Hallo zusammen,
Firma ging es in den Monaten 02-06/2009 auftragsmäßig nicht sehr gut. Ab Juli wurde Kurzarbeit angemeldet. Kurz danach kam die Auftragsschwemme, Kurzarbeit wird aber aufrecht erhalten. Fest angestellte Mitarbeiter werden in Kurzarbeit geschickt und Aushilfen eingesetzt. Es werden auch die Wochenendschichten mit Aushilfen überbrückt. Die fest angestellten Mitarbeiter müssen trotz Kurzarbeit Überstunden leisten, die separathandschriftlich festgehalten werden. Die Stempeluhren wurden seit der Kurzarbeitsphase auf Eis gelegt. Jeder Mitarbeiter hat 1 Formular mit den tatssächlich geleisteten Stunden auszufüllen und 1 Formular mit den Kurzarbeitszeiten. Wer sich
sträubt - fliegt ! Was kann man tun, ohne seinen Job zu verlieren.
Anzeige bei der zuständigen AA!
Hi!
Was kann man tun, ohne seinen Job zu verlieren?
Unbedingt den AG bei der für die Bewilligung und Auszahlung des Kug zuständigen AA bzw. der dort zuständigen Abteilung (Kug hat – i. d. R. zusammen mit Insolvenzgeld u. Ä. – meist ein/e eigene/s Abteilung/Team) melden! Meines Wissens ist das auch anonym möglich. (Zuständig für Kug ist die AA, in deren Bezirk der Hauptsitz des AG liegt.)
Da sich solche Fälle häufen, werden die höchstwahrscheinlich ein sehr offenes Ohr dafür haben und (sofern man den Fall glaubwürdig und detailliert rüberbringen kann, was hier durchaus der Fall zu sein scheint) eine Überprüfung des Betriebs veranlassen.
Aber selbst, wenn die Meldung nicht anonym möglich ist, ist die AA aus Datenschutzgründen erstmal nicht berechtigt (und hat auch erstmal gar kein Interesse oder einen Anlass dafür) die Identität des Anzeigers an den AG weiterzugeben.
LG
Jadzia
Ich danke Dir schon mal vielmals, daß Du Dir die Mühe gemacht hast mir zu helfen, werde gleich Montag mit meinen Kollegen darüber sprechen