Hallo Christian,
… eine alte Pistole im Holzkasten inkl Munition handelt.
Ich frage mich nun, ob ich die Waffe melden bzw bei der
Polizei abgeben muss oder ob es sich ein Sammler-/Erinnerungs-
stück meines Großvaters handelt, dass nun an die Erben übergeht.
Kann mir jemand hierzu weiterhelfen bzw kennt jemand die
Rechtslage ?
Ich sehe in der Rechtslage zwei konkurierende Bereiche:
Die Eigentumsfrage:
Klar gehört die Waffe zum Erbe und damit den Erben.
Die Sicherheitsfrage:
Eine scharfe Waffe mit scharfer Munition, noch dazu wenn beides
über 70 Jahre alt ist, gehört aus dem Verkehr gezogen.
Ich würde sofort das örtliche Ordnungsamt anrufen und über den
Fund informieren um so mein Gewissen zu entlasten. Was auch
immer dann passiert: So hätte ich verantwortungsbewust gehandelt.
An den Eigentumsrechten ändert sich bei der Waffe nichts durch
ein mögliches Einziehen. Wenn die Waffe fachgerecht unbrauchbar
gemacht wurde, können die Erben sie bestimmt zurückerhalten.
Bei uralter Munition, wäre ich extrem vorsichtig. Sowas ist eine
Gefahr für alle die in der Nähe sind. Da sollen die Experten
sich um eine schnelle und sachgerechte Entsorgung kümmern!
Viele Grüße
Jake