Amtsgericht zwangsversteigerung Gerichtsbeschluss

Hallo bin neue hier und hab ein Riesen problem im Gepäck mit dabei :confused:
Und zwar hab ich vergangene woche beim Amtsgericht 2 wohnungen ersteiger die eigentlich für meinen bruder gedacht waren aber da ich keine vollmacht dabei hatte musste ich sie ersteigern so nun da ich jetzt mein job hingeschmissen hab und bald meine meisterlehre anfange bekomme ich keinen kredit. Mein bruder schon und die Wohnungen sind auch für ihn gedacht… wollte es ummelden/ umschreiben lassen aber das amts gericht zeigt sich nicht kooperativ… den check den sie vor einer aktion dann immer sehen wollen haben sie jach der aktion beibehalten in Höhe von 15.000 € der übrigens auf meinem bruder ausgestellt war… ich sollte lediglich in seinem namen bieten doch nun hab ich die wohnungen am hals… leute wer ahnung hat bitte melden sonst habt ihr einen Mitbürger weniger :confused: renne jetzt seit tagen dem scheiß hinterher… war auch beim notar die sagten mir aber das ich dann 2 mal die Grunderwerbssteuer bezahlen soll und die muss ich dann einmal aus eigener tasche bezahlen wegen meiner Dummheit (geld das ich nicht hab).
Grüße aus LU

Mein Freund, da hast Du Dir wirklich ein Riesenproblem eingehandelt.

Der Ersteigerer, also Du, muss spätestens im Verteilungstermin sein Bargebot plus Zinsen voll bezahlen.
Kannst Du das nicht, gehen die Forderung an die Versteigerer, also wahrscheinlich die Bank, über. Diese kann daraufhin einen Antrag auf Wiederversteigerung stellen und ein neues Verfahren eröffnen, welches sich gegen den neuen Eigentümer, also Dich, richtet. Wird in der neuen Versteigerung nicht der vorhergehende Versteigerungsbetrag erzielt, kommst Du für die Differenz auf, außerdem übernimmst Du auch die Verfahrenskosten und haftest für die Verluste der Gläubiger. Die Immobilie und die T€ 15 Kaution sind natürlich auch weg. Und wenn die Jungs richtig sauer sind, schicken sie Dir gleich einen Gerichtsvollzieher auf den Hals oder pfänden Deine Konten. Einen vollstreckbaren Titel, der sie dazu ermächtigt, haben sie.

Ein paar juristische Feinheiten habe ich weggelassen (die Rechtskundigen, die hier mitlesen mögen mir verzeihen). Teuer wird’s auf jeden Fall.

Folgende Möglichkeiten fallen mir ein, um den Schaden wenigstens zu begrenzen.

  1. Einige Dich mit Deinem Bruder. Glaub mir, die Grunderwerbsteuer, die dadurch zweimal anfällt, ist das kleinste Problem, das Du hast.

Wenn Dein Bruder Dir nicht helfen will (oder kann), aber nur dann,

  1. Sprich mit der Bank, die die Versteigerung betrieben hat, schildere offen und wahrheitsgetreu die Lage und bittet um Hilfe.

  2. Wenn es bei dem Versteigerungstermin noch andere Interessenten gab, versuch, die Adressen rauszubringen und sprich mit denen, ob sie noch Interesse haben. Wenn die Anderen aber ein bißchen Erfahrung haben, werden sie wissen, was Sache ist, und Deine Lage ausnutzen.

Nach dem Versteigerungsrecht zu urteilen, gibt es dann keine Chance für Sie, wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie bei Gebotsabgabe verdeutlicht hatten, das Gebot nicht für sich selbst abzugeben. Was die Steuerfrage angeht, kann ich nicht beurteilen, ob das Finanzamt oder das Gesetz eine Chance für Sie parat hat.

Du kaufst die wohnung ofiziell dein bruder gibt dir das geld dafür und du verkaufst dan an deinen bruder wo ist das problem ?

Guten Morgen,

das stimmt - jetzt haben Sie Immobilien am Hals.

Und es kommt noch schlimmer. Der Zuschlagsbeschluss ist gleichzeitig Vollstreckungstitel in Ihr gesamtes Vermögen.

Übrigens - das, was Sie schreiben, hat nichts mit fehlender Kooperation des Amtsgerichts zu tun, sondern mit den Gesetzen, die eine „Umschreibung“ - wie Sie sich das vorstellen - nicht zulassen.

Wenn Sie die Wohnungen finanziert werden sollen, dann möge Ihr Bruder den Kredit aufnehmen und Sie stellen die Sicherheiten (nämlich die Wohnungen).

Aber Achtung! Hier muss ein (sicherlich nicht ganz billiger) Profi dran (den Sie oft nicht bei Anwälten und Notaren finden). Das fängt schon bei dem Einsparen der Grundsteuer an.

Viel Glück.

Was ist denn nun aktueller Sachverhalt bei Ihnen?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
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