Anderen Artiel erhalten als angeboten wurde

Liebe Leute,

also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.

Viele Grüße

Stephan…

Liebe Leute,

also, ich wollte es wissen und bin zum Anwalt gegangen.
Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam, wenn sie dem Haupttext widersprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau das zu liefern, was er im Haupttext anbietet, und wenn er es gar nicht besitzt, dann muss er es kaufen, um den Vertrag zu erfüllen.
Ich habe das der Verkäuferin mitgeteilt.
Sie hat mir daraufhin den Kaufpreis samt Liefergebühren erstattet. Ich habe bei Amazon angerufen und bekam die Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist.
Die Verkäuferin hat sich entschuldigt und mir gewünscht, dass die Normalkassette funktioniert, d.h. sie hat sie mir geschenkt, was ich als Wiedergutmachung für den mir verursachten Ärger anständig finde.
Ich hab mich auch entschuldigt und ihr bei Amazon die Bestnote erteilt.
Ob es die Anmerkung im Angebot jemals gegeben hat, weiß ich bis heute nicht. In der Kopie in „mein Konto“ steht nichts davon. Aber es spielt, weil die Anmerkung unwirksam war, ja auch keine Rolle.
Ich denke, es ist einfach gut, wenn man seine Rechte kennt und merkt, dass man auch den Nerv hat, darauf zu bestehen, dann regt man sich nicht so auf, wenn es mal um größere Beträge geht. Und die Verkäuferin hat auch was draus gelernt, ohne für die Rechtsberatung bezahlen zu müssen.

Viele Grüße

Stephan…

Hallo,

"Seine Antwort: Anmerkungen zum Kaufvertrag sind unwirksam,

wenn sie dem Haupttext widersprechen." entspricht ja dem, was ich ja auch geschrieben hatte. Nur eben präziser formuliert.

Schön zu hören, dass das ein gutes Ende gefunden hat.
Eine Bestnote hätte ich persönlich ihr nicht gegeben, sondern eher ein „neutral“. Das hätte zwar möglicherweise sie veranlasst, sich Hilfe zu suchen - allerdings bin ich ohnehin ein wenig streitsüchtiger veranlagt.

Viele Grüße,

Benedikt

hallo Stephan,

Danke für die abschließende Info.
Finde ich sehr schön, dass du das öffenlich gemacht hast. Ist eine tolle Info für alle die von so etwas vielleicht auch mal betroffen sind.

liebe Grüße marita

Hallo,

schön zu hören wie es ausgegangen ist. Dass in der ursprünglichen Frage der Artikel bei ebay gekauft wurde und jetzt von amazon die Rede ist, hat natürlich viele der für ebay gegebenen Ratschläge nutzlos gemacht.

Stephanie

Stephan

Danke, in Namen aller hier, denn auch ich habe es noch nicht gewußt, jetzt sind wir alle schlauer. Ja, zum Glück werden Betrüger entlarvt und können auch zur Rechenschaft gezogen werden.