Angelegte MietKaution - Zinsen und Steuer

Hallo zusammen!

Nehmen wir an, dass ein Vermieter „V“ die Kaution seiner Mieter „M“ zinsgünstig anlegt.
Wer zahlt die Steuer für die Zinsen?
Eigentlich bekommt ja M das Geld am Schluss der Mietzeit mit Zinsen.

Muss V die Zinsen in seiner Anlage KAP angeben?
Was ist, wenn er den abgezogenen Zinsabschlag zurückbekommt - Muss er den an M weitergeben?

Was ist, wenn V den Zinsabschlag nicht zurückbekommt - Kann V dann die Zinsen abzüglich Abschlag an V zurückgeben?

Gruß JoKu

Hallo,

steuerpflichtig ist der Kontoinhaber, also in diesem Fall der Vermieter. Er kassiert die Zinsen, zahlt ggf. den Abschlag bzw. versteuert nach seinem persönlichen Steuersatz.

Eine andere Sache ist, dass er dem Mieter für die Kaution eine angemessene Verzinsung zahlen muss. Ich würde es für unproblematisch halten, wenn der Vermieter das Guthaben auf dem Sparbuch incl. Zinsen (nach abgezogener Abgeltungssteuer) dem Mieter nach Beendigung des Vertrages zurückgibt.

Da das kompliziert und nicht ganz stressfrei ist, empfehle ich in solchen Fällen eine Anlage des Kontos auf den Namen des Mieters (der dann die Zinsen kassiert und versteuern muss). Zur Sicherheit des Vermieters wird das Sparbuch an ihn verpfändet und übergeben. Die Banken haben dafür Vordrucke.

Gruss Hans-Jürgen
***

Da das kompliziert und nicht ganz stressfrei ist, empfehle ich
in solchen Fällen eine Anlage des Kontos auf den Namen des
Mieters (der dann die Zinsen kassiert und versteuern muss).
Zur Sicherheit des Vermieters wird das Sparbuch an ihn
verpfändet und übergeben. Die Banken haben dafür Vordrucke.

Halte ich auch für gut, aber bei DiBa und ähnlichen geht diese Lösung nicht.
Sie wollen wenig Arbeit mit Konten und bieten diese Art Service nicht.

Gruß JoKu

Hallo,

steuerpflichtig ist der Kontoinhaber, also in diesem Fall der
Vermieter. Er kassiert die Zinsen, zahlt ggf. den Abschlag
bzw. versteuert nach seinem persönlichen Steuersatz.

Nein, die Mietkaution gehört zivilrechtlich weiterhin dem Mieter, der Vermieter muss diese getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen, die Zinsen daraus muss der Mieter in seiner Steuererklärung angeben (sofern über Freibetrag) und evtl. abgezogene Zinsabschlagsteuer kann der Mieter auf seine Einkommensteuer anrechnen.

Der Vermieter muss dem Mieter die Beträge mitteilen.

Eine andere Sache ist, dass er dem Mieter für die Kaution eine
angemessene Verzinsung zahlen muss. Ich würde es für
unproblematisch halten, wenn der Vermieter das Guthaben auf
dem Sparbuch incl. Zinsen (nach abgezogener Abgeltungssteuer)
dem Mieter nach Beendigung des Vertrages zurückgibt.

Natürlich bekommt der Mieter die gesamte Summe inklusive Zinsen zurück, das Geld gehört ja weiterhin ihm und nicht dem Vermieter.

Da das kompliziert und nicht ganz stressfrei ist, empfehle ich
in solchen Fällen eine Anlage des Kontos auf den Namen des
Mieters (der dann die Zinsen kassiert und versteuern muss).
Zur Sicherheit des Vermieters wird das Sparbuch an ihn
verpfändet und übergeben. Die Banken haben dafür Vordrucke.

Gruss Hans-Jürgen
***

Kann man natürlich auch machen.

Hallo,

steuerpflichtig ist der Kontoinhaber, also in diesem Fall der
Vermieter. Er kassiert die Zinsen, zahlt ggf. den Abschlag
bzw. versteuert nach seinem persönlichen Steuersatz.

Nein, die Mietkaution gehört zivilrechtlich weiterhin dem
Mieter, der Vermieter muss diese getrennt von seinem übrigen
Vermögen anlegen, die Zinsen daraus muss der Mieter in seiner
Steuererklärung angeben (sofern über Freibetrag) und evtl.
abgezogene Zinsabschlagsteuer kann der Mieter auf seine
Einkommensteuer anrechnen.

Der Vermieter muss dem Mieter die Beträge mitteilen.

Zivilrechtlich ist eine Sache, aber wie ist es aus Sicht der Einkommensteuer??
Was stimmt denn nun?

Gruß JoKu

Nein, die Mietkaution gehört zivilrechtlich weiterhin dem
Mieter, der Vermieter muss diese getrennt von seinem übrigen
Vermögen anlegen, die Zinsen daraus muss der Mieter in seiner
Steuererklärung angeben (sofern über Freibetrag) und evtl.
abgezogene Zinsabschlagsteuer kann der Mieter auf seine
Einkommensteuer anrechnen.

Der Vermieter muss dem Mieter die Beträge mitteilen.

Zivilrechtlich ist eine Sache, aber wie ist es aus Sicht der
Einkommensteuer??
Was stimmt denn nun?

Gruß JoKu

Ich habe geschrieben zivilrechtlich gehört die Kaution weiterhin dem Mieter, dann habe ich erläutert was in der Steuererklärung des Mieters passiert und damit eben auch in der Einkommensteuer.

Meiner Meinung nach durchaus verständlich.

Und wenn der Vermieter die Zinsen in seiner Steuererklärung angibt, dann ist er halt selber schuld. Es soll ja Masochisten geben :wink: .

Und wenn Du Zweifel an meinen Erklärungen hast, dann musst Du halt selber eine Methode finden die Dir zusagt.

Gruß

Stefan

Hallo,

um es einmal grundsätzlich zu klären…

Leider lässt sich das BMF Schreiben vom 9.5.1994 IV B 4 - S 2252 - 276/94 nicht im Internet auftreiben. Das besagt folgendes:

Werden die Mietkautionen mehrerer Mieter auf denselben Konto angelegt, ist der Vermieter als Vermögensverwalter im Sinne des § 34 AO verpflichtet, gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen der Mieter § 180 AO) abzugeben. Sieht das Finanzamt nach § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO von einer einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte ab, kann es dies gegenüber dem Vermieter durch negativen Feststellungsbescheid feststellen. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter eine Ablichtung des Bescheids und der Steuerbescheinigung des Kreditinstituts zur Verfügung zu stellen sowie den anteiligen Kapitalertrag und den anteiligen Zinsabschlag mitzuteilen. Diese Unterlagen hat der Mieter seiner Einkommensteuererklärung beizufügen.

Diese Regelung tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 26. Oktober 1992 (BStBl I S. 693) zu Tz. 6 Nr. 3.

Ende Zitat
Dieses BMF Schreiben gilt wohl noch, da darauf in einem Schreiben der OFD Münster vom 5.6.2000 Bezug gnommen wird.

Bei einem Mieter gehe ich also davon aus, dass der Vermieter die Bescheinigung über die gezahlte Steuer an seinen Mieter weiterreichen kann.

Und mein Haus- und Grundbesitzerverein macht Werbung für die Hausbank München, die kostenfrei die Verwaltung von Mietkautionskonten anbieten soll. Hab ich nie ausprobiert, aber eventuell ist das für dich interessant.

Schöne Grüße
C.

Danke für Eure ausführlichen Informationen!

Gruß JoKu