Hallo Stephan,
bei Amazon kenne ich mich nicht aus - was sowohl das nachträgliche Aufrufen
angeht
( bei ebay kann jeder jedes Angebot aufrufen mit Artikelnummer )
als auch worauf ich bei Ebay sehen würde um mir ein Bild von der Verkäuferin
zu machen.
Finde das gut, dass du Amazon informiert hast -
auch wenn es „nur“ um 5 Euro geht
Wenn niemand was sagt, können best. Leute mit best. Sachen immer
weitermachen …
liebe Grüße marita
Wenn Sie diese Anmerkung gemacht hat hast Du rechtlich gesehen schlechte Karten.
Wie groß ist denn der Preisunterschied zwischen der Chrome und der Normalkassette? Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Sie hat geliefert wie beschrieben, also hake das ganze einfach ab.
Hallo Peter,
vielen Dank für Deine Nachricht! Es geht mir nicht so sehr um den konkreten Fall (ca. 5 €), sondern darum, dass ich etwas daraus lernen will. Denn das gleiche hätte mir ja auch mit 500 € passieren können. Und ich weiß eben tatsächlich nicht, wie so etwas rechtlich gehandhabt wird. Eine andere Expertin hat mir gesagt, wie ich die Annonce nochmal aufrufen kann. Ich hab es getan und finde hier überhaupt keine Anmerkung. Ich hab dann eine Mail an Amazon geschrieben. Hoffentlich sagen die mir, was ich jetzt tun muss.
Viele Grüße
Stephan
Hallo Godot11,
ich hab erfahren, wie ich das Angebot nochmal aufrufen kann. Ich hab es getan, kann aber die merkwürdige Anmerkung (Lieferung eines anderen als des angebotenen Artikels) in dem Angebot gar nicht finden. Ich hab dann Amazon (es war nicht Ebay, sorry) angeschrieben. Bin gespannt, was die mir antworten.
Viele Grüße
Stephan
geliefert wurde wie beschrieben.
Vondaher hat die richtige Transaktion stattgefunden.
Ägern und nächstes Mal besser lesen!
Oh je, Ebay. Ja, kam mir auch vor, habe einen schönen Nerzmantel ersteigert, was war im Packet, ein Matel, aus bärenfell. Seitdem lese ich den Text genauer durch.
Kommt mir soetwas nochmals vor, beschwere ich mich bei Ebay, die Bewertung fällt entsprechend aus, wenn ich bewertet wurde. Bei Ebay haben bestimmt schon mehr, schlechte Erfahrungen gemacht.
Auch treiben sich zuviel Betrüger herum, die lange Texte schreiben, das Wichtisgate, ganz klein, in der letzten Zeile steht. Ich schließe doch keine Versicherung ab, grins.
Hallo,
du schriebst:
dass eine Anmerkung die Funktion hat,
die Angaben im Haupttext zu erläutern, aber nicht, die Angaben
im Haupttext zu ändern. War ich damit im Recht?
Also, sich darüber zu streiten, was eine Anmerkung für eine Funktion hat… ganz ehrlich - macht das tatsächlich Sinn?
Fakt ist, die Verkäuferin hat in ihrer Anzeige erwähnt, dass sich der zu liefernde Artikel von dem zunächst beschriebenen unterscheidet. Du könntest bemängeln, dass diese Angabe schwer zu sehen und/oder leicht zu überlesen war. Das ist zwar noch lange kein Betrug, aber dass du da trotzdem nicht zwingend eine positive Bewertung abgeben möchtest, kann ich verstehen.
Wie ist denn inzwischen der Stand? Hat die Verkäuferin denn gut oder pampig auf deine Kritik geantwortet? Davon kannst du deine Bewertung ja auch abhängig machen. Ich würde empfehlen, mach gar keine oder eine neutrale…
Viel Glück
Hallo mouseberg,
vielen Dank für Deine Mail. Ich hab die Anmerkung, von der die Verkäuferin erzählte, beim besten Willen nirgendwo finden können, weiß also nicht, ob es sie jemals gegeben hat. Aber selbst wenn - Anmerkungen, die dem Haupttext widersprechen sind unwirksam. Ich hab der Verkäuferin einen Termin gesetzt, bis zu dem sie mir die Chromkassette, die sie mit großer schöner Abbildung inseriert hat, bitte liefern möge. Ich werde Dich informieren, wie die Sache ausgegangen ist.
Viele Grüße
Stephan
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan
Darf ich mal die Artikel-Nr. haben, damit ich mir das Angebot
genauer ansehen kann???
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan.
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan…
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan…
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan…
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan…
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan…
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan…
Liebe Leute,
also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.
Viele Grüße
Stephan…