Angemessen auf pöbelei reagieren

Also ich tippe auf Jiu Jitsu. :wink:

Wobei ich grundsätzlich davon ausgehe, dass auch Kampfsportarten eine Frage der individuellen Stärken und Schwächen sind. Ich würde z.B. nicht jedem Krav Maga empfehlen.

Gruß Andreas

Ich wollte nur mitteilen, dass man sich nicht wegen ein paar dahergelaufenen Deppen aufregen muss und direkt sich direkt prügeln soll.

Bei Straftaten und vor allem im Rahmen der Notwehr / Nothilfe ist das gerechtfertigt. Wenn man sich einem ausgebildeten Kämpfer gegenüber steht wird der trotzdem der Kampfwut von mehreren Angreifern nicht gewachsen sein.

Natürlich kann man sich bei einer solchen aktion auch eine blutige Nase holen. Nur wäre hier, im gegensatz zu der harmlosen Rempelei auf der straße, Gegenwehr schon angebracht.

Gruß
Kuddenberg

War nur ein Beispiel
Hallo!

…um die moralische Seite noch einmal zu beleuchten. Und um genau das zu zeigen: Jede Situation für sich muss einzeln betrachtet werden. Was bei der einen falsch ist, kann bei einer anderen genau das richtige sein. Aber für Kinder versucht man natürlich zu vereinfachen, einfache Handlungsanweisungen zu geben. An dieser Stelle ist das eben nicht möglich.

Kampfsport, nunja, mich persönlich erinnert das ein wenig an „Aufrüstung“. Der Gegner kann das ja vielleicht auch, da nehme ich lieber ein Messer mit. Der Angreifer dann eben auch usw. usw.

Aber an der Sache mit dem Selbstbewusstsein ist sicher viel dran. Daran fehlt es in meinem Beispiel (meinem Sohn) eher nicht.

Schöne Grüße
kernig

Also ich tippe auf Jiu Jitsu. :wink:

sagen wir mal Ju-Jutsu (die moderne Variante)und viele Jahre als Ausbilder für Sicherungs- und Vollzugtechniken bei der Polizei.
WT käme nicht in Frage, da es m.E. in erste Linie auf Kommerz aufgebaut und als Notwehrmittel eher untauglich ist.
Jedenfalls hättest du die Wette gewonnen. :smile:

Gruss

Iru

Kampfsport, nunja, mich persönlich erinnert das ein wenig an
„Aufrüstung“. Der Gegner kann das ja vielleicht auch, da nehme
ich lieber ein Messer mit. Der Angreifer dann eben auch usw.
usw.

Wenn man das so sieht wäre das eine sehr einseitige Betrachtung. Entsprechend vernünftige Kampfsportausbildung ermöglicht es einem Situationen und eigene Grenzen (praktisch, wie moralisch) viel besser einschätzen zu können und zudem sind es eben die gut ausgebildeten Kampfsportler die stets Gewaltanwendung vermeiden, denn mit der physischen Ausbildung findet auch immer eine psychische und das Vermitteln von Fairness und Werten und Normen statt.
Auch für Kleinkinder kann hier ein entsprechendes Training bereits sehr sinnvoll sein. Was ich z.B. absolut spitze finde sind Programme, wie z.B. Kinder Kung-Fu, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen und wirklich sinnvoll sind. Dabei lernen Kinder eben nicht nur ihren Körper besser kennen, sondern auch ganz praktische Dinge, wie z.B. Verhalten, wenn ein „Onkel mit Bonbons“ einen mitnehmen will.

Aber an der Sache mit dem Selbstbewusstsein ist sicher viel
dran. Daran fehlt es in meinem Beispiel (meinem Sohn) eher
nicht.

Selbstbewusstsein kann aber auch ein sehr zweischneidiges Schwert sein, wenn man nicht weiß wo die eigenen Grenzen sind.

Gruß Andreas

Hallo Jochen,

was erwartest Du? Dass Du kostenlose Türsteher von der Polizei gestellt bekommst?

Grüße
Jürgen

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Und bitte… auch wenn betrunkene Schlaeger auf euch zurennen und euer Kumpel schon blutend am Boden liegt: Nehmt euch die Zeit ueber die Verhaeltnismaessigkeit der Mittel nachzudenken. Vielleicht koennte ein „Moment, ich mir erst im Klaren sein wie ich euren Angriff verhaeltnismaessig abwehre“ die Angreifer dazu bringe fuer 2 Minuten innezuhalten.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/

Hallo

wenn ich mir die ständige Rechtsprechnung des BGH in ähnlich gelagerten Fällen ansehe, dann hat der Verurteilte gute Chancen in der nächst höheren Instanz.
Mich wundert, dass der Richter das Wort „Verhältnismäßigkeit“ in sein Urteil einflocht, das Gesetz verlangt diese eindeutig nicht, es wird ganz klar auf die Erforderlichkeit abgestellt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Stich bei einer körperlich unterlegenen Person als nicht erforderlich angesehen wurde, man hätte den Angriff als körperlich Überlegener durchaus mit einfacher körperlicher Gewalt abwehren können.
Gucke mal meinen Beitrag, den ich weiter unten geschrieben habe, der geht in etwa auf einen wie von dir angeführten Fall ein.

Vielleicht koennte ein „Moment, ich mir erst im Klaren sein wie ich euren Angriff verhaeltnismaessig abwehre“ die Angreifer dazu bringe fuer 2 Minuten innezuhalten.

Ich halte es für ziemlich blauäugig, zu glauben, dass ich einen zum Angriff entschlossenen Schläger mit dem Wörtchen „Moment“ hinhalten kann. Dann könnte ich auch versuchen, damit eine durchgehende Rinderherde anzuhalten (wobei ich der Rinderherde eine größere Intelligenz zurechne als einem besoffenen Schläger).

Gruss

Iru

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zudem
sind es eben die gut ausgebildeten Kampfsportler die stets
Gewaltanwendung vermeiden, denn mit der physischen Ausbildung
findet auch immer eine psychische und das Vermitteln von
Fairness und Werten und Normen statt.

So sollte es sein.

Gruß,
RV

Beleidigung und körperliche Integrität stehen quasi zur
Disposition. Auch wenn der Einsatz eines Messers die einzig
zur Verfügung stehende Möglichkeit wäre, den Angriff auf die
Ehre abzuwehren, so besteht doch ein krasses Missverhältnis
zwischen beiden. Meines Erachtens nach wäre damit die Notwehr
nicht gerechtfertigt (wobei ich zugeben will, dass ich in
diesem speziellen Fall vielleicht doch falsch liegen könnte;
ich muss mal Juris befragen, was der dazu sagt).

Das würde mich auch sehr interessieren. Die Verhältnismäßigkeit muß sich doch auch an den jeweiligen Möglichkeiten des Verteidigers orientieren. Wenn nicht, läuft es auf das Recht des Stärkeren hinaus und hat in einem Rechtsstaat nichts verloren.

Gruß,
RV

Hallo Roman,

das Thema Notwehr wurde vor einigen Wochen bereits im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ behandelt. Ich denke, dass dir die Lektüre desselben deine Frage beantworten würde.

Hier ist der Link dazu:
/t/wie-weit-geht-selbstverteidigung/4966484

Gruss

Iru

Moin,

Ein Beispiel aus meiner Region:

In einem öffentlichen gut belegten Bus wird ein im Rollstuhl sitzender 16- jähriger Autist nach Beschimpfungen von einem Rüpel blutig geschlagen.

Was tun die mitreisenden erwachsenen Männer oder die kräftigen Jugendlichen?
NICHTS!

Die Eltern erstatten Anzeige.
Das Busunternehmen verweigert die Herausgabe der Aufnahmen der bordeigenen Kamera zu Identifizierungszwecken des Schlägers.
Begründung: Seine Persönlichkeitsrechte müssen geschützt werden.

Was tut der Staatsanwalt?
Er lehnt ein Ermittlungsverfahren ab, da kein öffentliches Interesse vorliegen soll.

Das ist das Ergebnis der feigen Verhaltensweisen, die solche Schläger das nächst mal eher ermuntern.

Das Empfehlungen des vornehmen „Ignorierens“ sind letztlich kontraproduktiv, IMHO eine Schande und Ausdruck des Umsichgreifens der Wegsehenmentalität und der Feigheit.

Nun werden sich die „Gutmenschen“ sicher ereifern. Sei’s drum.

Gruß.

roysy

Hallo, roysy,

Ein Beispiel aus meiner Region:

Dir ist aber schon bewusst, dass im Ursprungs-Posting von einer Reaktion auf verbale Provokation die Rede war (nicht auf das Anrempeln, von dem wir gar nicht wissen, ob es versehentlich oder absichtlich geschah)?

Dass jede Art von Übergriffen, auch körperliche Attacken, ignoriert werden sollte, hat - sofern ich nichts überlesen habe - in diesem Thread niemand vorgeschlagen oder gutgeheißen.

Welche Reaktion fändest Du denn in der von raketenbasis beschriebenen Situation angemessen?

Gruß
Kreszenz

2 Like

Dir ist aber schon bewusst, dass im Ursprungs-Posting von
einer Reaktion auf verbale Provokation die
Rede war

Das ändert so gesehen nichts. Wenn der 16jährige Rollstuhlfahrer, oder ein Taubstummer oder ein geistig Behinderter, der sich nicht einmal mit Worten einigermaßen wehren kann, verbal angegriffen wird, so kann das auch einen Angriff darstellen, den der Unbeteiligte nicht zulassen sollte.

Gruß,
RV

nicht zulassen
sollte.

Ja.
Was aber ist eine angemessene Reaktion?

Gruß
Elke

Dir ist aber schon bewusst, dass im Ursprungs-Posting von
einer Reaktion auf verbale Provokation die
Rede war

Das ändert so gesehen nichts.

Wie gesehen?

Wenn der 16jährige
Rollstuhlfahrer, oder ein Taubstummer oder ein geistig
Behinderter, der sich nicht einmal mit Worten einigermaßen
wehren kann, verbal angegriffen wird, so kann das auch einen
Angriff darstellen, den der Unbeteiligte nicht zulassen
sollte.

Ja, natürlich, aber was hat das mit der vom Thread-Eröffner beschriebenen Pöbel-Situation zu tun? Er hatte nach möglichen Reaktionen auf das Anpöbeln einer Frau gefragt. Nichts lässt darauf schließen, dass die Frau behindert war und nicht in der Lage, sich „mit Worten einigermaßen zu wehren“ (wobei in diesem Fall die Ansichten darüber auseinander gehen, ob man sich – als „Angepöbelter“ – die Mühe überhaupt machen sollte).

Der Zusammenhang mit Wegsehen in Situationen, in denen jemand ernsthaft bedroht oder gar angegriffen wird, erschließt sich mir nicht.

Dass jemand, der nicht auf eine gegen ihn selbst gerichtete Provokation reagiert, sich auch in Situationen wie dem Rollstuhlfahrer-Beispiel ignorant verhalten würde, wird ja hoffentlich keiner unterstellen wollen …

Gruß
Kreszenz

…in etwa „Ey mann, kannst du nicht aufpassen ?“
was halt eine guterzogene selbstbewusste frau in so einer
situation sagt.

Also ich bin ganz gut erzogen und zu meiner Sprache gehört ein „ey Mann“ nicht … Man/frau könnte ja auch einfach sage: „ups“ - und lächeln.

Gruß,

Anja

Ja, natürlich, aber was hat das mit der vom Thread-Eröffner
beschriebenen Pöbel-Situation zu tun? Er hatte nach möglichen
Reaktionen auf das Anpöbeln einer Frau gefragt. Nichts lässt
darauf schließen, dass die Frau behindert war und nicht in der
Lage, sich „mit Worten einigermaßen zu wehren“

Du hast nicht auf den Beitrag des Fragestellrs, sondern auf den von roysy geantwortt und hierbei den Unterschied eines Tätlichen von einem verbalen Angriff betont.

Gruß,
RV

Hallo,

ich glaube, dass es nur ein kleiner Schritt von einem verbalen zu einem tätlichen Angriff ist. Daher sollte man die Thematik nicht streng unterscheiden und sich nur auf die verbalen Attacken beschränken. Wer andere ungestraft beleidigt (damit meine ich nicht nur eine kurze ehrabschneidende Bemerkung sondern aggressive andauernde Beledigung)wird früher oder später tätlich.
Gerade diese „Standartsituation“ in der ein Gruppe Personen (meist jüngeren Alters) zunächst beleidigt und dann tätlich wird, gehören heutzutage zum Alltag in vielen Bereichen.
Es sollte dann sofort die Polizei gerufen werden. Aber auch ein bisschen Zivilcourage der Zuschauer täte not (wer aber darauf hofft, hofft meist vergebens). Im Notfall sollte man dann auch eher „Feuer“ statt „Hilfe“ zu rufen.

Gruss

Iru

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Moin,

Dir ist aber schon bewusst, dass im Ursprungs-Posting von
einer Reaktion auf verbale Provokation die
Rede war (nicht auf das Anrempeln,

Dir ist aber schon bewußt, daß in meinem P. auch von einer den Schlägen vorausgegangenen Beschimpfung die Rede war?

Welche Reaktion fändest Du denn in der von
raketenbasis beschriebenen Situation angemessen?

Das ist in jedem Fall situationsabhängig und im Nachhinein nur aufgrund einer Schilderung müßig zu beantworten.

Grüße.

roysy

1 Like