Anlage FW: Wie kann man Kosten aus dem Jahr vor dem Anschaffungsjahr absetzen?

Angenommen, Sie haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung Ende des Jahres X≥2010 unterschrieben, und bezahlt haben Sie erst Anfang des Jahres X+1, und zwar nachdem Sie grünes Licht vom Notar bekamen. Der wirtschaftliche Übergang (und somit die Anschaffung) und der Grundbucheintrag fanden auch erst im Jahr X+1 statt. In welcher Einkommensteuererklärung können Sie die mit dem Kauf verbundenen Kosten aus dem Jahr X in der Anlage FW absetzen: Einkommensteuererklärung X oder Einkommensteuererklärung X+1? Haben Sie da eine Wahl? Auf eine mit Verweisen unterstützte Begründung würde ich mich freuen.