ein autofahrer fährt mit ca 50km/h einem anderen hinterher. ca 7 m vor dem ersten wagen springt die ampel auf gelb. der vorausfahrende fährt normal weiter. der autofahrer tut dies ebenfalls, achtet aber auf die ampel.
das vorausfahrende fahrzeug fährt noch bei geld drüber. der autofahrer schaut genau auf die ampel und sieht das sie in dem moment indem er mit dem fahrzeug die ampelhöhe erreicht hat sie auf rot springt.
kurz darauf wird er von der polizei angehalten.
sie behauptet das die ampel schon länger als 1 sekunde rot war ( war sie aber definitiv nicht ) und somit hätte man eine wiedrigkeit begangen.
der autofahrer gibt nix zu und behauptet sie war gelb.
nun soll die tage ein anhörungsverfahren kommen. der fahrer möchte dagegen vorgehen ( auch mit hilfe eines anwalts ).
wie stehen die chancen ? es steht ja aussage gegen aussage.
es gab kein messgerät oder irgendwas. nur augenkontrolle der polizei die neben der ampel versteckt gestanden war
OT.
Solche Threads finde ich eigentlich ärgerlich.
Was glaubt ihr, wozu es die Gelbphase gibt? Nämlich nicht, damit man sich noch irgendwie rüberschummeln kann, sondern damit man Zeit zum Bremsen hat. Das der Threadersteller da noch durchrauschen wollte ist eine Frechheit.
Ich würde im Zweifel eher den Worten der Polizei glauben.
der hypothetische Fahrer hat aber den Wechsel Gelb/Rot gesehen. Bei einer Gelbphase von 3 sec und 50 km/h war er folglich ca 41 bis 42 m von der Ampel entfernt, als sie auf Gelb sprang.
Der Anhalteweg beträgt rund 40 m. Anhalten wäre also möglich gewesen, und dafür ist die Gelbphase eigentlich da.
Allerdings hauchdünn. Und wer hat sich nicht in so einem hypothetischen Fall in einem Sekundenbruchteil falsch für „durchfahren“ statt „anhalten“ entschieden. Ich würde auch zunächst einmal kurz in den Rückspiegel schauen, ob nicht jemand zu dicht aufgefahren ist und von meinem Bremsmanöver überrascht würde.
der hypothetische Fahrer hat aber den Wechsel Gelb/Rot
gesehen. Bei einer Gelbphase von 3 sec und 50 km/h war er
folglich ca 41 bis 42 m von der Ampel entfernt, als sie auf
Gelb sprang.
Das wäre nur dann der Fall, wenn er - so wie es die Polizisten behaupten - bei Rot über die Haltelinie gerauscht wäre, das wären dann aber nicht 41, sondern mindestens 55 Meter, wegen „erst nach 1 Sek.“. Die 55 m allerdings sprechen nicht gerade für einen Raser, denn die halten bei 50 km/h selten 25 + 14 = 39 m Abstand zum Vordermann.
Ich bin darum von den vom hypothetischen Fahrer gemachten Angaben ausgegangen, und da ergeben sich rechnerisch halt nur 37 m, und das passt (zufällig?) genau.
Das wäre nur dann der Fall, wenn er - so wie es die Polizisten
behaupten - bei Rot über die Haltelinie gerauscht wäre
Das ist er nach eigenen Angaben ja auch: Er hat den Wechsel von Gelb auf Rot gesehen und muß sich also noch vor der Ampel befunden haben. Es sei denn natürlich, die haltelinie war nach hinten versetzt.
wie aber weiter vorgehen ?
wie geht der fahrer jetzt weiter vor ? wenn der anhörungsbogen kommt. soll er dort behaupten das es gelb war ? oder gleich dem anwalt geben und ihn das machen lassen ? oder warten bis es am ende automatisch vor gericht geht und dann anwalt holen ?
wie geht der fahrer jetzt weiter vor ? wenn der anhörungsbogen
kommt. soll er dort behaupten das es gelb war ? oder gleich
dem anwalt geben und ihn das machen lassen ? oder warten bis
es am ende automatisch vor gericht geht und dann anwalt holen
?
Wenn ich der Fahrer wäre, würde ich es gleich den Anwalt machen lassen. Aber ich habe ja auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung.
das ist auch meine meinung.
zu bedenken gilt noch: ich weiß nicht wie das in deutschland geregelt ist, aber in österreich bedeutet gelb halt, d.h. auch bei gelb darf man schon nicht mehr die ampel überfahren.
mann, könnt ihr alle toll rechnen
tach
leider bringt das alles nichts!
mal anders gefragt. was wäre wenn ein autofahrer mittig der grünphase eine ampel überquert, ein polizist jedoch behauptet, dass rot gewesen ist, und es keine weiteren zeugen gibt. wem glaubt der richter?
will damit sagen, man braucht hier nicht mit rechen-künsten zu imponieren. wenn die polizisten bei dieser aussage bleiben, wirds eng, basta! so ist das leben!
Wenn ich der Fahrer wäre, würde ich es gleich den Anwalt
machen lassen. Aber ich habe ja auch eine
Verkehrsrechtschutzversicherung.
welcher anwalt schaft es denn, die zeugenaussage von 2 polizisten zu widerlegen? das solltest du mir einmal erzählen.
und das mit der rechtschutzversicherung KANN auch als schuss nach hinten losgehen.
die zahlt die prozesskosten in der REGEL nur, wenn die klage zumindest eine aussicht auf erfolg hat.
bruno
fazit: man hätte in diesem fall einfach nur die arschkarte gezogen!
will damit sagen, man braucht hier nicht mit rechen-künsten zu
imponieren.
Wenn du glaubst, das bisschen Mittelstufenphysik seien imponierende Rechenkünste, dann kann ich dir auch nicht helfen. Außerdem geht es - wie jedesmal - um eine hypothetische Betrachtung.
Wenn ich der Fahrer wäre, würde ich es gleich den Anwalt
machen lassen. Aber ich habe ja auch eine
Verkehrsrechtschutzversicherung.
welcher anwalt schaft es denn, die zeugenaussage von 2
polizisten zu widerlegen? das solltest du mir einmal erzählen.
Darum geht es weniger, sondern um Verfahrenstaktik, genauer: Um Verzögerungstaktik. Es kommt im Einzelfall sicher auch darauf an, wie wichtig es ist, den Führerschein zu behalten und/oder keine Punkte zu kassieren. (Das Bußgeld als solches ist in der Regel das kleinere Problem.)
und das mit der rechtschutzversicherung KANN auch als schuss
nach hinten losgehen.
die zahlt die prozesskosten in der REGEL nur, wenn die klage
zumindest eine aussicht auf erfolg hat.
Welche Klage eigentlich? Es geht hier um ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren - und allenfalls um eine An klage.
fazit: man hätte in diesem fall einfach nur die arschkarte
gezogen!
Fazit: Vor Einstieg in die Diskussion Grundlagen der Begrifflichkeiten aneignen!
Darum geht es weniger, sondern um Verfahrenstaktik, genauer:
Um Verzögerungstaktik. Es kommt im Einzelfall sicher auch
darauf an, wie wichtig es ist, den Führerschein zu behalten
und/oder keine Punkte zu kassieren. (Das Bußgeld als solches
ist in der Regel das kleinere Problem.)
wie könnte denn diese vefahrenstaktik aussehen, damit sie zum erfolg führt? mach uns alle doch einmal schlau.
verfahrenstaktik hin oder her. die polizisten werden mit sicherheit bei ihrer aussage bleiben, alleine schon deshalb, weil sie sich für weitere eventuell anstehende verfahren unglaubwürdig machen würden.
und deshalb ist mit sicherheit der lappen weg, selbst wenn sich die polizisten in wahrheit geirrt haben. das einzige worum es jetzt noch gehen kann, ist die weiteren kosten im rahmen zu halten. wozu dann noch unnötig einem anwalt das geld in den rachen werfen?
und das mit der rechtschutzversicherung KANN auch als schuss
nach hinten losgehen.
die zahlt die prozesskosten in der REGEL nur, wenn die klage
zumindest eine aussicht auf erfolg hat.
Welche Klage eigentlich? Es geht hier um ein
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren - und allenfalls um eine An klage.
Fazit: Vor Einstieg in die Diskussion Grundlagen der
Begrifflichkeiten aneignen!
fazit: haarspalterei hilft hier auch nicht weiter. ich habe zwar keine gesetzestexte gefressen, aber an einem gesunden menschenverstand mangelt es mir nicht!
Darum geht es weniger, sondern um Verfahrenstaktik, genauer:
Um Verzögerungstaktik.
wie könnte denn diese vefahrenstaktik aussehen, damit sie zum
erfolg führt? mach uns alle doch einmal schlau.
Uns alle? Ist das jetzt ein Majestätsplural oder meinst du ernstlich, die anderen Forumsteilnehmer hier wüssten das auch alle nicht? Im übrigen habe ich es ja bereits präzisiert: Verzögerungstaktik. Drei Monate können recht schnell um sein.
Verzögerungstaktik. Drei Monate können recht schnell um sein.
Wnn beginnen diese drei Monate denn zu laufen und wodurch wuird diese Frist ggf. gehemmt / wann beginnt sie neu?
Wobei ich mal davon ausgehe, dass Du die Verjährungsfrist meinst.
Gruß
loderunner (ianal)