Angeblich unverbindliches Stellenangebot bei ALGI

Guten Tag,

Mustermann hat zwölf Jahre gearbeitet und wurde im Zuge der Wirtschaftskrise vom Arbeitgeber im Juli 2009 gekündigt. Mustermann bewirbt sich fleißig und hat auch eine dreimonatige Weiterbildungsmaßnahme hinter sich.
Jetzt flattert Mustermann ein Stellenangebot BEI der Agentur für Arbeit ins Haus (nicht von). Das Angebot ist eindeutig als unverbindlich ausgeschrieben und es ist auch nicht die Belehrung/Antwortfragen der sonst üblichen Stellenangebote beigefügt. Mustermann stellt fest, dass das Stellenangebot nicht auf sein Profil passt und beschliesst aufgrund der genannten Unverbindlichkeit sich auf das Angebot nicht zu melden. Muss Mustermann trotzdem mit einer Kürzung des ALGI rechnen?

Im Voraus vielen Dank für eine fundierte Antwort.

Guten Tag,

Mustermann hat zwölf Jahre gearbeitet und wurde im Zuge der
Wirtschaftskrise vom Arbeitgeber im Juli 2009 gekündigt.
Mustermann bewirbt sich fleißig und hat auch eine dreimonatige
Weiterbildungsmaßnahme hinter sich.
Jetzt flattert Mustermann ein Stellenangebot BEI der Agentur
für Arbeit ins Haus (nicht von).Das Angebot ist eindeutig als
unverbindlich ausgeschrieben und es ist auch nicht die
Belehrung/Antwortfragen der sonst üblichen Stellenangebote
beigefügt.

Komisch, wenn kein Antwortbogen dabei lag. Auch kein Termin, bis wann das „unverbindliche“ Angebot gilt? Es kann sein, dass Mustermann sich vom Arbeitsvermittler für die öffentliche Stellenbörse hat freischalten lassen und ein Arbeitgeber auf ihn bzw. sein Lebenslauf aufmerksam geworden ist.

Mustermann stellt fest, dass das Stellenangebot

nicht auf sein Profil passt und beschliesst aufgrund der
genannten Unverbindlichkeit sich auf das Angebot nicht zu
melden. Muss Mustermann trotzdem mit einer Kürzung des ALGI
rechnen?

Das ist eben die Frage: Arbeitsvermittler kontaktieren, um Sperrzeiten/Sanktionen zu vermeiden, ggfs. auch den Arbeitgeber, was Sache ist.

Im Voraus vielen Dank für eine fundierte Antwort.

Nochmal: Es handelt sich um eine Stelle BEI der Agentur für Arbeit nicht um ein Stellenangebot VON/ÜBER die Agentur für Arbeit.

Aufpassen

Mustermann hat zwölf Jahre gearbeitet und wurde im Zuge der
Wirtschaftskrise vom Arbeitgeber im Juli 2009 gekündigt.

Schon o.k. Es kann heute jeden treffen. Auch der, der arbeitswillig ist, nicht trinkt, nicht erst Mittag aufsteht und dann noch mehr trinkt.

Mustermann bewirbt sich fleißig und hat auch eine dreimonatige
Weiterbildungsmaßnahme hinter sich.

Glückwunsch.

Jetzt flattert Mustermann ein Stellenangebot BEI der Agentur
für Arbeit ins Haus (nicht von). Das Angebot ist eindeutig als
unverbindlich ausgeschrieben und es ist auch nicht die
Belehrung/Antwortfragen der sonst üblichen Stellenangebote
beigefügt. Mustermann stellt fest, dass das Stellenangebot
nicht auf sein Profil passt und beschliesst aufgrund der
genannten Unverbindlichkeit sich auf das Angebot nicht zu
melden.

Mustermann sagt es richtig, es ist eine Stelleninformation und kein Vermittlungsvorschlag.

Muss Mustermann trotzdem mit einer Kürzung des ALGI rechnen?

Liegt keine Rechtsfolgenbelehrung bei, nein!
Und darüber hinaus, sowieso nein, wenn sich Mustermann einfach bewirbt. Es sei denn, dass ganze ist ein Test des vermittlers, weil der eine vollständige Bewerbung des Mustermann sehen will. Aufpassen!

Wie Autor Schritt2 schon richtig sagte: Wenn unverbindlich und kein Antwortbogen dem Angebot beilag, ist doch alles in Butter. Sanktionen setzen eine Belehrung über mögliche Rechtsfolgen voraus. Und die sind zweifelsohne nicht bekanntgegeben worden.

Hi!

Muss Mustermann trotzdem mit einer Kürzung des ALG I rechnen?

Liegt keine Rechtsfolgenbelehrung bei, nein!

Völlig korrekt. Das sind diese offiziellen Hinweise, die in dem (beiliegenden) Schreiben von der AA(!) stehen und über mögliche Sanktionen bei Nichtbewerbung informieren.

Es sei denn, dass ganze ist ein Test des Vermittlers, weil der eine vollständige Bewerbung des Mustermann sehen will. Aufpassen!

Nein! Entgegen der Gerüchte ist dies keine Praxis unserer Vermittler! Dazu würden die Arbeitslosen ganz normal eingeladen und gebeten, zum Termin ihr Bewerbungsunterlagen mitzubringen.

LG
Jadzia

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