Guten Tag,
Mustermann hat zwölf Jahre gearbeitet und wurde im Zuge der Wirtschaftskrise vom Arbeitgeber im Juli 2009 gekündigt. Mustermann bewirbt sich fleißig und hat auch eine dreimonatige Weiterbildungsmaßnahme hinter sich.
Jetzt flattert Mustermann ein Stellenangebot BEI der Agentur für Arbeit ins Haus (nicht von). Das Angebot ist eindeutig als unverbindlich ausgeschrieben und es ist auch nicht die Belehrung/Antwortfragen der sonst üblichen Stellenangebote beigefügt. Mustermann stellt fest, dass das Stellenangebot nicht auf sein Profil passt und beschliesst aufgrund der genannten Unverbindlichkeit sich auf das Angebot nicht zu melden. Muss Mustermann trotzdem mit einer Kürzung des ALGI rechnen?
Im Voraus vielen Dank für eine fundierte Antwort.