Anästhesie Arzt keine Bewertungen

Hallo,

kann man sich bevor man operiert wird irgendwas vom Arzt verlangen was aussagt dass es ein echter Arzt ist?

Ich habe bald eine Operation und mein anästhesist hat keine Bewertung auf Google auch keine Homepage und auch sonst nichts besonderes. Obwohl er in einer großen Gemeinschaftspraxis arbeitet.
Zudem wird er für eine Operation nähe Köln aus Hattingen bestellt. Obwohl in der Nähe noch andere Praxen und Krankenhäuser sind. Ich habe Angst, dass er preislich etwas günstiger und dadurch vielleicht Fake ist.

Man kann auch alles übertreiben.
Die Klinik hat mit denen halt einen Vertrag, das ist heutzutage sozusagen der Normalfall.
Du kannst die Praxis aber auffordern Dir eine Kopie seiner Approbationsurkunde zuzusenden. Wilst Du sie beglaubigt haben ist das kostenpfichtig.
ramses90

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Ist das dein Ernst ? wills Du dich auf hingeschmierte oberflächliche bar jeden Wissens anonym verfasste Bewertungen verlassen ?
Udo Becker

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Ich glaube nicht, dass sie eine nicht beglaubigte Kopie kostenfrei verschicken, das nur so, der Vollständigkeit halber. Aber albern finde ich das schon, insofern stimme ich dir zu:

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Jeder kann eine Bewertung schreiben - für jeden und alles. Und so kommt es dann auch, daß für schlechte Ärzte gute Bewertungen und für gute Ärzte schlechte Bewertungen verfaßt werden. Das gleiche gilt für Hotels, Produkte, Restaurants usw.

Um es auf den Punkt zu bringen: ich suchte mal bei Amazon nach einem Küchengarn und stolperte über folgende Frage:
Trägt es auch 18 Kilo?
Antwort:
Keine Ahnung, ich habe es zum Häkeln verwendet.

Ersetze Garn durch Arzt und 18 Kilo durch Beratung. Schon siehst Du, daß man auf online-Bewertungen nichts geben kann. Und vielleicht nimmst Du einfach das

als Hinweis darauf, daß er wirklich gut ist. Allein die Fahrerei von zwei Stunden deutet doch stark darauf hin, daß Kosten keine Rolle spielen, sondern vielmehr Qualifikation. Für die zwei Stunden könnte man schließlich quasi Heerscharen von lokalen Ärzten bezahlen.

Gruß
C.

Hallo Karen,

anstatt in der google Universität zu studieren sollte man wenn es um seine Gesundheit geht doch lieber das Gespräch zum Arzt suchen! Arztbewertungen sind sinnfrei genau wie Dönerbewertungen oder das Quittungen sammeln auf Autobahn Toiletten bis man sich davon eine Cola kaufen kann.
Sprich also besser mit Deinem Arzt und lass Dir das Gesundheitssystem von Ihm oder Ihr erklären. Viel Glück.

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Obwohl du ja wahrscheinlich einfach nur ein Troll bist, trotzdem eine Antwort.

Wenn du Zweifel hast, ob ein Berufsträger eines verkammerten freien Berufs auch „echt“ ist, dann fragst du bei seiner Kammer nach. Das sollte in der Regel die regional zuständige Ärztekammer sein, möglicherweise auch eine andere Ärztekammer (wenn beispielsweise der Arzt in verschiedenen Kammerbezirken seine Tätigkeit ausübt), aber das lässt sich bei einer Anfrage aufklären.

Hallo,

Du könntest vielleicht bei deiner Krankenkasse anfragen. Auch die Verbraucherzentrale wäre eine Idee.

Aber wenn im Internet nichts Negatives auftaucht ist das ja schon mal ein gutes Zeichen.

Bewertungen bei Google halte ich auch eher für Mumpitz, die kann man kaufen.
Wer bewertet schon nach einer OP den Anästhesisten?

Alles Gute,
Paran

Weder die Krankenkassen noch die Verbraucherzentralen können dabei helfen. Woher sollen die wissen, ob ein Arzt approbiert ist?

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Wenn er an einer deutschen Universität promoviert hat, dann findest Du ihn im zentralen Dissertations-Register (Online-Katalog Nationalbibliothek Leipzig) und kannst Dich vergewissern, ob und daß er Medizin studiert hat.

Wobei aber natürlich nicht jeder Arzt promoviert ist. D.h. jemand der dort nicht zu finden ist, kann trotzdem approbierter Mediziner sein, und muss auch nicht schlechter sein, als jemand, der so nebenbei eine medizinische Promotion hingerotzt hat (deren akzeptierte Trivialität in vielen Fällen verglichen mit anderen Studienfächern schon eine echte Frechheit ist).

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Na wenn jemand dreist genug ist als angeblicher Mediziner zu arbeiten, wird er sicherlich auch eine gefälschte Approbationsurkunde haben :wink: Dann besser zur zuständigen Kammer gehen.

Und auch wenn ich die Sache hier angesichts des Fehlens jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte für einen falschen Arzt für vollkommen übertrieben halte, gibt es solche Fälle natürlich doch gelegentlich. Ich selbst hatte auch mal den Verdacht, dass ein Anwaltskollege gar keiner war, und wurde dann auch von der BRAK recht schnell in meinem Verdacht bestätigt, dass der Kollege ein gewesener war.

Etwa 40 % der Mediziner promovierten früher, inzwischen sind es glaube ich noch weniger. Außerdem ist im Übrigen nicht jeder, der Medizin studiert hat, egal ob promoviert oder nicht, Arzt. Es gibt durchaus (sehr wenige) studierte Mediziner, die nicht approbiert und Mitglied einer Kammer sind und deswegen nicht Arzt sind, genauso wie es (haufenweise) Volljuristen gibt, die nicht Anwalt sind.

Ich kenne da jemand, der nach dem Medizinstudium nicht die Approbation erlangt hat, weil bestimmte Hemmnisse bei einem Auslandsbezug das erschwerten.

Ein anständiger Volljurist wird ja schließlich auch Richter, Staatsanwalt, oder geht in die Verwaltung! Anwalt wird man nur, wenn es „dafür nicht reicht“. Von Leuten die als Syndikus tätig sind, oder sogar aufgrund der ganzen irrwitzigen Regelungen des Standesrechts „nur so“ in einem Unternehmen arbeiten, wollen wir gar nicht erst anfangen. :wink:

Inzwischen wenden sich Anwälte auch vermehrt dem Beruf des Steuerberaters zu, lernen Buchen, mühen sich durch die Vorbereitungslehrgänge und absolvieren das schwere Examen.

Wobei das machen viele Arbeitgeber ja nur äußerst ungern, bei uns im Haus haben wir über 30 Volljuristen (von 100 Mitarbeitern), da bekommt die keiner, weil unser Hauptgeschäftsführer Angst hat, dass irgendwann tatsächlich einer während der Kernarbeitszeit mit Verweis auf seine Syndikusbescheinigung das Haus verlässt um einem frisch verhafteten Mandanten zur Seite zu stehen. Das würde für unsere Hauptgeschäftsführung weltuntergangsähnlich sein und kommt deswegen niemals nicht in Frage.

Bei uns Steuerberatern fragt niemand nach einer Syndikusbescheinigung. Hauptsache die angestellte Tätigkeit ist mit dem Beruf vereinbar (sonst zickt die Kammer), der Rest ist egal. Wir dürfen deswegen auch ohne förmliche Syndikusbescheinigung unseren Beruf nebenberuflich selbständig ausüben.

Die Sache mit den Anwälten als Steuerberater gab es aber doch immer (k.a. seit wann genau) schon. Ich hatte mehrere Steuerfachangestellte als Studienkollegen, die dann später mal Steuerberater werden wollten. Gemacht hat es von denen, die mit mir angefangen haben, tatsächlich keine®. Es wurde eine Fachanwältin für Steuerrecht daraus. Einer war eine Zeitlang als Anwalt tätig, und hat sich dann - für mich vollkommen unverständlich - für das Richteramt beworben, und hängt jetzt in der Provinz als Richter am AG ohne echte Karrieremöglichkeiten fest. Zwei weitere haben das Studium an den Nagel gehängt, und sind wieder zurück.

Die standesrechtlichen Vorschriften für den Syndikus sind in der Tat vollkommen irrwitzig. Ich habe da eine echte on-off-Beziehung über mein Berufsleben gehabt, weil ich gerne Karrierechancen wahrgenommen habe, und es mir immer egal war, wie das Kind heißt, solange der Job herausfordernd ist, und das Geld stimmt. Da ich aktuell über einen externen Dienstleister arbeite, kann ich kein Syndikus sein, während die internen Kollegen bei gleicher Tätigkeit theoretisch Syndikus sein könnten, wobei das Unternehmen dann wiederum die Zulassung nur den Kollegen gestattet, die in der Rechtsabteilung arbeiten, während die Leute, die unmittelbar in Projekten tätig sind, ohne auskommen müssen. Vollkommen an der Realität vorbei sind auch die Regelungen für die freiberufliche Tätigkeit nebenbei. Ich kenne keinen Kollegen, der tatsächlich bei einer Vollzeitstelle noch so tätig wäre, dass er jederzeit für Gerichtstermine abkömmlich sein müsste. Üblicherweise macht man nebenbei nur Dinge, bei denen man mit freier Zeiteinteilung agieren kann. Also wie z.B. ich, wenn ich noch erbrechtliche Gestaltungsberatung und Nachlassabwicklungen oder Vertragsgestaltungen übernehme.

Hallo,

es würde ja reichen, wenn sie wissen, ob es Beschwerden und/oder falsche Behandlungen gab oder eben nicht.

Gruß,
Paran

Woher soll die Verbraucherzentrale so etwas wissen? Verbraucherzentralen sind keine Patientenbeschwerdestellen. Die Krankenkasse könnte möglicherweise so etwas zumindest teilweise wissen, würde aber keine Mitteilung darüber machen.

Ich kenne eine Augenarztpraxis, die geht mit Anwalt gegen negative Bewertungen vor. Von daher gebe ich auf Google gar nichts. Wenn schon, dann würde ich z.B. mal nach dem Arztnavi der Barmer Krankenkasse schauen (erfordert mindestens fünf Bewertungen pro Arzt).

https://www.barmer-arztsuche.de/