Anfechtung Immobilienverkauf

Gibt es eine Verjährungsfrist für den Einspruch gegen den Verkauf einer Haushälfte für den Eigentümer der anderen Haushälfte, wenn dieser vom Notar schriftlich über diesen Verkauf 2007 informiert wurde? Der Verkauf wurde 2007 vom Notar durchgeführt und die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen.

Wenn nach Mitteilung vom Notar der Einspruch in der gesetzten Frist nicht geltend gemacht wird, ist dieser normalerweise erloschen. Sicherheitshalber können Sie beim Notariat nochmals nachfragen, bei dem die Beurkundung 2007 stattgefunden hat.

MfG Roland Ritt

Hallo. Normalerweise ist ein Verkauf einer Immobilie einem Nachbarn nicht anzeigepflichtig, es sei den es ist ein Vorkaufsrecht eingetragen. Die Fristen hierfür kann allerdings nur der Notar mitteilen. A. Frank