Frist fuer Verlaengerung C1,C1E,CE

Auskunft FS Stelle
Hallo allerseits,

nach dem letzten Artikel hier, habe ich noch eine Auskunft bei der FS Stelle eingeholt, hier die Antworten:

  • Falls Sie die Klasse CE79 nicht verlängern lassen, dürfen Sie Fahrzeuge, die unter diese Klasse fallen, ab dem xx.xx.xxxx nicht mehr fahren. Sie können aber eine sog. „Erteilung nach Fristablauf“ (§ 24 Abs. 2 FeV analog) beantragen und zwar bis zu 10 Jahre nach Ablauf dieser Klasse (der Zeitraum von 10 Jahren ergibt sich aus der Rechtsprechung zu diesem Thema; die früher bestehende Zwei-Jahres-Frist gibt es nicht mehr), dann würden Sie diese Klasse neu erhalten.

  • Als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) bzw. C1/C1E mit Erwerb vor dem 09.09.2009 haben Sie die Besitzstandswahrung für die Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation). Falls Sie nach Ablauf des Gültigkeitsdatums der Qualifizierung gewerblich Fahrzeuge dieser Klassen fahren möchten, müssen Sie -unabhängig davon, wie oft Sie fahren möchten – eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren. Da gibt es keine Sonderregelungen für Wenigfahrer.

Gruss
norsemanna