Altenpflegerin --> Bestatterin

Hallo ihr :smile:

schon länger würde ich gern nach meiner ausbildung zur Altenpflegerin (nächstes jahr fertig) mich weiterbilden und bestatterin werden.

ist das überhaupt durch „weiterbildung“ möglich, oder muss man da nochmal eine komplette 3jährige ausbildung machen ?

ist es vllt. vorteilhaft das man schon AP ist (in bezug auf sterben, sterbebegleitung, tod etc.) und man kann dann verkürzen ??

wenn jmd. infos hat würde ich mich sehr freuen,
Vielen Dank
pinguin

ps : ich hab schon bei der arbeitsagentur auf der homepage geguckt, bin aber leider nicht viel schlauer in bezug auf meine fragen geworden

Schwierig
Hi!

ist das überhaupt durch „Weiterbildung“ möglich,

Es gibt tatsächlich zwei Weiterbildungsmöglichkeiten: eine zum/r Bestatter/in (siehe http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…) und eine zum/r Fachwirt/in – Bestattung (http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…), aber es gibt für beide Zugangsvoraussetzungen, die Du (z.zt.) leider nicht erfüllst:BestatterIn:

  1. Abgeschlossene, „einschlägige“ (hier ist die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft gemeint) Ausbildung oder Gesellen- bzw. Abschlussprüfung als TischlerIn bzw. Bürokaufmann/-frau.
    UND
  2. 2 Jahre „einschlägige“ (also im Bestattungswesen) Berufserfahrung.FachwirtIn – Bestattung:
  3. abgeschlossene Ausbildung als geprüfte/r Bestatter/in, als Bestattungsfachkraft, eine vergleichbare Qualifikation oder der Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf
    UND
  4. 2 Jahre Berufspraxis im oder mit Bezug zum Bestattungswesen

oder muss man da nochmal eine komplette 3-jährige Ausbildung machen?

In Deinem Fall wird das wohl so sein – womit wir beim Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft (http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…) wären.

Die Ausbildung dauert grundsätzlich 3 Jahre, eine Verkürzung ist aber unter bestimmten Umständen möglich. Verkürzungsgründe findest Du im Berufsprofil (s. Link) im Menü links: AusbildungAusbildungsdauer.

Ist es vllt. vorteilhaft, dass man schon AP ist (in Bezug auf Sterben, Sterbebegleitung, Tod etc.) und man kann dann verkürzen??

Details zu Deinem speziellen Fall kannst Du ggf. bei der zuständigen Handwerkskammer erfahren!

LG
Liza