Angeklagte schweigt: verdächtig?

Hallo Experten,
wenn ein Angeklagter sich weigert, bis auf seine Personalien irgend ein Sterbenswörtchen zu sagen, zu den erhobenen Vorwürfen keine Stellung nimmt, sondern alles nur schweigend verfolgt … macht er sich da nicht sehr verdächtig?
Ich weiß, dass ein Angeklagter schweigen darf, wenn er Lust dazu hat, und dieses Schweigen darf ihm vom Gericht nicht negativ angerechnet werden.
Ich weiß aber auch, dass eine Strategie von Verteidigern ist, einen Freispruch wegen Beweismangel zu erreichen.
Wenn nun der Angeklagte aber mit den ganzen Vorwürfen tatsächlich nichts zu tun hätte, würde er nicht darauf brennen, zu sagen, wo er zur Tatzeit tatsächlich war und was er dort gemacht hat?
Ich weiß, dies ist eher eine psychologische Frage, aber Jura hat glaube ich, immer viel mit Psychologie zu tun.
Gruß!
Christian

Hallo Christian!

Wenn nun der Angeklagte aber :mit den ganzen Vorwürfen
tatsächlich nichts zu tun :hätte, würde er nicht darauf
brennen, zu sagen, wo er zur :Tatzeit tatsächlich war und :was er dort gemacht hat?

Vielleicht war er aber nur ein bißchen am Rande beteiligt oder mit einer ganz anderen, nicht astreinen Sache beschäftigt. Oder er pflegte Kontakte, die er nicht offenlegen möchte oder er möchte andere Personen schützen oder tausend andere Gründe, den Schnabel zu halten.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

wenn ein Angeklagter sich weigert, bis auf seine Personalien
irgend ein Sterbenswörtchen zu sagen, zu den erhobenen
Vorwürfen keine Stellung nimmt, sondern alles nur schweigend
verfolgt … macht er sich da nicht sehr verdächtig?

ganz sicherlich nicht. Über die Gründe für sein Schweigen hat kein Prozeßbeteiligter zu spekulieren und der Umstand darf auch nicht in die Urteilsfindung einfließen.

Anekdote dazu: Im Jahre 1965 tauchte bei einem Mordprozeß in Hamburg, in dem sich die Angeklagte in jeder Hinsicht ausschwieg - also auch auf das Leugnen der Tat verzichtete -, überraschend der in dem Verfahren eigentlich unbeteiligte Hamburger Generalstaatsanwalt Buchholz auf und unterbrach den Staatanwalt bei seinem Plädocer, in dem dieser erklärte, daß die Angeklagte durch ihr Schweigen wohl die Tat indirekt einräumte.

Buchholz erklärte den Geschworenen (die gabs damals in Deutschland noch), daß aus dem Schweigen nichts geschlossen werden dürfe. Im weiteren Verlauf des Prozesses erfolgte dann der Freispruch. Erst 1974 stellte der BGH klar, daß aus dem Schweigen des Angeklagten keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen.

Gruß,
Christian

Zweifel?
Hallo Christian,

Deine Antwort war sehr qualifiziert und richtig, aber ich frage mich auch wie der ursprüngliche Poster: Ein Richter ist auch nur ein Mensch, er weiss um die Gesetzeslage, aber was geht in seinem Kopf vor. Kann es nicht sein, daß der Richter für sich selbst - trotz besseren Wissens - von einem Schweigen des Angeklagten eine negative Meinung bildet, die in das Urteil einfliessen könnte. Ich würde das nicht ausschliessen, wäre aber froh, wenn Du mich da eines besseren belehrst :smile: Ich möchte ja gern an Gerechtigkeit und unsere „gute“ Justiz glauben…
Gruß elmore, der glaubt, daß im Vergleich mit anderen Ländern unser Rechstsystem eigentlich sehr gut funktioniert

Hallo,

Deine Antwort war sehr qualifiziert und richtig, aber ich
frage mich auch wie der ursprüngliche Poster: Ein Richter ist
auch nur ein Mensch, er weiss um die Gesetzeslage, aber was
geht in seinem Kopf vor. Kann es nicht sein, daß der Richter
für sich selbst - trotz besseren Wissens - von einem Schweigen
des Angeklagten eine negative Meinung bildet, die in das
Urteil einfliessen könnte.

natürlich kann das sein. Ebenso kann der aus- oder runtergefallene Frühstückskaffee, die allgemeine Lage der Nation, die anstehende Ehescheidung, die Geburt des ersten Kindes oder das fiese Wetter eine Rolle spielen. Das läßt sich sicherlich nicht ausschließen.

Die von mir genannten Punkte fließen allerdings unbewußt ein, während dem Richter klar sein muß, der er die Aussageverweigerung nicht berücksichtigen darf. Daß das möglicherweise trotzdem eine Rolle spielt, läßt sich natürlich - wie gesagt - nicht ausschließen. Allerdings machte ich mir vor Gericht eher Sorgen über die von mir genannten Punkte :wink:

Gruß,
Christian

Hallo Wolfgang!
Deine Erklärungen zeigen mir, dass man - z. B. als Schöffe - sehr vorsichtig sein muss mit seinen Überlegungen. Dennoch denke ich stirnrunzelnd:

Vielleicht war er aber nur ein bißchen am Rande beteiligt

Dann hat er also das Gesetz übertreten!

oder er war mit einer ganz anderen, nicht astreinen Sache beschäftigt.

Wiederum: Unser Angeklagte ist kriminell!

Oder er pflegte Kontakte, die er nicht offenlegen möchte

Warum nicht? Auf jeden Fall behindert er damit die Aufklärung!

er möchte andere Personen schützen

Der Angeklagte als Held! Kommt im Fernsehen ja öfter mal vor…Sollte er dagegen von anderer Seite unter Druck gesetzt worden sein, ja das ist natürlich eine heikle Sache!

oder tausend andere Gründe,

Ich bleibe dabei: Wenn der Angeklagte vollkommen schweigt, dann ist irgend etwas faul an der Sache! Wer nichts zu verbergen hat, kann zur Aufklärung beitragen und die vielen Rechtsmittel ausschöpfen, die das deutsche Gericht ihm bietet!
Gruß!
Christian

Hallo Christian!

Wiederum: Unser Angeklagte ist kriminell!
Auf jeden Fall behindert er damit die Aufklärung!
Der Angeklagte als Held!

Laß Dir Deine Aussagen auf der Zunge zergehen. Danach muß der Angeklagte kriminell sein, obwohl die Schuld nicht bewiesen, vielleicht gar nicht beweisbar ist und die entlastende Möglichkeit wird ins Lächerliche gezogen. Woher soll wohl das Vertrauen in die Urteilsfähigkeit in dieser Weise denkender Menschen kommen? Warum soll man Menschen vertrauen, die mutmaßen, es sei etwas faul, nur weil ihre Arbeit nicht so mühelos wie gewünscht verläuft?

Und dann dies:

Ich bleibe dabei: Wenn der :Angeklagte vollkommen :schweigt, dann ist irgend :etwas faul an der Sache!

Mag sein. Vielleicht auch nicht. Aber weise es nach!

Wer nichts zu verbergen hat…

Genau so pflegen die abstrusesten Ansinnen zu beginnen. Jeder Mensch hat etwas zu verbergen, hat Gedanken, eine Privat- und Intimsphäre, die nur er selbst kennt. Du mußt schon jedem Menschen zubilligen, selbst zu entscheiden, wie weit er andere Menschen an sich heran läßt.

…kann zur Aufklärung beitragen…

Warum soll ein Mensch den Leuten behilflich sein, die ihm Geld oder Freiheit nehmen wollen?

…und die vielen Rechtsmittel ausschöpfen…

Du bist gerade dabei, ein legales Mittel in Frage zu stellen oder in unzulässiger Weise zu interpretieren.

Gruß
Wolfgang

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Hallo!

Ich bleibe dabei: Wenn der Angeklagte vollkommen schweigt,
dann ist irgend etwas faul an der Sache! Wer nichts zu
verbergen hat, kann zur Aufklärung beitragen und die vielen
Rechtsmittel ausschöpfen, die das deutsche Gericht ihm bietet!

Ob da was faul ist oder nicht ist doch vollkommen egal. Wenn mir die Rechtsordnung bestimmte Rechte zusichert, dann mache ich davon Gebrauch, wenn ich denke, dass mir das gelegen kommt. Ob ich nun etwas zu verbergen habe oder nicht. Überhaupt wird mir bei diesem „Wer nichts zu verbergen hat, der soll doch mithelfen“ - Argument langsam schlecht. Man hört das ja auch immer wieder gern im Zusammenhang mit Massengentests zur Ermittlung von Tätern. Ich persönlich würde den Teufel tun mich so einem Test freiwillig zu unterziehen. Wenn der Staat Menschen bestrafen möchte, dann soll er Beweise ranbringen und diese Menschen überführen. Wenn ihm das ohne eine Aussage des Angeklagten nicht gelingt, dann ist der eben freizusprechen.

Frank

Hallo Christian!
Mich irritiert, dass du als Grundschullehrer derartige Rechtsansichten vertrittst. Wenn sich in deiner Klasse etwas ereignet, betrachtest du dann alle (schweigenden) Schüler solange als Übeltäter, bis sie dir das Gegenteil bewiesen haben?
Zur Sache: eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften ist der „nemo tenetur-Grundsatz“: niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen. Die Beweislast im Strafprozess trägt ganz allein das Gericht. Das hat das Schweigen des Angeklagten als Schweigen zu würdigen und sonst als gar nichts. Alles andere wäre ein Vorurteil.
Grüße, Peter

Hi Christian,

Ich bleibe dabei: Wenn der Angeklagte vollkommen schweigt,
dann ist irgend etwas faul an der Sache! Wer nichts zu
verbergen hat, kann zur Aufklärung beitragen und die vielen
Rechtsmittel ausschöpfen, die das deutsche Gericht ihm bietet!

dann hast Du weder die Menschenrechte noch die Grundzüge unseres Rechtswesens verstanden. Der Staat ist für den Bürger da, nicht umgekehrt. Der Bürger ist vor den Übergriffen des Staates zu schützen, nicht umgekehrt. Der Ankläger hat die Schuld eines Beklagten zu beweisen, nicht der Beklagte seine Unschuld. In Gemeinschaftskunde gepennt?

Gruß Ralf

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Antwort
Hallo Peter!

Wenn sich in deiner Klasse etwas ereignet, betrachtest du dann alle
(schweigenden) Schüler solange als Übeltäter, bis sie dir das
Gegenteil bewiesen haben?

In unserer Klasse sind wir eine Gemeinschaft, die sich gegensätzlich hilft und stützt. Wenn Schüler A Schüler B grundlos in den Bauch boxt und Schüler C das gesehen hat, dann finde ich es unmöglich, wenn Schüler C nicht zur Aufklärung des Falles beiträgt sondern bei sich denkt: Als potentiell Verdächtigter halte ich mich mal schön raus! Ist ja auch viel bequemer so! Lass mal den Lehrer sich abstrampeln!
Nein, ich fordere von meinen Schülern, dass sie sich für eine friedliche und faire Gemeinschaft einsetzen, natürlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten als kleine Kinder (ein Lehrer hat da natürlich andere und erweiterte Pflichten.)
So wie dieser Schüler C kommen mir eure Antworten auch vor: Lass den Staat sich mal abstrampeln! Hab ich ja nix mit zu tun!
Woraus besteht denn der Staat? Aus dir und mir! Und unser Verhalten - nichts anderes - führt dazu, dass man in Deutschland einigermaßen in Frieden leben kann oder sich wie im wilden Westen fühlt!
Alles wie in der Grundschule!
Gruß!
Christian

Zur Sache: eine der wichtigsten rechtsstaatlichen
Errungenschaften ist der „nemo tenetur-Grundsatz“: niemand ist
verpflichtet sich selbst anzuklagen. Die Beweislast im
Strafprozess trägt ganz allein das Gericht. Das hat das
Schweigen des Angeklagten als Schweigen zu würdigen und sonst
als gar nichts. Alles andere wäre ein Vorurteil.
Grüße, Peter

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Was ist der Staat?
Hi Ralf,

Der Staat ist für den Bürger
da, nicht umgekehrt. Der Bürger ist vor den Übergriffen des
Staates zu schützen, nicht umgekehrt.

Wenn ein Drogendealer Jugendlichen hilft, sich ihr Leben zu zerstören und Gewalt zu vermehren, und wenn dieser Drogendealer dann mangels Beweise freigesprochen wird, weil er einen geschickten Anwalt hat und er seine „Freunde“ jede Aussage verweigert haben, dann hat nicht der böse Staat verloren, sondern die Gesellschaft konnte vor einem Unruhestifter nicht geschützt werden. Denk mal drüber nach, was dein „Staat“ ist!

In Gemeinschaftskunde gepennt?

Im Gemeinschaftsunterricht habe ich gelernt, auch in anregenden Diskussionen sachlich zu bleiben. Du auch?
Gruß!
Christian

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Hallo Christian!

In unserer Klasse sind wir eine Gemeinschaft, die sich
gegensätzlich hilft und stützt. Wenn Schüler A Schüler B
grundlos in den Bauch boxt und Schüler C das gesehen hat, dann
finde ich es unmöglich, wenn Schüler C nicht zur Aufklärung
des Falles beiträgt sondern bei sich denkt: Als potentiell
Verdächtigter halte ich mich mal schön raus! Ist ja auch viel
bequemer so! Lass mal den Lehrer sich abstrampeln!

Naja, das ist nunmal der Job des Lehrers. Abgesehen davon wäre C ein Zeuge. Die Frage, die sich aus diesem Thread ergibt, ist vielmehr: wie hat deiner Ansicht nach der „Täter“ A zu verhalten?

Nein, ich fordere von meinen Schülern, dass sie sich für eine
friedliche und faire Gemeinschaft einsetzen, natürlich im
Rahmen ihrer Möglichkeiten als kleine Kinder (ein Lehrer hat
da natürlich andere und erweiterte Pflichten.)
So wie dieser Schüler C kommen mir eure Antworten auch vor:
Lass den Staat sich mal abstrampeln! Hab ich ja nix mit zu
tun!
Woraus besteht denn der Staat? Aus dir und mir! Und unser
Verhalten - nichts anderes - führt dazu, dass man in
Deutschland einigermaßen in Frieden leben kann oder sich wie
im wilden Westen fühlt!

Du musst aber doch berücksichtigen, dass diese Antworten die geltende Rechtslage wiedergeben. Die Frage war, ob ein Angeklagter in der Sache selbst aussagen muss. Du bejahst das, das Gesetz sagt ganz eindeutig: nein. Wenn der Staat seinen Strafanspruch verwirklichen will, muss er in einem rechtsstaatlichen Verfahren die dazu notwendigen Feststellungen treffen. Der Angeklagte ist nicht verpflichtet und darf nicht gegen seinen Willen dazu verhalten werden, den Staat bei der (gegen ihn selbst gerichteten) Verwirklichung des Strafanspruches zu unterstützen. Das ist kein „hab nix zu tun damit“, sondern der Ausfluss von in allen Rechtsstaaten geltenden Grundsätzen des Strafprozessrechts.
Grüße, Peter

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Hallo Christian!

Wer nichts zu verbergen hat, :kann zur Aufklärung beitragen

Gefährlich naive Saubermann-Mentalität! Die Leute, die behaupten und beschuldigen, müssen einen Sachverhalt beweisen. Wir schaffen uns die Hölle auf Erden, wenn wir jedem, der nicht seine Unschuld beweist oder zu einem Vorwurf nichts sagt, Schuld unterstellen.

Wo warst Du am 23. September 1999 um 19 Uhr? Und am 2. Februar 2003 gegen 17.45 Uhr? Was? Das weißt Du etwa nicht!? Das ist aber gaaanz dumm für Dich gelaufen. Oder Du erinnerst Dich doch noch genau, weil Du in dem Moment gerade Deine Frau mit der Frau Deines Chefs betrogen hattest und deshalb den Mund hältst. Schließlich willst Du ja nicht Ehe und Job los sein, nur weil irgendein durchgeknallter Typ krudes Zeug behauptet. Dummerweise gibts einen Zeugen, der Dich nicht ganz sicher, aber mit einiger Wahrscheinlichkeit erkannt haben will. Zusammen mit Deinem Schweigen (hast wohl was zu verbergen, gelle?) ist damit erwiesen, daß Du der gesuchte Serienvergewaltiger bist. So ungefähr?

Vermutlich bist Du noch nie ins Visier der Justiz gekommen. Dabei sind die Fälle und Vorwürfe nicht immer so simpel und auch ganz und gar nicht zur Stimmungsmache geeignet, wie Du es mit dem Drogendealer darzustellen beliebst.

Gruß
Wolfgang

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oder er war mit einer ganz anderen, nicht astreinen Sache beschäftigt.

Wiederum: Unser Angeklagte ist kriminell!

Wieso? Wenn er bei ner Freundin war, was keiner wissen soll??? Was ist daran kriminell?

Oder er pflegte Kontakte, die er nicht offenlegen möchte

Warum nicht? Auf jeden Fall behindert er damit die Aufklärung!

Ist doch seine Sache, ob er sagen will, ich war mit ner guten Bekannten ein Eis essen… Ist das kriminell? Nur weil er das nicht zugeben will oder sich nicht äußern will???

er möchte andere Personen schützen

Der Angeklagte als Held! Kommt im Fernsehen ja öfter mal
vor…Sollte er dagegen von anderer Seite unter Druck gesetzt
worden sein, ja das ist natürlich eine heikle Sache!

oder tausend andere Gründe,

Ich bleibe dabei: Wenn der Angeklagte vollkommen schweigt,
dann ist irgend etwas faul an der Sache!

Zieh nicht so frühzeitig Schlüsse über etwas, wovon du keine Ahnung hast, was dahinter steckt… Du bist voll Vorurteil, merkst du das?

Nachdenkliche Grüße, duplosche

Nichts verstanden
Hallo,
hier stimme ich mit Peter grundsätzlich überein.
Deine Meinung deckt sich aber mit der neuzeitlichen Rechtsauffassung,
z.B. Schily und insbesondere die der Amerikaner und Engländer.
Leider führt das bei weiterem Nachdenken zu Ergebnissen wie - was, er
sagt nichts? Dreh den Regler noch mal 50V höher!
Oder - nimm eine kleinere Kiste!
Falls du wirklich diese Meinung weiter vertrittst, sollte man dich von
unseren Kindern fernhalten.

Gruss
T-Bird

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Hi Ralf,

Der Staat ist für den Bürger
da, nicht umgekehrt. Der Bürger ist vor den Übergriffen des
Staates zu schützen, nicht umgekehrt.

Wenn ein Drogendealer Jugendlichen hilft, sich ihr Leben zu
zerstören und Gewalt zu vermehren, und wenn dieser
Drogendealer dann mangels Beweise freigesprochen wird, weil er
einen geschickten Anwalt hat und er seine „Freunde“ jede
Aussage verweigert haben, dann hat nicht der böse Staat
verloren, sondern die Gesellschaft konnte vor einem
Unruhestifter nicht geschützt werden. Denk mal drüber nach,
was dein „Staat“ ist!

Da hast du zwar Recht. Allerdings ist der Umkehrschluss dann das, was
wir vor 60 Jahren schon einmal hatten und was uns die Amerikaner
heute vormachen.

In Gemeinschaftskunde gepennt?

Im Gemeinschaftsunterricht habe ich gelernt, auch in
anregenden Diskussionen sachlich zu bleiben. Du auch?

Klar, hier wird keiner verprügelt o.ä. Ich sehe in den Argumenten
meiner Mitposter exakt sachliche Argumente. Vielleicht denkst du erst
einmal in aller Ruhe darüber nach, ob eine Gesellschaft besser einen
zu früh rausgekommenen Dealer oder vorsorglich weggesperrte,
vermutliche Täter verkraftet.
Hat da nicht jemand in deiner Klasse einen Schüler angemacht?
Was, du sagst nichts? Also schuldig und sofort suspendieren!

Ebenfalls Gruß!
T-Bird

Moin, Christian,

Denk mal drüber nach, was dein „Staat“ ist!

ich wünsche Dir nicht, jemals als unschuldig Verdächtigter in Deine Hände zu fallen.

Im Gemeinschaftsunterricht habe ich gelernt, auch in anregenden Diskussionen sachlich zu bleiben.

Das zähle ich immoment zu den Sekundärtugenden. Wer seine Vorstellungen von Recht und Ordnung über die Grundrechte stellt, der kann von mir aus so sachlich sein, wie er will, das ändert nichts an der gefährlichen Einstellung. Dann könnten wir uns ja gleich auf eine Stufe mit den Betreibern von Abu Ghreib und Guantanamo stellen.

Gruß Ralf

Hallo Christian!

…und wenn dieser
Drogendealer dann mangels :Beweise freigesprochen wird…

Möchtest Du verurteilt und eingebuchtet werden, weil Dich jemand beschuldigt, aber Beweise gibts nicht?

…weil er einen geschickten :Anwalt hat…

Möchtest Du, wenn es um Deine Freiheit geht, von einer unfähigen Schlaftablette verteidigt werden?

und er seine „Freunde“ jede
Aussage verweigert haben

Wenn Du vor Gericht stündest und jemand verlangt von Dir, Du mögest Dich bitte um Kopf und Kragen reden und an der eigenen Verurteilung mitwirken, würdest Du das natürlich tun? Ein Beschuldigter kann sich aussuchen, ob er zur Sache aussagt oder ob er gar nichts sagt. Er darf sogar lügen, daß sich die Balken biegen.
Anders sieht es mit Zeugen aus. Sofern sie mit dem Beschuldigten nicht verwandt/verlobt/verheiratet sind, müssen sie wahrheitsgemäß aussagen. Letztlich kann man aber selektive Wahrnehmungen und Gedächtnislücken nicht verhindern. Damit muß man sich in gleicher Weise abfinden wie mit böswilligen Zeugenaussagen.

…dann hat nicht der böse :Staat verloren, sondern die :Gesellschaft konnte vor einem
Unruhestifter nicht geschützt :werden.

Das kann im Einzelfall tatsächlich passieren. Wobei Unruhestifter zu sein, nicht kriminell ist und sogar sehr löblich sein kann. Aber nehmen wir an, ein Straftäter konnte nicht verurteilt werden. Mit diesem Risiko muß ein rechtsstaatliches System leben. Oder bist Du so scharf darauf, ohne handfeste Beweise rein vorsichtshalber und nach Gefühl verurteilt zu werden?

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Erklärung kommt daily in der TV-Werbung :wink:
„DU bist Deutschland!“ :wink: