An falschen nachnamen geschickt, was nun ?

hallo

wer hätte hier recht ?

person 1 ist schon weig bei ebay angemeldet. damals hatte die person noch einen anderen nachnamen. mittlerweile hat sie geheiratet und einen anderen nachnamen angenommen. dieser nachname ist überall bei ebay als lieferadresse hinterlegt ( auser bei dem anmeldename, da dort noch der alte nachname steht weil man ihn nicht geänder hat, zu kompliziert, zu privat ).

bisher gab es nie probleme beim kauf in ebay.

nun kauft diese person einen artikel, bezhalt, übermittelt die kaufabwicklung ( mit korrektem nachname ) und wartet.

das päckchen kommt nie. bei nachfragen kommt raus das der verkäufer an den alten nachnamen geschickt hat ( in der mail von ebay als kontaktname angegeben )

die person besteht auf einer erneuten lieferung ( kostenlos ) weil der verkäufer an den falschen namen geliefert hat.

der verkäufer wiederrum ist sich keiner schuld bewusst.

die person will nun ebay anschreiben und den fall melden.

wer bekommt recht ? der verkäufer hat den korrekten nachnamen einmal per kaufabwicklung geschickt bekommen, bei der überweissung war der richtige nachname angegeben und auch bei der email von ebay steht der richtige nachname drin.

lediglich im kontaktformular steht der alte name.

der verkäufer hätte sich ja zumindest erkundigen können bevor er die ware verschickt.

gruss

Hallo,

der Verkäufer muss natürlich an die Lieferadresse schicken.

Tut er das aber nicht mischt ebay sich nicht aktiv in die Problemlösung ein - der Käufer kann höchstens eine Unstimmigkeit melden, via dem dafür vorgesehenen ebay Formular.

Gebe ich eine Lieferadresse ein, die von der ebay Adresse abweicht (z. B. um Geschenk an Freund schicken zu lassen), gibt es in ca. 20 % der Fälle Schwierigkeiten bzw. Adressverwechslungen. Deshalb schicke ich grundsätzlich noch einmal eine E-Mail nach, um auf die abweichende Lieferadresse hinzuweisen. Das erhöht die Chance, das die Sendung an die richtige Adresse geschickt wird.

Viel Erfolg bei der Problemlösung.

Stephanie

Tut er das aber nicht mischt ebay sich nicht aktiv in die
Problemlösung ein - der Käufer kann höchstens eine
Unstimmigkeit melden, via dem dafür vorgesehenen ebay
Formular.

heisst das man muss nun nochmal versandkosten zahlen ? weil der verkäufer zu „blöd“ war an dir richtige adresse zu schicken ?

ebay wurde der fall gemeldet. ebay nimmt sich der sache an und will den fall prüfen, bzw den verkäufer.

passiert da wirklich was ? oder muss man anderweitig androhen etwas zu unternehmen ? wie wäre das bei einem anwalt ? wenn man sich wegen sowas einen anwalt nimmt ? chancen ?

gruss

weil
der verkäufer zu „blöd“ war

Es heißt wohl eher, der Verkäufer muss zweimal Versandkosten bezahlen weil jemand zu blöd war bei Ebay den Namen zu ändern.

Q-Gruß

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Es heißt wohl eher, der Verkäufer muss zweimal Versandkosten
bezahlen weil jemand zu blöd war bei Ebay den Namen zu ändern.

Q-Gruß

ja, was denn nun ? der eine sagt der verkäufer hat schuld, der andere sagt der käufer.

meiner meinung hat der verkäufer schuld da er einfach den falschen nachnamen benutzt hat obwohl er mehrmals erkennen konnte das der nachname ein anderer ist.

zum einen in der kaufabwicklung steht der richtige nachname, zum anderen in der email von ebay nachdem kauf steht der richtige nachname, bei der geldüberweisung stand der richtige nachname und zu guter letzt bei mehrmaligem emailkontakt wurde immer der richtige nachname verwendet.

lediglich in der ersten von ebay generierten mail stand in der kontaktadresse noch der alte nachname von damals ( aufgrund einer heirat aber hinfällig )

so gesehen trifft hier den verkäufer schuld. immerhin ging es über 200 mal vorher auch gut bei kauf bei ebay

der käufer möchte hier nix böses, aber sollte der verkäufer drauf bestehen erneut unnötigerweisse versandkosten zu bezahlen, dann würde der käufer sich an einen anwalt wenden ( privatrechtschutz, somit kein kosten ).

also, wie sieht die sache nun aus ? wie steht ebay hierzu ?

mfg

also, wie sieht die sache nun aus ? wie steht ebay hierzu ?

Mir ist das selbe mal als Käufer passiert und ich musste 2 x Versand zahlen. Es ist die Aufgabe des Käufers, seine Daten aktuell zu halten. Es ist nicht die Aufgabe des Verkäufers, sich aus diversen Varianten die richtige rauszusuchen.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Mir ist das selbe mal als Käufer passiert und ich musste 2 x
Versand zahlen. Es ist die Aufgabe des Käufers, seine Daten
aktuell zu halten. Es ist nicht die Aufgabe des Verkäufers,
sich aus diversen Varianten die richtige rauszusuchen.

und wozu gibt es dann die Möglichkeit in der Kaufabwicklung eine alternative Lieferadresse anzugeben?

Das hat auch nichts mit Aktualität der Daten zu tun. Ich kann mir ja auch Sachen in die Firma schicken lassen. Wer E-Mails, die im Zusammenhang mit einer Auktion stehen, gar nicht oder nicht ausreichend zur Kenntnis nimmt, muss halt Lehrgeld dafür zahlen. Wenn ich dem VK mitteile, dass er die Sachen bitte an Adresse X schickt, kann ich doch wohl erwarten, dass er es auch tut, oder?

Gruß

S.J.

meiner meinung hat der verkäufer schuld da er einfach den
falschen nachnamen benutzt hat obwohl er mehrmals erkennen
konnte das der nachname ein anderer ist.

Meiner Meinung nach hat der Käufer für die richtigen Daten Sorge zu tragen.
Das ist nur meine Meinung und deshalb völlig irrelevant.

So wie ich jetzt auch in anderen Foren gelesen habe haftet hier der Verkäufer, halte ich für falsch, aber auch das ist irrelvant.

Andere Lieferanschriften ( Namen ) sind imho zu bestätigen. Dann weiß Mann/Frau wo sie dran ist.

zum einen in der kaufabwicklung steht der richtige nachname,
zum anderen in der email von ebay nachdem kauf steht der
richtige nachname, bei der geldüberweisung stand der richtige
nachname und zu guter letzt bei mehrmaligem emailkontakt wurde
immer der richtige nachname verwendet.

Glaubst Du, mich interessiert bei einem Kauf über Ebay ein Name, da gehe ich nach Artikel und Artikelnummer. Aber wie der Käufer/Verkäufer heißt ist mir Schnuppe.

lediglich in der ersten von ebay generierten mail stand in der
kontaktadresse noch der alte nachname von damals ( aufgrund
einer heirat aber hinfällig )

Und warum kann das dann nicht geändert werden?

so gesehen trifft hier den verkäufer schuld. immerhin ging es
über 200 mal vorher auch gut bei kauf bei ebay

Toll das ist eine Aussage, ich kenne eine Straße, da bin ich etliche tausendmal langgefahren, ging immer gut, bis auf einmal.

Warum, mal nach einer logischen Erklärung gefragt, ändert jemand lieber 200mal die Anschrift, statt einmal den Namen im Account?

der käufer möchte hier nix böses, aber sollte der verkäufer
drauf bestehen erneut unnötigerweisse versandkosten zu
bezahlen,

Wäre ich Verkäufer, dann wäre die Ware auf dem Postweg verschwunden, überweise ich eben das Geld zurück, abgehakt.

dann würde der käufer sich an einen anwalt wenden (
privatrechtschutz, somit kein kosten ).

Schon mal in die Police gesehen, meist ist da eine Selbstbeteiligung. Zudem finde ich solche Drohungen lächerlich. Bei mir weckt sowas den Kampfgeist.

Wrum nicht da einfach sagen, wir kommen nicht klar miteinander, Geld zurück und beide sind zwar unzufrieden aber unglücklich.

Q-Gruß

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Wenn ich dem VK mitteile, dass er die Sachen bitte an
Adresse X schickt, kann ich doch wohl erwarten, dass er es
auch tut, oder?

Hi,

Einspruch euer Ehren. Im normalen Geschäftsverkehr müssen solche Änderungen vereinbart werden.

Vereinbart bedeutet für mich, weicht die Lieferadresse von der Rechnungsadresse ab, wird das vor dem Abschluss geklärt. Es ist Bestandteil des Kaufvertrags.

Um einmal in das Extrem zu gehen.
Kaufe ich in Konstanz unter meiner Adresse in Konstanz ein Fahrrad und der Händler sichert mir zu das Fahrrad mir zu liefern, kann ich nicht plötzlich sagen, bitte zu meiner Wohnung in Flensburg.

Q-Gruß

Nochmal eine Nebenfrage: Ist die Mitgliedsadresse bei ebay nach kauf sofort und unweigerlich die Rechnungsadresse?!

Grüße

Hallo,

Vereinbart bedeutet für mich, weicht die Lieferadresse von der
Rechnungsadresse ab, wird das vor dem Abschluss geklärt. Es
ist Bestandteil des Kaufvertrags.

das ergibt sich doch irgendwie schon durch die Ebay Spielregeln, oder?
http://pages.ebay.de/help/sell/checkout.html

Um einmal in das Extrem zu gehen.
Kaufe ich in Konstanz unter meiner Adresse in Konstanz ein
Fahrrad und der Händler sichert mir zu das Fahrrad mir zu
liefern, kann ich nicht plötzlich sagen, bitte zu meiner
Wohnung in Flensburg.

Schönes Beispiel, passt bloß überhaupt nicht zum Sachverhalt. Eine Paket ist in Deutschland (außer vielleicht Inseln) immer gleich teuer.

Gruß

S.J.

Hallo,

Einspruch euer Ehren. Im normalen Geschäftsverkehr müssen
solche Änderungen vereinbart werden.

Auf der Plattform ebay bedarf eine abweichende Lieferadresse, die ordnungsgemäß in der ebay Kaufabwicklung eingetragen wird, nicht der Zustimmung des Verkäufers. Zuallererst gelten die ebay AGB, ebay Grundsätze und ebay Systeme, die natürlich auch mit relevanten Gesetzen im Einklang stehen.

Normalerweise erfolgt bei ebay Versand nach Zahlungseingang, dass heißt bis zur Zahlung kann der Käufer Änderungen vornehmen.

Nach Abschluss der Kaufabwicklung wird dem Verkäufer in der ebay E-Mail und in mein ebay, Adressetikett drucken die Lieferanschrift angezeigt.

Vereinbart bedeutet für mich, weicht die Lieferadresse von der
Rechnungsadresse ab, wird das vor dem Abschluss geklärt. Es
ist Bestandteil des Kaufvertrags.

s. o. Zustimmung des Verkäufers unerheblich.

Um einmal in das Extrem zu gehen.
Kaufe ich in Konstanz unter meiner Adresse in Konstanz ein
Fahrrad und der Händler sichert mir zu das Fahrrad mir zu
liefern, kann ich nicht plötzlich sagen, bitte zu meiner
Wohnung in Flensburg.

Dieses Beispiel ist hier überhaupt nicht relevant, wenn der Verkäufer deutschlandweiten Versand anbietet und nicht etwa nur Selbstabholung oder Lieferung im Umkreis von 100 km. Eine direkte Kommunikation mit dem Verkäufer außerhalb des ebay Systems sollte überflüssig sein.

Soweit die Theorie - in der Praxis übersehen Verkäufer eine abweichende Lieferadresse immer mal wieder. Und dann muss Käufer sich damit herumärgern, ob er das zweite Porto, dass Verkäufer eigentlich in dem Fall schuldet, auch eintreiben kann.

Stephanie

Hi,

da dieses Mitglied gekauft hat, imho ja.

Wenn es später zu Änderungen kommt, ist es frei verhandelbar.

MfG.

hartmut

das ergibt sich doch irgendwie schon durch die Ebay
Spielregeln, oder?
http://pages.ebay.de/help/sell/checkout.html

Mal die entsprechende Pasage kopiert

Der Verkäufer erhält eine E-Mail, die ihn über die Zahlungsmethode des Käufers informiert. Gleichzeitig erfährt er die Lieferadresse, an die er den Artikel schicken soll.

Soll steht da, nicht muss.

In meinen Augen ist der Kaufvertrag mit dem Ende der Auktion abgeschlossen.
Weitere Änderungen können vereinbart werden, es muss aber nicht darauf eingegangen werden. Es ist nur meine Meinung.

Schönes Beispiel, passt bloß überhaupt nicht zum Sachverhalt.
Eine Paket ist in Deutschland (außer vielleicht Inseln) immer
gleich teuer.

Ist es vom Preis oder Aufwand abhängig?

Natürlich geht ein kulanter Verkäufer auf Kundenwünsche ein, er muss es aber nicht.

Q-Gruß

Auf der Plattform ebay bedarf eine abweichende Lieferadresse,
die ordnungsgemäß in der ebay Kaufabwicklung eingetragen wird,
nicht der Zustimmung des Verkäufers. Zuallererst gelten die
ebay AGB, ebay Grundsätze und ebay Systeme, die natürlich auch
mit relevanten Gesetzen im Einklang stehen.

Jetzt habe ich mal in den AGB und den Grundsätzen etwas geschnüffelt, aber nichts gefunden. Hättest Du mir bitte da einen Link?

Normalerweise erfolgt bei ebay Versand nach Zahlungseingang,
dass heißt bis zur Zahlung kann der Käufer Änderungen
vornehmen.

Das er kann ist unbestritten, ob er muss ist die Frage.

Nach Abschluss der Kaufabwicklung wird dem Verkäufer in der
ebay E-Mail und in mein ebay, Adressetikett drucken die
Lieferanschrift angezeigt.

Also, mal angenommen ich hätte da 10 beendete Auktionen, dann verpacke und beschrifte ich sie direkt nach der Auktion. Abweichende Lieferadressen sind dann doch ein gewisser Aufwand.

Soweit die Theorie - in der Praxis übersehen Verkäufer eine
abweichende Lieferadresse immer mal wieder. Und dann muss
Käufer sich damit herumärgern, ob er das zweite Porto, dass
Verkäufer eigentlich in dem Fall schuldet, auch eintreiben
kann.

Irgendwo habe ich da was von 20% gelesen, imho ein deutlicher Hinweis das die Abwicklung nicht ganz optimal ist.

Q-Gruß

Hallo,

In meinen Augen ist der Kaufvertrag mit dem Ende der Auktion
abgeschlossen.
Weitere Änderungen können vereinbart werden, es muss aber
nicht darauf eingegangen werden. Es ist nur meine Meinung.

mit dem Ende der Auktion sind noch überhaupt keine Adressen oder Daten außer dem Mitgleidsnamen bekannt. Das kommt alles hinterher von Ebay.

Gruß

S.J.

Hallo,

Natürlich geht ein kulanter Verkäufer auf Kundenwünsche ein,
er muss es aber nicht.

Hust. Also das klingt so als ob da einer viele negative Bewertungen fangen will.

Ich z.B. habe zwei Wohnsitze und erwerbe bei ebay Waren für beide - soll ich nun dreimal wöchentlich meine Adresse innerhalb ebay ändern, damit der VK sich möglichst nicht konzentrieren muss?

Ich sehe ein, dass der K schon rechtzeitig sagen muss wos hingeht, aber nicht, dass die bei ebay wohlbekannte Möglichkeit der Angabe der Lieferadresse reine Kulanz ist, sondern es ist Bestandteil des Systems, da mir die freie Adressenwahl nicht wie in einem normalen Onlineshop von anfang an gegeben ist.

Grüße

Hust. Also das klingt so als ob da einer viele negative
Bewertungen fangen will.

Hi,

da ich fast nur Käufer bin, kann ich kaum welche bekommen. :wink:

Aber jetzt mal im ernst. Ich bin gewohnt, was gesagt wird gilt. Und was anders sein soll wird vorher besprochen. Änderungen werden immer mit einer seperaten Mail, also nicht über Ebay, besprochen.

Ich z.B. habe zwei Wohnsitze und erwerbe bei ebay Waren für
beide - soll ich nun dreimal wöchentlich meine Adresse
innerhalb ebay ändern, damit der VK sich möglichst nicht
konzentrieren muss?

Naja, gleich nach dem Kauf eine Mail, und alles ist geregelt. Dann ist es auch kein Aufwand.

sondern es ist Bestandteil des Systems, da mir die freie
Adressenwahl nicht wie in einem normalen Onlineshop von anfang
an gegeben ist.

Mit solchen Dingen habe ich Probleme, wenn mir Systeme diktieren wollen was ich wie zu handeln habe.
Im Onlinshop ist es wieder anders. Der Shop kann das Angebot annehmen oder ablehnen.

Q-Gruß

Hallo,

Jetzt habe ich mal in den AGB und den Grundsätzen etwas
geschnüffelt, aber nichts gefunden. Hättest Du mir bitte da
einen Link?

In den AGB direkt nicht drin aber vielfach auf den ebay Hilfeseiten erwähnt
Quotes
http://pages.ebay.de/help/pay/printing-labels.html
4. Im nächsten Schritt überprüfen Sie die Lieferadresse des Empfängers
http://pages.ebay.de/help/pay/pay-on-ebay.html
Überprüfen Sie auf der nächsten Seite Ihre Lieferadresse.
Falls Sie Ihre Lieferadresse ändern möchten, klicken Sie auf den Link "Lieferadresse ändern“.
http://pages.ebay.de/help/pay/shipping-for-buyers.html
Ihre Lieferadresse
Damit Sie Ihren Artikel auch erhalten, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Lieferadresse korrekt angegeben ist. Sie können die Lieferadresse ändern oder eine neue Lieferadresse hinzufügen, wenn Sie einen Artikel mit der Schaltfläche Jetzt bezahlen bezahlen.
Bei der Bezahlung eines Artikels mit PayPal verlangen einige Verkäufer möglicherweise die Angabe einer „bestätigten“ Lieferadresse. Bei dieser bestätigten Lieferadresse handelt es sich um die Adresse, die Sie bei PayPal als Rechnungsadresse für Ihre Kreditkarte angegebeen haben. Wenn Sie PayPal bereits entsprechend eingerichtet haben, müssen Sie nur sicherstellen, dass diese Adresse mit Ihrem eBay-Adressbuch verknüpft ist Wählen Sie dann diese als Lieferadresse, wenn Sie den gekauften Artikel mit der Schaltfläche Jetzt bezahlen bezahlen.
http://pages.ebay.de/help/sell/close-sale.html
Die Lieferadresse des Käufers finden Sie auch in Mein eBay: Rufen Sie im Drop-down-Menü „Aktion“ den Punkt „Einzelheiten zum Einkauf“ auf.

Das er kann ist unbestritten, ob er muss ist die Frage.

Natürlich muss er nicht, zumindest solange man nur für sich selbst einkauft, aber der Käufer darf.

Also, mal angenommen ich hätte da 10 beendete Auktionen, dann
verpacke und beschrifte ich sie direkt nach der Auktion.
Abweichende Lieferadressen sind dann doch ein gewisser
Aufwand.

Gerade dadurch entstehen Fehler.
Ich verpacke und drucke Adressetiketten, wenn ich die Zahlung erhalte.
Dadurch werden folgende Probleme vermieden: 1. falsche Lieferadresse 2. Umpacken, wenn ein Käufer einen Sammelkauf tätigt 3. Käufer zahlt nicht und Verkäufer muss Kaufvertrag wegen Nichtzahlung kündigen - wenn noch nicht verpackt ist wird wenigstens Verpackung gespart.

Irgendwo habe ich da was von 20% gelesen, imho ein deutlicher
Hinweis das die Abwicklung nicht ganz optimal ist.

Die 20 % hatte ich aus eigener Erfahrung genannt - oder zumindest wenn ich als Käufer nicht extra noch eine Hinweismail schicke „abweichende Lieferadresse beachten“. Man könnte aber sagen, wenn die Verkäufer nur alles lesen würden, was sie sollten, würden keine Probleme mit falschen Adressen entstehen.

Stephanie

wie nun weiter vorgehen um zu klagen ?
hi

das der verkäufer sich uneinsichtig zeigt möchte der käufer nun auf die erfüllung seines kaufvertrages pochen. kann man jetzt einfach zu einem anwalt gehen und ihm die sachen übergeben ( also adressen, artikelnummer, beweisse ) ?

oder wie soll man vorgehen ?

gruss