Hallo,
Ob es
rechtlich durchführbar oder nicht durchführbar ist, stand
NICHT zur Debatte.
Das ist zwar richtig, nur nützt dir der Wille wenig, wenn dir die Handlungsfreiheit fehlt. Insofern hielt ich es für wichtig, dies anzumerken.
Ich kann mir denken (weiß ich aber nicht), daß es durchaus
Ländern auf diese Welt gibt, die medizinisch mindestens
genauso gut versorgt sind wie wir hier in Deutschland und das
Gesetz nichts dagegen einzuwenden hat.
Und das glaube ich kaum. Das würde zum einen dem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit widersprechen. Dies ist festgehalten in Artikel 3 der UN-Menschenrechtscharta und in nationalen Verfassungen wie in Artikel 2 unseres Grundgesetzes:
http://www.g26.ch/uno_ja_04.html
http://dejure.org/gesetze/GG/2.html
Zum anderen widerspricht dies vielen internationalen Vereinbarungen zum Schutze von Kindern und zur Bekämpfung des Organhandels, so z.B. der UN Kinderrechtskonvention, die fordert, dass der Wille des Kindes in allen das Kind betreffenden Dingen berücksichtigt werden muss. Diese Konvention wurde von allen Staaten - mit Ausnahme von Somalia und den USA - ratifiziert. In ersterem Land gibt es keine vernünftige medizinische Infrastruktur und in letzterem Land gibt es zwar keine spezielle Regelung der Lebendspende, sondern nur eine der Post-Mortem-Spende. Jedoch ist diese bereits so rigide, dass es kaum wahrscheinlich ist, dass eine Lebendspende von einem nicht entscheidungsfähigen Menschen (=Kind) möglich ist. Außerdem ist die Unversehrtheit der Person auch in der amerikanischen Verfassung verankert.
Und genau dasselbe Bild zeichnet der „Zwischenbericht
der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin“ zum Thema Organlebendspende. Dort wird detailiert auch auf die Regelungen in anderen Ländern und internationales Recht eingegangen, wobei eine Lebendspende von Personen unter 16 Jahren dabei nirgends erlaubt wird.
http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/ethik…
Sicherlich ist es möglich, in ein Land zu fahren, in dem Organhandel grassiert und dort zu einem einschlägigen Arzt zu gehen, der die Operation ohne Fragen einfach durchführt. Aber ich hoffe mal, dass das keine Option ist.
Und selbst wenn es ein Land gibt, dass dies erlaubt: Du würdest dich nach deutschem Recht trotzdem strafbar machen.
Denn meine Frage bezog sich auf den WILLEN.
Nungut, dann werde ich dir dazu
auch mal kurz meine Meinung schildern:
Aus der Sicht der betroffenen Eltern ist der Wille, das Leben des Kindes zu retten, natürlich unbegrenzt. Von daher hätte diesen Willen wahrscheinlich jeder, in dieser Situation.
Aber ich halte es ethisch und moralisch für falsch. Und zwar auf vielen sehr triftigen Gründen. Einen Grund, der hier auf jeden Fall trifft ist dieses Menschenrecht:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
So zum finden in Artikel 2 unseres Grundgesetzes. Eine Organentnahme verletzt aber in jedem Fall die körperliche Unversehrtheit eines Kindes sehr drastisch, besonder im Falle einer Niere. Und das Kind kann ja seinen Willen dazu nicht äußern.
Allein aufgrund dieser Sache halte ich eine Lebendspende eines Kindes für ethisch falsch.
Ich möchte dir noch folgenden Auszug aus der o.g. Arbeit der Enquete-Kommission zitieren, der meiner Meinung sehr nahe kommt und wirklich gut formuliert ist:
In der internationalen Medizinethik hat sich in den vergangenen
Jahren die Selbstbestimmung des Patienten zu
einer Leitidee entwickelt. Sie gilt geradezu als Kennzeichen
des Humanen, das ausnahmslos jedem menschlichen
Wesen zuerkannt wird. **Auch unzurechnungsfähigen
Menschen, die aufgrund ihrer Unmündigkeit noch keinen
vernünftigen Gebrauch von ihrer Freiheit machen können
oder wegen einer irreversiblen Schädigung ihrer Gehirnfunktion
dazu nicht in der Lage sind, kommt Selbstbestimmung
in dem Sinne zu, dass sie ein Recht darauf haben,
nicht als bloßes Objekt von Entscheidungen
behandelt zu werden, sondern wie ein Wesen respektiert
zu werden, das sich selbst bestimmt, auch wenn es sich
als solches nicht zu artikulieren vermag, weshalb seine
berechtigten Eigeninteressen stellvertretend für es wahrgenommen
werden müssen.**
In der Medizinethik umfasst das Selbstbestimmungsrecht
die Kompetenz der Person, über Eingriffe in ihren eigenen
Körper selbst zu entscheiden. Dies schließt auch das
Recht ein, eigene Organe zu spenden.
mfg
deconstruct