den Führerschein machen würde. Wenn ich heute erst den FS machen würde, dann dürfte ich auch nur das fahren, was heute Gültigkeit hat und nicht das, was 1981 gültig war
Klar, wer erst 1980 geboren wurde konnte nicht vor 1998 den FS machen (zumindest die Klassen, die man erst ab 18 machen kann).
Aber ausschlaggebend ist immer das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Stichtage sind ja oft innerhalb eines Jahres gewesen und nicht immer zum 01.01.
Deswegen kann man nicht nach dem Geburtsjahr gehen. Wer also damals vor dem 01.04.1980 Geburtstag hatte und den FS 3 gemacht hat, der darf heute 125er fahren, nach dem 31.03.1980 nicht mehr.
Beide Kandidaten wären aber 1962 geboren
habe ich nicht gedacht. Wobei: Ab wann ändert sich denn da
was? Denn das stimmt, die 95 wurde doch vor dem
Kartenführerschein nirgendwo eingetragen.
Oder darf man demnächst ohne den 95er-Eintrag auch als jüngere
Person (fast) keinen gewerblichen LKW mehr fahren?
Man muss den FS nicht gegen den Kartenführerschein tauschen.
Der graue Lappen behält weiterhin Gültigkeit.
Achtung:
Sollten Sie Ihren Klasse-3-Führerschein nicht umstellen lassen,
entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE
(… Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg).
Unter Vorlage der ärztlichen Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgen.
[Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/EU-Fuehrerscheinrecht_314… ]
völlig richtig. Ich meinte hier, dass es keine generelle Umtauschpflicht gibt.
Aber der Hinweis auf die Einschränkung ab 50 ist schon in Ordnung.
Irgendwie hänge ich eben an meinem grauen Lappen
zum einen: Denkfehler meinerseits, das bezieht sich ja nur auf LKW über 3,5T bzw. „größere“ Anhänger. Also nichts, was mit Klasse B gefahren werden darf.
Aber so neu ist das ja nicht, das gibt es ja schon seit ein paar Jahren. Für mich hörte sich das so an, als ob sich da schon wieder was ändert.
Geburtsjahr ab 1980 darf ja auch nur noch 3,5 Tonnen fahren.
Ob das dann im Zusammenhang mit dem Erteilungsjahr hängt, wäre
denkbar, müsste man sich erkundigen.
Ja, das geht nach dem Datum des Führerscheins. Wobei jemand der ab 1980 geboren wurde seinen FS nicht vor 1998 machen konnte und damit automatisch in das Raster fällt (FS mit 17 gab es damals ja noch nicht). Aber jemand, der zwar vor 1980 geboren wurde, aber seinen Führerschein trotzdem erst ab 1998 gemacht hat, der darf auch nichts anderes fahren.
Aus der FAQ komme man auf diese Seite http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Geset…
und liest dort, daß man mit der alten Klasse 3, wenn man vor
dem Ende des Jahres 1988 seinen Lappen gemacht habe, weiterhin
Züge bis zu einer Gesamtmasse von 12 Tonnen bewegen darf. Wird
das so richtig interpretiert?
so würde ich das nicht interpretieren. Mit Ausnahme der Schlüsselzahl 175 (hier noch mal etwas verständlicher als im Gesetz erklärt: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fueh… ) unterscheiden sich die beiden Zeilen doch gar nicht. Also dürfen auch FS-Klasse3-Inhaber die nach dem 1.1.89 ihren FS erhalten haben Züge mit 3 Achsen und „C1E>12t“ fahren.