Die Sache mit den Anwälten als Steuerberater gab es aber doch immer (k.a. seit wann genau) schon. Ich hatte mehrere Steuerfachangestellte als Studienkollegen, die dann später mal Steuerberater werden wollten. Gemacht hat es von denen, die mit mir angefangen haben, tatsächlich keine®. Es wurde eine Fachanwältin für Steuerrecht daraus. Einer war eine Zeitlang als Anwalt tätig, und hat sich dann - für mich vollkommen unverständlich - für das Richteramt beworben, und hängt jetzt in der Provinz als Richter am AG ohne echte Karrieremöglichkeiten fest. Zwei weitere haben das Studium an den Nagel gehängt, und sind wieder zurück.
Die standesrechtlichen Vorschriften für den Syndikus sind in der Tat vollkommen irrwitzig. Ich habe da eine echte on-off-Beziehung über mein Berufsleben gehabt, weil ich gerne Karrierechancen wahrgenommen habe, und es mir immer egal war, wie das Kind heißt, solange der Job herausfordernd ist, und das Geld stimmt. Da ich aktuell über einen externen Dienstleister arbeite, kann ich kein Syndikus sein, während die internen Kollegen bei gleicher Tätigkeit theoretisch Syndikus sein könnten, wobei das Unternehmen dann wiederum die Zulassung nur den Kollegen gestattet, die in der Rechtsabteilung arbeiten, während die Leute, die unmittelbar in Projekten tätig sind, ohne auskommen müssen. Vollkommen an der Realität vorbei sind auch die Regelungen für die freiberufliche Tätigkeit nebenbei. Ich kenne keinen Kollegen, der tatsächlich bei einer Vollzeitstelle noch so tätig wäre, dass er jederzeit für Gerichtstermine abkömmlich sein müsste. Üblicherweise macht man nebenbei nur Dinge, bei denen man mit freier Zeiteinteilung agieren kann. Also wie z.B. ich, wenn ich noch erbrechtliche Gestaltungsberatung und Nachlassabwicklungen oder Vertragsgestaltungen übernehme.