Altvertrag Staffelmiete

Bei einem über 25 Jahre alten unbefristeten! Staffelmietvertrag wurden alle vereinbarten Erhöhungen geltend gemacht. Nun schickt der Vermieter ständig Aufforderungen einer Mieterhöhung zuzustimmen und droht mit gerichtlichen Schritten. Im Vertrag steht nichts von einer Laufzeit, nur 3 vorgegebene Mieterhöhungen. Kann der Staffelmietvertrag trotzdem auslaufen? Das behauptet jedenfalls der Vermieter?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

ooops, da kenne ich mich weder gut aus noch deinen mietvertrag, in dem dieser fall vielleicht vertraglich festgelegt wurde.

aber hier ist eine möglichkeit aus einem anderen forum (allerdings von 2003!!):

Ja, der Vermieter kann nach Ablauf von 12 Monaten (nach der letzten Mieterhöhung im Rahmen der Staffelmiete) im Rahmen der ortsüblichen Miete und unter Berücksichtigung der Mieterhöhungsvorschriften nach Ablauf der Staffelmiete jederzeit ( sofern die ortsübliche Miete es zulässt) die Miete innerhalb von drei Jahren um 20 % erhöhen.

Nach Ende der Staffelmiete liegt es dann am Vermieter und den ortsüblichen Gegebenheiten (prüfen!!), ob weitere Mieterhöhung möglich werden.

viele grüße
mannheim13

Da kann ich leider nicht helfen

Hallo,

mir ist der Sachverhalt nicht ganz klar, daher mag meine folgende Antwort nicht ganz passen:

Zunächst gehe ich davon aus, dass es sich um ein Wohnungsmietverhältnis handelt.
Grundsätzlich kann ein Staffelmietvertrag ein unbefristetes Mietverhältnis darstellen.
Dies ist von der Frage zu trennen, wie der VM die Miete erhöhen kann.
Die Möglichkeit der Mieterhöhung per vereinbarter Staffel endet, wenn der dort benannte Zeitraum erreicht ist, was vorliegend wohl schon passiert ist.

Nach dem Erreichen des Endtermins der Staffel kann die Miete nach den allgemeinen Regelungen erhöht werden, d.h. unter Hinweis auf den Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde. Einem solchen Mieterhöhungsverlangen ist zuzustimmen, wenn die begehrte Miete der ortsüblichen Miete entspricht bzw. unter diese liegt. Falls keine Zustimmung erfolgt muß der Vm unter Beachtung gewisser Fristen auf Zustimmung klagen.

Der Staffelmietvertrag kann daher auslaufen, sofern man das Erreichen des Endtermins in der Staffel als „Auslaufen“ bezeichnen will. Mit dem Auslaufen der Staffel endet aber nicht das Mietverhältnis.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Tut mir leid kann ich nicht helfen…

Bei einem über 25 Jahre alten unbefristeten!
Staffelmietvertrag wurden alle vereinbarten Erhöhungen geltend
gemacht. Nun schickt der Vermieter ständig Aufforderungen
einer Mieterhöhung zuzustimmen und droht mit gerichtlichen
Schritten. Im Vertrag steht nichts von einer Laufzeit, nur 3
vorgegebene Mieterhöhungen. Kann der Staffelmietvertrag
trotzdem auslaufen? Das behauptet jedenfalls der Vermieter?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Sorry,das ist eine Frage für den Rechtsanwalt(Mietrecht)

Hallo,

nur weil die Staffelerhöhungen alle ausgeführt worden sind, heißt das ja nichts zwangsläufig, dass der Mieter zeitlebens keine Mieterhöhungen mehr bekommen darf.

Der Vermieter kann anschließend trotzdem, nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Miete erhöhen.

An der Vertragslaufzeit ändert dies alles aber nichts.

Liebe Grüße
Stephanie

sofern nach ablauf der staffelungen der vermieter einen rechtsgrund zur mieterhöhung hat und die erhöhungen begründbar sind (miete war 15 monate unverändert+mietspiegel, gutachten od. vergleichswohnungen geben die spanne nach oben her), kann es schon sein, dass er damit je nach laune eines amtsrichters durch kommt. handelt es sich um einen gewerblichen mietvertrag, dürfte er es einfacher haben das zu bekommen, was er fordert.

Hallo,

hierzu kann ich ihnen keine Antwort geben. Beim örtlichen Mieterbund kann ihnen geholfen werden.

Mit freundlichen Grüßen
V.Weiser

Hi es gibt bei euch sicherlich einen Mietspiegel schau mal rein ob deine Miete da im rahmen ist. Mieten werden auch von Zeit zu Zeit angepasst schließlich wird das ganze Leben teurer.
Gruß Peter

Hallo Kinderglück!

Bitte entschuldige meine verspätete Reaktion. Leider habe ich aufgrund meiner Arbeit Deine Frage zwischenzeitlich ganz vergessen. Weil ich nicht gleich antworten konnte, sondern zur Beantwortung selbst noch einmal etwas recherchieren wollte, habe ich die Beantwortung Deiner Frage zurückgestellt und bin bislang nicht mehr dazu gekommen.

Tatsache ist, dass ich Deine Frage gar nicht richtig verstehe.
Entweder muss der Mieter einer Vertragsänderung gemäß dem Wunsch des Vermieters zustimmen, weil die Vertragsänderung nur einvernehmlich vorgenommen werden kann, oder die Vertragsänderung durch den Vermieter bedarf aus gesetzlichen Gründen keiner weiteren Zustimmung durch den Mieter.
In erstem Fall kann der Vermieter auch mit gerichtlichen Schritten nicht weit kommen und in zweitem Fall sind gerichtliche Schritte völlig überflüssig.
Mir ist unklar, warum hier ein Staffelmietvertrag eine Sonderrolle spielen könnte. Leider habe ich das bislang auch nicht erfahren können und muss passen! Sorry!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Hallo,

diese Frage geht so sehr ins Detail und ist so abhängig vom vorliegenden Mietvertrag, dass ich nur raten kann einen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund zu konsultieren.

MfG