Hallo!
Wir hatten eine lustige Diskussion in dessen Verlauf wir uns fragten, was man wohl alles im Rahmen der Selbstverteidigung tun dürfte. Folgenden konstruierten Fall wollten wir der wissenden Leserschaft hier zur Diskussion stellen:
Einer Frau wird die Handtasche von der Schulter gerissen, der Dieb versucht damit wegzulaufen.
a) Die Frau hält den Riemen noch fest, der Dieb stürzt und verletzt sich. Bekommt sie Ärger wegen Körperverletzung?
b) Die Frau rennt hinterher, holt den Dieb ein und entreisst ihm die Tasche wieder. Wiederum verletzt sich der Dieb dabei. Wie schaut es dabei aus?
c) Sie rennt wiederum hinterher und sie schubst ihn von hinten, damit er hinfällt.
d) Die Frau bückt sich und wirft dem davon rennenden Dieb gezielt einen Stein hinterher, der ihn am Kopf trifft. Der Dieb stürzt und die Frau kann die Handtasche wieder an sich nehmen und die Polizei rufen.
Wir waren der Ansicht, dass in Deutschland im Fall a) und b) die Frau keine Probleme bekommt. Sind uns aber nicht sicher, ob es sich bei c) und d) auch noch um Selbstverteidigung handelt oder ob sie eine Anzeige wegen Körperverletzung dafür bekommt. Und - darüber möchte ich jetzt aber hier keine Diskussion starten - wir waren uns selbst bei der persönlichen moralischen Bewertung nicht einig.
Was meint Ihr zur rechtlichen Seite dazu?
Viele Grüße,
Swantje