Androhung

Hi Leute!

Ich weiss nicht so recht, ob ich euch überhaupt fragen soll, aber ich mache mir da sehr viele Gedanken.
Genau vor 2 Tagen ging ich mit meinem Hund (Mittelgross) spazieren.
Nachmittags gehe ich eigentlich immer den gleichen weg und der führt mich auf die Felder an einem ‚Hof‘ vorbei. (anders komme ich nicht auf die Felder, als an diesem Hof vorbei.)
Die Situation war folgende:
Mein Hund ist auf diesem Weg (links Wiese und Rechts hof) nie an der Leine, da sie direkt auf die Wiese geht und schnuppert.
Die Leute vom Hof kennen mich vom Sehen her und mit der Frau habe ich mich sogar schon unterhalten.
Jedenfalls war ich auf dem Weg zum Feld und vorher muß ich halt um eine kleine kurve gehen. Durch das Gebüsch kann ich aber den Weg sehen und sah, das keiner da war. So lies ich meinen Hund laufen. Kurz nach der Kurve flitzte mein Tier einfach los und ich konnte noch nicht sehen, warum sie so gas gab.
Erst als ich an der Ecke stand, kam mir mein Hund entgegen und lief einer Katze hinter her, die allerdings in den Büschen beim Hof schutz suchte. Anscheinend hatte sie im Gras gesessen.
Ich rief meinen Hund und sie kam auch sofort.
Da mein Hund wieder auf die Wiese lief und schnupperte, ging ich davon aus, das dort die Katze wohl gesessen hatte(es war das erste mal, das ich da katzen sah).
Ich lies meinen Hund gewehren. Als ich vor dem Hof vorbeiging, schrie der Hofbesitzer mir zu, das er das nächste mal meinen Hund ‚abknallen‘ wollte.
Er war äußerst aggressiv und ich konnte mit ihm nicht reden.
Und ich denke, das er auch wirklich eine Waffe besitzt.

Jetzt frag ich mich, ob er das rechtlich überhaupt durfte. Immerhin befand sich die Katze nicht auf seinem Besitz und mein Hund hat seinen Besitz auch nicht betreten. Davon abgesehen würde mein Hund keinem Tier was tun.
Mein Hund hat ja auch nicht gewildert.
Jetzt hab ich Angst, da nochmal vorbei zu gehen, da ich nicht weiß, wie der reagiert, wenn er mich sieht. Wenn er wirklich eine Waffe hat, dann glaube ich, das er sie auch benutzen würde. Immerhin könnte er ja sonstwas behaupten, und meinen Hund erscheissen, nur weil ihm etwas nicht passt.
Ich bin am überlegen ihn wegen der Drohung anzuzeigen.

Was haltet ihr davon?
Was kann ich machen?
Oder soll ich das nicht ernst nehmen?

Für einen Rat wäre ich dankbar.

eigentlich gibt es hier nur eine kurze Antwort. Wenn der sich mit der Kanone blicken läßt, dann ist eine Strafanzeige fällig. Wenn er Deinen Hund außerhalb seines Grundstückes verletzt oder gar tötet, ist Schadensersatz fällig. Außerdem eine Strafanzeige wegen „Sachbeschädigung“ (im weiteren Sinne).

Du schreibst, daß der Typ unzugänglich ist. Mein Vorschlag, rede mal mit der Polizei. Wenn diese der Ansicht ist, daß eine Strafanzeige Sinn macht, dann stelle sie. In jedem Fall verliert er damit einen möglicherweise vorhandenen Waffenschein. Denn, a so gehts net!

Im Übrigen, das lohnt sich! Ich habe mal einen brüllwütigen Jäger über einen Leserbrief in einer Lokalausgabe der Südd. Zeitung zur Räson gebracht. Danach war Ruhe!

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hallo,

ich meine so einfach wie der vorige bericht solltest du es nicht sehen.
es ist durchaus möglich das die besagte person förster oder jagtmitglied ist. sollte dies so sein so besteht ausserhalb geschlossener ortschaften sehr wohl das recht unbeaufsichtigte tiere, welche mutmaßliche gefahr für den eigenen oder fremden tierbestand so wie zur übertragung von z.b. tollwut beitragen könnten, zu bejagen. ich bin kein RA aber wohne ländlich und bin selbst hundebesitzer. du schreibst das dein hund nicht auf seinem gehöft war. wie sieht es mit dem weg und der angrenzenden weide/wiese aus? wenn diese ebenfalls zu seinem ländlichen besitz gehört, so hätte er erst recht gewisse rechtliche sicherheit und vollmacht auf seiner seite. grundsätzlich gilt das hunde mitunter angeleint werden müssen um dritte vor gefahren, übergriffen und schaden zu schützen. hast du einen sog. kampfhund, dann greift eh noch die landes hundeverordnung, also maulkorb und/ober leinenzwang.
es wäre ratsam dich bei deinem forstverein, jagtverein oder wie bereits genannt bei der polizei einfach telefonisch mal zu informieren, wie du einer konfrontation oder einer bösen überraschung beim täglichen gassi gehen aus dem weg gehen kanns.
ich würde es dann nicht versäumen, diese dann erhaltenen sachlich rechtlichen auskünfte dem anwohner per brief mitzuteilen, damit auch er die selbe kenntnis hat, fals du das gegenteil befürchtest und meinst er habe unbegründet und jähzornig gehandelt. bei passieren seines gehöftes würde ich solange den hund anleinen und ihm erst freilauf gewehren wenn keine gefahr besteht.
ich hoffe es hilft dir etwas.

mfg
frank

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hallo,

ich meine so einfach wie der vorige bericht solltest du es
nicht sehen.
es ist durchaus möglich das die besagte person förster oder
jagtmitglied ist. sollte dies so sein so besteht ausserhalb
geschlossener ortschaften sehr wohl das recht unbeaufsichtigte
tiere, welche mutmaßliche gefahr für den eigenen oder fremden
tierbestand so wie zur übertragung von z.b. tollwut beitragen
könnten, zu bejagen.

Naja, ich war ja vor Ort und vor meinem Hund vielleicht 10 Meter entfernt. somit also nicht unbeaufsichtigt. Hmm…immerhin kennt er meinen Hund ja auch. Gesehen hat er mich ja wohl.
Müßte er mich nicht aufklären in einem vernünftigen ton? D.h. wenn er überhaupt diese Jagdrechte hat oder so?
oder sich ausweisen?
Das ich nicht absichtlich meinen Hund ( es ist ein Mischling, gehört nicht zur Kampfhundgattung )auf diese Katze gejagt habe, hat er ja gesehen, wenn er die ganze Zeit im Hof war.
Er weiß, das mein Hund geimpft ist und auch sonst keine Gefahr da stellt. Immerhin laufe ich da schon über einem Jahr vorbei und er hat nie was gesagt.

du schreibst das dein hund nicht auf
seinem gehöft war. wie sieht es mit dem weg und der
angrenzenden weide/wiese aus? wenn diese ebenfalls zu seinem
ländlichen besitz gehört, so hätte er erst recht gewisse
rechtliche sicherheit und vollmacht auf seiner seite.

hmm. das weiß ich nicht, aber ich glaube, das die Wege dort zur Stadt gehören. Bin mir aber nicht sicher.

grundsätzlich gilt das hunde mitunter angeleint werden müssen
um dritte vor gefahren, übergriffen und schaden zu schützen.
hast du einen sog. kampfhund, dann greift eh noch die landes
hundeverordnung, also maulkorb und/ober leinenzwang.

Wie gesagt, mein Hund gehört nicht zu dieser Rasse. Sie ist ja noch nichtmal besonders groß und ist auch keine Gefahr. ich habe meinen Hund dort nie angeleint, da es ja nie einen Grund gab und sich keiner Beschwert hat. Das hat er ja auch gar nicht angegriffen. Im grunde hat er nur gesagt, das er meinen hund das nächste mal abknallt. Sonst gar nichts.
Immerin sind da nur Felder und ab und an mal andere Hunde.
Ich glaube nicht, das er vor meiner Nase einfach meinen Hund erschiessen kann. Vorallem, weil er mich kennt und vorher nichts gesagt hat.

es wäre ratsam dich bei deinem forstverein, jagtverein oder
wie bereits genannt bei der polizei einfach telefonisch mal zu
informieren, wie du einer konfrontation oder einer bösen
überraschung beim täglichen gassi gehen aus dem weg gehen
kanns.

Naja, ich werde dort sowieso nicht mehr lang gehen, weil mir das echt langsam zu blöd ist. Ich finde, wenn er Probleme hat, sollte er mich anzeigen und nicht mit so einer Drohung kommen.
Der Hund kann ja bekanntlich nichts dafür.

Danke für die Ratschläge.

MfG

Sonja.-

hallo,

ich meine so einfach wie der vorige bericht solltest du es
nicht sehen.
es ist durchaus möglich das die besagte person förster oder
jagtmitglied ist. sollte dies so sein so besteht ausserhalb
geschlossener ortschaften sehr wohl das recht unbeaufsichtigte
tiere, welche mutmaßliche gefahr für den eigenen oder fremden
tierbestand so wie zur übertragung von z.b. tollwut beitragen
könnten, zu bejagen.

Naja, ich war ja vor Ort und vor meinem Hund vielleicht 10
Meter entfernt. somit also nicht unbeaufsichtigt.

+++++ wie du siehst konnte dein hund der katze hinterher jagen, dies wäre nicht möglich gewesen wenn er an der leine gewesen wäre.

Hmm…immerhin kennt er meinen Hund ja auch. Gesehen hat er
mich ja wohl.

+++++ dieses sind, so meine ich subjektive einschätzungen deiner person und somit irrelevant den nur die annahme das er dich oder deinen hund kennt rechtfertigt nicht das du sein einverständnis voraussetzen darfst was die nutzung seines evtl. grundstückes und/oder wiesen/weidengeländes betrifft.

Müßte er mich nicht aufklären in einem vernünftigen ton? D.h.
wenn er überhaupt diese Jagdrechte hat oder so?

+++++ nun ja die anstandsform und etikette sollte dies vielleicht ermöglichen, allerding besteht hierzu keine verpflichtung.

oder sich ausweisen?

+++++ falls es sein grundstück war dann muß er sich keinesfalls ausweisen oder als förster/jäger zu erkennen geben denn du bist verpflichtet die (welche auch immer) gesetzlichen gegebenheiten zu berücksichtigen.

Das ich nicht absichtlich meinen Hund ( es ist ein Mischling,
gehört nicht zur Kampfhundgattung )auf diese Katze gejagt
habe, hat er ja gesehen, wenn er die ganze Zeit im Hof war.

+++++ auch hier gibst du deine subjektive einschätzung wieder und unterstellst der person seine stillschweigende einverständniserklärung.

Er weiß, das mein Hund geimpft ist und auch sonst keine Gefahr
da stellt. Immerhin laufe ich da schon über einem Jahr vorbei
und er hat nie was gesagt.

+++++ nur weil er eventuell bislang etwas geduldet hat (er könnte etwas anderes behaupten) begründet dies ebenfalls kein recht auf uneingeschränkte nutzung evtl. privater oder landwirtschaftlicher nutzflächen.

du schreibst das dein hund nicht auf
seinem gehöft war. wie sieht es mit dem weg und der
angrenzenden weide/wiese aus? wenn diese ebenfalls zu seinem
ländlichen besitz gehört, so hätte er erst recht gewisse
rechtliche sicherheit und vollmacht auf seiner seite.

hmm. das weiß ich nicht, aber ich glaube, das die Wege dort
zur Stadt gehören. Bin mir aber nicht sicher.

+++++ nun ja, leider bedeutet glauben nicht gleich wissen! frage nach wenn du sicher gehen willst.

grundsätzlich gilt das hunde mitunter angeleint werden müssen
um dritte vor gefahren, übergriffen und schaden zu schützen.
hast du einen sog. kampfhund, dann greift eh noch die landes
hundeverordnung, also maulkorb und/ober leinenzwang.

Wie gesagt, mein Hund gehört nicht zu dieser Rasse. Sie ist ja
noch nichtmal besonders groß und ist auch keine Gefahr. ich
habe meinen Hund dort nie angeleint, da es ja nie einen Grund
gab und sich keiner Beschwert hat. Das hat er ja auch gar
nicht angegriffen. Im grunde hat er nur gesagt, das er meinen
hund das nächste mal abknallt. Sonst gar nichts.

+++++ siehe erläuterungen oben

Immerin sind da nur Felder und ab und an mal andere Hunde.

+++++ wenn andere mitunter gegen recht und gesetz verstossen dann bist du dadurch nicht minder verantwortlich bei den selben verstoss (nutzfläche/jagtrecht)

Ich glaube nicht, das er vor meiner Nase einfach meinen Hund
erschiessen kann. Vorallem, weil er mich kennt und vorher
nichts gesagt hat.

+++++ siehe hierzu meine erst antwort.förster/jäger haben gewisse handlungsfreiheiten um schützende maßnahmen zu ergreifen, ohne das sie sich vorstellen müssen.
besteht der verdacht auf seuchen/krankheiten oder ähnliche bedrohungen für mensch und tier dann werden sie handeln und nicht nachfragen.

es wäre ratsam dich bei deinem forstverein, jagtverein oder
wie bereits genannt bei der polizei einfach telefonisch mal zu
informieren, wie du einer konfrontation oder einer bösen
überraschung beim täglichen gassi gehen aus dem weg gehen
kanns.

Naja, ich werde dort sowieso nicht mehr lang gehen, weil mir
das echt langsam zu blöd ist. Ich finde, wenn er Probleme hat,
sollte er mich anzeigen und nicht mit so einer Drohung kommen.
Der Hund kann ja bekanntlich nichts dafür.

+++++ das stimmt du bist für deinen hund in erster linie berantwortlich. wenn du zukünftig einen anderen weg nutzen möchtest, so ist dieses unter gegebenen umständen durchaus dein recht.

Danke für die Ratschläge.

+++++ bitte gern geschehen, wie gesagt ich bin kein RA aber sehr interessiert was das deutsche recht und gesetz betrifft.

MfG

Sonja.-

MFG

Frank

hallo,

ich meine so einfach wie der vorige bericht solltest du es
nicht sehen.

Doch so sehe ich es!

es ist durchaus möglich das die besagte person förster oder
jagtmitglied ist. sollte dies so sein so besteht ausserhalb
geschlossener ortschaften sehr wohl das recht unbeaufsichtigte
tiere, welche mutmaßliche gefahr für den eigenen oder fremden
tierbestand so wie zur übertragung von z.b. tollwut beitragen
könnten, zu bejagen.

Ich habe mich mit den Jagdgesetzen intensiver befaßt. Ein Jäger DARF nicht in der Nähe eines Anwesens „Jagd“ betreiben. Wenn er einen Hund abschießen will, dann sollte dieser wenigstens ERKENNBAR auf der Jagd sein. Ist dies nicht gegeben, dann ist der Jagdschein weg! Außerdem fehlen solchen Brüllern in der Regel die nach dem Jagdgesetz vorausgesetzte Zuverlässigkeit. Wer Leuten gegenüber droht, den Hund abzuknallen, hat kein Recht eine Waffe zu führen!

Eigentumsrechte spielen auf freien Grundstücken in der Regel keine Rolle. Nach der bayer. Verfassung ist sogar das Betreten der Wald- und Wiesenflur sogar ein Grundrecht.

wie bereits genannt bei der polizei einfach telefonisch mal zu
informieren, wie du einer konfrontation oder einer bösen
überraschung beim täglichen gassi gehen aus dem weg gehen
kanns.

das habe ich auch vorgeschlagen

ich würde es dann nicht versäumen, diese dann erhaltenen
sachlich rechtlichen auskünfte dem anwohner per brief
mitzuteilen, damit auch er die selbe kenntnis hat, fals du das
gegenteil befürchtest und meinst er habe unbegründet und
jähzornig gehandelt. bei passieren seines gehöftes würde ich
solange den hund anleinen und ihm erst freilauf gewehren wenn
keine gefahr besteht.

das bringt überhaupt nichts! Von einem „Schriftgelehrten“ lassen sich rabiate Bauern nichts sagen. Es könnte sogar sein, daß der Brief als Klopapierersatz dient… Nur hartes Auftreten beeindruckt. Wenn einige Grünröcke einem solchen Typen die Kanone wegnehmen, dann kommt - man - vielleicht zur Besinnung.

ich hoffe es hilft dir etwas.

mfg
frank

Hi Sonja,

du schreibst, dein Hund sei auf eine Wiese und auf Felder gelaufen. Wem gehören diese Wiese und die Felder?
Ausserhalb geschlossener Ortschaften kannst du deinen Hund frei laufen lassen, wenn die entsprechende Landeshundeverordnung dies vorsieht. Das gilt aber nur für die Wege.
Aber Wiesen und Felder sind in der Regel Privatbesitz. Da hat dein Hund nichts zu suchen. Ich kann die Verärgerung der Landwirte verstehen, wenn fremde Tiere über deren Eigentum laufen und dort ihre Notdurft verrichten.
Und dann hat dein Hund auch noch eine Katze gejagt. Wenn das meine gewesen wäre, die auf meiner Wiese gesessen hätte, dann wäre ich auch stinksauer auf dich zugegangen und hätte dich zurechtgewiesen.
Ich würde dies in der Zukunft berücksichtigen. Freilaufen lassen bedeutet nicht, dass Hunde auf fremde Grundstücke dürfen und Katzen jagen.
Der Ausbruch „…dann erschiesse ich den Hund…“ betrachte ich als Kraft. und Wutausdruck. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß,
Francesco

jetzt aber ich mal ;o)))

hallo,

ich meine so einfach wie der vorige bericht solltest du es
nicht sehen.
es ist durchaus möglich das die besagte person förster oder
jagtmitglied ist. sollte dies so sein so besteht ausserhalb
geschlossener ortschaften sehr wohl das recht unbeaufsichtigte
tiere, welche mutmaßliche gefahr für den eigenen oder fremden
tierbestand so wie zur übertragung von z.b. tollwut beitragen
könnten, zu bejagen.

Naja, ich war ja vor Ort und vor meinem Hund vielleicht 10
Meter entfernt. somit also nicht unbeaufsichtigt.

+++++ wie du siehst konnte dein hund der katze hinterher
jagen, dies wäre nicht möglich gewesen wenn er an der leine
gewesen wäre.

Hmmm…die Katze ist auch net an der Leine und Katzen „wildern“ bekanntlich auch…
Gehst du eigentlich an der Leine??? Schliesslich könntest du auch ne Katze jagen (wenn auch net fangen ;o)))… der Hund könnte ne Katze allerdings genauso wenig erwischen…

Hmm…immerhin kennt er meinen Hund ja auch. Gesehen hat er
mich ja wohl.

+++++ dieses sind, so meine ich subjektive einschätzungen
deiner person und somit irrelevant den nur die annahme das er
dich oder deinen hund kennt rechtfertigt nicht das du sein
einverständnis voraussetzen darfst was die nutzung seines
evtl. grundstückes und/oder wiesen/weidengeländes betrifft.

nööö…Tatsachen! abgesehen davon ist man wohl kaum verplfichtet bei jedem Grundstück erst zur Stadt zu gehen und zu fragen wem das gehört!

Müßte er mich nicht aufklären in einem vernünftigen ton? D.h.
wenn er überhaupt diese Jagdrechte hat oder so?

+++++ nun ja die anstandsform und etikette sollte dies
vielleicht ermöglichen, allerding besteht hierzu keine
verpflichtung.

räusper… also ist es sein freies Recht gleicht mir Mord zu drohen???

oder sich ausweisen?

+++++ falls es sein grundstück war dann muß er sich
keinesfalls ausweisen oder als förster/jäger zu erkennen geben
denn du bist verpflichtet die (welche auch immer) gesetzlichen
gegebenheiten zu berücksichtigen.

*räusper* er muß also net angeben was/wer er ist…man muß sich also selbst informierren wer wo überall Jäger ist…

Das ich nicht absichtlich meinen Hund ( es ist ein Mischling,
gehört nicht zur Kampfhundgattung )auf diese Katze gejagt
habe, hat er ja gesehen, wenn er die ganze Zeit im Hof war.

+++++ auch hier gibst du deine subjektive einschätzung wieder
und unterstellst der person seine stillschweigende
einverständniserklärung.

*räusper* wo ist die einverständniserklärung unterstellt worden und was war daran subjektiv…

Er weiß, das mein Hund geimpft ist und auch sonst keine Gefahr
da stellt. Immerhin laufe ich da schon über einem Jahr vorbei
und er hat nie was gesagt.

+++++ nur weil er eventuell bislang etwas geduldet hat (er
könnte etwas anderes behaupten) begründet dies ebenfalls kein
recht auf uneingeschränkte nutzung evtl. privater oder
landwirtschaftlicher nutzflächen.

ohne Hinweis auf den Besitz ist rein gar nichts möglich…

du schreibst das dein hund nicht auf
seinem gehöft war. wie sieht es mit dem weg und der
angrenzenden weide/wiese aus? wenn diese ebenfalls zu seinem
ländlichen besitz gehört, so hätte er erst recht gewisse
rechtliche sicherheit und vollmacht auf seiner seite.

hmm. das weiß ich nicht, aber ich glaube, das die Wege dort
zur Stadt gehören. Bin mir aber nicht sicher.

+++++ nun ja, leider bedeutet glauben nicht gleich wissen!
frage nach wenn du sicher gehen willst.

*räusper* wenn ich also mal nen Spaziergang mache muß ich bei jedem Weg fragen wem der gehört *grins

grundsätzlich gilt das hunde mitunter angeleint werden müssen
um dritte vor gefahren, übergriffen und schaden zu schützen.
hast du einen sog. kampfhund, dann greift eh noch die landes
hundeverordnung, also maulkorb und/ober leinenzwang.

Wie gesagt, mein Hund gehört nicht zu dieser Rasse. Sie ist ja
noch nichtmal besonders groß und ist auch keine Gefahr. ich
habe meinen Hund dort nie angeleint, da es ja nie einen Grund
gab und sich keiner Beschwert hat. Das hat er ja auch gar
nicht angegriffen. Im grunde hat er nur gesagt, das er meinen
hund das nächste mal abknallt. Sonst gar nichts.

+++++ siehe erläuterungen oben

Immerin sind da nur Felder und ab und an mal andere Hunde.

+++++ wenn andere mitunter gegen recht und gesetz verstossen
dann bist du dadurch nicht minder verantwortlich bei den
selben verstoss (nutzfläche/jagtrecht)

Ich glaube nicht, das er vor meiner Nase einfach meinen Hund
erschiessen kann. Vorallem, weil er mich kennt und vorher
nichts gesagt hat.

+++++ siehe hierzu meine erst antwort.förster/jäger haben
gewisse handlungsfreiheiten um schützende maßnahmen zu
ergreifen, ohne das sie sich vorstellen müssen.
besteht der verdacht auf seuchen/krankheiten oder ähnliche
bedrohungen für mensch und tier dann werden sie handeln und
nicht nachfragen.

*räusper* dann muß er sich ja selbst abknallen *grins

es wäre ratsam dich bei deinem forstverein, jagtverein oder
wie bereits genannt bei der polizei einfach telefonisch mal zu
informieren, wie du einer konfrontation oder einer bösen
überraschung beim täglichen gassi gehen aus dem weg gehen
kanns.

Naja, ich werde dort sowieso nicht mehr lang gehen, weil mir
das echt langsam zu blöd ist. Ich finde, wenn er Probleme hat,
sollte er mich anzeigen und nicht mit so einer Drohung kommen.
Der Hund kann ja bekanntlich nichts dafür.

+++++ das stimmt du bist für deinen hund in erster linie
berantwortlich. wenn du zukünftig einen anderen weg nutzen
möchtest, so ist dieses unter gegebenen umständen durchaus
dein recht.

dat is ja nett…

Danke für die Ratschläge.

+++++ bitte gern geschehen, wie gesagt ich bin kein RA aber
sehr interessiert was das deutsche recht und gesetz betrifft.

Sorry, aber da besteht dann aber - denke ich - noch ordentlich Nachholbedarf

Bernd

Moien!

Schön, daß du dich einschaltest, da gibts ma kompetente Hilfe ;o))

Hi Sonja,

du schreibst, dein Hund sei auf eine Wiese und auf Felder
gelaufen. Wem gehören diese Wiese und die Felder?
Ausserhalb geschlossener Ortschaften kannst du deinen Hund
frei laufen lassen, wenn die entsprechende
Landeshundeverordnung dies vorsieht. Das gilt aber nur für die
Wege.

Es gibt dort ja reichlich Hunde, die alle auf den Ackern und auch auf den dortigen Wiesen rumlaufen. Allerdings sind die Wiesen völlig unbenutzt außer halt von den Hunden und wenn die Hunde auf nen umgepflügten Acker scheißen stört das ja nu wirklich net…

Aber Wiesen und Felder sind in der Regel Privatbesitz. Da hat
dein Hund nichts zu suchen. Ich kann die Verärgerung der
Landwirte verstehen, wenn fremde Tiere über deren Eigentum
laufen und dort ihre Notdurft verrichten.

Machen ja auch deren Hunde ;o))

Und dann hat dein Hund auch noch eine Katze gejagt. Wenn das
meine gewesen wäre, die auf meiner Wiese gesessen hätte, dann
wäre ich auch stinksauer auf dich zugegangen und hätte dich
zurechtgewiesen.

Sie jagt ja keine Katzen. Sie rennt da wenn überhaupt mal kurz hin und will schnuppern und jeder Hund würde da hinrennen - sie kam ja sofort auf Zuruf sodaß net mal annähernd Gefahr bestand.

Ich würde dies in der Zukunft berücksichtigen. Freilaufen
lassen bedeutet nicht, dass Hunde auf fremde Grundstücke
dürfen und Katzen jagen.

Stimmt eingeschränkt…

Der Ausbruch „…dann erschiesse ich den Hund…“ betrachte ich
als Kraft. und Wutausdruck. Nicht mehr und nicht weniger.

Naja… dann sach ich das nächste Mal, wenn du was anderes sagst als ich…„dann erschieß ich halt den Francesco“ - ist das dann auch nur ein Kraftausdruck???
Wo hören dann Kraftausdrücke auf und wo fangen Bedrohung und Nötigung - in diesem Falle ne klare Morddrohung - an???

Bernd

Gruß,
Francesco

Moien!

Erstmal Dankääää ;o))

eigentlich gibt es hier nur eine kurze Antwort. Wenn der sich
mit der Kanone blicken läßt, dann ist eine Strafanzeige
fällig. Wenn er Deinen Hund außerhalb seines Grundstückes
verletzt oder gar tötet, ist Schadensersatz fällig. Außerdem
eine Strafanzeige wegen „Sachbeschädigung“ (im weiteren
Sinne).

Naja…sorry, aber wenn er das machen sollte wird er sich wünschen niemals nach Hattersheim gekommen zu sein!
Aber es geht ja darum diesen Typen mal Grenzen zu zeigen und halt zu verhindern das etwas passiert.

Du schreibst, daß der Typ unzugänglich ist. Mein Vorschlag,
rede mal mit der Polizei. Wenn diese der Ansicht ist, daß eine
Strafanzeige Sinn macht, dann stelle sie. In jedem Fall
verliert er damit einen möglicherweise vorhandenen
Waffenschein. Denn, a so gehts net!

Wo erfährt man denn, ob dieser Herr einen Waffenschein hat??? Denn den muß man auf alle Fälle entziehen.

Im Übrigen, das lohnt sich! Ich habe mal einen brüllwütigen
Jäger über einen Leserbrief in einer Lokalausgabe der Südd.
Zeitung zur Räson gebracht. Danach war Ruhe!

Naja…nachdem dank der BLÖD alle Welt gegen Hunde ist würde ein Leserbrief derzeit vielleicht eher das Gegenteil bewirken…

Bernd

Hallo!

Es wird wohl selten so heiß gegessen, wie gekocht wird.

in diesem Falle ne klare Morddrohung

Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Drohung doch gegen den Hund ausgesprochen, nicht gegen den Halter?
Und Sprüche wie „Ich könnte dich …“ oder „Ich könnte dich sowas von Würgen!“ sind mir auch schon an den Kopf geworfen worden. Insoferne gibt es sicher keine klare Trennung zwischen Kraftausdruck und Drohung.
Selbst wenn ich dabei gewesen wäre, hätte ich möglicherweise Probleme, zwischen den beiden Möglichkeiten zu unterscheiden.

Ich stelle mir die Situation mal von der anderen Seite aus vor. Natürlich ist das genauso subjektiv gefärbt, wie die Erzählung von Sonja.

Der Hund wird von der Leine gelassen und zischt um die Ecke aus dem Sichtbereich des Halters. Den Halter des Hundes scheint dies nicht zu kümmern. Inzwischen jagt der Hund meine Katze.(*sauerwerd*) Selbst als der Halter des Hundes die Jagd bemerkt, rührt sie keinen Finger um das zu unterbinden. (Sie genießt den Anblick wohl?) Erst als meine Katze ein sicheres Plätzchen gefunden hat und der Hund die Jagd auf die Katze ohnehin abgebrochen hat, ruft der Halter demonstrativ seinen Hund zurück.
Also ich würde Zeter und Mordio schreien.

Und noch ein paar Gedanken zu verschiedenen Sätzen, die mir ins Auge gesprungen sind. (hauptsächlich von Sonja.)

somit also nicht unbeaufsichtigt.

Also unter Beaufsichtigung stelle ich mir etwas anderes vor. Zum Beispiel, das man einschreitet , wenn der Hund losstürmt und andere Tiere jagt.

sie kam ja sofort auf Zuruf sodaß net mal annähernd Gefahr
bestand.

Sie kam zwar sofort, aber laut der ersten Erzählung erst nachdem die Jagd (glücklicherweise erfolglos) zu Ende war.

Erst als ich an der Ecke stand, kam mir mein Hund entgegen und
lief einer Katze hinter her, die allerdings in den Büschen beim
Hof schutz suchte. Anscheinend hatte sie im Gras gesessen.
Ich rief meinen Hund und sie kam auch sofort.

Sie jagt ja keine Katzen.

Achso, natürlich. Sie rennt ja nur Katzen hinterher. Das ist dann natürlich was anderes ???

Hund (Mittelgross)
Er weiß, das mein Hund geimpft ist und auch sonst keine Gefahr da stellt.

Geimpfte Hunde zerbeißen Katzen nicht das Genick? (Denn was ich unter einem mittelgroßen Hund verstehe ist im allgemeinen durchaus kräftemäßig in der Lage, eine Katze schwer zu verletzen.)

Auch wenn das alles kein Grund für einen anhaltenden Streit darstellt, direkt nach so einem Ereignis wäre ich furchtbar sauer.
Und wenn man sich noch versöhnen wollte mit z.B. „Der Hund wollte ja nur ein bißchen Spielen!“ (Ich weiß noch, wie Mäuse aussehen, nachdem meine Katzen mit ihnen gespielt haben, oder auch wie Igel aussehen, die einem „verspielten“ Hund zum Opfer fallen.) dann könnte ich leicht elektrisch werden.

Gruß,
g.g.

Allgemeine Info
Hi Leute!

Erstmal zur Info. Hier geht es nicht um Wald oder Felder, die benutzt werden. Da weiss ich, das es erlaubt ist, an Feldern vorbei zu gehen und einen Hund dort auch laufen zu lassen ( bei Feldern auf jeden Fall, die nicht bepflanzt sind! )
Man kann mir nicht verbieten, auf den Wegen zu gehen. ( auch noch asphaltiert) Immerhin herrscht da reger Verkehr.

Davon abgesehen: Wie soll ich meinen Hund Tiergerecht halten, wenn man von vorne herein von irgendwelchen Leuten dumm angemacht wird?
Es wird immer gesagt, das darf man nicht, das auch nicht und das erst recht nicht. Ich wundere mich nicht, das viele Hund so austicken, wenn sie nur an der Leine sind und nicht laufen dürfen.

Ich kann verstehen, wenn Bauern sauer werden, wenn Hunde ihre bestellten Felder durchwühlen, Herden jagen oder sonstwas. Aber das ein Hund auf den Feldern herumläuft, oder sein Geschäft macht, halte ich für das natürlichste. Davon abgesehen streuen Bauern selbst Dung auf die Felder.

Auch wenn der Katze was passiert wäre ( ist zwar schier unmöglich), dann wäre der Hund versichert gewesen.
Es ist erst das erste Mal sowas gewesen und man hat vielleicht 1 Sekunde nicht aufgepasst. ( Wie gesagt, ich dachte, sie würde auf das Feld laufen; Die Wege waren Frei, die Katze saß in der Wiese!) Sie hab ich erst gesehen, als mein Hund in meine Richtung lief und sofort meinen Hund gerufen, der dann stehen blieb. Es war einfach zufall.
Das gibt diesem Menschen nicht das Recht, mich derart zu attakieren. Wer sich vorher nicht beschwert hat ( das mein Hund nicht an der leine ist), kanns jetzt auch nicht. Wer nichts sagt, der respektiert das auch. Egal was für Rechte er hat oder nicht. Ansprechmöglichkeiten gabs da genug.
Wie schon gesagt, ich bin nicht die einzige, die da mit Hund langgeht.

Davon abgesehen weiss eine Katze sehr gut, wie man Hunde abschüttelt und sie sind auch viel Schneller als Hunde.
Immerhin ist der Ort ländlich. Katzen jagen ja auch.

Es kann einfach nicht sein, das Hundebesitzer immer die dummen sind. Das Menschen drohen können wie es ihnen gerade passt.
Muß man sich sowas wirklich gefallen lassen?

Gruß

Sonja.-

gern werde ich auf deinen kommentar eingehen,

+++++ wie du siehst konnte dein hund der katze hinterher
jagen, dies wäre nicht möglich gewesen wenn er an der leine
gewesen wäre.

Hmmm…die Katze ist auch net an der Leine und Katzen
„wildern“ bekanntlich auch…

+++++ was wäre wenn war nicht die frage. fakt war das der hund der katze hinterher jagte!

Gehst du eigentlich an der Leine??? Schliesslich könntest du
auch ne Katze jagen (wenn auch net fangen ;o)))… der Hund
könnte ne Katze allerdings genauso wenig erwischen…

+++++ ich halte diesen kommentar für unsachlich denn du kennst weder mich noch die möglichkeiten (ausdauer,geschwindigkeit)welche ein hund zum stellen von z.b. katzen hat.

Hmm…immerhin kennt er meinen Hund ja auch. Gesehen hat er
mich ja wohl.

+++++ dieses sind, so meine ich subjektive einschätzungen
deiner person und somit irrelevant den nur die annahme das er
dich oder deinen hund kennt rechtfertigt nicht das du sein
einverständnis voraussetzen darfst was die nutzung seines
evtl. grundstückes und/oder wiesen/weidengeländes betrifft.

nööö…Tatsachen! abgesehen davon ist man wohl kaum
verplfichtet bei jedem Grundstück erst zur Stadt zu gehen und
zu fragen wem das gehört!

+++++ da du selbst von einem grundstück sprichst hast du die antwort schon gegeben. grundstücke sind eigentum dritter personen.

Müßte er mich nicht aufklären in einem vernünftigen ton? D.h.
wenn er überhaupt diese Jagdrechte hat oder so?

+++++ nun ja die anstandsform und etikette sollte dies
vielleicht ermöglichen, allerding besteht hierzu keine
verpflichtung.

räusper… also ist es sein freies Recht gleicht mir Mord zu
drohen???

+++++ die frage war nicht ob er mit „mord“ (überzogener ausdruck bei tieren) drohen darf, sondern ob er im vernünftigen ton aufklären muß.

oder sich ausweisen?

+++++ falls es sein grundstück war dann muß er sich
keinesfalls ausweisen oder als förster/jäger zu erkennen geben
denn du bist verpflichtet die (welche auch immer) gesetzlichen
gegebenheiten zu berücksichtigen.

*räusper* er muß also net angeben was/wer er ist…man muß
sich also selbst informierren wer wo überall Jäger ist…

+++++ nein, man sollte nur selbst versuchen nicht gegen geltendes recht zu verstossen. die untersch. landeshundeverordnungen sowie das jagtgesetz, emmisionsgesetz und andere definieren eindeutig den umgang mit hunden in der öffendlichkeit.

Das ich nicht absichtlich meinen Hund ( es ist ein Mischling,

gehört nicht zur Kampfhundgattung )auf diese Katze gejagt
habe, hat er ja gesehen, wenn er die ganze Zeit im Hof war.

+++++ auch hier gibst du deine subjektive einschätzung wieder
und unterstellst der person seine stillschweigende
einverständniserklärung.

*räusper* wo ist die einverständniserklärung unterstellt
worden und was war daran subjektiv…

+++++ vielleicht war er ja garnicht die ganze zeit im hof (es heißt oben - wenn er …) und hat das geschehen erst wahrgenommen als der hund die katze „schnellen pfötchens“ verfolgte.

Er weiß, das mein Hund geimpft ist und auch sonst keine Gefahr
da stellt. Immerhin laufe ich da schon über einem Jahr vorbei
und er hat nie was gesagt.

+++++ nur weil er eventuell bislang etwas geduldet hat (er
könnte etwas anderes behaupten) begründet dies ebenfalls kein
recht auf uneingeschränkte nutzung evtl. privater oder
landwirtschaftlicher nutzflächen.

ohne Hinweis auf den Besitz ist rein gar nichts möglich…

+++++ danke für diesen hinweis. was meinst du, wieviele grund-, land- und weideflächen in deutschland keinen besitzer/eigentümer haben???

du schreibst das dein hund nicht auf
seinem gehöft war. wie sieht es mit dem weg und der
angrenzenden weide/wiese aus? wenn diese ebenfalls zu seinem
ländlichen besitz gehört, so hätte er erst recht gewisse
rechtliche sicherheit und vollmacht auf seiner seite.

hmm. das weiß ich nicht, aber ich glaube, das die Wege dort
zur Stadt gehören. Bin mir aber nicht sicher.

+++++ nun ja, leider bedeutet glauben nicht gleich wissen!
frage nach wenn du sicher gehen willst.

*räusper* wenn ich also mal nen Spaziergang mache muß ich bei
jedem Weg fragen wem der gehört *grins

+++++ glücklicher weise ist heutzutage schon vieles gekennzeichnet. als spaziergänger mußt du auf öffendlichen straßen und flächen nicht fragen. was fremdbesitz (dazu gehören mitunter häuser und gärten anderer, waldflächen, weiden und wiesen) betrifft, ja da sollte man fragen oder sich informieren wenn man als hundehalter unterwegs ist. micht anderes war meine aussage!

grundsätzlich gilt das hunde mitunter angeleint werden müssen
um dritte vor gefahren, übergriffen und schaden zu schützen.
hast du einen sog. kampfhund, dann greift eh noch die landes
hundeverordnung, also maulkorb und/ober leinenzwang.

Wie gesagt, mein Hund gehört nicht zu dieser Rasse. Sie ist ja
noch nichtmal besonders groß und ist auch keine Gefahr. ich
habe meinen Hund dort nie angeleint, da es ja nie einen Grund
gab und sich keiner Beschwert hat. Das hat er ja auch gar
nicht angegriffen. Im grunde hat er nur gesagt, das er meinen
hund das nächste mal abknallt. Sonst gar nichts.

+++++ siehe erläuterungen oben

Immerin sind da nur Felder und ab und an mal andere Hunde.

+++++ wenn andere mitunter gegen recht und gesetz verstossen
dann bist du dadurch nicht minder verantwortlich bei den
selben verstoss (nutzfläche/jagtrecht)

Ich glaube nicht, das er vor meiner Nase einfach meinen Hund
erschiessen kann. Vorallem, weil er mich kennt und vorher
nichts gesagt hat.

+++++ siehe hierzu meine erst antwort.förster/jäger haben
gewisse handlungsfreiheiten um schützende maßnahmen zu
ergreifen, ohne das sie sich vorstellen müssen.
besteht der verdacht auf seuchen/krankheiten oder ähnliche
bedrohungen für mensch und tier dann werden sie handeln und
nicht nachfragen.

*räusper* dann muß er sich ja selbst abknallen *grins

+++++ auch hier danke für deine bemerkung.

es wäre ratsam dich bei deinem forstverein, jagtverein oder
wie bereits genannt bei der polizei einfach telefonisch mal zu
informieren, wie du einer konfrontation oder einer bösen
überraschung beim täglichen gassi gehen aus dem weg gehen
kanns.

Naja, ich werde dort sowieso nicht mehr lang gehen, weil mir
das echt langsam zu blöd ist. Ich finde, wenn er Probleme hat,
sollte er mich anzeigen und nicht mit so einer Drohung kommen.
Der Hund kann ja bekanntlich nichts dafür.

+++++ das stimmt du bist für deinen hund in erster linie
berantwortlich. wenn du zukünftig einen anderen weg nutzen
möchtest, so ist dieses unter gegebenen umständen durchaus
dein recht.

dat is ja nett…

+++++ wie oben geschrieben jedoch auf öffendlichen wegen und flächen!

Danke für die Ratschläge.

+++++ bitte gern geschehen, wie gesagt ich bin kein RA aber
sehr interessiert was das deutsche recht und gesetz betrifft.

Sorry, aber da besteht dann aber - denke ich - noch ordentlich
Nachholbedarf

Bernd

+++++ bernd, ich habe keinen nachholbedarf denn ich habe versucht die anfrage sachlich zu beantworten.

gern gebe ich dir 3 von vielen beispielen:

Die Tatsache, daß ein Hund nicht angeleint ist, rechtfertigt noch nicht die Feststellung eines Verstoßes gegen § 41 Abs. 1 Nr. 11 LJG. Entscheidend ist, ob sich der Hund im tatsächlichen Einwirkungsbereich des Hundeführers befindet und auf sich einwirken läßt.
(Amtsgericht Altenkirchen - Urteil vom 1. Oktober 1996 - 2109 Js 35731/96 9 0Wi - Archiv DJV)

Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 DStO, nach der in Grünanlagen Hunde nur auf Wegen geführt werden dürfen und angeleint sein müssen, ist geltendes Recht.
(Oberlandesgericht Düsseldorf - Beschluß vom 9. August 1991 - 5 Ss (OWi)
297/91 - (OWi) 125/91 1 - Archiv DJV)

Die Annahme des Jägers, er dürfe Hunde, die vorher unbeaufsichtigt in einem Jagdrevier Wild aufgescheucht hatten, im Garten eines fremden, umzäumten Wohngrundstücks erschießen, um einer erneuten Verfolgung des Wildes und anderen Gefährdungen vorzubeugen, betrifft die Grenzen der Ausübung des Jagdschutzrechts und ist nach den Regeln des Verbotsirrtums zu bewerten.
(Bayerisches Oberstes Landesgericht - Urteil vom 25. Juni 1991 - RReg 4 St
124/90 - RdL 1991, 261 - Archiv DJV)

mfg

Frank

Hallo!

Es wird wohl selten so heiß gegessen, wie gekocht wird.

richtig…

in diesem Falle ne klare Morddrohung

Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Drohung doch gegen den
Hund ausgesprochen, nicht gegen den Halter?

Na und?? der Hund ist auch ein Lebewesen und gehört zur Familie…

Und Sprüche wie „Ich könnte dich …“ oder „Ich könnte dich
sowas von Würgen!“ sind mir auch schon an den Kopf geworfen
worden. Insoferne gibt es sicher keine klare Trennung
zwischen Kraftausdruck und Drohung.

Kommt immer drauf an - logo - aber meinst meine Frau würd ohne Grund jetzt net mehr dahingehen???

Selbst wenn ich dabei gewesen wäre, hätte ich möglicherweise
Probleme, zwischen den beiden Möglichkeiten zu unterscheiden.

Ich stelle mir die Situation mal von der anderen Seite aus
vor. Natürlich ist das genauso subjektiv gefärbt, wie die
Erzählung von Sonja.

Sicher gibt es die andere Seite, aber niemals den Grund so auszurasten. wo kämen wir dahin wenn jeder jeden bedroht nur weil ihm etwas nicht paßt???
Abgesehen davon… seine Katze lief auch frei rum und war net angeleint! Also wenn schon, dann beide erschießen ;o)

Und noch ein paar Gedanken zu verschiedenen Sätzen, die mir
ins Auge gesprungen sind. (hauptsächlich von Sonja.)

somit also nicht unbeaufsichtigt.

Also unter Beaufsichtigung stelle ich mir etwas anderes vor.
Zum Beispiel, das man einschreitet , wenn der Hund
losstürmt und andere Tiere jagt.

Hat sie doch sofort getan…

sie kam ja sofort auf Zuruf sodaß net mal annähernd Gefahr
bestand.

Sie kam zwar sofort, aber laut der ersten Erzählung erst
nachdem die Jagd (glücklicherweise erfolglos) zu Ende war.

War vielleicht etwas unglücklich geschildert, aber sie kam sofort und die Katze ist halt weitergerannt …

Erst als ich an der Ecke stand, kam mir mein Hund entgegen und
lief einer Katze hinter her, die allerdings in den Büschen beim
Hof schutz suchte. Anscheinend hatte sie im Gras gesessen.
Ich rief meinen Hund und sie kam auch sofort.

Sie jagt ja keine Katzen.

Achso, natürlich. Sie rennt ja nur Katzen hinterher. Das ist
dann natürlich was anderes ???

Yep, denn sie will nur spielen net beißen. Ist Tatsache auch wenn ein „Fremder“ das natürlich net weiß - aber dazu kam es ja eh net annähernd…

Hund (Mittelgross)
Er weiß, das mein Hund geimpft ist und auch sonst keine Gefahr da stellt.

Geimpfte Hunde zerbeißen Katzen nicht das Genick? (Denn was
ich unter einem mittelgroßen Hund verstehe ist im allgemeinen
durchaus kräftemäßig in der Lage, eine Katze schwer zu
verletzen.)

dazu müßte sie erstmal ne Katze fangen können ;o)))

Auch wenn das alles kein Grund für einen anhaltenden Streit
darstellt, direkt nach so einem Ereignis wäre ich furchtbar
sauer.

Erstens ist ja nichts vorgefallen und zweitens niemals ein Grund für solche Drohungen!

Und wenn man sich noch versöhnen wollte mit z.B. „Der Hund
wollte ja nur ein bißchen Spielen!“ (Ich weiß noch, wie Mäuse
aussehen, nachdem meine Katzen mit ihnen gespielt haben,

Wie oben eigentlich… warum hast du denn deine Katze net angeleint bzw. net erschoßen ;o))

oder
auch wie Igel aussehen, die einem „verspielten“ Hund zum Opfer
fallen.) dann könnte ich leicht elektrisch werden.

Gibt halt Hunde und Hunde… unsere würde das aus zwei Gründen nicht machen… weil wir sie net lassen und weil sie erst gar net will…

Bernd
P.S.: Der Typ hat übrigens auch ein paar Hunde wovon drei net kleiner als ne „normale“ Katze sind und die dürfen gar mit unserer Mira spielen ;o)

Moien

gern werde ich auf deinen kommentar eingehen,

+++++ wie du siehst konnte dein hund der katze hinterher
jagen, dies wäre nicht möglich gewesen wenn er an der leine
gewesen wäre.

Hmmm…die Katze ist auch net an der Leine und Katzen
„wildern“ bekanntlich auch…

+++++ was wäre wenn war nicht die frage. fakt war das der hund
der katze hinterher jagte!

Jemand der sein Tier frei rumlaufen läßt hat wohl kaum das Recht sich bei anderen zu beschweren und was wäre wenn ist hier durchaus die Frage denn passiert ist de Fakto gar nichts…

Gehst du eigentlich an der Leine??? Schliesslich könntest du
auch ne Katze jagen (wenn auch net fangen ;o)))… der Hund
könnte ne Katze allerdings genauso wenig erwischen…

+++++ ich halte diesen kommentar für unsachlich denn du kennst
weder mich noch die möglichkeiten
(ausdauer,geschwindigkeit)welche ein hund zum stellen von z.b.
katzen hat.

Naja, da bist du eher unsachlich, denn erstens kenn ich beide Tierarten gut und zweitens brauch ich dich net zu kennen um zu wissen, daß du ne Katze net im Feld erwischt, die wegläuft…Antwort fehlt noch…

Hmm…immerhin kennt er meinen Hund ja auch. Gesehen hat er
mich ja wohl.

+++++ dieses sind, so meine ich subjektive einschätzungen
deiner person und somit irrelevant den nur die annahme das er
dich oder deinen hund kennt rechtfertigt nicht das du sein
einverständnis voraussetzen darfst was die nutzung seines
evtl. grundstückes und/oder wiesen/weidengeländes betrifft.

nööö…Tatsachen! abgesehen davon ist man wohl kaum
verplfichtet bei jedem Grundstück erst zur Stadt zu gehen und
zu fragen wem das gehört!

+++++ da du selbst von einem grundstück sprichst hast du die
antwort schon gegeben. grundstücke sind eigentum dritter
personen.

Also ich kenne genug Grundstücke die Eigentum der Stadt sind…

Müßte er mich nicht aufklären in einem vernünftigen ton? D.h.
wenn er überhaupt diese Jagdrechte hat oder so?

+++++ nun ja die anstandsform und etikette sollte dies
vielleicht ermöglichen, allerding besteht hierzu keine
verpflichtung.

räusper… also ist es sein freies Recht gleicht mir Mord zu
drohen???

+++++ die frage war nicht ob er mit „mord“ (überzogener
ausdruck bei tieren) drohen darf, sondern ob er im
vernünftigen ton aufklären muß.

Mord wäre es nunmal auch wenn Tierhasser das anders sehen und die Ursprungsfrage war falsch beantwortet - das „räusper“ diente dazu als „Wink mit dem Zaunpfahl“

oder sich ausweisen?

+++++ falls es sein grundstück war dann muß er sich
keinesfalls ausweisen oder als förster/jäger zu erkennen geben
denn du bist verpflichtet die (welche auch immer) gesetzlichen
gegebenheiten zu berücksichtigen.

*räusper* er muß also net angeben was/wer er ist…man muß
sich also selbst informierren wer wo überall Jäger ist…

+++++ nein, man sollte nur selbst versuchen nicht gegen
geltendes recht zu verstossen. die untersch.
landeshundeverordnungen sowie das jagtgesetz, emmisionsgesetz
und andere definieren eindeutig den umgang mit hunden in der
öffendlichkeit.

und dagegen wurde nie verstoßen - deine Aussage ist allerdings trotzdem falsch - s. o. …

Das ich nicht absichtlich meinen Hund ( es ist ein Mischling,

gehört nicht zur Kampfhundgattung )auf diese Katze gejagt
habe, hat er ja gesehen, wenn er die ganze Zeit im Hof war.

+++++ auch hier gibst du deine subjektive einschätzung wieder
und unterstellst der person seine stillschweigende
einverständniserklärung.

*räusper* wo ist die einverständniserklärung unterstellt
worden und was war daran subjektiv…

+++++ vielleicht war er ja garnicht die ganze zeit im hof (es
heißt oben - wenn er …) und hat das geschehen erst
wahrgenommen als der hund die katze „schnellen pfötchens“
verfolgte.

also keine subjektive Einschätzung sondern Logik und erst Recht keine Unterstellung ;o))

Er weiß, das mein Hund geimpft ist und auch sonst keine Gefahr
da stellt. Immerhin laufe ich da schon über einem Jahr vorbei
und er hat nie was gesagt.

+++++ nur weil er eventuell bislang etwas geduldet hat (er
könnte etwas anderes behaupten) begründet dies ebenfalls kein
recht auf uneingeschränkte nutzung evtl. privater oder
landwirtschaftlicher nutzflächen.

ohne Hinweis auf den Besitz ist rein gar nichts möglich…

+++++ danke für diesen hinweis. was meinst du, wieviele
grund-, land- und weideflächen in deutschland keinen
besitzer/eigentümer haben???

du schreibst das dein hund nicht auf
seinem gehöft war. wie sieht es mit dem weg und der
angrenzenden weide/wiese aus? wenn diese ebenfalls zu seinem
ländlichen besitz gehört, so hätte er erst recht gewisse
rechtliche sicherheit und vollmacht auf seiner seite.

hmm. das weiß ich nicht, aber ich glaube, das die Wege dort
zur Stadt gehören. Bin mir aber nicht sicher.

+++++ nun ja, leider bedeutet glauben nicht gleich wissen!
frage nach wenn du sicher gehen willst.

*räusper* wenn ich also mal nen Spaziergang mache muß ich bei
jedem Weg fragen wem der gehört *grins

+++++ glücklicher weise ist heutzutage schon vieles
gekennzeichnet. als spaziergänger mußt du auf öffendlichen
straßen und flächen nicht fragen. was fremdbesitz (dazu
gehören mitunter häuser und gärten anderer, waldflächen,
weiden und wiesen) betrifft, ja da sollte man fragen oder sich
informieren wenn man als hundehalter unterwegs ist. micht
anderes war meine aussage!

grundsätzlich gilt das hunde mitunter angeleint werden müssen
um dritte vor gefahren, übergriffen und schaden zu schützen.
hast du einen sog. kampfhund, dann greift eh noch die landes
hundeverordnung, also maulkorb und/ober leinenzwang.

Wie gesagt, mein Hund gehört nicht zu dieser Rasse. Sie ist ja
noch nichtmal besonders groß und ist auch keine Gefahr. ich
habe meinen Hund dort nie angeleint, da es ja nie einen Grund
gab und sich keiner Beschwert hat. Das hat er ja auch gar
nicht angegriffen. Im grunde hat er nur gesagt, das er meinen
hund das nächste mal abknallt. Sonst gar nichts.

+++++ siehe erläuterungen oben

Immerin sind da nur Felder und ab und an mal andere Hunde.

+++++ wenn andere mitunter gegen recht und gesetz verstossen
dann bist du dadurch nicht minder verantwortlich bei den
selben verstoss (nutzfläche/jagtrecht)

Ich glaube nicht, das er vor meiner Nase einfach meinen Hund
erschiessen kann. Vorallem, weil er mich kennt und vorher
nichts gesagt hat.

+++++ siehe hierzu meine erst antwort.förster/jäger haben
gewisse handlungsfreiheiten um schützende maßnahmen zu
ergreifen, ohne das sie sich vorstellen müssen.
besteht der verdacht auf seuchen/krankheiten oder ähnliche
bedrohungen für mensch und tier dann werden sie handeln und
nicht nachfragen.

*räusper* dann muß er sich ja selbst abknallen *grins

+++++ auch hier danke für deine bemerkung.

es wäre ratsam dich bei deinem forstverein, jagtverein oder
wie bereits genannt bei der polizei einfach telefonisch mal zu
informieren, wie du einer konfrontation oder einer bösen
überraschung beim täglichen gassi gehen aus dem weg gehen
kanns.

Naja, ich werde dort sowieso nicht mehr lang gehen, weil mir
das echt langsam zu blöd ist. Ich finde, wenn er Probleme hat,
sollte er mich anzeigen und nicht mit so einer Drohung kommen.
Der Hund kann ja bekanntlich nichts dafür.

+++++ das stimmt du bist für deinen hund in erster linie
berantwortlich. wenn du zukünftig einen anderen weg nutzen
möchtest, so ist dieses unter gegebenen umständen durchaus
dein recht.

dat is ja nett…

+++++ wie oben geschrieben jedoch auf öffendlichen wegen und
flächen!

Danke für die Ratschläge.

+++++ bitte gern geschehen, wie gesagt ich bin kein RA aber
sehr interessiert was das deutsche recht und gesetz betrifft.

Sorry, aber da besteht dann aber - denke ich - noch ordentlich
Nachholbedarf

Bernd

+++++ bernd, ich habe keinen nachholbedarf denn ich habe
versucht die anfrage sachlich zu beantworten.

gern gebe ich dir 3 von vielen beispielen:

Die Tatsache, daß ein Hund nicht angeleint ist, rechtfertigt
noch nicht die Feststellung eines Verstoßes gegen § 41 Abs. 1
Nr. 11 LJG. Entscheidend ist, ob sich der Hund im
tatsächlichen Einwirkungsbereich des Hundeführers befindet und
auf sich einwirken läßt.
(Amtsgericht Altenkirchen - Urteil vom 1. Oktober 1996 - 2109
Js 35731/96 9 0Wi - Archiv DJV)

Dat spricht ja für uns…

Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 DStO, nach der in Grünanlagen
Hunde nur auf Wegen geführt werden dürfen und angeleint sein
müssen, ist geltendes Recht.
(Oberlandesgericht Düsseldorf - Beschluß vom 9. August 1991 -
5 Ss (OWi)
297/91 - (OWi) 125/91 1 - Archiv DJV)

Was hat das hiermit zu tun??

Die Annahme des Jägers, er dürfe Hunde, die vorher
unbeaufsichtigt in einem Jagdrevier Wild aufgescheucht hatten,
im Garten eines fremden, umzäumten Wohngrundstücks erschießen,
um einer erneuten Verfolgung des Wildes und anderen
Gefährdungen vorzubeugen, betrifft die Grenzen der Ausübung
des Jagdschutzrechts und ist nach den Regeln des
Verbotsirrtums zu bewerten.
(Bayerisches Oberstes Landesgericht - Urteil vom 25. Juni 1991

  • RReg 4 St
    124/90 - RdL 1991, 261 - Archiv DJV)

Was hat das hiermit zu tun??

Bernd
P.S.: Kann es sein, daß du Hunde net magst???

Hi Sonja!

Davon abgesehen: Wie soll ich meinen Hund Tiergerecht halten,
wenn man von vorne herein von irgendwelchen Leuten dumm
angemacht wird?

Willst Du das wirklich wissen? Nach der Meinung der Deutschen Gesetzgeber (und immerhin sind das echte Intelligenzbolzen) ist es einerseits artgerecht, dem Hund täglich „ausreichend“ Auslauf zu gewähren und außerdem „ausreichende“ Sozialkontakte zu bieten. Andererseits ist es angemessen, gleichzeitig permanenten Leinen- und Maulkorbzwang zu verhängen. Es steht zwar beides in krassem Widerspruch zueinander, aber wen interessiert´s?

Du solltest Dich an den Gedanken gewöhnen, das Du als Hundehalter in Deutschland im Höchstfall noch ein Mensch dritter Klasse bist. Rechte hast Du keine Mehr. Wozu auch? Sind doch nur Tiere.

Es wird immer gesagt, das darf man nicht, das auch nicht und
das erst recht nicht. Ich wundere mich nicht, das viele Hund
so austicken, wenn sie nur an der Leine sind und nicht laufen
dürfen.

Also um es mit den Worten der Deutschen Politik zu sagen: Das liegt ausschließlich an den Tieren, das ist bei denen genetisch bedingt. Sind eben nur Tiere. Also schließlich muß ein Tier das abkönnen, wenn es stets und ständig eingesperrt oder angekettet wird.

Aber das ein Hund auf den Feldern herumläuft, oder sein
Geschäft macht, halte ich für das natürlichste.

Falsche Denke. Natürlich ist es nur, wenn Dein Hund auf Kommando in eine Plastiktüte scheißt und sie selber zur Biomülltonne trägt. Alles andere ist Gesetzwidrig. Verstanden? Klingt doch eigentlich logisch, oder?

Davon
abgesehen streuen Bauern selbst Dung auf die Felder.

Das ist ja etwas ganz anderes. Dabei handelt es sich in der Regel ja um Q-Kacke oder sowas. Riecht zwar nicht schön, ist aber biologisch wertvoll. Und verfeinert den Geschmack der Kartoffeln…

Auch wenn der Katze was passiert wäre ( ist zwar schier
unmöglich), dann wäre der Hund versichert gewesen.

So sehr ich Dich eigentlich verstehe, diesen Spruch finde ich nicht so toll. Besser ist es doch, wenn es gar nicht erst zu solchen Mißverständnissen kommt, oder? Was nützt die Versicherung einer (im schlimmsten Fall) toten Katze? Nimm Deine Hündin einfach an die Leine, wenn Du dort vorbei mußt. Hinterher kannst Du sie ja wieder abmachen. Finde ich auch nicht schön, ist aber sicherer. Für Hund und Katze. Und schonender für Deine Nerven.

Es ist erst das erste Mal sowas gewesen und man hat vielleicht
1 Sekunde nicht aufgepasst. ( Wie gesagt, ich dachte, sie
würde auf das Feld laufen; Die Wege waren Frei, die Katze saß
in der Wiese!) Sie hab ich erst gesehen, als mein Hund in
meine Richtung lief und sofort meinen Hund gerufen, der dann
stehen blieb. Es war einfach zufall.

Sorry, aber in Deutschland darf es solche Zufälle nicht mehr geben. Jeder dieser Zufälle hetzt die (im Großteil) hundehassende Bevölkerung nur noch weiter auf. Wir alle als Hundehalter haben doch schon genug Probleme in diesem Land. So schwer es auch fällt, wir alle müssen einfach mehr aufpassen. Damit die BLÖD und die ganzen Mediengeilen Politikaasgeier nicht noch mehr Dreck verzapfen können. Auch wenn ich persönlich noch lange nich erwarte, das mit der Hetzerei Schluß ist. Wir haben nur grad mal ´ne kleine Atempause bekommen.

Das gibt diesem Menschen nicht das Recht, mich derart zu
attakieren.

Damit hast Du zu 100% Recht. Ich würde den Kerl einfach wegen Bedrohung anzeigen, ihm künftig aus dem Weg gehen und meinen Hund beim Vorbeigehen an die Leine nehmen. Und ich für mich persönlich weiß auch, was dem Kerl passieren würde, wenn er tatsächlich versuchen würde, sich an meinem Hund zu vergreifen.

Wer sich vorher nicht beschwert hat ( das mein
Hund nicht an der leine ist), kanns jetzt auch nicht. Wer
nichts sagt, der respektiert das auch. Egal was für Rechte er
hat oder nicht. Ansprechmöglichkeiten gabs da genug.

Das siehst Du leider wieder völlig falsch. In diesem Land hat jeder das Recht, auch ohne Begründung plötzlich seine Meinung zu ändern. Erst Recht dann, wenn es um Hunde geht. Und letzlich dürfte er (zumindest streng nach Gesetz) sogar im Recht sein. Ich möchte das nicht moralisch bewerten, aber so ist es nunmal.

Davon abgesehen weiss eine Katze sehr gut, wie man Hunde
abschüttelt und sie sind auch viel Schneller als Hunde.
Immerhin ist der Ort ländlich. Katzen jagen ja auch.

Spielt keine Rolle. Ein Hund lernt sehr schnell, was man aus einer Katze machen kann, wenn er sie erstmal gekriegt hat. Es mag zwar sehr unwahrscheinlich sein, aber es ist nicht unmöglich. Und mal ganz davon abgesehen: Es ist auch nicht gerade die schönste Vorstellung, das der eigene Hund vielleicht von der Katze in Notwehr das Auge zerkratzt bekommt, oder? Deswegen: Geh der Situation einfach aus dem Weg.

Es kann einfach nicht sein, das Hundebesitzer immer die dummen
sind. Das Menschen drohen können wie es ihnen gerade passt.
Muß man sich sowas wirklich gefallen lassen?

Kurz und knapp: JAAAAAA! In Deutschland mußt Du Dir als Hundehalter alles gefallen lassen. Auch wenn jetzt wieder einige sagen werden, der Dicke übertreibt mal wieder, es ist schlicht und einfach so. Und je größer der Hund, desto dümmer mußt Du Dir kommen lassen. Du kannst Dir nicht mal ansatzweise vorstellen, was ich mir in den letzten 1½ Jahren alles anhören durfte. Da fällt die Drohung, meinen Hund abzuknallen, noch unter die charmanteren Versprechungen. Es ist schon lange nicht mehr schön, in Deutschland mit Hund zu leben. BLÖD, RTL und den Regierenden sei Dank.

Und leider ist es die traurige Wahrheit: Solange die Hundehalter sich nicht untereinander alle endlich einig werden, solange es von den Hundehaltern zugelassen wird, daß der VDH sich nur für die achso harmlosen DSH´s einsetzt, genau so lange wird es in Deutschland auf der Spirale des Hundehasses weiter aufwärts gehen. Leider.

Trotzdem natürlich ganz herzliche Grüße von mir

Der Dicke MD.

1 „Gefällt mir“

Auch wenn der Katze was passiert wäre ( ist zwar schier
unmöglich), dann wäre der Hund versichert gewesen.

Hallo Sonja,

diese Aussage macht mich doch etwas stutzig.
Du beschwerst Dich - meiner Meinung nach nicht zu unrecht - über die Reaktion des Bauern, der Deinen Hund bedroht, sagst aber lapidar der Hund sei versichert wenn die Katze getötet würde.
Wie würdest Du reagieren wenn der Bauer den Hund abknallt und die sofort als Entschädigung 500,- in die Hand drücken würde?

Max

moien!

Hihi…wenigstens die dicken halten zu uns ;o))))

Hi Sonja!

Du solltest Dich an den Gedanken gewöhnen, das Du als
Hundehalter in Deutschland im Höchstfall noch ein Mensch
dritter Klasse bist. Rechte hast Du keine Mehr. Wozu auch?
Sind doch nur Tiere.

Rechte haste schon noch, nur ists schwieriger die durchzusetzen…

Es wird immer gesagt, das darf man nicht, das auch nicht und
das erst recht nicht. Ich wundere mich nicht, das viele Hund
so austicken, wenn sie nur an der Leine sind und nicht laufen
dürfen.

Also um es mit den Worten der Deutschen Politik zu sagen: Das
liegt ausschließlich an den Tieren, das ist bei denen
genetisch bedingt. Sind eben nur Tiere. Also schließlich muß
ein Tier das abkönnen, wenn es stets und ständig eingesperrt
oder angekettet wird.

Naja, Dank solcher tollen Gesetze werden die Hunde die austicken mehr werden´…

Aber das ein Hund auf den Feldern herumläuft, oder sein
Geschäft macht, halte ich für das natürlichste.

Falsche Denke. Natürlich ist es nur, wenn Dein Hund auf
Kommando in eine Plastiktüte scheißt und sie selber zur
Biomülltonne trägt. Alles andere ist Gesetzwidrig. Verstanden?
Klingt doch eigentlich logisch, oder?

Vollkommen logisch du Verbrecher ;o))

Davon
abgesehen streuen Bauern selbst Dung auf die Felder.

Das ist ja etwas ganz anderes. Dabei handelt es sich in der
Regel ja um Q-Kacke oder sowas. Riecht zwar nicht schön, ist
aber biologisch wertvoll. Und verfeinert den Geschmack der
Kartoffeln…

Mira hat die beste acke der Welt - KLARO!!! ;o)

Auch wenn der Katze was passiert wäre ( ist zwar schier
unmöglich), dann wäre der Hund versichert gewesen.

So sehr ich Dich eigentlich verstehe, diesen Spruch finde ich
nicht so toll.

Naja…wenn man sich ärgert sagt man net immer alles so ganz korrekt …

Besser ist es doch, wenn es gar nicht erst zu
solchen Mißverständnissen kommt, oder? Was nützt die
Versicherung einer (im schlimmsten Fall) toten Katze? Nimm
Deine Hündin einfach an die Leine, wenn Du dort vorbei mußt.
Hinterher kannst Du sie ja wieder abmachen. Finde ich auch
nicht schön, ist aber sicherer. Für Hund und Katze. Und
schonender für Deine Nerven.

Ich geh weiterhin wie vorher dran vorbei - allerdings hat man es auch als Mann leichter (oder liegts an meiner Schrottflinte ;o)))

Es ist erst das erste Mal sowas gewesen und man hat vielleicht
1 Sekunde nicht aufgepasst. ( Wie gesagt, ich dachte, sie
würde auf das Feld laufen; Die Wege waren Frei, die Katze saß
in der Wiese!) Sie hab ich erst gesehen, als mein Hund in
meine Richtung lief und sofort meinen Hund gerufen, der dann
stehen blieb. Es war einfach zufall.

Sorry, aber in Deutschland darf es solche Zufälle nicht mehr
geben. Jeder dieser Zufälle hetzt die (im Großteil)
hundehassende Bevölkerung nur noch weiter auf. Wir alle als
Hundehalter haben doch schon genug Probleme in diesem Land. So
schwer es auch fällt, wir alle müssen einfach mehr aufpassen.
Damit die BLÖD und die ganzen Mediengeilen Politikaasgeier
nicht noch mehr Dreck verzapfen können. Auch wenn ich
persönlich noch lange nich erwarte, das mit der Hetzerei
Schluß ist. Wir haben nur grad mal ´ne kleine Atempause
bekommen.

Das Problem ist, daß diese Hetzerei alles noch viel Schlimmer macht, denn dadurch haben soviele - auch Hundebesitzer Angst - und die dadurch gemachten Probleme schaden nur Mensch und Tier!

Das gibt diesem Menschen nicht das Recht, mich derart zu
attakieren.

Damit hast Du zu 100% Recht. Ich würde den Kerl einfach wegen
Bedrohung anzeigen, ihm künftig aus dem Weg gehen und meinen
Hund beim Vorbeigehen an die Leine nehmen. Und ich für mich
persönlich weiß auch, was dem Kerl passieren würde, wenn er
tatsächlich versuchen würde, sich an meinem Hund zu
vergreifen.

Der wird mich schon kennenlernen! Meine Familie grefit keiner ungestraft an!

Und leider ist es die traurige Wahrheit: Solange die
Hundehalter sich nicht untereinander alle endlich einig
werden, solange es von den Hundehaltern zugelassen wird, daß
der VDH sich nur für die achso harmlosen DSH´s einsetzt, genau
so lange wird es in Deutschland auf der Spirale des
Hundehasses weiter aufwärts gehen. Leider.

VDH ist noch klar, aber wat ist DSH…meinst du damit die großen Hündchen, die bei uns in der Ecke leider wirklich allesamt nen Schaden haben???

auch Grüße vom Männe von Sonja ;o)

Bernd

moien!

Mahlzeit :smile:

Hihi…wenigstens die dicken halten zu uns ;o))))

Einer muß ja :smile:

Rechte haste schon noch, nur ists schwieriger die
durchzusetzen…

Rechte hat man noch? Ach ja, hätte ich ja fast vergessen, das Recht, Steuern für meinen Hund zu zahlen, hat man mir ja noch nicht gestrichen. Muß mit Sicherheit ein Versehentliches Vergessen gewesen sein :smile:
Aber sonst? Sonst ist ja wohl nicht mehr viel mit Rechten, oder?

Naja, Dank solcher tollen Gesetze werden die Hunde die
austicken mehr werden´…

Schön, das Du es verstanden hast :smile:
Aber ich gehe mal davon aus, das Du auch mit Politik nix zu schaffen hast. Sonst könntest Du das ja nicht verstehen. Die da oben können einfach nicht begreifen, das diese ganzen hirnrissigen Verordnungen und Gesetze das Problem nicht lösen werden. Dazu wäre Hirn nötig, und daran mangelt es bei Politikern bekanntlich :smile:

Falsche Denke. Natürlich ist es nur, wenn Dein Hund auf
Kommando in eine Plastiktüte scheißt und sie selber zur
Biomülltonne trägt. Alles andere ist Gesetzwidrig. Verstanden?
Klingt doch eigentlich logisch, oder?

Vollkommen logisch du Verbrecher ;o))

Sach ich ja :smile:
Destewegen bin ich ja auch´n Schwerstkrimineller Hundehalter.

Mira hat die beste acke der Welt - KLARO!!! ;o)

Also das bezweifle ich jetzt mal vorsichtig. Aber ich werde es definitiv auch nicht ausprobieren :smile:

Naja…wenn man sich ärgert sagt man net immer alles so ganz
korrekt …

Hab ich mir gedacht. Aber man sollte auch im Frust vorsichtig mit seiner Wortwahl sein. Sowas führt schnell zu Mißverständnissen.

Ich geh weiterhin wie vorher dran vorbei - allerdings hat man
es auch als Mann leichter (oder liegts an meiner Schrottflinte
;o)))

Am Ende warst Du gar der garstige Lümmel? Sowas,sowas… *g*
Ich würde trotzdem künftig in der Nähe bewohnter Grundstücke die Leine empfehlen. Das vermeidet viel Streß.

Das Problem ist, daß diese Hetzerei alles noch viel Schlimmer
macht, denn dadurch haben soviele - auch Hundebesitzer Angst -
und die dadurch gemachten Probleme schaden nur Mensch und
Tier!

Kurze Korrektur: Das Problem ist durch diese Hetzerei erst entstanden. Sonst hast Du Recht - Es wird nicht leichter dadurch. Und warte mal ab, wenn erst der glorreiche Feldzug gegen den Terrorismus vorbei ist und die BLÖD nix heldenhaftes über unsere Politiker zu berichten weiß. Dann steht das Hundeproblem ganz schnell wieder auf Seite 1. Wie schon gesagt, im Moment gibt´s nur ´ne Atempause.

Der wird mich schon kennenlernen! Meine Familie grefit keiner
ungestraft an!

Meine auch nicht - Ganz sicher! Der letzte, der´s probierte, kann vielleicht in einem Jahr wieder feste Nahrung zu sich nehmen :smile:)

VDH ist noch klar, aber wat ist DSH…meinst du damit die
großen Hündchen, die bei uns in der Ecke leider wirklich
allesamt nen Schaden haben???

Gut erkannt - Genau die. Und das ist wohl nicht nur bei Euch in der Ecke so. Wobei, laut einer offiziellen Urteilsbegründung heißt es ja, aufgrund der Jahrhunderte alten Erfahrung in der Domestizierung des DSH ist nicht davon auszugehen, das es mit dieser Rasse zu irgendwelchen Problemen kommen könnte. Oder so ähnlich. Wenn ich so was höre, könnte ich k…

auch Grüße vom Männe von Sonja ;o)

Ich wußte doch, daß da ´ne Verbindung war :smile:

Greetz usw.

Der Dicke MD.

PS: …ich muß weg. Muß nach Hause und mit´m Hund raus :smile:

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Hallo Sonja,

ich habe keine Ahnung was rechtliche Seite anbelangt und die Drohung mit erschießen finde ich auch zu herb.
Anderseits möchte ich von dir wissen wie du dich benehmen würdest wenn das deine Katze gewesen wäre? Ich wäre auch ausgeflippt, wenn ich das Leben meine Katze in Gefahr sehen würde.
Damit möchte ich sagen dass ihr beide im Unrecht seit, du mit Rechtefertigungen dass dein Hund der Katze nichts antun würde, woher soll der Bauer das wissen, das sah ganz anderst aus und ob sich die Katze wirklich wehren kann, ist auch fraglich…und er mit seiner Waffendrohung.
Zu besseren Verständniss: ich habe auch einen Hund, der eigentlich keinem Tier was zu leide tun würde, aber aus versehen im Jagdeifer einer Katze Genick brechen, das könnte durchaus passieren. Deswegen ist mein Hund erst dann ohne Leine, wenn wir ganz weit draußen sind, wo keine Katze anzutreffen ist.
Wenn du meinst dass die Drohung ernst ist, dann zeige ihn an, überlege dir aber auch wie das Ganze zustande kam.
Dass du versichert bist, ist schön und gut, aber welche Versicherung wird ihm seine Katze zurückgeben, hätte dein Hund die *aus versehen* getötet?

Gruß,
Maja