Moin,
es ergab sich in trauter Runde folgende Frage.
Man habe noch den grauen oder rosa Führerschein, die ja irgendwann gegen die Scheckkarten auszutauschen sind.
Was darf man dann fahren?
Aus der FAQ komme man auf diese Seite http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Geset… und liest dort, daß man mit der alten Klasse 3, wenn man vor dem Ende des Jahres 1988 seinen Lappen gemacht habe, weiterhin Züge bis zu einer Gesamtmasse von 12 Tonnen bewegen darf. Wird das so richtig interpretiert?
Ab 1989 fällt in der letzen Spalte (weitere Berechtigungen:
Klasse und Schlüsselzahl gemäß Anlage 9 FeV) die Nummer 175 weg. Was bedeutet das?
Schon mal Danke für die Erläuterungen
Gandalf