Hallo ihr.
Ich bekam heute ein Schreiben meines Vermieters dass ich im Juli angeblich nur einen Teil der Miete bezahlt haben soll…
Dies fiel denen wohl erst jetzt, 6 Monate später, auf.
Muss ich das trotzdem nachzahlen oder gelten dabei auch Verjährungsfristen?
Zumal ich jetzt erstmal wieder zur Bank rennen darf und meine Kontoauszüge nachfordern darf.
Auf die Nachfrage wieso ich nicht im August oder noch im Juli informiert wurde kam nur die Aufforderung dass ich den offenen Betrag zu zahlen habe…
Meiner Frage wurde immer wieder mit neuen Ausflüchten ausgewichen und immer wieder auf die Zahlung bestanden.
Die gelten, beginnen aber erst am 1.1.2020 und enden am 31.12.2022. Bis dahin kann Dein VM die fehlende Miete bei Dir einziehen.
Richtig kleiner Scherzkeks was?
Der VM kann Dir ab Zugang der Zahlungsaufforderung sogar Verzugszinsen von derzeit ü ber 4% berechnen also zahl und freu Dich, dass er Dir bis jetzt ein zinsloses Darlehen gewährt hat. ramses90
Ist das die Schuld des Vermieters, dass du nicht die vollständige Miete bezahlt hast, oder warum regst du dich so künstlich auf? Und warum überhaupt Kontoauszüge nachfordern, die muss man sowieso regelmäßig abholen oder sie werden einem per Post nach Hause geschickt, oder entsorgst du sie sofort?
Moin, schon mal überlegt, dich zu entschuldigen, dass du deinem Vermieter da was schuldig geblieben bist für so lange Zeit?
Grüße, ynot, der für freundliche Umgangsformen ist
und bei dieser Gelegenheit vielleicht einen sog. Dauerauftrag einrichten? Das ist eine hübsche Sache - ein Dauerauftrag kann machen, dass jeden Monat am selben Tag der selbe Betrag überwiesen wird, ganz von alleine. Echt mega, sowas! Musst Du umpedink ma probiern!
Wenn der Betrag offen ist bezahle ich den… Mir geht es darum wieso die damit nach mehr als 5 Monaten kommen und nicht direkt im darauf folgenden Monat. Zumal mein toller Kundenberater im Urlaub ist und die Vertretung iwie nur an der Kohle interessiert ist.
Das würde ja auch irgendwo Arbeit erzeugen. Hat man Arbeit damit, hättest du sicher ein anderes Schreiben bekommen. Offenbar will man von dir weder Zinsen noch Mahngebühren.
Wegen paar € schlägt man eben nicht gleich Alarm, die werden sicher eine Grenze haben, ab der sie sich dann melden. Wenn diese aber nicht überschritten ist, kann man ja auch warten, ob der Mieter vielleicht nachzahlt - er könnte ja auch schlicht mal nen Engpass haben.
Das Verhalten finde ich dir gegenüber eher sehr fair. Warum du es eher gegenteilig siehst ist nur deiner offenbar nicht vorhandenen Kontoübersicht geschuldet.
Der Tonfall hat sich nur Deinem Eingangsthread angepaßt und hat Dir auch noch kostenlos einen Rat gegeben um Dich vor weiteren Forderungen Deines VM zu bewahren.
Ein Kneipengänger magst Du sein, ich bin´s und war´s noch nie und werde es auch in Zukunft nicht sein. ramses90
Ja haste oder haste nicht? Ich meine, wenn man das schon nicht mit nem Dauerauftrag macht, dann weiss man das üblicherweise noch genauer. Grad wenn man „angeblich“ nicht die volle Summe überweist - das hat man sich doch überlegt. Oder bin ich jetzt völlig weltfremd?
Du hast wenn du keinen Dauerauftrag machst einen Überweisungsbeleg, dann hebt doch den auf.Verjährungsfrist zählt erst nach frühestens einem Jahr und nicht nach einem halben. Eigentlich müsstest du es auch wissen ,dass du weniger überwiesen hast . Wenn du die Überweisung jedesmal machst siehst du das ja. Deinen Dauerauftrag kannst du ja auch so machen dass es am 6 Tag danach ist wenn du sagst 5 Tage Plus Minus. du solltest dir mal Gedanken machen wie unfair das deinem Vermieter gegenüber ist.
Es gibt doch sicher in Deinem Mietvertrag einen Zeitpunkt, zu dem die Miete überwiesen sein muss? Zu dieser Zahlung hast Du Dich im Mietvertrag verpflichtet.
Dein Gehaltsproblem hat damit nichts zu tun. Mit der „Zahlung, wenn das Gehalt da ist“ machst Du Dein Problem zum Problem Deines Vermieters.
Ob er es mag,. wenn Dein Problem auf einmal seins ist?
Okay ich habe mich vertan sorry ,aber auch wenn ich geschrieben habe nach einem Jahr was ich damit sagen wollte ist dass es auf keinen Fall nach einem halben Jahr verjährt ist