Hallo!
So darf auf verschiedene Arten begründen, warum man gerade ein
Messer mitführt (Apfelschälen), aber die Begründung
„Selbstvertidigung“ ist wohl ausdrücklich nicht erlaubt.
Das ist jetzt wohl eher ziemlicher Schmafu oder? Abgesehen davon, dass das Recht auf Selbstverteidigung (Notwehr) mit dem Recht eine Waffe zu führen überhaupt nichts zu tun hat.
Fragen:
- Warum darf man ganz offensichtlich als Waffen einsetzbare
oder sogar als Waffen konstruierte Geräte gerade *nicht* mit
der Begründung diese als Waffe einsetzen zu wollen, führen?
- Ist es wirklich so viel wichtiger einen Apfel zu schälen,
als sich gegen Wen-oder-was-auch-immer zu verteidigen, dass
das Waffengesetz eine Ausnahme wegen Apfelschälen macht, aber
nicht wegen Selbstverteidigung?
Nun, das ist eigentlich keine Rechtsfrage, sondern Rechtspolitik und schnell beantwortet:
…weil sich der Laie gegen einen Profi sowieso nicht realistisch wehren kann
…weil die Statistik aus Ländern mit liberalem Waffenrecht zeigt, dass es viele zusätzliche Straftaten gibt, die daraus entstehen, dass Waffen legal besessen werden können, siehe Schweiz (da brauchen wir gar nicht nach Amerika zu schauen). Da knallt dann schon mal der Ehemann im Streit mit seiner Gattin diese nieder, weil zufällig im Schlafzimmer die völlig legale Waffe ist.
…weil es absolut keine Notwendigkeit dafür gibt
…weil wir nicht wollen, dass minderwertigkeitskomplexbehaftete Reserverambocowboys bewaffnet durch die Straße rennen und die öffentliche Sicherheit gefährden, weil sie sich krankhaft einbilden von irgendwem bedroht zu werden. Letzere sind nämlich die ersten, die sich dann bewaffnen.
Gruß
Tom