Hallo,
folgender Fall:
eine unerlaubte Datenweitergabe (E-Mail-Adresse)durch ein Unternehmen, wird dadurch aufgedeckt, dass ein Kunde eine private E-Mail-Adresse anschreibt, die ihm mitgeteilt wurde.
Der Empfänger der E-Mail ist mit der Datenweitergabe natürlich nicht einverstanden und schreibt den Kunden an, er soll ihm die Herkunft seiner E-Mail-Adresse erklären und droht ihm mit einer Strafanzeige, falls bis zum XX.XX.20XX nicht reagiert wird.
Ist das Verhalten des Empfängers der E-Mail als Nötigung zu werten?
Der Kunde hat sich doch in keinster Weise strafbar gemacht?
Vielen Dank im Voraus.