Hi,
meine Freundin (22) und ich (28) wollen gemeinsam ins 130km entfernte Hamburg ziehen und uns dort eine gemeinsame Wohnung nehmen, da ich dort eine Ausbildung begonnen habe und sie dort ihre schulische Ausbildung nahtlos weiter machen, wofür sie auch schon die Zusage der Schule hat.
Tägliches Pendeln ist dauerhaft nicht drin, da es täglich ca 5-6 Stunden Zugfahrt sind.
Momentan wohne ich bei meinen Eltern und sie aus „aus besonderen Gründen“ in einer eigenen Wohnung, die vom BaFög-Amt,Kindergeld und Wohngeld gezahlt wird.
Ob ich BAB (BerufsAusbildungsBeihilfe) erhalte ist noch ungewiss, da ich den Antrag erst stellen kann, wenn ich einen Mitvertrag vorlegen kann (was an sich schon ein Unding ist).
Doch als meine Freundin beim Amt nachfragte wie viel das Amt denn an Miete dazu gibt, wenn wir zusammenziehen, wurde ihr gesagt sie dürfe nicht umziehen, da sie noch keine 25 sei und hier eine laufende Ausbildung hat. Übrigends ist dies Ihre 2. Ausbildung (die auf die erste Aufsetzt: SPA->Erzieherin).
Da die Wohnungen in HH nicht gerade billig sind, kommen wir ohne finanzielle Hilfe jedoch nicht aus.
Bis jetzt zahlten meine Eltern meine Fahrtkosten (ca250€), doch da diese nun Rentner sind, können diese mich auch nicht mehr unterstützen. Übrigends habe ich während meines vorherigen abgebrochenen Studiums kein Bafög erhalten und wurde von meinen Eltern unterstützt.
Wenn wir alles zusammenrechnen kommen wir im besten Fall auf ein gemeinsames monatliches Einkommen von 800€ und Kosten von 600€ für die Wohnung und evtl Strom. Bleiben 200€ für 2Personen für Lebensmittel, Bahnkarten usw…
Können wir nicht Umziehen, so habe ich einen 16h-17h Tag aufgrund des Pendelns, was auf dauer wohl kaum geht…
Muß ich nun abbrechen, oder gibts noch andere FINANZIELLE Hilfen die wir in Anspruch nehmen können? Getrennt wohnen wollen wir auf keinen Fall mehr!
deine Freundin bezieht im Moment Bafög und wird es wohl auch weiter beziehen. Ob und wie oft sie umzieht, ist dem Bafög-Amt egal. Was hat nun das Arbeitsamt und die U25-Regelung bei ALG2 damit zu tun?
Sie bekommt sogar etwas mehr Bafög, da die Förderung bei der Fachschule (Erzieherin) höher ist, als bei der Berufsfachschule.
Deine Freundin bekommt max. 531 Euro (plus ggf. Zuschuss für KV und PV) plus Kindergeld. Wohngeld? Je nach Situation… Im Grunde denke ich nicht… Das macht zusammen nach meiner Schätzung (sofern Höchstbetrag) 667 Euro.
Hinzu kommt dein Einkommen und ggf. BAB.
Ob du BAB bekommst, kann ich natürlich nicht beurteilen. Bemühe den BAB-Rechner, um eine Tendenz zu bekommen. http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/
Daher verstehe ich das Problem nicht wirklich, was die U25-Regel damit zu tun haben soll…
in D gilt der grundsatz der freizügigkeit, d.h. jeder darf dahin ziehen, wo er gern möchte. einige wenige ausnahmen gibt es, z.b. wenn jemand eine strafe verbüßt, bewährungsauflagen hat und im asylbewerbungsverfahren (glaube ich). ansonsten wird dir kein amt verbieten, irgendwohin zu ziehen.
es kann sein, dass ein amt deinen umzug nicht finanziell unterstützt. dafür gibt es aber bestimmungen, die man mal studieren sollte. wenn anspruch ein solches gesuch abgelehnt wird, bleibt immer noch der widerspruch.
aber bitte sag nicht, dass dir ein amt den umzug verbietet!
leider muss ich deiner Aussage widersprechen. Wir haben unlängst die Erfahrung machen müssen, dass die Ämter sehr wohl versuchen Umzüge zu verbieten.
So hat dies die Arbeitsagentur bei meiner Mutter versucht, als sie in unseren Wohnort umziehen wollte, um näher bei ihren Kindern zu sein.
Erst versuchte das Amt ohne eine Begründung ihr den Umzug einfach zu untersagen. Als wir hartnäckig hinterfragten wurde als Begründung dann angeführt, dass beim Umzug ja Kosten anfallen würden. Meine Mutter versicherte dann dem Amt, dass sie keine Kosten für den Umzug vom Amt haben wollte, da keine Anfallen würden (alte Wohnung musste nicht renoviert werden, neue war schon renoviert, und Umzugswagen konnte in der Familie organisiert werden). Daraufhin kamm dann die Ablehnung des Umzuges mit einer neuen Begründung, die wirklich der Hammer war. Das Amt behauptete sie können den Umzug nicht verantworten, da sonst das neue Amt sich beschweren würde, weil sie wieder einen neuen Alg2-Empfänger hätten. Das ist kommt bei der Hartz4-Reform herausgekommen. Tolle Sache.
Ich war darüber ziemlich entrüstet und habe mich beim Sachbearbeiter persönlich beschwert. Anschließend habe ich einen persönlichen Termin bei einem Sachbearbeiter im neuen Wohnort gemacht. Dort wurde auch erst versucht den Umzug nicht zu genehmigen. Zum Glück hatten wir durch einen Freund jemanden an der Hand, der in einer anderen Arbeitsagentur arbeitete und so die Rechtslage kannte. So wusste ich dann, dass dem Umzug nicht widersprochen werden kann, wenn keine Kosten anfallen und wenn der Umzug in das nähere Familiäre Umzug statt finden soll.
Wir haben uns nicht einschüchtern lassen uns viel informiert und letztendlich durfte meiner Mutter nach einem Nervenkrieg (für sie war es einer) dann doch umziehen.
Ich möchte nicht wissen bei wieviel Leistungsempfängern die Ämter mit ihre Masche Erfolg haben. Viele lassen sich doch aus Unwissenheit schnell einschüchtern.
Also behaupte bitte nicht, dass die Ämter Umzüge nicht verbieten!!!
seit wann gilt artikel 11 GG nicht mehr? http://lexikon.meyers.de/meyers/Freiz%C3%BCgigkeit
was gibt es da zu diskutieren? die ämter HABEN einen umzug nicht zu verbieten. auf welcher rechtsgrundlagen sollten sie erzwingen können, dass jemand nicht umzieht (außer den genannten gründen)?
gruß
ann (die findet, dass der status der volljährigkeit an wenigstens die ungefähre kenntnis staatsbürgerlicher rechten und pflichten gekoppelt sein sollte)
http://lexikon.meyers.de/meyers/Freiz%C3%BCgigkeit
was gibt es da zu diskutieren? die ämter HABEN einen umzug
nicht zu verbieten. auf welcher rechtsgrundlagen sollten sie
erzwingen können, dass jemand nicht umzieht (außer den
genannten gründen)?
Hallo Ann,
genau das gleiche habe ich auch gedacht, als das Amt derart reagierte.
Fakt ist, sie versuchen es. Ich habe mir diese Geschichte nicht ausgedacht, sie ist wirklich genauso passiert!!!
ich würde mal sagen, ihr beide habt Recht.
Artikel 11 GG Abs 1 gesteht allen Deutschen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet zu. Satz 2 allerdings schränkt ein, dass die Freizügigkeit eingeschränkt werden kann (Mami darf nciht umziehen), wenn der Allgemeinheit (Steuerzahler) dadurch Lasten (Hartz IV-Zahlungen) entstehen.
Insofern darf deine Mama natürlich umziehen. Aber das Amt macht sich natürlich Gedanken darüber, wem welche Kosten dadurch entstehen - sowohl, wer den Umzug zahlt, als auch, welches Amt wie viele Hartz IV-Empfänger hat. Insofern werden die natürlich versuchen, deiner Mama den Umzug auszureden. Aus deren sicht ist es ja so, dass jeder Hartz IV-Empfänger natürlich behauptet, den Umzug selber zu tragen, wenn irgendwas anderes davon abhängt. Aber im Fall des Falles muss das Amt dann doch zahlen. Klart macht deine Mutti alleine keinen großen Unterschied, aber sie ist ja nicht die Einzige, die auf die hilfe des Amtes angewiesen wird.
Morgen haben wir an der Schule übrigens Wandertag. Wie viele sportliche junge Männer da plötzlich eine Wanderung von zwei Stunden für zu anstrengend halten … einer hat sogar ein verletztes Knie entwickelt und muss unbedingt morgen vormittag zum Arzt. Ich unterstelle deiner Mutti nichts, ich schildere nur die Sichtweise des Amtes. und ab und zu ist es auch so, dass Antragsteller nicht alle Konsequenzen überblicken können, dann wird es doch teurer und das Amt muss doch helfen.
aber bitte sag nicht, dass dir ein amt den umzug
verbietet!
das recht auf freizügigkeit ist mir durchausbekannt, aber
um mal die tussi vom amt zu zitieren, als meine freundin fragte was passiert wenn wir einfach umziehen: „das dürfen sie nicht“.
Oder auf meine Aussage „Dann muß ich abbrechen und Harz4 beantragen.“: „Ja, daß müssen Sie dan wohl!“.
Mitleierweile hasse ich Ämter, zumal wir von einer Stelle zur nächsten geschickt werden und sich keiner zuständig fühlt.
Nichts desto trotz, haben wir uns bis jetzt natürlich nicht einschüchtern lassen und uns auf Wohnungssuche begeben, daher auch die obigen Preise.Nun das Nächste Problem:
Die Vermieter verlangen das unsere Eltern für uns bürgen!
Kann man sowas aufs Amt abwälzen?
Wir haben zwar nicht vor unsere Bürgen auszunutzen, aber weder ihre noch meine Eltern könnten im Falle des Falles einspringen.
Habe nun ein Haufen Anträge zuhause rumliegen, die einander vorraussetzen und allesamt einen Mietvertrag vorraussetzen, den ich aber nicht unterbschreiben kann/darf, bevor ich weiß ob/wieviel ich vom AMt bekomme.
Gibts keine vernünfigen Anlaufstellen die einem da konkrete Tipps geben und einen auch unterstützen? Die Ämter versuchen sowas ja wirklich zu torpedieren.
aber bitte sag nicht, dass dir ein amt den umzug
verbietet!
ich bleibe dabei.
das recht auf freizügigkeit ist mir durchausbekannt, aber
um mal die tussi vom amt zu zitieren, als meine freundin
fragte was passiert wenn wir einfach umziehen: „das dürfen sie
nicht“.
Oder auf meine Aussage „Dann muß ich abbrechen und Harz4
beantragen.“: „Ja, daß müssen Sie dan wohl!“.
und bitte wo ist darin ein VERBOT enthalten? die „tussi vom amt“ hat dir nichts verboten. im gegenteil, sie hat auf deine erwiderung („dann muss ich wohl abbrechen …“) gesagt: „ja, das müssen sie dann (wenn sie umziehen) wohl“. also zieht sie die möglichkeit durchaus in betracht.
ich wäre dir sehr dankbar, wenn du diesbezüglich etwas genauer differenzieren würdest. es gab zeiten, in denen in teilen deutschlands die freizügigkeit NICHT grundrecht war. heute ist sie es glücklicherweise.
auch hartz IV empänger dürfen umziehen
ob der leistungsbezug dadurch eventuell gemindert wird oder ganz flach fällt, steht suf einem anderen anderen blatt.
aber bitte behaupte NICHT, dass deine mutter nicht wohnen darf, wo sie will, sofern sie die mittel dafür hat. damit ist sie und jeder hartz IV-empfänger jedem anderen menschen in dieser republik gleichgestellt: auch ich darf nur auf einem schloss wohnen, wenn ich es mir leisten kann. aber ich käme doch nicht im traum auf die idee, zu behaupten, wer auch immer würde mir den umzug dorthin verbieten!
Nocheinmal: Die Ämter behaupten was anderes!
Ann, wieso versuchst du mir etwas in den Mund zu legen, was so nicht gewesen ist?
DAS AMT HAT VERSUCHT DEN UMZUG ZU UNTERSAGEN!
Den genauen Hergang habe ich schon geschrieben, das werde ich nicht noch einmal tun. Nur noch so viel. Ersteinmal hat das Amt ihr versucht generell den Umzug in einen anderen Wohnort zu untersagen, da ging es noc um gar keine spezielle Wohnung - die difusen Begründungen habe ich ja hier aufgezählt.
Also nocheinmal warum versuchst du mir etwas in den Mund zu legen? Surfe mal ein wenig im Internet, dann wirst du fesstellen, dass das Amt dies des öfteren versucht. Das hat sogar der Sachbearbeiter zugegeben, den wir durch einen Freund kennen. Wenn vielleicht enstehende Kosten für das Amt ausgeschlossen sind, geht es hauptsächlich darum, dass die Ämter sich gegenseitig keine Hartz4-Empfänger zuschieben wollen. Eine Art Ehrenkodex? Ich habe keine Ahnung. Es ist ja seit Harz4 so schön geregelt, dass das die ehemalige Arbeitslosenhilfe nicht mehr vom Bund sondern von den Kommunen gezahlt wird. Und dies ist das Ergebnis.
Ergänzung
Und um es noch deutlich zu machen: Es ging als meine Mutter dann eine Wohnung gefunden hatte um eine Wohnung, die laut Harz4 erlaubt ist (von der Größe und von den Kosten)!!! Die Begründung von der Arbeitsagentur war zu diesem Zeitpunkt schon geschwenkt auf: Wir können ihnen den Umzug nicht erlauben, da die neue Gemeinde sich sonst über einen neuen Alg2-Empfänger beschweren würde.
Nichts von wegen „Schloss“, zu großer Wohnung, oder nicht erlaubten Kosten. Das mal um es noch einmal klar zu stellen.
Woher nimmst du eigentlich dein Wissen, wie die Arbeitsagentur so handelt?
du darfst dich nicht als sozalfall zuziehend melden…
wobei die „technische“ frage ist, wenn man sich in stadt x abmeldet…
und in stadt y ein paar tage später einen hartzIV antrag stellst, dann müßte es meinem gefühl nach in ordnung gehen…
nur kaution und umzugskosten etc mußte halt selber tragen, und das ist für einen hartzIV empfänger ned so gut möglich…und wer vermietet an jemanden ohne jedes einkommen, denn hatzIV kann ja erst nach dem umzug beantragt werden…
wobei die „technische“ frage ist, wenn man sich in stadt x
abmeldet…
und in stadt y ein paar tage später einen hartzIV antrag
stellst, dann müßte es meinem gefühl nach in ordnung gehen…
???
nur kaution und umzugskosten etc mußte halt selber tragen, und
das ist für einen hartzIV empfänger ned so gut möglich…und
wer vermietet an jemanden ohne jedes einkommen, denn hatzIV
kann ja erst nach dem umzug beantragt werden…
???
Sag mal hast du überhaupt meine anderen Beiträge gelesen?
Doch können sie, da man so wie ich es in Erinnerung habe sogar
vorher „fragen“ MUSS.
natürlich muß man fragen, wenn man durchgängig leistung beziehen will oder gar eine finz. hilfe zum umzug haben will…
aber wenn du keine leistung beziehst(zb ab 15.) und am 20. woanders einen antrag stellst, dann glaube(!!!) ich, können sie einem nix.
denn vom 16. bis 19. bin ich dann ein freier bürger dieses landes und kann umziehen wie ich will…
nocheinmal: die ämter hat dir den umzug nicht zu
verbieten.
wo lege ich dir etwas in den mund?
ich versuche nur, dir zu erklären, dass du in D freizügikeit genießt, solange du nicht unter die in §11 des GG genannten einschränkungen fällst.
ob du dir deinen umzug/die neue wohnung/den lebensunterhalt dort leisten kannst, ist eine andere sache.
auch ich kann nicht überall wohnen, wo ich vielleicht gern möchte. ich kann noch nicht mal unbedingt umziehen, wann immer ich möchte. aber das ist eine sache pekuniärer grenzen und nicht etwa amtlicher verbote. und das ist es im fall deiner mutter oder sonstwem auch: es geht um leistungsbezug oder die unterbrechung desselben, NICHT aber um das verbot der freizügigkeit!
wir haben (noch) keine ghettos, in denen hartz VI zwangskaserniert sind. wenn sie es sich leisten können, dürfen sie an jeden beliebigen ort ziehen - wie jeder andere auch. und die DDR ist auch geschichte.