Wann kommt die Revolution? Schon wieder einer der sich mit 33.300 Euro aus der Portokasse freikauft. Althaus hat sich nicht mal die Mühe machen müssen, vor Gericht zu erscheinen. Die Überweisung der Strafe wird wohl seine Sekretärin erledigen. Der krieg noch nicht mal was mit von seiner „Strafe“. Yeah Baby, es ist schon toll, wie alle vor dem Gesetz gleich sind.
Und das Ganze an einem schwachen Nachmittag. Alle sind gleich, nur manche sind halt gleicher.
kennst du vergleichbare Fälle und hast vergleichbare Urteile?
Der Hergang des Vorfalls wird so angenommen:
„Laut Gutachten ist Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten ein Stück bergauf gefahren und so mit der ihm entgegenkommenden Beata Christandl zusammengestoßen. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einem Bruch der für die Pisten geltenden Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS aus. Diese schreiben Skifahrern unter anderem vor, sich „beim beabsichtigten Einfahren in eine Skiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist“. Althaus habe bei hohem Tempo von rund 40 Stundenkilometern auf der Piste nicht sorgfältig genug auf mögliche Gefahren geachtet.“ http://www.stern.de/politik/deutschland/:T%F6dlicher…
Das ist fahrlässig gewesen. Ja. Leichtsinnig. Ja. Aber nicht mit böser Absicht, nicht wie ein Pistenrowdy. Er fuhr 40kmh - das ist nicht langsam, aber auf einer Piste auch nicht unbedingt schrecklich schnell. Der Mann hat einen Fehler gemacht. Durch die Verquickung von unglücklichen Umständen war es ein Fehler, der einem anderen das Leben gekostet hat. Das ist schrecklich, natürlich. Aber daraus Zweifel an einem Rechtsstaatsystem abzuleiten ist Stammtisch, mehr nicht.
Aber daraus Zweifel an einem
Rechtsstaatsystem abzuleiten ist Stammtisch, mehr nicht.
zumal die Fahrerin am Ausgang des Geschehens nicht ganz „unschuldig“ (ist der falsche Begriff, mir fiel aber gerade nichts passenderes ein) war, weil sie den empfohlenen Helm nicht trug.
Da möchte ich zumindest nicht widersprechen, Geldstrafe so
knapp unter …, das wurde möglicherweise an einem Stammtisch
vorab ausgehandelt.
Ich verstehe zuwenig vom (österreichischen) Rechtssystem, um mir da ein Urteil zu erlauben.
Ja natürlich, für den „gesunden Menschenverstand“ klingt es erstmal seltsam, dass die Strafe das Schmerzensgeld übersteigt.
Aber ich nehme mal an (lasse mich gern von einem österreichischen Juristen eines Besseren belehren), dass das Schmerzensgeld ein fixer Betrag ist (nicht das, was wir aus amerikanischen Fernsehserien kennen, wo ausgerechnet wird, was die Verstorbene für die Familie hätte noch erwirtschaften können, was die Kinderbetreuung für den nun alleinstehenden Vater kosten wird, wieviel voraussichtlich für psychologische Betreuung der Familie zu veranschlagen ist, und dann noch „punitive damages“, d.h. abschreckende Strafzahlung obendrauf) und dass die Strafe sich aus Tagessätzen zusammensetzt (was bei einem Landesvater wesentlich höher ausfallen wird als bei einem kleinen Angestellten).
Da hat TV was falsches erzählt… 180 Tagesätze liegen über
dem Limit dessen, was im Führungszeugnis aufgenommen wird (90
Tagessätze)
Keine Ahnung, ob du recht hast oder nicht, ich möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass es sich um Österreich handelt.
Gruß
Elke
Zusatzfrage: Wenn ich in Österreich (oder sonstwo im Ausland, europ. Union oder ganz woanders) vorbestraft bin, habe ich dann in Deutschland (wo ich wohne) dennoch eine weiße Weste oder gelte ich als vorbestraft?
ot Brettwahl
Angesichts des verlinkten Artikels („Allgemeine Nachrichten“) und dem zweiten Thread, der sich dort entspinnt, sollte man vielleicht die beiden Threads zusammenführen (oder wenigstens in ein gemeinsames Brett verfrachten, wobei mir „Allgemeine Nachrichten“ besser als „Innenpolitik“ geeignet scheint - aber diese Ansicht ist germanozentrisch geprägt).
Das ist fahrlässig gewesen. Ja. Leichtsinnig. Ja. Aber nicht mit böser Absicht, nicht wie ein Pistenrowdy.
Was für böse Absichten hat denn ein Pistenrowdy?
Will der mit anderen zusammenstoßen?
Nun gut, ein Pistenrowdy ist in dem Sinne rücksichtslos, als er wohl davon ausgeht, dass die anderen zur Seite springen müssen, wenn er dahergerast kommt. Das war bei Althaus vermutlich nicht der Fall, hoffen wir jedenfalls, weil er nicht so aussieht. Wissen tut es ja niemand, noch nicht mal er selbst.
Aber was könnte man sich denn dabei denken, wenn man entgegen der Fahrtrichtung auf eine unübersichtliche Skipiste fährt?
Schon wieder einer der sich mit 33.300 Euro aus der Portokasse
freikauft.
180 Tagessätze sind das Einkommen eines halben Jahres - auf welcher Berechnungsgrundlage auch immer.
Althaus hat sich nicht mal die Mühe machen müssen, vor Gericht zu
erscheinen.
Er hat seinen Verteidiger legitimerweise beauftragt, ihn zu vertreten, und außerdem eine Schuld eingeräumt. Der Mann ist derzeit noch mit erheblichen Ausfallerscheinungen im Krankenhaus und hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Verhandlungsunfähigkeit für sich reklamieren können.
[…] kaum einzudämmender Wortschwall […]
Kriegst du keinen Volontärsplatz bei einem Groschenblatt, oder was?
Das ist fahrlässig gewesen. Ja. Leichtsinnig. Ja. Aber nicht mit böser Absicht, nicht wie ein Pistenrowdy.
Was für böse Absichten hat denn ein Pistenrowdy?
Will der mit anderen zusammenstoßen?
Nein, aber wie du unten schreibst, gibt es für mich einen Unterschied zwischen Pistenrowdy und dem, was Althaus vermutlich gemacht hat.
Aber was könnte man sich denn dabei denken, wenn man entgegen
der Fahrtrichtung auf eine unübersichtliche Skipiste fährt?
Gar nichts. Der ist vermutlich den Buckel runtergekommen und hat sich ohne groß zu denken den seitlich gegenüberliegenden Hang hochtragen lassen, um daher ohne große Anstrengung zu bremsen. Ich sag ja nicht, dass er nicht falsch oder eben fahrlässig gehandelt hat, aber von der Situation ist das nicht mit einem Geisterfahrer auf der Autobahn zu vergleichen.
ganz unabhängig davon, ob man das Ergebnis gut findet oder nicht, das ganze Verfahren ist jedenfalls etwas total anderes als es beim Normalbürger zu erwarten wäre.