Angemessener Grundstückspreis?

Hallo!

Unsere Nachbarn (direkt angrenzend) würden uns gerne ein Stück von unserem Grundstück abkaufen. Wir sind diesem Geschäft nicht abgeneigt.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie man einen „angemessenen“ Preis (pro m²) ermitteln kann.

Der m² Baulaund liegt bei uns im Ort aktuell so bei ca. 80€/m².
Unser Grundstück ist mit einem Wert von 35€/m² angegeben.

Natürlich sind wir in dieser Situation sozusagen „Monopolist“, aber man möchte ja erstens, dass das Geschäft zustande kommt und zweitens, dass es für alle Beteiligten ein fairer Deal wird.

Wie verhält es sich mit den anfallenden Kosten (Vermessung, Notar, Steuern, Grundbucheinträge, etc.)? Mit welchen Kosten kann man da rechnen bzw. wer sollte diese Tragen (Käufer/Verkäufer)?

Vielen Dank für eure Ratschläge!

Sehr geehrte Familie…
Alle Anfallende Kosten wie Vermessung Notar ect. trägt der Kaufer.
Diese Kosten wird der Kaufer natürlich bei der Preisgestaltung berücksichtigen.
Die Wertermittlung des zu Verkaufenden Grundstück wird durch mehrere Faktoren beeinflußt-Vergleichs Verkaufe-Gemeine oder Stadt Spiegel und den Idiellen Wert für den Kaufer-
Da liegt es an ihrem verhandlungsgeschick-
Viel Glück. MfG Dr. Hans-Peter Weiss

Hallo Haugroen,

alle Kosten aus dem Grundstücksverkauf sind in der Regel vom Käufer zu tragen. Das BGB sagt hierbei:

§ 436 BGB Öffentliche Lasten von Grundstücken
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge für die Maßnahmen zu tragen, die bis zum Tage des Vertragsschlusses bautechnisch begonnen sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.
(2) Der Verkäufer eines Grundstücks haftet nicht für die Freiheit des Grundstücks von anderen öffentlichen Abgaben und von anderen öffentlichen Lasten, die zur Eintragung in das Grundbuch nicht geeignet sind.

§ 442 BGB Kenntnis des Käufers
(2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.

§ 448 BGB Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten
(2) Der Käufer eines Grundstücks trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen.

Wenn die angegebenen Werte gem. den Wertermitttlungsrichtlinien ermittelt wurden, so stellen diese Werte faire Zahlen für Verkäufer und Käufer dar. In der Regel entstehen diese Zahlen als statistisches Mittel durch Angebot und Nachfrage. Sie sind jedoch in der Kaufpreisforderung frei.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht selbst baurechtliche Nachteile mit dem Verkauf zufügen. Dies wäre z.B. der Fall wenn der Bebauungsplan eine offene Bauweise vorschreibt (d.h. 3 m Abstand zur Grenze) und Sie 1 m verkaufen würden. Damit kann zwar ihr bestehendes Haus nicht abgerissen werden, aber bei einem Neubau dürften Sie dann die Überraschung erleben, dass Sie dann keine Baugenehmigung mehr erhalten. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten (Notar + gegebenenfalls Architekt oder Bauamt)!

Ingenieurbüro L.O.P.
Worms

Man hat nichts zu verschenken und Du kannst durchaus den ortsüblichen Grundstückspreis verlangen. Baulandpreis ist auch nicht gleich Grundstückspreis. Denn es gibt erschlossenes und nicht erschlossenes Bauland. Dein Grundstück ist aber sicher schon erschlossen und auch kultiviert.
Dann solltest Du in Erwägung ziehen, wann der sehr niedrige Preis für Dein Grundstück festgelegt wurde. Denn in den letzten Jahren haben diese Preise sehr stark angezogen.

Zu den anfallenden Kosten: wie Vermessung,
Notar, Steuern, Grundbucheinträge trägt der Käufer.
Für die Vermessung ist ein staatlich bestellter Vermesser zu beauftragen. Diese haben einen festgesetzten Tarif, die Notarkosten sind ca. 10 % des Verkaufspreises, die Grunderwerbssteuer wurde im letzten Jahr verändert und müsste nach Bundesland ermittelt werden. Sie liegt zwischen 3 und 5 Prozent vom Verkaufspreis.

Hallo !
Die anfallenden Kosten trägt i.d.R. der Käufer.
D.h., Sie interessiert nur der m²-Preis.
Gruß
hokl

Hallo,

zunächst zu den Kosten.

Üblicherweise trägt der Käufer alle anfallenden Kosten. Eventuelle Grundbuchbelastungen (Grundschuld, Wohnrechte usw.) die gelöscht werden müssen, zahlt im Regelfall der Verkäufer.
Natürlich sind eigene Absprachen dazu möglich.

Der Wert des Grundstückes (je m²) ist nur schwer zu ermitteln. Aktuelle Baulandpreise können ein Anzeichen sein. Der Bodenrichtwert ebenfalls. Wahrscheinlich kann aber nur der Nachbar das Grundstück kaufen, dann ist der aktuelle Baulandpreis möglicherweise zu hoch.
Der ausgewiesene Bodenrichtwert sollte es aber schon sein, damit sich keiner ungerecht behandelt fühlt.

Verhandelbar ist auch ein deutlich höherer Kaufpreis, falls der Nachbar kaufen „muss“. Das könnte aber das Verhältnis zum Nachbarn belasten.

MfG
Rainer

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die wertvollen Tipps!

Besten Gruß
haugroen

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die wertvollen Tipps!

Besten Gruß
haugroen.

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die wertvollen Tipps!

Besten Gruß
haugroen…

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die wertvollen Tipps!

Besten Gruß
haugroen…

Hallo haugroen!

Leider kann ich bei dieser Thematik nun gar nicht mitreden. Ich würde mich auf’s Bauchgefühl, durch die Gespräche mit den Käufern, verlassen und mich von diesem leiten lassen. Für alle anderen Aspekte der Preisermittlung müsste ich mich auch erkundigen.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Hallo Haugroen,
Hier gibt es viele Fragen, die den angemessenen Kaufpreis beeinflussen. Die Differenz der genannten Baulandpreise ist doch sehr erheblich. Die Frage stellt sich doch, wie groß das zu verkaufende Grundstück ist und für welche Zwecke es genutzt werden soll. Wird es ein bebaubares Grundstück oder ist es nur ein Grundstücksstreifen. Von der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit ist auf jeden Fall der Kaufpreis abhängig. Entsteht durch den Zukauf ein neues Baugrundstück, muss der Preis selbstvertständlich höher liegen, als wenn es sich um reines Gartenland handelt. Weiterhin geht es hier im Nachbarschaftsverhältnis auch um eine einvernehmliche Einigung. Der Nachbar wird, ebenso wie Du, die Preise kennen. Bei den anfallenden Kosten verhält es sich in der Regel so, dass diese vom Käufer getragen werden. Bei der Vermessung sowie den Notarkosten kann man als Verkäufer Kompromisse/Beteiligung beschließen. Aber hier stellt sich immer die Frage, wer das größte Interesse an dem Kauf/Verkauf hat. Dieser wird auch den überwiegenden Teil der Kosten übernehmen.
Die Höhe der festen Kosten (Notar, Grunderwerbsteuer,Grundbuch) richten sich nach dem Kaufpreis, die Kosten der Vermessung nach der Grundstücksgröße. Diese Kosten können beim Notar/Vermessungsbüro erfragt werden. Es handelt sich hier um feste Beträge gem. Gebührenordnung.
Ich hoffe, mit diesen Ausführungen ein wenig geholfen zu haben.
Gruß Günni27

Guten Tag,

das hat nun aber wirklich nichts mit Baurecht zu tun.
Wer bestellt = kauft, bezahlt. Und winzig kleine Flächen wird man eher überbewerten als grosse, wieviel solls den sein?
Und Bauland erstreckt sich bei grossen Grundstücken i.d.R. nur auf den bebaubaren Teil.
Bitte jemanden anderes fragen.

Eckart Schwengberg

Hallo haugroen
Ich gehe davon aus, dass das in Frage kommende Grundstück kein Bauland ist. In diesem Fall wäre der aktuelle Verkehrswert Eurer Region ein fairer Preis. Alle anfallenden Kosten hätte der Käufer zu tragen.
mfg
Eberhard Noller

Sorry, aber hier bin ich nicht der Richtige um eine fundierte Antwort zu geben.

leider keine ahnung

Hallo,
hier geht es wohl nicht so sehr um einen angemessenen Preis, sondern um den „aktuellen ortsüblichen Preis“. Preise sind ja nichts statisches, sondern sie ändern sich ständig mit der Marktlage, dem Angeboten und der Nachfrage. Besonders Preise von Baugrundstücke unterliegen deshalb einer ständigen Veränderung. Entscheidend für die Preisbildung ist natürlich auch das Nutzungsziel bzw. die Bebaubarkeit des Grundstückes. Wenn das zu erwerbende Grundstück selbständig erschlossen ist, hat es wohl einen ganz anderen Wert, als Garten oder Ackerland.
Den ortsüblichen Bodenpreis kann man beim zuständigen Katasteramt erfragen und dan m. E. als Verhandlungsgrundlage verwenden.
Angemessen ist dann immer der Preis, der im gegenseitigen Einvernehmen erzielt wird, ggf. kann man auch noch einen Makler als Vermittler einschalten, wenn man selbst nicht genügend Verhandlungserfahrungen hat oder auf Grund einer guten nachbarschaftlichen Beziehung voreingenommen ist.

mfg db

Hallole,

den Preis könnt ihr individuell verhandeln, im Kaufvertrag würde ich dann vereinbaren, dass dem Verkäufer keinerlei Kosten entstehen und ggf. diese auch benennen (s. unten) um Missverständnisse auszuschliessen. Zur Höhe möglicher Kosten kann ich leider nichts sagen.

Schöne Grüsse
Christian Storch

Die Kosten der Gebühren lassen sich vertraglich festlegen. In der Regel übernimmt das der Käufer. Machen Sie aber vorher mit dem Vermesser einen Preis aus. Die haben da eine komische Gebührenortnung und das kann je nach Grundstücksgrößen verdammt teuer werden.

Gruß
Andreas

hallo leider kann ich dir hiezu keine anwort geben

lg wirora