Anderer Leute Anträge ausfüllen: Darf man das?

Hallo alle zusammen!

Ich habe mal eine Frage:
Darf man eine Dienstleistung anbieten, wo man für andere Leute Anträge ausfüllt, z. B. ALG II, Kindergeldzuschlag etc. pp.?

Muss man dafür ein Gewerbe anmelden?

Darf man sowas überhaupt anbieten??

Kenne viele Leute, die von sowas überhaupt keine Ahnung haben und nicht wissen, wie sie sowas aufüllen können bzw. was Ihnen überhaupt zusteht.
Darf man sowas als Dienstleistung anbieten??

Bitte um Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus.

LG Janine

Frag mal im Rechtsbrett. [MOD „Arbeits- und Sozialamt“] verschoben!

Ich denke, dafür müsste man Rechtsanwalt sein, und man müsste Geld dafür nehmen, nach dieser Brago oder wie das heißt.

Frag mal im Rechtsbrett. [MOD „Arbeits- und
Sozialamt“]
verschoben!

Moin Simsy

Ich denke, dafür müsste man Rechtsanwalt sein,

das denke ich nicht, man sollte sich nur mit der Materie auskennen und zumindest eine gute Betriebshaftpflicht haben…

LG
Wallflower

und man müsste

Geld dafür nehmen, nach dieser Brago oder wie das heißt.

Hallo Janine.

kenn mich zwar nicht aus,aber deine Idee ist Toll.

Gruß Mücke
aus Hamburg

Hallo,

Ich habe mal eine Frage:

das sind zwar 4 Fragen, aber egal.

Darf man eine Dienstleistung anbieten, wo man für andere Leute
Anträge ausfüllt, z. B. ALG II, Kindergeldzuschlag
etc. pp.?

Ja.

Muss man dafür ein Gewerbe anmelden?

Ja.

Darf man sowas überhaupt anbieten??

Ja.

Kenne viele Leute, die von sowas überhaupt keine Ahnung haben
und nicht wissen, wie sie sowas aufüllen können bzw. was Ihnen
überhaupt zusteht.
Darf man sowas als Dienstleistung anbieten??

Ja.

Gruß

S.J.
(der sich fragt, wieso und von wem diese Frage mit einem Sternchen versehen wurde)

off-topic
Hi!

(der sich fragt, wieso und von wem diese Frage mit einem Sternchen versehen wurde)

Ich hätte da einen Verdacht(!)… (/t/anderer-leute-antraege-ausfuellen-darf-man-das/49…

LG
Liza

1 „Gefällt mir“

Ich hätte da einen Verdacht(!)… (http://www.wer-weiss-was.de/app/archi:smile:

Iru, der mit diesen Verdacht konform geht

(der sich fragt, wieso und von wem diese Frage mit einem Sternchen versehen wurde)

inzwischen sind es sogar schon 2 Sternchen…

Hallo,

bei z.B. Lohnsteuerermäßigungsanträgen, Anträgen auf Veranlagung zur Einkommmensteuer und sonstigen steuerlichen Angelegenheiten darf man, ohne als Steuerberater, Anwalt usw. zugelassen zu sein, nicht tätig werden (außer bei den eigenen :wink: )

Gruß,
Markus

Ich darf das.
Huhu!

Ja, ich zB darf das, denn ich bin Rechtsanwalt.

Aber ich habe auch eine Versicherung, die mir mit bis zu 2 Millionen Euro den Rücken freihält, wenn mal was schiefgeht. Ohne würde ich tunlichst die Finger von dieser Dienstleistung lassen.

Hallo,

das Problem ist ja nicht, dass Du die Schreibmaschine des Antragstellers spielen willst, sondern ihm erklärst, was wie auszufüllen ist, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Und das wird üblicherweise dann Rechts- oder Steuerberatung oder eine andere Beratungstätigkeit sein, die gesetzlich reglementiert ist, eine entsprechende Berufsausbildung und z.B. auch eine ausreichend dimensionierte Berufshaftpflicht voraussetzen. Und von daher wird das dann als Laie leider nichts.

Gruß vom Wiz

Welche Sternchen meint ihr denn??? Ich sehe keine Sternchen, oder ??? :smile: