Amt verbietet Umzug,Ausbildung deswegen abbrechen?

aber wenn du keine leistung beziehst(zb ab 15.) und am 20.
woanders einen antrag stellst, dann glaube(!!!) ich, können
sie einem nix.
denn vom 16. bis 19. bin ich dann ein freier bürger dieses
landes und kann umziehen wie ich will…

Nein, das funktioniert nicht.

Aha! Da kommen wir der Sache schon näher! Die ARGE soll den Umzug ::bezahlen? Umzugskosten und Kaution übernehmen? Nun, dafür machen sie ::tatsächlich selbst die Regeln.

Nochmal:
Es geht mir NICHT um die Umzugskosten (das bekommen wir auch ohne Amtshilfe irgendwie gerissen), es geht UM die Wohn- und Heitzkosten die das Amt dann nicht mehr übernehmen will!
Wo ist da der Unterschied ob ich hier oder dort wohne?
In der neuen Wohnung wären diese Kosten sogar niedriger!!! (Weniger Fläche, besser isoliert.)