Hallo allerseits,
ein alter umgeschriebener FS enthielte nun befristete Klassen C1, C1E und CE. Es ginge hier im wesentlichen um 7.5t LKW, welchen man ja bisher mit Klasse 3 fahren durfte.
Nun kann/muss man diese Klassen ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre verlängern.
Frage: Ruht die Fahrerlaubnis, sofern man dieses nicht sofort verlängert oder verfällt diese (gelegentlich ist im Internet etwas von 2 Jahren zu lesen). Aus FeV §24 geht das fuer mich leider nicht so direkt hervor.
Gruss
norsemanna