Angemessen auf pöbelei reagieren

Unterscheidung Freund oder Fremder
Hi,

Ich unterscheide zwischen Fremden und Freunden, die angepöbelt werden.
Wenn Du Fremden hilfst, hast du zwei Probleme:

  1. Du wirst möglicherweise in einen Streit hineingezogen, den du nicht verstehst, in dem sich plötzlich der Angepöbelte gegen Dich wendet.
  2. Die Grenzen von Notwehr sind in D so eng gezogen, dass Du im Prinzip immer auch juristischen Ärger in Kauf nehmen musst, wenn Du „hilfst“.

Bei Freunden helfe ich grundsätzlich immer, weil ich das von denen oft auch so erfahren habe. Ob verbal oder mehr spielt bei der Entscheidung keine Rolle, so lange es eine Reaktion und keine Aktion ist.

Gruss, Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn Du Fremden hilfst, hast du zwei Probleme:

  1. Du wirst möglicherweise in einen Streit hineingezogen, den du nicht verstehst, in dem sich plötzlich der Angepöbelte gegen Dich wendet.

Das am meisten benutzte Argument um wegzuschauen.

  1. Die Grenzen von Notwehr sind in D so eng gezogen, dass Du im Prinzip immer auch juristischen Ärger in Kauf nehmen musst, wenn Du „hilfst“.

Auch hier das gerne benutzte Argument der Wegschauer. Warum das „hilfst“ in Anführungszeichen?
Nein, die Grenzen sind sogar sehr weit gezogen. Allerdings unterliegen die meisten der Fehleinschätzung, dass Notwehr verhältnismäßig sein muss.
Eine juristische Prüfung der Notwehr ist meines Erachtens nach ok.

Gruss

Iru

Notwehr? Vergiss es.

Wenn Du Fremden hilfst, hast du zwei Probleme:

  1. Du wirst möglicherweise in einen Streit hineingezogen, den du nicht verstehst, in dem sich plötzlich der Angepöbelte gegen Dich wendet.

Das am meisten benutzte Argument um wegzuschauen.

Kann man aber immer wieder auch von sogenannten Experten hören.

  1. Die Grenzen von Notwehr sind in D so eng gezogen, dass Du im Prinzip immer auch juristischen Ärger in Kauf nehmen musst, wenn Du „hilfst“.

Auch hier das gerne benutzte Argument der Wegschauer. Warum
das „hilfst“ in Anführungszeichen?
Nein, die Grenzen sind sogar sehr weit gezogen. Allerdings
unterliegen die meisten der Fehleinschätzung, dass Notwehr
verhältnismäßig sein muss.
Eine juristische Prüfung der Notwehr ist meines Erachtens nach
ok.

Entschuldige, aber das ist doch sehr weit davon entfernt der Realität zu entsprechen. Wenn Du in irgendeiner Art und Weise tätlich wirst, hast Du *sofort* eine Anzeige wegen Körperverletzung oder ähnliches. Erst im Gerichtssaal wird dann entschieden, ob Du nach Notwehr gehandelt hast, oder nicht. In der Zwischenzeit hast Du ein schwebendes Verfahren.

Versuch mal mit einem schwebenden Verfahren *irgendwas* zu machen. Bewerben? Vergiss es. Größere Geschäfte abwickeln? Beruflich Karriere machen?.. Du Bist in jedem Fall erst mal der Angeklagte, obwohl Du glaubst, der Helfer zu sein. Bei der Überlastung unserer Gerichte dauerts ewig, bis Du dran kommst, und dann hast Du möglicherweise einen Richter, der einen schlechten Tag hatte.

Gewalttaten sind vor dem Gesetz ganz böse böse böse, ganz egal, ob aus guter ober böser Absicht :frowning:((

Nick

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Hallo,

Wenn Du in irgendeiner Art und Weise

tätlich wirst, hast Du *sofort* eine Anzeige wegen
Körperverletzung oder ähnliches.

Das ist richtig.

Erst im Gerichtssaal wird

dann entschieden, ob Du nach Notwehr gehandelt hast, oder
nicht.

Das ist falsch. Bereits der Staatsanwalt prüft, ob ein dringender Tatverdacht überhaupt vorliegt.

In der Zwischenzeit hast Du ein schwebendes Verfahren.

Das kann sein.

Versuch mal mit einem schwebenden Verfahren *irgendwas* zu
machen. Bewerben? Vergiss es. Größere Geschäfte abwickeln?
Beruflich Karriere machen?..

Seit wann trägt man denn ein schwebendes Verfahren wie ein Banner vor sich her?

Dachsgruß

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Entschuldige, aber das ist doch sehr weit davon entfernt der Realität zu entsprechen. Wenn Du in irgendeiner Art und Weise tätlich wirst, hast Du *sofort* eine Anzeige wegen Körperverletzung oder ähnliches. Erst im Gerichtssaal wird dann entschieden, ob Du nach Notwehr gehandelt hast, oder nicht. In der Zwischenzeit hast Du ein schwebendes Verfahren.

Zwischen Tat und Gerichtsverhandlung ist immer noch ein Staatsanwalt, der prüft, ob es sich bei der Tat um eine Notwehrhandlung oder eine tatsächliche Straftat handelt. Kommt er zu dem Schluss, dass die Notwehrhandlung gerechtfertigt war, dann stellt er es mit Sicherheit nach § 170 II StPO ein. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es dann mangels Anklage erst garnicht.

Dennoch… selbst auf das Risiko hin, selbst zum Gegenstand eines Strafverfahrens zu werden (was in der Regel ziemlich unwahrscheinlich ist) sollte man in einer Notlage eingreifen und Hilfe leisten und sich nicht hinter irgendwelchen Paragraphen und Befürchtungen verstecken. Nur durch solche Haltung ist es möglich, dass Frauen auf offener Straße vergewaltigt oder alte Leute/Behinderte in der Straßenbahn verprügelt wurden - und alle wegsahen, weil „es geht mich ja nichts an“.

Iru

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hi

… ich finde „ey Mann“ zwar auch nicht „gut erzogen“ aber „ups“?
Hallo? In welchem Jahrhundert leben wir?
Warum muss ich als Frau die Schuld auf mich nehmen (ups, tut mir leid das ich hier stehe *lächel* wäre toll wenn du das nächste Mal nicht in mich reinläufst, ich dummerchen) wenn mich ein Kerl anrempelt?

lg
Kate

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Hi,

Warum muss ich als Frau die Schuld auf mich nehmen wenn
mich ein Kerl anrempelt?

Es wurde ja noch nicht einmal im Anfangsposting gesagt, ob das Anrempeln absichtlich geschehen ist.

Gruß,

Anja
die immer versucht, nicht gleich den „worst case“ anzunehmen.

Hallo!

Seit wann trägt man denn ein schwebendes Verfahren wie ein
Banner vor sich her?

Nun, bei Verfahren, die nicht so in die Öffentlichkeit kommen, ist das vielleicht nicht der Fall.

Sonst ist doch mediale Vorverurteilung mit allgemeiner Empörung allgegenwärtig, radikalere Kreise und Medien entwickeln dann sogar ein „gesundes Volksempfinden“ - die Verletzung durch der Unschuldsvermutung durch Medien und die Öffentlichkeit ist meines Erachtens eines der größten Probleme, das in diesem Zusammenhang existiert! Ach ja, von Reinhard Mey gibts ein Lied darüber, das passt recht gut.

Gruß
Tom