Frist fuer Verlaengerung C1,C1E,CE

Hallo allerseits,

ein alter umgeschriebener FS enthielte nun befristete Klassen C1, C1E und CE. Es ginge hier im wesentlichen um 7.5t LKW, welchen man ja bisher mit Klasse 3 fahren durfte.

Nun kann/muss man diese Klassen ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre verlängern.

Frage: Ruht die Fahrerlaubnis, sofern man dieses nicht sofort verlängert oder verfällt diese (gelegentlich ist im Internet etwas von 2 Jahren zu lesen). Aus FeV §24 geht das fuer mich leider nicht so direkt hervor.

Gruss
norsemanna

ein alter umgeschriebener FS enthielte nun befristete Klassen
C1, C1E und CE.

Hallo,

mal angenommen die alte Fahrerlaubnis war Klasse 3 und wurde nur umgeschrieben, also nicht wieder neu erteilt, dann gibt es bei den Klassen C1. C1E keine Befristung. Nur die Klasse CE wird von der 50Jahre Altersgrenze tangiert. Für die brächte es eine Verlängerung.

Mal zwei Links die es besser erklären
http://www.fuehrerscheinklassen.de/ubergang.htm
http://www.tuev-nord.de/de/EU-Fuehrerscheinrecht_314…

Was verfällt ab 50 steht auch hinten auf der Karte in Spalte 11

Gruß

Nostra

Howdy Nostra,

mal angenommen die alte Fahrerlaubnis war Klasse 3 und wurde
nur umgeschrieben, also nicht wieder neu erteilt, dann gibt es
bei den Klassen C1. C1E keine Befristung. Nur die Klasse CE
wird von der 50Jahre Altersgrenze tangiert. Für die brächte es
eine Verlängerung.

sei es nun so, dass dort auf dem FS stehen wuerde

 11 12
C1 -- 171,95 datum
C1E -- 95 datum
CE datum 79,95 datum

wobei Code 95 ja wohl bedeutet

„Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt“

was heisst das nun, wenn die „Quali“ ab dem Datum nicht mehr erfuellt ist?

Gruss
norsemanna

PS

Unabhaengig davon verbleibt natuerlich meine Originalfrage dann nur fuer CE.

was heisst das nun, wenn die „Quali“ ab dem Datum nicht mehr
erfuellt ist?

Hallo,

das bedeutet es darf nicht mehr gewerblich mit den Fahrzeugen gefahren werden, nur noch Privat.

Allerdings wird die Schlüsselzahl 95 nur bei Ersterwerb 10.09.2009 gefordert. Für ältere Fahrerlaubnisse besteht Bestandsschutz.

Unabhaengig davon verbleibt natuerlich meine Originalfrage
dann nur fuer CE.

Was erloschen ist, ist erloschen. Die müsste neu beantragt werden.

Gruß

Nostra

C1,C1E,CE Quali
Howdy,

das bedeutet es darf nicht mehr gewerblich mit den Fahrzeugen
gefahren werden, nur noch Privat.

Allerdings wird die Schlüsselzahl 95 nur bei Ersterwerb
10.09.2009 gefordert. Für ältere Fahrerlaubnisse besteht
Bestandsschutz.

hmmm, ich habe diesen Punkt etwas nachgeforscht. Der FS ist aus 83 und hat deshalb wohl 5 Jahre fuer die „Grundquali“ gutgeschrieben bekommen. Dennoch, so lese ich die Artikel, muesste jemand, der nach den 5 Jahren damit dann auch nur gelegentlich etwas gewerbliches fahren möchte, regelmaessig alle 5 Jahre eine Weiterbildung von ca. 35h nachweisen, ansonsten drohen ihm -bei gewerblicher Fahrt- Strafen zwischen 5T und 20T Euro.

Wenn ich es desweiteren richtig lese (BKrFQG §5 1.3), so müssen derart Beschenkte die erste Weiterbildung sogar bis zum 10.09.2014 abschliessen. Ich möchte mal einfach in den Raum stellen, dass die allermeisten Altbesitzer FS Klasse 3 dieses nicht wissen (insbesondere die, bei denen die 95 noch gar nicht in ihren EU Führerschein eingetragen wurde).

Gruss
norsemanna

Auskunft FS Stelle
Hallo allerseits,

nach dem letzten Artikel hier, habe ich noch eine Auskunft bei der FS Stelle eingeholt, hier die Antworten:

  • Falls Sie die Klasse CE79 nicht verlängern lassen, dürfen Sie Fahrzeuge, die unter diese Klasse fallen, ab dem xx.xx.xxxx nicht mehr fahren. Sie können aber eine sog. „Erteilung nach Fristablauf“ (§ 24 Abs. 2 FeV analog) beantragen und zwar bis zu 10 Jahre nach Ablauf dieser Klasse (der Zeitraum von 10 Jahren ergibt sich aus der Rechtsprechung zu diesem Thema; die früher bestehende Zwei-Jahres-Frist gibt es nicht mehr), dann würden Sie diese Klasse neu erhalten.

  • Als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) bzw. C1/C1E mit Erwerb vor dem 09.09.2009 haben Sie die Besitzstandswahrung für die Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation). Falls Sie nach Ablauf des Gültigkeitsdatums der Qualifizierung gewerblich Fahrzeuge dieser Klassen fahren möchten, müssen Sie -unabhängig davon, wie oft Sie fahren möchten – eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren. Da gibt es keine Sonderregelungen für Wenigfahrer.

Gruss
norsemanna