Ich habe mal eine Frage:
Darf man eine Dienstleistung anbieten, wo man für andere Leute Anträge ausfüllt, z. B. ALG II, Kindergeldzuschlag etc. pp.?
Muss man dafür ein Gewerbe anmelden?
Darf man sowas überhaupt anbieten??
Kenne viele Leute, die von sowas überhaupt keine Ahnung haben und nicht wissen, wie sie sowas aufüllen können bzw. was Ihnen überhaupt zusteht.
Darf man sowas als Dienstleistung anbieten??
Bitte um Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus.
Darf man eine Dienstleistung anbieten, wo man für andere Leute
Anträge ausfüllt, z. B. ALG II, Kindergeldzuschlag
etc. pp.?
Ja.
Muss man dafür ein Gewerbe anmelden?
Ja.
Darf man sowas überhaupt anbieten??
Ja.
Kenne viele Leute, die von sowas überhaupt keine Ahnung haben
und nicht wissen, wie sie sowas aufüllen können bzw. was Ihnen
überhaupt zusteht.
Darf man sowas als Dienstleistung anbieten??
Ja.
Gruß
S.J.
(der sich fragt, wieso und von wem diese Frage mit einem Sternchen versehen wurde)
bei z.B. Lohnsteuerermäßigungsanträgen, Anträgen auf Veranlagung zur Einkommmensteuer und sonstigen steuerlichen Angelegenheiten darf man, ohne als Steuerberater, Anwalt usw. zugelassen zu sein, nicht tätig werden (außer bei den eigenen )
Aber ich habe auch eine Versicherung, die mir mit bis zu 2 Millionen Euro den Rücken freihält, wenn mal was schiefgeht. Ohne würde ich tunlichst die Finger von dieser Dienstleistung lassen.
das Problem ist ja nicht, dass Du die Schreibmaschine des Antragstellers spielen willst, sondern ihm erklärst, was wie auszufüllen ist, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Und das wird üblicherweise dann Rechts- oder Steuerberatung oder eine andere Beratungstätigkeit sein, die gesetzlich reglementiert ist, eine entsprechende Berufsausbildung und z.B. auch eine ausreichend dimensionierte Berufshaftpflicht voraussetzen. Und von daher wird das dann als Laie leider nichts.