Alte Schusswaffe

Guten Abend zusammen,

bei Auflösen des Haushalts meines kürzlich verstorbenen Großvaters bin ich auf eine alte (Kriegs-) waffe gestoßen. Ich selbst habe von der Materie wenig Ahnung und kann nur fststellen, dass es sich um eine alte Pistole im Holzkasten inkl Munition handelt.

Ich frage mich nun, ob ich die Waffe melden bzw bei der Polizei abgeben muss oder ob es sich ein Sammler-/Erinnerungsstück meines Großvaters handelt, dass nun an die Erben übergeht.

Kann mir jemand hierzu weiterhelfen bzw kennt jemand die Rechtslage ?

besten Dank vorab für die Hilfe
Grüße
CD

Hallo Christian,

… eine alte Pistole im Holzkasten inkl Munition handelt.

Ich frage mich nun, ob ich die Waffe melden bzw bei der
Polizei abgeben muss oder ob es sich ein Sammler-/Erinnerungs-
stück meines Großvaters handelt, dass nun an die Erben übergeht.

Kann mir jemand hierzu weiterhelfen bzw kennt jemand die
Rechtslage ?

Ich sehe in der Rechtslage zwei konkurierende Bereiche:

Die Eigentumsfrage:
Klar gehört die Waffe zum Erbe und damit den Erben.

Die Sicherheitsfrage:
Eine scharfe Waffe mit scharfer Munition, noch dazu wenn beides
über 70 Jahre alt ist, gehört aus dem Verkehr gezogen.

Ich würde sofort das örtliche Ordnungsamt anrufen und über den
Fund informieren um so mein Gewissen zu entlasten. Was auch
immer dann passiert: So hätte ich verantwortungsbewust gehandelt.

An den Eigentumsrechten ändert sich bei der Waffe nichts durch
ein mögliches Einziehen. Wenn die Waffe fachgerecht unbrauchbar
gemacht wurde, können die Erben sie bestimmt zurückerhalten.

Bei uralter Munition, wäre ich extrem vorsichtig. Sowas ist eine
Gefahr für alle die in der Nähe sind. Da sollen die Experten
sich um eine schnelle und sachgerechte Entsorgung kümmern!

Viele Grüße

Jake

Du kannst als Erbe eine Waffenbesitzkarte beantragen, die Waffe verbleibt dann, unverändert, bei Dir. Interessant wäre hier jedoch, ob der Grossvater die Waffe legal, also behördlich gemeldet und genehmigt, besessen hat. Dann gibt es in der Regel keine Probleme. In den 70ern gab es da mal eine Amnestie, bei der man auch solche Kriegssouveniers legalisieren konnte.
Falls das nicht passiert ist, wird die Waffe wahrscheinlich eingezogen. Ich würde hier definitiv vorher einen RA für Waffenrecht konsultieren.
Die Munition kann nochmal 70 Jahre irgendwo rumliegen, da passiert gar nichts, solange sie nicht sehr starker physischer oder thermaler Belastung ausgesetzt wird.

Gruss Goetz

Hallo Christian,

zur Rechtslage kann und will ich hier nichts sagen.

Dein Großvater wird sich schon bewusst gewesen sein,das er die Waffe
hätte registrieren müssen.

Da dein Großvater über lange Jahre die Waffe verborgen gehalten hat,du
diese in seinem Nachlass erhalten hast,lass es so wie es ist und
bewahre dieses Andenken deinen Kindern,Enkeln oder Urenkeln.

LG Bollfried

PS:Lass das Andenken deines Großvaters nicht Bestandteil unser
Gesellschaft werden.

Hallo,
auf jeden Fall nicht damit im Rucksack zur Polizei gehen und abgeben.
Das wäre ein unerlaubtes Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit und wird bestraft.

Die Sicherheitsfrage:
Eine scharfe Waffe mit scharfer Munition, noch dazu wenn
beides
über 70 Jahre alt ist, gehört aus dem Verkehr gezogen.

Sorry aber das ist Unsinn. Meine Schwedenmauser ist von 1899 und schießt wunderbar und sicher und ist damit sicher noch etwas älter als die Luger oder was da auch immer rumliegt. Und alte Munition ist auch kein Sicherheitsrisiko, zündet halt manchmal schlechter oder qualmt aber mein Namensvetter will damit ja hoffentlich nicht rumballern :wink:
Vielleicht hier nochmal nachfragen: http://forum.waffen-online.de/
Aber anonym, sicher ist sicher die Jungs sind dort alle sehr nett und hilfsbereit und fachlich 100% kompetent!
Grüsse

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Die Rechtslage ist klar: Wenn Dein Großvater die Waffe legal besessen hat, geht der Besitz an die Erben über.
Dann stellt die Behörde eine Waffenbesitzkarte aus.

Hat er sie nicht legal besessen, kann man sie auch nicht erben.

Umgehend der Behörde melden, bis dahin einem Berechtigten (Büchsenmacher, Schießsportler mit B-Waffenschrank) überlassen zur Aufbewahrung.

Hallo,

du willst hier doch nicht wirklich öffendlich jemand raten, einen kriegswaffe illegal zu besitzen?

hth

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Mit Verlaub, eine Pistole ist keine Kriegswaffe.

kommt drauf an, ne mp34 ist auch ne „pistole“ und fällt mit sicherheit darunter, man müsste halt wissen um was es genau geht.

Hi, müssen wir eigentlich nicht, der Fragesteller spricht von einer Pistole im Holzkasten, da können wir getrost von einer halbautomatischen Faustfeuerwaffe ausgehen. Selbst die Mpi34 als Vollautomat ist keine Kriegswaffe im Sinne des KWKG, da sie vor dem 02.09.45 in eine Streitmacht eingeführt wurde.

Gruss

Du hast nicht so recht verstanden, was ich geschrieben habe, nicht?
Da ich von einer „Waffenbesitzkarte“ schrieb, fällt das „illegal“, das Du mir unterstellst, schonmal weg.

Du hast nicht so recht verstanden, was ich geschrieben habe,
nicht?
Da ich von einer „Waffenbesitzkarte“ schrieb, fällt das
„illegal“, das Du mir unterstellst, schonmal weg.

Sieht so aus, als hättest Du was nicht verstanden. Genius’ Antwort bezog sich auf die Aussage Bollfrieds.