Ann, wieso versuchst du mir etwas in den Mund zu legen, was so
nicht gewesen ist?DAS AMT HAT VERSUCHT DEN UMZUG ZU UNTERSAGEN!
Mit welchen Mitteln denn? Wurde mit Inhaftierung gedroht?
Gruß,
Malte
Ann, wieso versuchst du mir etwas in den Mund zu legen, was so
nicht gewesen ist?DAS AMT HAT VERSUCHT DEN UMZUG ZU UNTERSAGEN!
Mit welchen Mitteln denn? Wurde mit Inhaftierung gedroht?
Gruß,
Malte
DAS AMT HAT VERSUCHT DEN UMZUG ZU UNTERSAGEN!
Mit welchen Mitteln denn? Wurde mit Inhaftierung gedroht?
vermutlich mit einstweiliger erschießung 
gruß
ann
aber samira hat schon recdt, sie sagen einem, dass es geht nicht,und man hat kein recht darauf…
nur wenn man heiratet oder arbeit findet etc…
aber ich denke mit dem kleinen trick der „abmeldung von hartzIV“ können sie einen nicht daran hindern…
DAS AMT HAT VERSUCHT DEN UMZUG ZU UNTERSAGEN!
Mit welchen Mitteln denn? Wurde mit Inhaftierung gedroht?
vermutlich mit einstweiliger erschießung
Das macht aber das Amt für Erschießungsangelegenheiten, und nicht die ARGE.
Aber ernsthaft: Uns dürften beiden klar sein, daß kein Amt ernsthaft sagt „Sie dürfen nicht umziehen!“, aber sehr wohl Bedürftigen (und dazu zähle ich erstmal jeden ALG2er) da durchaus Steine in den Weg legt.
Außerdem liegt der Schluß nahe, daß jemand, der kognitiv nicht in der Lage ist, die jeweiligen Aussagen und ihre Auswirkungen zu erfassen, wohl auch nicht in der Lage ist, sich eben anders zu behelfen. Auch eine Art natürliche Auslese… Da kann man dann schonmal glauben, jemand würde einem den Umzug verbieten - denn de facto ist es dann ja sogar so ähnlich.
Gruß,
Malte
Ann, wieso versuchst du mir etwas in den Mund zu legen, was so
nicht gewesen ist?DAS AMT HAT VERSUCHT DEN UMZUG ZU UNTERSAGEN!
Mit welchen Mitteln denn? Wurde mit Inhaftierung gedroht?
Ganz einfach, das Amt hätte die Alg2-Zahlungen eingestellt.
Was daran so witzig sein soll verstehe ich nicht.
Außerdem liegt der Schluß nahe, daß jemand, der kognitiv nicht
in der Lage ist, die jeweiligen Aussagen und ihre Auswirkungen
zu erfassen, wohl auch nicht in der Lage ist, sich eben anders
zu behelfen. Auch eine Art natürliche Auslese… Da kann man
dann schonmal glauben, jemand würde einem den Umzug verbieten
- denn de facto ist es dann ja sogar so
ähnlich.
Das ist wirklich eine ziemliche Unverschämtheit!
Meiner Mutter würde ich nicht gerade als unintelligent bezeichnen (sie war Jahrelang erfolgreich selbständig), und mich ebenfalls nicht. Zumindest gehe ich davon aus, dass ich meinen Beruf nicht ausüben würde, wäre ich strohdumm.
Und unzähligen von Arbeitslosen zu unterstellen sie wären zu blöd die Aussagen von Sachbearbeitern zu verstehen, ist schlichtweg eine bodenlose Frechheit!
Arbeitslosengeld2-Bezug ist nicht gleich völlige Dummheit. Das sollte heutzutage jedem von uns klar sein.
Hallo Ann,
ob du es glaubst oder nicht ich kenne das Grundgesetzt.
Und du tust es schon wieder. Du behauptest indirekt, dass ich hier Schwachsinn erzähle.
Vielleicht hast du meine Beiträge nicht wirklich vollständig gelesen - vermute ich fast bei deinen Antworten. Nocheinmal:
Die Wohnung, die meine Mutter sich ausgesucht hatte, hat in den Rahmen der Alg2-Bestimmungen gepasst.
Meine Mutter hat bestätigt, dass sie keine Kosten für den Umzug verlangt. Sie hätte sogar ein Formular unterschrieben, dass es dafür beim Arbeitsamt gibt.
Zu diesem Zeitpunkt war die Begründung des Amtes (nachdem schon zig andere Begründungen im Vorfeld gefallen waren) für die Nichterlaubnis des Umzuges: Sie dürfen nicht umziehen, da wir es nicht verantworten können, der anderen Gemeinde neue Arbeitslose zuzuweisen. Wir geben Ihnen die Erlaubnis nicht. - Das waren die Worte des Sachbearbeiters.
Wäre meine Mutter ohne die Erlaubnis des Amtes ihres vorherigen Wohnortes und ihres jetzigen Wohnortes umgezogen, hätte sie kein Arbeitslogengeld2 mehr bekommen. Das ist bei Alg2 so geregelt.
So, was hast du jetzt nicht verstanden?
Ich finde es eine bodenlose Frechheit, dass Leute, die eine derartige Situation noch nicht erlebt haben behaupten sie wüssten wie es läuft und anderen Dummheit unterstellen, die tatsächlich solche Aussagen vom Amt bekommen haben.
Gruß
Samira
PS: Ach ja falls du vor hast in einer deiner nächsten Antworten meiner Mutter Faulheit zu unterstellen, weil sie ja Alg2-Empfängerin ist (sie sollte sich was schämen, pfui, pfui). Meine Mutter hat ihr Leben lang hart gearbeitet und ist inzwischen 60 Jahre alt. Dumm, dass man ab nem gewissen Alter heutzutage auf dem Arbeitsmarkt abgeschrieben ist.
Ann, wieso versuchst du mir etwas in den Mund zu legen, was so
nicht gewesen ist?DAS AMT HAT VERSUCHT DEN UMZUG ZU UNTERSAGEN!
Mit welchen Mitteln denn? Wurde mit Inhaftierung gedroht?
Ganz einfach, das Amt hätte die Alg2-Zahlungen eingestellt.
Was daran so witzig sein soll verstehe ich nicht.
Witzig daran ist, daß die Frage, unter welchen Umständen ALG2 gewährt wird, gleichgesetzt wird mit einem Verbot eines Umzugs. Das ist schlicht falsch und dumm.
Gruß,
Malte
Und unzähligen von Arbeitslosen zu unterstellen sie wären zu
blöd die Aussagen von Sachbearbeitern zu verstehen, ist
schlichtweg eine bodenlose Frechheit!
Dann zeig mal, wo ich das behauptet habe. Ich erwarte Deine Entschuldigung.
Fakt ist und bleibt, daß niemand hier einen Umzug untersagt oder verboten hat.
Gruß,
Malte
also ich finde , die einstellung der zahlung kommt einem verbot gleich!
also ich finde , die einstellung der zahlung kommt einem
verbot gleich!
Das finde ich überhaupt nicht!
Davon abgesehen glaube ich zwar, daß es Ämter gibt, die einem versuchen einzureden, man bekäme nach einem Umzug keine Hilfe mehr, ich glaube aber nicht, daß das tatsächlich so ist*.
Gruß,
Malte
–
* Wenn zwischen „Geld“ und „kein Geld“ wirklich nur ein Umzug liegt und keine weiteren Ereignisse oder Umstände.
Hallo Ann,
ob du es glaubst oder nicht ich kenne das Grundgesetzt.
und? GLAUBST du es nicht, oder was?
Und du tust es schon wieder. Du behauptest indirekt, dass ich
hier Schwachsinn erzähle.
ja, du näherst dich dem tatsächlich rasant.
ich weiß auch nicht, was deine beschimpfungen sollen und warum du nicht sachlich bleiben kannst. versuch doch einfach bei den fakten zu bleiben. damit könntest du auch deiner mutter eine hilfe sein.
PS: Ach ja falls du vor hast in einer deiner nächsten
Antworten meiner Mutter Faulheit zu unterstellen, weil sie ja
Alg2-Empfängerin ist (sie sollte sich was schämen, pfui,
pfui). Meine Mutter hat ihr Leben lang hart gearbeitet und ist
inzwischen 60 Jahre alt. Dumm, dass man ab nem gewissen Alter
heutzutage auf dem Arbeitsmarkt abgeschrieben ist.
und was hat DAS jetzt mit der garantie der freizügigkeit zu tun? bleib doch mal bei den FAKTEN!
Hi!
Ich bin die Freundin von Jabba. Die ganze Sache fing ja an, weil ich die Ämter rennerei übernehmen musste.
Ich kenne meine Papenheimer bei der Arge nun auch schon seit „einigen“ Jahren.
Da ich bisher eine abgeschlossende schulische Ausbildung und eine jetzt noch laufende schulische Ausbildung habe, bin auch ich auf die Arge angewiesen.
Als ich nun zur Arge ging ud meinte, dass ich umziehen will, ging das große Gerenne los. Als erstes musste ich das EINVERSTÄNDNIS der Arge holen, dass ich umziehen DARF!
Zitat des Sachbearbeiters von HH: „Beabsichtigt ein Leistungsberechtigter, wie auch Angehörige nach dem SGB II einen Wohnungswechsel, bedarf es der Zustimmung der bisher örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft. In Ihrem Fall die Arge Heide oder einer anliegenden Kommune. Diese prüft die Erforderlichkeit eines Umzuges.“
Als ich dann da war, sagt mir mein Sacbearbeiter, dass ich NICHT umziehen darf, weil es für die ARge KEIN Grund sei, wenn ich mit meinen Freund zusammenziehen will.
Würde ich mich darüber hinwegsetzen (was ich durchaus tuen werde, davon mal ganz abgesehen
) STREICHEN sie mir das Geld.
Mietkaution und Umzugskosten sind dann weg, wie du schon meintest!
Antwort auf Frage, was passiert, wenn ich Ohne Zustimmung umziehe (von HH):
„gem. § 22 Absatz 2a SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung für Personen die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nur erbracht, wenn dies vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft vom kommunalen Träger zugesichert worden ist. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn schwerwiegende soziale Gründe vorliegen. Diese sind Ihrem Fall nicht erkennbar.“
Mfg
Hi,
Als ich dann da war, sagt mir mein Sacbearbeiter, dass ich
NICHT umziehen darf, weil es für die ARge KEIN Grund sei, wenn
ich mit meinen Freund zusammenziehen will.
natürlich nicht! Warum auch?
Würde ich mich darüber hinwegsetzen (was ich durchaus tuen
werde, davon mal ganz abgesehen) STREICHEN sie mir das
Geld.Mietkaution und Umzugskosten sind dann weg, wie du schon
meintest!
Aha! Da kommen wir der Sache schon näher! Die ARGE soll den Umzug bezahlen? Umzugskosten und Kaution übernehmen? Nun, dafür machen sie tatsächlich selbst die Regeln.
Wenn die ARGE das nicht möchte (was ich gut verstehen kann), dann bleibt Dir nur, den Umzug komplett selbst zu stemmen und dann , hinterher, am neuen Wohnort „ganz normal“ Leistungen zu beantragen, die Du zum Leben brauchst.
Es bleibt dabei, daß NIEMAND einem einen Umzug verbietet. Man bekommt ihn lediglich nicht geschenkt.
Gruß,
Malte
Nochmal auf das wesentliche reduziert
Hi,
Getrennt wohnen wollen wir auf keinen Fall mehr!
das Leben ist kein Wunschkonzert.
Du kannst weder moralisch noch juristisch erwarten, daß auch nur irgendjemanden euer Wunsch nach einer gemeinsamen Wohnung interessiert oder den gar jemand mitfinanzieren sollte.
Du kommst alleine klar, Deine Freundin kommt alleine klar. Ihr seid beide versorgt. Alles weitere ist euer ganz persönlicher Luxus, den ihr ganz persönlich finanzieren müsst.
An irgendeiner Stelle werdet ihr also Abstriche machen müssen (was etwas ganz normales im Leben ist). Welche Stelle das ist, entscheidet ihr beiden völlig frei selbst.
Gruß,
Malte
Das Amt darf nicht - versucht es aber
Hallo Ann,
ich wundere mich doch ziemlich über deine Antworten. Zeig mir mal bitte wo ich dich beschimpft habe.
Ich habe genauso reagiert wie du als ich die Aussagen der Sachbearbeiter gehört habe. Wohlgemerkt in einem persönlichen Gespräch mit mir, da ich erst vermutet habe, dass meine Ma etwas falsch verstanden hatte. Dem war nicht so. Tu mir einen Gefallen, stell mich bitte nicht so hin, als wenn ich zu dumm wäre die Aussagen eines Sachbearbeiters richtig zu verstehen.
Sag mal musstest du schonmal beim Arbeitsamt aus dem Alg2-Bezug heraus einen Wohnortswechsel beantragen? Ich vermute nein. Woher nimmst du dann dein wissen.
Du berufst dich die ganze Zeit auf das Grundgesetz. Schön, ich nehme an du hast es dir durchgelesen. Das habe ich auch, deswegen ja meine harsche Reaktion auf die Aussagen des Bearbeiters.
Es geht doch nicht darum was das Arbeitsamt im Endeffekt nach Sachlage aller Gesetze darf oder nicht. Fakt ist sie versuchen in vielen Fällen den Wohnortswechsel zu untersagen. Sie nutzen es aus, dass die Arbeitslosen sich im Gesetzesdschungel nicht auskennen. Und seien wir mal ehrlich die meisten Sachbearbeiter der Arbeitsagentur kennen z.B. die Hartz4-Regelungen noch nicht mal selber richtig. Zweitens nutzen sie aus, dass gerade Ältere es Hinnehmen was eine „Hoheit“ wie ein Amt ihnen sagt.
Ich habe es hinterfragt und Gesetze gewälzt, weil ich es eh nicht geglaubt habe, dass ein Amt den Umzug unter diesen Umständen verbieten kann. Nocheinmal darum geht es hier aber nicht. ES GEHT DARUM, DASS SIE VERSUCHEN es zu verbieten. Nachdem ich den beiden Sachbearbeitern der jeweiligen Gemeinden die Gesetzeslage um die Ohren gehauen habe, haben sie eingelenkt. Selbstverständlich wieder unter irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen ob ihrer Versuche den Umzug zu unterbinden.
Für mich ist an dieser Stelle hier Schluss. Ich vermute, du wirst mir immer noch unterstellen ich würde Schwachsinn erzählen. Das ist mir ehrlich gesagt inzwischen egal. Ich weiß wie das Arbeitsamt arbeitet. Du kannst gerne glauben was du möchtest.
Gruß
Samira
Samira
Fakt ist und bleibt, daß niemand hier einen Umzug untersagt
oder verboten hat.
Malte woher nimmst du dir die Freiheit das zu behaupten? Warst du dabei als ich mit den beiden Sachbearbeitern geredet habe?
Ich habe im übrigen nie behauptet, dass die Ämter den Umzug im Endeffekt verbieten dürfen. Mir ging es darum, dass sie es versuchen! Sie Nutzen das Unwissen der Leute aus. Es gibt mit Sicherheit auch gerade ältere Leistungsempfänger, die das Gesagte eines Amtes als gegeben hinnehmen. Das wissen die Ämter und vesuchen es schamlos auszunutzen.
Auf den anderen Teil deines Postings gehe ich nicht weiter ein. Nur soviel: Ich denke das weißt du selber, schließlich bist du nicht dumm.
Gruß
Samira
Aha! Da kommen wir der Sache schon näher! Die ARGE soll den
Umzug bezahlen? Umzugskosten und Kaution übernehmen? Nun,
dafür machen sie tatsächlich selbst die Regeln.Wenn die ARGE das nicht möchte (was ich gut verstehen kann),
dann bleibt Dir nur, den Umzug komplett selbst zu stemmen und
dann , hinterher, am neuen Wohnort „ganz normal“ Leistungen zu
beantragen, die Du zum Leben brauchst.Es bleibt dabei, daß NIEMAND einem einen Umzug verbietet. Man
bekommt ihn lediglich nicht geschenkt.
Ist doch schön, wenn man einfach nur das glaubt was man glauben möchte. Du kannst dir einfach nur nicht vorstellen, dass Ämter so handeln, deswegen redest du sturr dagegen.
Im Fall meiner Mutter hätte es das Amt kein zusätzliches Geld gekostet. Sie hätte sogar ein Formular zum Verzicht auf Umzugskosten unterschrieben. Trotzdem wollte das Amt dem Umzug untersagen. Das total hirnige war, dass die Wohnung aus der meine Mutter ausziehen wollte teurer war als die Wohnung in die sie ziehen wollte.
Wie gesagt die letzte Begründung war: Wir können ihnen den Umzug nicht erlauben, da wir es nicht verantworten können einer anderen Gemeinde einen zusätzlichen Alg2-Empfänger zu übergeben.
Wäre meine Mutter ohne Erlaubnis umgezogen hätte sie kein Alg2 mehr bekommen. Meine Mutter ist auf das Geld angewiesen. Stell dir vor selbst einer 60 jährigen Frau, die ihr Leben lang gearbeitet hat, fliegen die Jobs nicht zu. Also was bleibt einem Alg2 Empfänger übrig. Er muss sich die Erlaubnis des Amtes einholen.
Auch wenn du und Ann es nicht wahrhaben wollen. So funktioniert es heutzutage.
Gruß
Samira
Auf den anderen Teil deines Postings gehe ich nicht weiter
ein. Nur soviel: Ich denke das weißt du selber, schließlich
bist du nicht dumm.
Gut, dann hat sich das damit erledigt. Mit solchen Leuten diskutiere ich nicht.
*PLONK*
*PLONK*
Dito, bei deiner Art zu diskutieren, bleibt einem nichts anderes übrig.