Alter Führerschein, Gesundheitscheck mit 50?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage ist folgende:

Ich habe meinen Führerschein Klasse 3 im Jahr 1979 gemacht.
Jetzt ist mir meine originaler Führerschein abhanden gekommen und ich habe einen in Scheckkartenform bekommen.
Dort ist eingetragen, dass ich Klasse C1 E fahren darf.
Ich habe gehört, dass jemand der neu den Führerschein macht ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zu einem Gesundheitscheck muss.
Stimmt das? Und wenn ja, gilt das auch für mich?

Toll wäre, wenn Sie mir zu Ihrer Antwort auch eine Belegstelle nennen könnten (z.B. Internetlink).

Freue mich auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Peter Reichardt

Hallo Herr Reichardt,

richtig ist, dass alle Fahrerlaubnisse bis zum 45. Lebensjahr unbefristet erteilt werden.

§ 23 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen

(1)Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,

Klassen C, CE: für fünf Jahre,

Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

(2)Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken.
Also, nicht wer eine FE neu erlangt, muss ab dem 50. Lebensjahr zum Gesundheitscheck, sondern diejenigen die wie o. a., Inhaber bestimmter Fahrerlaubnisse sind.
Ferner ist es wichtig, diesen Gesundheitscheck darf nur ein Arbeitsmediziner durchführen. Die Kosten trägt der FE-Inhaber.

Hallo Hr. Reichardt,

in diesem Fall ist es so, dass der Bestand nicht geändert werden darf. Das heißt, wenn sie den FS schon entsprechend lange haben, auch nicht zu diesem Check müssen. Wenn es so wäre wie sie beschreiben, dann hätten sie ja auch nochmal 2 Jahre Probezeit…sie haben ja nen neuen FS bekommen??? Ok.
Einen Link kann ich ihnen nicht nennen.

Gruß

Hallo. Es spielt keine Rolle, wann man einen FS gemacht hat oder ob nur ein Neuer ausgestellt wurde. Der Führerschein ist das Dokumnent welches nachweist, dass man eine FE besitzt.
Zum Fahren von LKW gibt es ab den 50. Geburtstag einschränkungen.
Warum haben Sie nicht gegoogelt oder eine andere Suchmaschine benutzt z.B. nach „lkw führerschein ab 50.“ Dann wären Sie u.a. darauf gest0ßen:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
mfg

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_F…

Die Antwort ist in klares JA!!!

Kann im Link genau nachgelesen werden.

Gruß

Lieber Herr Rieske,

erst einmal danke für die schnelle Antwort.
Und glauben Sie mir, ich habe vorher bei ask recherchiert! Aber es gibt so viel Wiedersprüchliches zu diesem Thema. Deshalb habe ich mich an Experten bei werweisswas gewendet und wieder sind die Aussagen genau gegensätzlich.
Dazu ein Link des ADAC:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_F…

Mit freundlichen Grüßen

Peter Reichardt

Liebe/r Warnecke,

erst einmal danke für die schnelle Antwort.
Leider sind die Antworten die ich erhalte total gegensätzlich.
Hier einen Link vom Fahrlehrerverband, der genau das Gegenteil von dem sagt was der ADAC behauptet.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm

Mit freundlichen Grüßen

Peter Reichardt

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider bekomme ich total gegensätzliche Antworten.
Dies sieht man an folgenden Links:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_F…

Wer hat nun Recht?

Grüße
Peter Reichardt

Lieber Herr Gebauer,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider bekomme ich von den unterschiedlichen Experten unterschiedliche Antworten.
Hier 2 Links die sich total wiedersprechen:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_F

Wer hat nun Recht?

Grüße
Peter Reichardt

Oh, das ist mir neu. Das wusste ich nicht, dass es sich so verhält. Da hab ich wohl unrecht und man muss zum Gesundheitscheck. Kann ich aber nicht ganz nachvollziehen.

Hallo.
Nun habe ich mir die Fahrerlaubnis-Verordnung reingezogen. Tat auch gut,denn es änderte sich in den letzten Jahren einiges. Habe auch dazu gelernt.
Steht auf Ihrem Karten-FS in der Zeile Spalte 11 kein Datum, ist die Klasse C1E nicht befristet. Auf der ADAC Seite steht es richtig. Folgeder Link: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop… ist auch alles richtig beschrieben.
Der Inhalt im Link in meiner ersten Antwort steht nichts falsches. Wer die C1E neu macht, wird diese bis zum 50 beschränkt. Nur fehlt hier der Verweis auf das Umschreiben der alte Klasse 3 auf die C1E. Eventuell ist es noch möglich, die Ziff 79 nachtragen zu lassen, wenn Sie solche Fahrzeuge fahren wollen (über 12t mit zeitlicher Beschränkung zum 50.). Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie schriftlich bei der Behörde nach, welche Ihren FS ausgestellt hat. Dann haben Sie es schwarz auf weiß.
mfg

Hallo Peter Reichardt,
es wird viel über den Gesundheitscheck diskutiert. Aber
dazu gibt es noch keine gesetzliche Neuregelung.
Vorgesehen ist lediglich, dass der FS alle 15 Jahre
erneuert werden muss. Dies gilt jedoch nicht für
bisherige Führerscheine. Diese gelten noch bis 2033.
Herzliche Grüße
webcruiser

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage ist folgende:

Ich habe meinen Führerschein Klasse 3 im Jahr 1979

gemacht.

Jetzt ist mir meine originaler Führerschein abhanden

gekommen

und ich habe einen in Scheckkartenform bekommen.
Dort ist eingetragen, dass ich Klasse C1 E fahren

darf.

Ich habe gehört, dass jemand der neu den Führerschein

macht ab

dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zu einem

Gesundheitscheck

muss.
Stimmt das? Und wenn ja, gilt das auch für mich?

Toll wäre, wenn Sie mir zu Ihrer Antwort auch eine

Belegstelle

nennen könnten (z.B. Internetlink).

Freue mich auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Peter Reichardt

Hallo,
hier mal ein schneller Link:
http://www.fahrschule-weiner.de/klassen.htm

Sonst sollten Sie einfach in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/BJNR221410998…

und zwar hier den § 23 !!!

mfg
strucki

Hallo und guten Abend!

Lese Deinen Link bitte einmal genau duch! Da steht genau das drin was auch der ADAC sagt. Ich habe Dir einen Link gegeben, damit Du es selber nachlesen kannst. Ich selber bin Fahrlehrer und habe täglich mit diesen Fragen zu tun. Ich empfehle Dir bei Deinem zuständigen Straßenverkehrsmat nachzufragen, wenn Du meiner Antwort und dem Link nicht vertraust. Das gleich steht auch in Deinem Link.

Gruß

Wissenswertes
C1 C1E C CE

Die Klassen C1 und C1E werden befristet

*

auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,
*

ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre erteilt.

Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Also noch mal !

Die letzte Anwort habe ich aus Deinem Link kopiert…

Du bist ein harter Knochen

Gruß

Hallo Peter,

ja, es stimmt. Ab 50 Jahre muss man zum Gesundheitsscheck, wie Sie es ausdrücken.
www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#C1E
Das ist einer von vielen Links.

MfG
Bensmann

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage ist folgende:

Ich habe meinen Führerschein Klasse 3 im Jahr 1979 gemacht.
Jetzt ist mir meine originaler Führerschein abhanden gekommen
und ich habe einen in Scheckkartenform bekommen.
Dort ist eingetragen, dass ich Klasse C1 E fahren darf.
Ich habe gehört, dass jemand der neu den Führerschein macht ab
dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zu einem Gesundheitscheck
muss.
Stimmt das? Und wenn ja, gilt das auch für mich?

Toll wäre, wenn Sie mir zu Ihrer Antwort auch eine Belegstelle
nennen könnten (z.B. Internetlink).

Freue mich auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Peter Reichardt

Lieber Webcruiser,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Grüße
Peter

Lieber Claus,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Grüße
Peter

Lieber Strucki,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Grüße
Peter